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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 05.11.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-11-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-192111050
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19211105
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19211105
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Druckfehler: Titelseite der Beilage enth. falsches Ausgabedatum.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1921
- Monat1921-11
- Tag1921-11-05
- Monat1921-11
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Frankenberger Tageblatt Bezirks- AW Anzeiger Srnnavend de» 5. November ISA nachmittag» 2LS WMMWW» Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Flöha, des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Frankenberg und der Gemeinde Nttt»erwiek«.c Herausgeber, Druck und Verlag: C. G. Roßberg (Inhaber Ernst Roßberg jun.) in Frankenberg. — Verantwortlich für die Redaktton: Karl Llegert in Frankenberg. «rs-V»<n» t-bm wrrktoz »dn»,. »e,««, «ddolmi, Ui »«» Aranlmberger «„«»adrtzcllc» monatlich «.»»M. »el Austelluna durch Bote« u»d P-st.M >n, Hau» monatlich, «7» M. «Injeinummern S« Pi,., mit .wiahlkr- »a Pi«. Ueftellunstru werd«» mm den »oira UN» Mi»,at«stelle» t» «ladt und Land, sowie do» allen Postau stalle« »X- V>Mch«N»n«o> »etdji, ,n»lE"«e«^»d«gtrolo»lo, Arantendrr« I. gldduiprechr,, dl. Lulugramma i r«,edlalt tzranlenbee,lachst». 8». Zatzrgang WWMMWMWWWWWM «»»etgenpre», Di- »d mm »rette «txt»«!«» Petit*» t-M U» «mliicht» iette dt» „ men d«Ue 8«u« « " Ptn^i-nX,. «-tümml im «edalllondrell« »t« m -UN »reit« gell« o ». -Er «nlandlmotam» au, de» Tmwgkrichwbtjilt Frantender» »rtra*n »e Perts« I M, » », m. m» » m «Ast« il»*««» »o» »et «M^». - »e^Mau. Bekanntmachung, betreffend Bewertung -er Deputate beim Steuerabzug 2m Anschluß an die Bekanntmachung des Landesfinanzamtes Dresden vom 20. Sep tember 1921, betreffend Neufestsetzung des Werles der in landwirtschaftlichen Betrieben zu ge währenden Deputate für den Steuerabzug wird der Preis für die al» Deputate gelieferten Schweine auf 1200 Mark für den Zentner Lebendgewicht festgesetzt. Finanzamt Hainichen, am 1. November 1921. Wahl ver Vertrauensmänner und Ersatzmänner für-ie Augeftellteuverficherung in der Stadt Fraukenverg Auf Anordnung des Reichsarbeitsministerium» hat die Neuwahl der Vertrauensmänner und Ersatzmänner für die Angestelltenversicherung noch in diesem Jahre zu erfolgen und findet diese für alle im Stadtbezirk Frankenberg zoohnhasten Arbeitgeber und Angestellten K-nntza-, de« 18. Dezember 1921, voa vormittags 10 Uhr öts nachmittags 1 Ahr im Aremdenhof „Aoß", Zimmer Ar. S, statt. Es sind zu wählen 6 Vertrauensmänner und 12 Ersatzmänner. Gewählt wird schriftlich nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die Wahlberechtigten werden aufgefordert, Vorschlagslisten für die Wahl bi» spätestens 2S. November d». I». bei der unterzeichneten Behörde einzureichen. Die Vorschlagslisten sind für die Arbeitgeber und die versicherten Angestellten getrennt auf zustellen. Jede Vorschlagsliste soll mindestens so viel Namen enthalten als Vertrauensmänner und Ersatzmänner zu wühlen sind; sie darf höchstens die doppelte Zahl solcher Namen aufweisen. Die Vorgrschlagenen sind nach Bor- und Zunamen, Stand oder Berus und Wohnort zu bezeichnen und in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen. Mangel» anderer