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Dresdner Journal : 08.11.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-11-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-191111083
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19111108
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19111108
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1911
- Monat1911-11
- Tag1911-11-08
- Monat1911-11
- Jahr1911
- Titel
- Dresdner Journal : 08.11.1911
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königlich SAchstschev Verordnungsblatt der Ministerien nnd der Ober- nnd Mittelbehörden. M1 Nr. 260 Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat DoengeS in Dresden. <- Mittwoch, 8. November Ankündigungen: Die Zeile kl.Schrift de, 6malgesp.«nkandigung«seite25Pf., die Zeck« größerer Schrift od. deren Raum aus 3 mal gefp. Textseite im amti. Teile 60 Vf., unter dem Redaktionlstrich (Eingesandt) 75 Pf. Prei-ermäßigg auf Geschäst-anzeigeu. — Schluß der Annahme vorm. l l Uhr. BezugSPrei«: Beim Bezüge dmch die Expedition, Große Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalten S Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Ps. Erscheint: Werttag« nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Rr. 487«. Die Zweite Kammer deS Landtags wählte heute de« Aba. vr. Vogel mit 35 von 88 Stimmen rum Präsidenten. Erster Vizepräsident wurde Abg. Früh darf (so».); zweiter Vizepräsident wurde «bg. VSr (freis.). Der Reichstag nah« gestern u. a. den Haudels- und LchiffahrtSvertrag mit Japan sowie daß Handelsprovisorium mit England an und vertagte sich dann ans Donnerstag, wo die Aussprache über die auswärtige Politik einsetzen soll. * Die fravzölische Deputiertenkammer verwies de« Gesetz entwurf, betreffend das deutsch - franzSstich« Abkommen, an die Kommission für auswärtige Angelegenheiten. Der Sultan von Marokko hat mitteile« lassen, daß er dcm deutsch,französischen Abkommen znstimme. Im Unterhause äußerte sich gestern der StaatSsrkretär dcS Äußern Sir Edward Prey über die zwei Zwischenfälle, die in letzter Zeit Gegenstand von Mitteilungen zwischen der britischen und der deutschen Regierung gewesen sind. * Die Italiener sind gestern, so meldet die .AgenziaStefani", zum Angriff gegen die vor Tripolis gelegene Batterie Hamidje vorgegangen und haben diese ohne schweren Kampf besetzt. * In Tunis brachen gestern zwischen Arabern «»d Italiener« ernste Streittgkeiteu auS, wobei eS auf beide« Seiten Dole nnd Verwundete gab. Rach auS dem Schutzgebiete Kiantschon eingegangrnen Nachrichten ist dort alles ruhig. Auch RE»- scheint sich nuumehr de« «evolutionären zuzuueigeu^n« auch die Truppen «och nicht zu Viesen über- Durch einbrrchendtS Gestein wurde« gestern in der Primrofemine bei Johannesburg ei« Europäer getötet und 56 Schwarze verschüttet. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Lehrer Friedrich Ernst Grünert in Roitzsch an läßlich se nes Übertrittes in den Ruhestand das Albrechts- kreuz zu verleihen. Wegen Reinigung der Diensträume der unterzeichneten Behörde ist die Kanzlei am 10. und 11. sowie die Kasse am 13. und 14. November dieses Jahres für den Verkehr geschlossen und werden nur die dringlichsten Geschäfte erledigt. . iisoiä Dresden-N., den 6. November 1911. 8os« A-wigliche Brandverficherungstam»er. Die unterzeichnete Kreishauptmannschaft hat dem Fleischerlehrlinge Friedrich Johannes Herrmann in Bautzen für die mit Mut und Entschlossenheit bewirkte Errettung eines Soldaten vom Tode des Ertrinkens eine Geldbelohnung bewilligt. »ss m. Bautze«, am 3. November 1911. 