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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 31.03.1910
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1910-03-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19100331011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1910033101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1910033101
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1910
- Monat1910-03
- Tag1910-03-31
- Monat1910-03
- Jahr1910
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 31.03.1910
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S4. Jahrgavg. ^r 88. Donnerstag, 31. MSrz 1910. Vq««»>c»ahr »»««»llidn. sü» «-»«- d«» »«> A«lt» ,«Ä- maligerZuiraaim,««, Sonn- u»» Vinntua«» nur «mmoN »^0 MI., durch «IM»«r>ior«,m» rujsionor» LÜ> Mt. Brt «mm«tt»»r Zu» ««Lun» durch d<» Volt dl» uodn» «'»»«»»ld>. Ti« den Lrirrn von L,««d'n li. »m<i«dun» »ln r«,, vorder »u- ,u<i«lllru iidrno-Au«- «udrn «,do»rnd>« ou«. n nrliarn riezirder mir Irr Moi»«ii-«u»»od» ,n>animrn »u,es>elll. ?..i<d druck »ur um d-ul- Iich.r Ou«ii«iian,,d» l .Dr^d. Rnchr.-> ju< I«ii>». — II»»»r>«n,i« MMinIkriVI» nrrdrn iuch> «uidrwohrl. EZogvLInSet 1850 Druck und Verlag von kiepsH öc Reichardt in Dresden. Telegramm-Adresse: Nachrichten Dresden. Fernsprecher: 11 * « -IttOI. Lodovk L vo. varola-VdovolLüv. Loklislerantoa 8r. Llaj. ä. llüniqs v 8»cdssn. LinrsIvvrliLuf: viesäen, 4ltm»rtt2. Anzetqr«. Tarif »Nnah«« »OA »Nküll- diaungen bis nachm. N Uhr. vvnutaq- nur Äanenstrahe 38 von n b»» '/,1 Uhr D,e einspaliige Grundzeile ,ca. 8 Silben» 2ü Pj., Fsunittea SlachiTLien au« DreSdc« 20 v, . GeschättS-Anzeigen uns der Pnoatsette Zcile 30 Äs- i die twetjpaliige Zeile a.rexUeue IX) Ps — In Nummern nact, Sonn " stelrrtagru: die einspaltige Griind- zeile 30Ps .aufPnoar- leite «O Pf., Familien- Ncichricktlen a Dre4de>i die Gl undzetle 2üPf. — Auswärtige Aufträge , nur gegen Lorauübe- sahlung. — Jedes r^e, jegdlott kostet 10 Pf. Hauptgeschäfts st elle: Marirnstrasze 38 4V. l^LUMKuNSl Orsscisn-/^., VietoriLstraks 5 7. : KinS-Iiniisi't von oi'lsiltsllicliöii Wlelien. : kckklislljgits tu!«s>il IiilSiilütelisi' IWIM. chLcktlllM»»« Qassi'iS Schluss 3. ^pril. lecliii. Kliinniimnii rü, »II« ^rtva Vetrtvde. vlcktungeu, Oasbouwl, Scliläuelio, TrsnsportmLntsI sto. «w. ireinksräi L»enpo1t, Oulruniwurenkadrik V«I^pk«a 25«v. Ibi»« A«>o»»HV« 2«. Ws1i,xslisnäst.s Luswstil In licktliclk- I!»l> iM-IickllMII. läott Vater. lirmle; lieükl'nmn^risigmiislt 26 kraxer Strafe 26. AL1r7 erNgo Lefe^. Mutmaßliche Witterung: Kühl, unbeständig. Ballon »Düsseldorf ll", der am Ostersonntag bei der Nationalen Wettfahrt in Reick aufstteg, Ist a» der rumänisch-bulgarischen Kreuze gelandet. Er hat somit den Königspreis errungen. Im Bahnhof Mülheim a. Rh. fuhr der Luxus zug 174 in einen Militärzug. 