ausdrücklicher Er klärung koird angenommen, daß die an erster Stelle Aufgeführten al» Vertrauensmänner vor- geschlagen werden. Die Vorschlagslisten müssen von mindestens fünf Wahlberechtigten unter Benennung eine» für weitere Verhandlungen bevollmächtigten Vertreters unterschrieben sein. Die Vorschlagsliste soll die Wähleroereinigung, von der sie ausgeht, nach unterscheidenden Merkmalen kenntlich machen. Hat ein Wähler mehrere Vorschlagslisten unterzeichnet, so wird seine Unterschrift auf allen Vorschlagslisten gestrichen. Die Vorschlagslisten lind ungültig, wenn sie verspätet eingereicht werden, oder wenn sie nicht vorschriftsmäßig unterschrieben sind und der Mangel nicht rechtzeitig behoben wird. Zwei oder mehr Vorschlagslisten können in der Weise miieinander verbunden werden, daß sie den Vorschlagslisten anderer Wähleroereinigungen gegenüber als eine einzige Vorschlags liste gelten. In diesem Falle muffen die Unterzeichner der Borschlagslisten oder die beoollmäch- tiaten Vertreter übereinstimmend spätestens bi» zum Ablauf de» eisten Tages vor dem Wahltag die Erklärung abgeben, daß die Vorschlagslisten miteinander verbunden sein sollen. Andernfalls ist die Eiklärung über die Verbindung ungültig. Wird von den Aibeitgebern oder von den versicherten Angestellten bis zum 26. November diese» Jahres nur eine Vorschlagsliste eingereicht, so findet für die betreffende Gruppe keine Wahl statt. Die in der Vorschlagsliste gültig verzeichneten Personen gellen dann in der für den Wahl- I bezirk erforderlichen Zahl m der Reihenfolge de» Vorschlags al» von dieser Gruppe gewählt. '-""--IMsNWWMWMIlWIWNI Die Wähler haben sich über ihre Wahlberechtigung auszuweisen. Für die versicherten Angestellten dient die Versicherungskarte als Ausweis, falls in derselben wenigsten« ein Beitrag innerhalb der letzten zwölf Monate vor der Wahl nachgewiesen ist, für die Arbeitgeber eine von der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte ausgestellte Bescheinigung. Die Arbeitgeber werden aufgrfordert, sich die Bescheinigung ausstellen zu kaffen. Das Wahlrecht wird in Person und durch Abgabe eine« Stimmzettel» ausgeübt. Die Stimmzettel dürfen nicht unterschrieben sein und keinen Protest oder Vorbehalt enthalten. Si« sind außerhalb de» Wahlraums handschriftlich oder im Wege der Beroielfältigung herzustellen. Den Arbeitgebern ist es gestattet, an Stelle der persönlichen Stimmabgabe ihren Stimm zettel dem Wahlleiter unter Beifügung des Ausweises über ihre Wahlberechtigung brieflich etn- zusenden. Die erforderlichen Umschläge erhalten die Arbeitgeber auf Verlangen von der unter zeichneten Behörde (Rathaus, Zimmer Nr. 12> ausgehändigt. Der Brief muß spätesten» Nm 17. Dezember dieses Jahres bei der unterzeichneten Behörde eingegangen sein. Nachträglich ein gehende Stimmzettel sind ungültig. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Arbeitgeber, die mehr al« fünfzig, ab« nicht mehr al« hundert versicherte Angestellte beschäftigen, haben zwei Stimmen. Für jede» wettere angefangene Hundert versicherte Angestellte erhöht sich die Zahl um eine Stimme. Rein Arbeit geber hat mehr al» zwanzig Stimmen. Hat ein A'beitgeber mehrere Stimmen, so hat er jeden Stimmzettel in einem besonder» Umschlag zu verschließen. . Enthält ein Umschlag mehrere Stimmzettel, so gelten sie al» ein Stimmzettel, wenn sie gleichlautend sind: andernfalls sind sie ungültig. Der Wahlberechtigte