8v»r S-nigltche KreistzauptMamnschwft. Da- Kaiser!. Gesundheitsamt meldet den Au-bruch der Maul- und Klauenseuche vom Schlächthof zu Mannheim am v. November. Ernennung««, Versetzung«« r«. in» öffentlichen Dienst«. I«, Geschäftsbereiche »er Genergldirettio« »er Königl. Eammluu,«» für »««st und Wisse«schgft. ««gestellt: Kunst maler Bruno Leibiger al« Restauratorgehilfe bei der Gemälde galerie Nichtamtlicher Teil. vom Königliche« Huf«, Drovtzew, 8. November. Se. Majestät der König »oird heute abend 10 Uhr 84 Mi«, von Sibyllenort in Dresden eintreffen. Drespe«, 8. November. Se. König!. Hoheit der Prinz Johann Georg wohnte gestern abend 8 Uhr in Begleitung de» persönlichen Adjutanten, Hauptmann v. Elterlein, dem Lichtbildervortraa de» Ingenieurs Edwart Richter-Jena im BereinShause bei. Mitteilungen ans der öffentlichen Verwaltung. Entscheid»*- de« »ö«igl. Wmde*versicher»«a«amt». Gustav Tetzner war in Auerbach als städtischer Straßenarbeiter be schäftigt. Er wohnte in dem nahen Dorfe Hinterhain, begab sich stet- frühmorgens zur Arbeit nach Auerbach, blieb dort den Tag über und kehrte erst abends in seine Wohnung zurück. Am 1». November 1910 ist T. früh gegen 7 Uhr de» Glatt eise- wegen in Filzschuhen zur Arbeit gegangen. Während seiner Arbeit an einem städtische,» Ascheabladeplatze ist gegen 8 Uhr ein heftige- Schneetreiben, das erste in jenem Winter, losgebrochen, so daß Schuhe und Strümpfe Tetzners durchnäßt wurden. Er ist deshalb in der von H9 bi- 9 Uhr währenden Frühstückspause nach seiner 14 Min entfernten Wohnung geeilt, um die Filzschuhe gegen Schaftstiefel zu ver tauschen. Nachdem er dies getan und seine Wohnung in der Richtung nach Auerbach verlaßen hatte, ist er ein knrzes Stück von der Wohnung entfernt auf einem Feldwege hingefalle» und hat dabei den rechte« Unterschenkel gebrochen. Infolge des Un fall- ist T. in feiner Erwerbsfähigkeit wesentlich beeinträchtigt. Der VauunfallversicherungSverband sächsischer Städte hat die Ge währuna einer Rente abgelehnt, weil lein Betriebsunfall vor liege. DaS Schiedsgericht hat aber dem Kläger die Unfallrente zugesprochen. Der beklagte Verband hat die Entscheidung de» Schiedsgerichts mittels Rekurses angefochten. Der Unfall sei kein Betriebsunfall, nicht im Bereiche und im Banne des Be triebe» erfolgt Der Klager hab« den We, von feiner Wohnung zur Atdeit-stStte nicht au« Veranlassung und im Interesse de« Betriebe« unternommen, sondern im eigenwirtschafttichen Inter» um eine Schädigung de» Gesundbeit durch Erkältung in folge Durchnässung der unzweckmäßigen Fußbekleidung zu vor- Ewen. Er habe sich- »M der Arbeitsstätte während der Frühstückspause mch nicht während der Arbeits zeit entfernt. Auch hieraus folge, daß er nicht im Interesse de- Betrieb-, sondern nur im eigenen gehandelt habe, nämlich um keine Einbuße am Arbeit-Verdienst zu haben Der Betrieb sei durch Kläger- Weggang und Wegbleiben nicht gestört »vordem Der Kläger hat diesen Au»führungen wider sprochen. Al» er zur Arbeit gegangen sei, habe trockne- Wetter geherrscht; wegen des Glatteise» seien für ihn Filzschuhe mit Ledcrsoylen eine durchaus zweckmäßige Fußbekleidung gewesen. Den später eintretenden Schneesturm habe er früh nicht voraus- ehen können. Er habe ohne weitere» annehmen dürfen, daß eine Vorgesetzten e» erlauben würden, »venn er, um die Fuß- »eNeidung zu wechseln, nach Hause