50 Personen, meist Lotdaten, wurden getötet oder schwer verletzt. In Magdeburg trat der 4. Deutsche Oberlehrer, lag zusammen: als nächstjähriger Tagungsort wurde Dresden gewählt. Eine gegen 50 Mann starke Zigeunerbande, die im Petersburger Gouvernement den Tschercmenctzm überschreiten wollte, ertrank. Ras Tassama, der Vormund des Kronprinzen, ist als Haupt der gegenwärtigen Negierung von den Fürsten Abessiniens anerkannt worden. strebe uns öffentlicher Mererre. „Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage", sagt Goethe von veralteten RcchtSbegriffen, die im Widerspruch mit den Anforderungen der auSgleicheuden Gerechtigkeit als juristt- iche Buchstabenweisheit mit sortgeschleppt werden und sich gelegentlich durch mehr oder minder krasse gerichtliche Ent scheidungen unliebsam bemerkbar machen. Auch heute tn unserer „aufgeklärten" Zeit, die so sehr nach der Anpassung der Rechtspflege an das allgemeine Rechtsbcwußtsctn strebt, sind derartige Unzuträglichkeiten noch keineswegs ganz ausgerottet, und wenn man ein klassisches Beispiel für die Richtigkeit dieser Behauptung anführen will, so braucht mau nur auf die seltsame Auslegung zurückzugreifen, die das Reichsgericht vor langen Jahren dem Begriffe des „berechtigten Interesses" in seiner Anwendung auf die Presse gegeben hat und die nach wie vor von den unteren Instanzen als Norm für ihre Erkenntnisse benützt wird. Der 8 193 des Reichsstrasgesetzbnchs will Aentzerungen, die zur Wahrnehmung von Rechten oder berechtig- len Interesse« gemacht werden, straffrei lassen, lofern nicht ans der Form dte Absicht der Be leidigung hervorgeht. Das Reichsgericht hat sich nun auf den Standpunkt gestellt, dast der Presse ein allgemeines Recht zur Vertretung öffentlicher Fntcrcsien nicht zugcbtlligt werden könne: deshalb sei der Lchutz des 8 103 einem verantwortlichen Redakteur nicht ohne weiteres zu gewähren, wenn er sich auf das Vorhan densein eines öffentlichen Interesses berufe, sondern nur dann, wenn er gleichzeitig noch einen besonderen persön lichen Beweggrund zur Erörterung des jeweiligen Falles vor dem Fvrum der Oesfentlichkcit geltend machen könne. Der gezwungene und gekünstelte Charakter dieser Aus legung, welche die pflichtmäßige Ausübung des in so hohem Mähe aus dte Wahrnehmung össentltcher Interessen ange wiesenen journalistischen Berufes auf die niedrige Stufe des privaten Vorteils herabdrückt, ist seinerzeit allseitig gründlich beleuchtet worden. Neuerdings ist nun ein ge richtliches Erkenntnis ergangen, -aS in ganz besonders drastischer Weise die gänzlich unhaltbaren praktischen Konsequenzen der retchsgertchtltchen Auffassung vor Augen führt. Es handelt sich um dte Bestrafung eines Redakteurs unter Verweiqerung deS Schutzes des 8 193, weil er ledig lich eine amtlich erlassene Warnung vor einem schwindel haften Unternehmen in seinem Blatte veröffentlicht hatte. Das LandratSamt in Tvndern hatte öffentlich vor einer V'anskollckte gewarnt mit dem Hinweise, daß die Sache auf Schwindel beruhe. Im Intxrcjsc des bereits vielfach geschädigten Publikums gab ein Husumcr Blatt der amt lichen Verlautbarung weitere Verbreitung und wurde des wegen von dem Veranstalter der Kollekte vor dev Richter zitiert. Da dem verantwortlichen Redakteur der Wahrheitsbeweis nicht tn einer das Gericht völlig überzeugenden Seife gelang, so wurde er wegeu Beleidigung verurteilt. Ein privates Jnteresse an der Veröffentlichung hatte der betreffende Redakteur nicht: ihn trieb „nur" seine Gewissenspfltcht. der Oefsentltchkett einen Dienst zu erweisen, und deswegen mutzte ihm der Schutz des 8 193 versagt werden, während der Landrat, salls cs gegen ihn überhaupt zur Verhandlung kommt, straffrei