darf sein Wallrecht nur in dem Stimmbezirk, in dem er wohnt, ausüben. Es kann nur für unveränderte Vorschlagslisten gestimmt werden: auch die Reihenfolg« der Vorgefchlagenen in der Vorschlagsliste darf nicht geändert werden. Nähere Bestimmungen über die Wahl können im Rathaus, Zimmer 12, eingesehen werden. Frankenberg, am 3. November 1921. Der Stadtrat. Erinnert wird hiermit, zur Vermeidung zwangsweiser Beitreibung, die sdforttg« Be zahlung nachstehender Abgaben: 1. BrandverficherungsbeitrSge (Gebäudeversicherung) 2. Termin, 6 Pfg. für die Einheit. 2. Mobiliar- und Maschinenverficherungsbettrage 1921. 3. Biersteuer. 4. Umsatzsteuer 1920. Gleichzeitig wird die sofortige Einreichung der Wohnnngslisten in Erinnerung gebracht. Frankenberg, am S. November 1921. Ver Stadtrat. Bo« 7. November 1921 ab wird die Geschäftszeit beim Amtsgericht wie folgt festgesetzt: di» von V-8 Ahr vor«, bis 12 Ahr mittags, Vs 2 Ahr «ach«, öis v>6 Mr «tzeuds; vou Vs 8 Ahr vormitttags öts 1 Ahr nachmittags. Die Rasse und da» Grundbuchamt bleiben von V S bie »/»g Uhr vormittags, sowie «ach« mittag», dringliche Fälle ausgenommen, für da» Publikum geschloffen. " Amtsgericht Frankenberg, den 4. November 1921. v ver owe ürlcdesinmrmwirm vor arm fieicdrie« Du» dem Reichstag wird aus geschrieben: Da» erste Auftreten des bisherigen Reichsernährungs- nMsters Hermes in seiner neuen Rolle als Reichsfinanz minister war äußerlich sehr sympathische Mit frischer, weit hin vernehmbarer Summe 1mg er frei den grundsätzlichen Teil seiner Rede über di« neuen Steuern vor. Dort, wo sich Zifsern und Zahlen häuften, benutzt« er leicht seine Nieder schrift. Im Ganzen war man allgemein überrascht darüber, daß der neue Herr sich schon so weit in die Ausgaben des Reichssinanzministerrums und in die Grundlagen der neuen Steuergesetze eingearbeitet hatte. Biel neues vermockte er ja freilich nicht zu sagen, und doch brachte diese Rede etwas bis dahin noch Unerhörtes, nämlich die Ankündigung der Zahlungsunfähigkeit des Deutschen Re-iches. Mit bemerkenswerter Frische und rücksichtsloser Offenheit und Karheit sprach sich Hermes über die trostlose Lage der Reichssinanzen aus. Er machte lein Hehl daraus, daß weder mit den gegenwärtigen noch mit den neuen Steuern auch nur der Haushaltsplan des'Reichs in Ordnung gebracht werden könne, d. h. daß er in Einnahme und Ausgabe balanciere. Zu den riesigen Fehlbeträgen im Reichshaushalt treten dann die ungeheuren Lasten der Reparation, die infolge der ge stunkenen Währung — der Dollar stand bei der Rede des Reichssinanzminisiers auf 230 — überhaupt nicht berechnet werden können. Das Bild, welches Hermes vor dem Ncichs- tag entrollte, war tief erschütternd und Mächte offensichtlichen Eindruck bei allen Parteien mit Ausnahme der Kommunisten, die-sich alberner Zwischenruf« auch in so trauriger Stunde nicht ganz enthalten konnten. Ob freilich das Bild diesen Ein druck auch auf unsere Gegner machen wird, wie der, Finanz minister hoffte, erscheint nach den Erfahrungen der letzten Jahre überaus zweifelhaft. ! Minister Hermes schätzte den Fehlbetrag des laufenden Jahres, in welchem die neuen Stenern nochi nicht voll zur Erhebung kommen werden, auf 110 Milliarden Mark. Den Bedarf des Haushaltsplanes für 1922 schätzte er an sich infolge der neue» Steuern geringer ein. Aber selbst im günstigsten Falle bleiben weit über 100 Milliarden durch innere Anleihen HU decken, oder vielmehr, da keine