bleibt, weil er in Ausübung seiner rechtlichen Befugnisse als Beamter gehandelt hat und sonach aus ihn der 8 lvd Anwendung findet. Man darf getrost behaupten, dah nicht leicht ein Fall ähnlicher Art denkbar ist, wo nach dem Urteil des gesunden Menschenverstandes bessere Aussichten aus eine glänzende Freisprechung gegeben wären, weil hier der angcklagte Prcßsünder durch die Berufung auf die amt liche Autorität im vollsten Matze den guten Glauben für sich geltend machen konnte. Es hat aber alles nichts ge holfen. Die Schranke der rcichsgertchtiichcn Auffassung, datz die Presse, dte natürliche berufene Vertreterin der Ocffentlichkcit, nicht in erster Linie öffentliche Interessen zu verfechten habe, besteht nun einmal und kann von den unteren Instanzen nicht aus eigener Initiative nieder- gerissen werden. So mutzte denn die Verurteilung des Angeklagten unter Verweigerung des Schutzes des 8 193 erfolgen, und die deutsche Rechtspflege war um einen neuen klaffenden Gegensatz zwischen dem allgemeinen Rechts empfinde» und einer weltfremden formalistischen Behand lung der Presse durch die Strafgerichte reicher. Daß ange sichts der drohenden weiteren Folgerungen aus dieser Erkenntnis sich in der Presse zum Teil recht lebhafte Be sorgnisse geltend machen, darf nicht wundcrnehmen. Es ist gewiß nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen, wenn beispielsweise die Befürchtung ausgesprochen wird, datz nach dem Hnsumer Vorgänge die Presse sogar dann die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung und Verurteilung lause, wenn sic polizeiliche und staatsanwaltliche Aufrufe znr Entdeckung von Verbrechen wicdergibt, sofern diese Behörden, was ja doch auch Vorkommen kann, sich einmal irren. In der Tat, wenn die Organe der öffentlichen Meinung nicht einmal in einem Falle von der Eigenart des vorliegenden vor Strafe geschützt sein sollen, dann ist gar nicht abzusehen, wie eine anständige Zeitung ihre Pflicht, dem Publikum ein wohlmeinender Helfer und Be rater zu sein, überhaupt noch zu erfüllen vermag. Die unwürdige Stellung der Presse aus strafrechtlichem Gebiete, wie sie durch die Versagung ihres natürlichen Rechtes auf die Vertretung öffentlicher Interessen be gründet wird, fordert mehr und mehr auch in juristischen Kreisen selbst die Kritik heraus. So hat ein hoher preußi scher Richter, der Wtrkl. Geh. Rat Dr. Hamm, den Hnsumer Fall zum Anlaß genommen, um in der „Deutschen Iuristcnzeitung" eine Acndcrung des bestehenden Ncchts- zustandcs zugunsten der Presse zu befürworten. Der ge nannte juristische Praktiker läßt sich bei seinem Vorschläge von der Erkenntnis leiten, daß auch die Gesetzgebung und die Rechtsprechung die unabweisbaren öffentlichen Pflichten der Presse nicht länger ignorieren dürfen, sondern sich z» förmlicher Anerkennung des tatsächlich bestehenden innigen Zusammenhanges zwischen Presse und Ocffentlichkcit ent schließen müssen. Da nun aber anderseits auch kein Zweifel darüber möglich ist, daß jeder Staatsbürger vollen An spruch auf Schutz seiner Etzre hat, und daß gerade die öffentliche Verbreitung unwahrer Behauptungen dem Be troffenen den größten Nachteil bringen kann, so müssen bet der gesetzgeberischen Lösung des Problems beide Rück sichten in geeigneter Weise