Anleihen zu haben sind, d»rch di« Notenoresse aufzubringen. s Völlig vernichtend sind aber die Verpflichtungen aus der Reparation. Nach dem Londoner Ultimatum, das wir unter schrieben haben, sind jährlich 2i/s Goldmilliarden zu zahlen; dazu tritt die 25prozentige Abgabe auf den Erport, die ungefähr 1 Goldmilliarde betragen wird und natürlich noch ansheigt, wenn sich der Erport bedeutend heben sollte. Rechnet man bas Dreißig- oder Bierzigfache infolge -er Entwertung unserer Papiermark — eine Rechnung, die sich Herr Hermes -u eigen machte — so ergibt sich allein aus ver Reparation «Ine Zahlungsverpflichtung von 90 bis 120 Milliarden Mark. Do man indessen vom heutigen Stand unserer Mark aus mit dem Sechzigfachen der Summe rech»«» muß, so ist unsere Uitimalumsverpslichtung augenblicklich auf 180 Milliarden Mpiermärk zu beziffern. Wenn die Entwertung der deutschen Mark noch weiter« Fortschritt« machen sollte, wachst bisse Verschuldung kn» MWnhäfk. i . ! j ' , Der Rsichssinanzminister nahm zu den einzelnen vorgelrg- ten Steuern Mne Stellung. Er führt« sie nicht einmal alle ! einzelnen an. Es fehlte auch noch eine Steuervorläg«, nämlich der Entwurf der neuen Reichskohlensteuer. Gegenüber dem ungeheuren Geldbedarf erscheint es auch wirklich nachgeradr fraglich, ob es lohnt, in die Beratung der einzelnen Steuern emMreten, solange der Markkurs nicht stabilisiert ist. Hermes berechnete den Mehrertrag aus den neuen Steuern auf 50 Milliarden Mark. Daß diese Summe, so ungeheuerlich sie auch nach unseren Friedensbegriffen erscheint, gegenüber dem Bedarf des Neichshaushalts und gegenüber dem Bedarf der Neparationsverpflichtungen nennenswert in Betracht kommt, kann niemand behaupten. Auch der Neichsfinanzminister selbst hat das nicht behauptet. Trotzdem richtete er an den Reichs tag die Bitte, sich mit Eifer der Beratungsausgabe zu unter ziehen und die Steuern sobald als- möglich zu verabschieden, um den Gindruck nicht zu verwischen, daß das deutsche Volk alles tue, um den guten Willen zur Erfüllung des Ultima tums, das seine Regierung unterschrieben hat, zu beweisen. Von dem Können sprach der Minister —> leider! —H» Wort. Vielleicht wäre es angebracht gewesen, hier zum ersten Mal von amtlicher Stelle aNoUdeuten, daß die Möglichkeit der Erfüllung nicht nur durch die Entwicklung des Geldmarktes, sondern auch durch die Losreißung von Obersch'esien ganz erheblich eingeschränkt worden ist. Dem Reichstag wird es vorbehalten bleiben, dieses Versäumnis nachzuholen. Sein« Verantwortung in dec Steuersache ist ungeheuer schwer. Soll die Dblksvertretung neue Riesenlasten ausschreiben, auch wenn von vornherein klar ist, daß sie niemals hinreichen werden, um die Verpflichtungen aus dem Ultimatum restlos zu er füllen? Das ist die erste grundsätzlich« Frage, die sich die beiden Stenerausschüsse vorzulegen haben werd«», wen« sle jetzt an die Arbeit gehen. , Me »eie ömtastttemng Ententekontrolle unserer sozialen Fürsorge 7 Berlin, 4. 11. Wie aus parlamentarischen Kreisen ver lautet, kam im Relchstagsausschuß für Sozialpolitik zur Sprache, es drohe Gefahr, daß die Entente eine Ueberwachungskommission in da» Finanzministerium setzen wird, welche die deutschen Maß nahmen für die Sozialversicherung überprüfen und darauf achten wird, daß keine Einrichtungen unserer sozialen Fürsorge meitergehender und bester seien, als in den bezüglich der sozialen Gesetzgebung am wenigsten vorgeschrittenen Ländern der Entente. öotrcdrkt haiMgr an cfie ganre Aelt London, 4.11. Präsident Harding wird sich morgen abend 9 Uhr mitteleuropSischer Zelt mit einer Botschaft an die ganze Welt wenden. Diese Botschaft wird vom Weißen Hanse au» durch die New Parker Radiozentrale übermittelt werden, und bei der Reichweite dieser Station werden alle drahtlosen Stationen -er ganzen Welt dl« Nachricht auf nehmen können. >, Die neue» Zieier« t» fielcbttag Die «ngeheuerllchshe Belaftuns. Auf der Tagesordnung stehen zunächst 46 klein» An fragen, von denen einige schon mehrere Wochen alt sind. « i Wbg. Graf W«starp (Deutschnat.) trägt einig« An fragen vor, in denen er Einspruch erhebt gegen das Verbot dec Regimentsfeiern und von Vorträgen rechtsstehender Po- - liliker. Er behauptet, daß in zahlreichen Füllen Gewalt- § tätigkeiten gegen nach rechts gerichtete Kreis« begangen worden l sind. Von der Regierung wird erwidert, daß die Land«»- ! regierungen das entsprechende Material noch nicht eingereicht haben. Das Verbot eines Vortrage; von Dr. Wildgrub«, Dresden, sei vom Reichsrat als berechtigt anerkannt worden, da eine Beunruhigung der Bevölkerung zu befürchten wür. Auf «ine Anfrage des Abg. Braß (Kom.) wird erwidert, daß den» früheren Reichskanzler Fehrenbach auf Grund de» Reichsboamtengesetzes die Hälfte seines Gehaltes als Pension bewilligt wurde. Auf Grund derselber Vorschrift erhalten Pensionen die Herren v. Payer, v. Kraus«, v. Brockdorff, Dr. Schulz. Sonst kann ein« Pension nur bewilligt werden, wenn ein Minister oder Staatssekretär sein Amt mindestens zwei Jahre bekleidet und sich mindestens z«hn Jahre in Beamten stellung befunden hat. So beziehen Pensionen Graf Posw- dowsky, Wallraff und Delbrück. ! Abg. Graf Westarp (Deutschnat.) bringt erneut weiter» Beschwerden vor, so daß im ganzen 70 vorliegen. Reichskommissar Künzel erklärt weiter unter großer Unruhe der Rechten, daß eine Antwort erst dann erfolgen könne, wenn das gesamte Material vorhanden s«i. (Zuruf rechts: Wir werden eine Interpellation einbringen.) Auf der Tagesordnung steht dann die Lesung sämtlich« Steuervorlagen. s > > l Re'chssinanzminWr Hermes erklärt, daß der Gedanke der Erfüllungspflicht kn den Steuer gesetzen seinen Niederschlag findet, jede Steuerquelle muß bis aufs äußerste ausgcschüpst, eine Ueberspannung aber ver mieden werden, weil sie zum Wirtschastszusammenbruch führ«, würde. Die Steuern stelle» die ungchcuerlichst« Belastung , dar, die jemals einem Volle zugemutet worden ist. D« Kohlensteucrgesetz steht noch aus. Alle Vorlagen haben da» Ziel, einen gerechten Ausgleich zwischen der Belastung d»« Verbrauchers und der des Besitzes zu schaffen. Den Haupt teil der Besitzsteuer bildet die Vermögenssteuer, die den neuen wirtschaftlichen Verhältnissen angepaßt ist. Sie ist lausend und wird von 3 zu 3 Jahren neu veranlagt. Die Durch führung der Steuer stellt die ohnehin schon überlasteten Steuerbehörden vor neue Aufgaben. Die Gestattung der neuen Steuer» mußte daher möglichst einfach sein. Daher konnte auch die erstmalige Veranlagung der Vermögenssteuer erst für 1923 in Aussicht genommen werden, da zunächst die Veranlagung der Einkommen- und Umsatzsteuer für 1920 durchgeführt werden Mußte. Da aber mit der Heranziehung des Besitzes nicht bis 1923 gewartet werden kann, ist km Vermügenssl«uergesetz neu vorgesehen, daß km Jahr« 1922 «in weiterer Teil d«» ! , ' , -! .1 , i
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