miteinander verschmolzen wer den. Einmal ist dafür Sorge zu tragen, daß der 8 193 nicht zur Vorschublcistung für diejenigen Blätter dient, die einer unlauteren Sensationshascherei um jeden Preis nachjagen, und zum anderen darf der ernsten Presse nickt die Ausübung ihres öffentlichen Wächtcramtes ungebühr lich erschwert werden. Dr. Hamm will zu diesem Zwecke die Beschränkung des Wahrheitsbeweises bei Mitteilungen aus dem Privatleben mit einer Erweiterung des 8 193 verbunden wissen. Dte erstgedachte Maßnahme, die in der Novelle zum Strafgesetzbuch vorgesehen war, aber von der Kpmmtssion abgelehnt worden ist, hält Dr. Hamm für not wendig, weil der SensationSprcsse, der es vor allem um das Aufsehen zu tun ist, das Gewissen durch das Straf gesetz geschärft werden müsse. Um aber gleichzeitig der anständigen Presse ihre Aufgabe zu erleichtern, empficblt er eine Ergänzung des 8 193. der in seiner jetzigen Fassung nach der reichsgerichtlichen Auslegung die gutgläubige Be hauptung unwahrer ehrenrühriger Tatsachen nur dann straflos lätzt, wenn sie zur Verteidigung persönlichev Rechte ober Interessen geschieht, immer vorausgesetzt, daß nicht die Absicht einer Beleidigung aus der Form erhellt. Nach Dr. Hamms Anregung soll dte gleiche Handlung auch dann straffrei sein, wenn sie durch Verbreitung von Druck- schritten im öffentlichen Interesse erfolgt und der Verbreiter „bei sorgfältiger Prüfung ausreichenden Grund hatte, dte Tatsachen für wahr zu halten". Auf solchem Wege würde das doppelte Ziel des persönlichen Sbrenschutzes durch angemessene Beschränkung des Wahrheitsbeweises und der Sicherung der anständigen Press« durch Aner kennung ihrer gewissenhaften Gutgläubigkeit bet vor handenem öffentlichen Interesse wirksam erreicht werden. I In dem Hnsumer Falle hätte alsdann eine Verurteilung > nicht erfolgen können, weil dte Bedingung der „sorgfältigen j Prüfung" durch die Berufung aus die amtliche Kund gebung als erfüllt angesehen werden müßte. Da die Kvm- . Mission die Beschränkung des Wahrheitsbeweises nur ! wegen der Besorgnis abgelehnt hat, daß dadurch die Frci- . heit der ernsten Presse bei der Verteidigung öffentlicher 1 Interessen mitgetrossen werden könnte, so erscheint die j Möglichkeit gegeben, daß das Plenum diese Bestimmung tn die Vorlage wieder aufnimmt, wenn damit der Hamm- I sche Vorschlag verbunden wird. Neuerte vrahtmelllungen vom 30. März Schweres Eisenbahnunglück. Mülheim a. Nh. Heute nachmittag 2 Uhr fuhr der 8«xuszug174 auf den Hinteren Teil eines Militärzugs. SV Personen, meist Soldaten, sind getütet oder schwer verletzt. Einzelheiten fehlen noch. Mülheim a. Rh. sPriv.-Tei.» Von amtlicher Seite wird mitgeteilt: Heute nachmittag gegen 2 Uhr fuhr der Luxuszug 174 im Bahnhof Mülheim a. Rh. in folge Uebcrsahrens des Haltsignals auf den Militär- nrlauberzug 40 ans. Von den Militärversonen find ver schiedene tot, sowie eine Anzahl mehr oder weniger schwer verletzt. Der Betrieb wird über die Gütcrzugsgleise ge leitet. Die Umleitung der Schnellzüge von Düsseldorf nach Köln Hbf. erfolgt über Neuß. Bier Wagen sind stark, die Lokomotive und zwei Wagen leicht beschädiat Wie von anderer Seite mitgeteilt wird, sind über 10 Personen tot, gegen 3V mehr oder weniger schwer verletzt Das Unglück ereignete LH an dem Uebergang der Gladbacher Straße in Mülheim. Der Militärzug wollte über Köln- Koblenz nach Straßburg im Elsaß. Mülheim am Rhein. Im hiesigen städtischen Kraukcnhause befinden sich 7 Tote, in der Leichenhalle 13: ferner befinden sich im städtischen Krankcnhause etwa 30 Verwundete, darunter 20 Schwerverletzte, im Hospital 7 Verwundete, darunter 4 Schwerverletzte. Unter den Verwundeten befindet sich ein Bahnbeamter. Eisen bahn m i n i st e r Breiten buch, der zur Besichtigung der neuen Strecke Köln-Südbrttcle—Kalk zufällig hier war, weilt an der Unglücksstättc. Köln. lPriv.-Tel.s lieber das Mülheimer Unglück wird noch berichtet: Zwölf Soldaten wurden das Opfer der Katastrophe. Bisher wurden acht unter den Trümmern hcrvorgcholt. In anderweitigen Meldun gen wird die Zahl der Toten noch bedeutend höher an gegeben. Auf dem Kölner Hauptbahnhvs trafen in den Nachmittagsstnnden etwa 40 Verletzte ein, die übrigen Ver mundeten fanden Aufnahme im Mülheimer Hospital. Der Erprcßzug nahm keinerlei Schaden. Bei den Toten und Verwundeten handelt cs sich ausschließlich um Soldaten, die nach dem Osterurlaub in ihre Garnison Metz zurück- gcschafft werden sollten. Der deutsch-dänische Veterinär-Konflikt. Berlin. sPriv.-Tei.» Das preußische Land wirt s ch a f t s m i n i st c r i u m erläßt tm B. T." folgende Erklärung: „Wenngleich hinsichtlich des dänischen ViehcS alles geschieht, um einem Ucbergreisen der Seuche oder der Einfuhr infizierten Schlachtslcisches vorzubeugen, so gab doch der seltsame Umstand schon vor längerer Zeit zu bedenken, daß sich die Zahl der auf die Tuberkulinprobe reagierenden Tiere zeitweilig auffallend verminderte und das trotz des später in der Schlachtung oder sonst scsige- stcllten Vorhandenseins der Tuberkulose. Unsere Annahme ging nun dahin, daß bereits d ü n i s ch e r s e i t s eine Borimpfung mit Tuberkulin stattgefunden habe. So ist eS nämlich erwiesen, daß eine solche dem Untersuchen den verheimlichte Vvrimpsuug häufig vorübergehend die Gesundheit des Schlachttiercs täuschen kann. Der Verdacht der Vornahme solcher ans Tänschnng berechneten Mani pulation hat denn auch die Wachsamkeit unserer Grenz- vetcrinärinstanze» noch erhöht. Zu irgendwelche» Ver änderungen unserer Maßnahmen an Ort und Stelle und vor allem zur Entsendung einer besonderen Kommission seitens des Ministeriums nach Kiel, von der einige Blät ter zu melden wußten, lag und liegt noch nicht die ge ringste Veranlassung vor. Wir kennen die Gefahr »nd be sitzen die Mittel, um ihr wirkungsvoll zu begegnen." 4. D««tscher Oberlehrertag. Magdeburg. (Priv.-Tel.» Der Verband aka demisch gebildeter Lehrer Deutschlands hielt heute vormittag seine Vorversammlung ab. Ltudienrat Prof. v. Brause-Leipzig erstattete kurz den Bericht zur Wetterverfolgung der Vorschläge des Rektors Dr. Schar- schmidt-Chemnitz über die freiere Gestaltung des Unter richts und der Erziehung auf der Oberstufe. Direktor Dr. Guldner-Magdeburg sprach über die Zensnrensragc, Pros. Dr. Feyerabenb-Köthen über dte Schlußprüfung an Nicht- vollanstalten, Studienrat Rektor Baur-München über Er leichterung der Verwaltung und Leitung grober Anstalten, Direktor Dr. Lenchau i» Charlottenburg über die Zu-
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