gehe. An der Fortsetzung einer Arbeit habe auch der Betrieb ein Interesse gehabt, denn gerade bei schlechtem Winterwetter sei jeder Etraßenarbeiter beim Asche- und Sandstreuen nötig. DaS Landesversicherungsamt verwarf den Rekurs des beklagten Verbandes au» nach stehenden Gründen. Voraussetzung für den erhobenen Ent» schädigungsanspruch fei, daß der Unfall sich bei dem Betriebe ereignetHabe, daß heißt, bei einer Tätigkeit, deren Ztveckbestimmung aus den Betrieb gerichtet war. Bei den W egen deS Arbeiters von seiner Wohnung zur BetriebSstätte müsse die eigenwirtschaftliche Tätigleit des Arbeiter« im Gegensätze zur BetriebStätigkeit in den Vordergrund gestellt werden. Diese Wege seien nicht um deswillen Betriebs vorgänge, weil sie im weiteren Sinne die ArbeitSverrichtnng er möglichen. Sie seien vielmehr Handlungen, die nur zu dem Zwecke erfolgen, um erst zu dem Betrieb zu gelangen. Um dem Betriebe zugerechnet zu werden, müsse der Umstand hinzutreten, daß der Gang im Zusammenhänge mit dem Versicherungs- pflichtigen Betrieb und in dessen Interesse erfolgt. Ein solcher Sachverhalt liege hier vor. Der Sang des Klüger» sei dadurch veranlaßt worden, daß seine Filzschuhe bei der Arbeit so durch näßt wurden, daß er in ihnen nicht weiter arbeiten konnte. Der Kläger sei hiernachzu dem Gange durch ein Bedürfnis gezwungen gewesen, das während und infolge der BetriebStätigkeit entstanden war. Hier nach könne nicht zweifelhaft sein, daß der Kläger vornehmlich zu dem Zwecke die Fußbekleidung wechselte, um in seinem Berufe weiter tätig werden zu können. Demnach habe die Tätigkeit nicht nur in unmittelbaren« Zusammenhang« mit dem verstcherungS- pflichligcn Betriebe gestanden, sondern sie sei auch in besten Interesse erfolgt. Denn Hütte der Kläger seine Arbeit nicht fort gesetzt, so würde eS der Stadtverwaltung eben an der entiprcchcn- den Arbeitskraft wenigsten« eine Zeitlang gefehlt haben. Daß der Kläger da« Mmeiden außerhalb der Betrieb«stätte vor nahm, heb« die Beziehung de« Unfall» zum Betriebe nicht auf, da der Kläger die auf dem Betriebe beruhende Veranlassung zum Umkleiden nicht voraussehen konnte. Auch au» dem Um stande, dich der Kläger die Frühstückspause benutzte, um die Be schubung zu wechseln, laste sich nichts dem Kläger Ungünstige« ableiten. Im Gegenteil sei darau« erkennbar, daß der Kläger bestrebt war, den Dienstbetrieb möglichst wenig zu stören. Deutsches ««ich. Reichst«-. Sitzung vom 7. November 1911. Am BundesratStisch: Staatssekretär vr. Delbrück. Präsident vr. Graf ». Schwerin-Löwitz eröffnete die iae, »vv. Sitzung um Uhr.,' - r Singegangen ist va» Marokköabkommen mit Frankreich. Ans der Tagesordnung stand zunächst die erste Lesung de- Handels- und Schiffahrtsvertrag» zwischen dem Deutschen Reich und Japan. Staatssekretär de» Reichsamt» de» Innern vr. Delbrück: Eine Abweichung von den bisherigen Verträgen liegt darin, daß die nenen Abkommen getrennt in einem Handels- und Schiff fahrtsvertrag und einen» besonderen Tarifvertrag niedergelegt sind. Eine solche Teilung erschien zweckmäßig, weil der allgemeine Vertrag aus zwölf Jahre abgeschlossen werden sollte, während wir uns hinsichtlich der Tarisabreden nicht über den »1. Dezember 1917 hinaus binde»» wollten. Im wesentlichen entspricht da neue Abkommen den neuen Verträgen, die Japan mit anderen Staaten, insbesondere »nit Großbritannien, abgeschlossen hat. Die deutsche»» Staatsangehörige«» erhalten unter gewissen Voraus setzungen das Recht, Grundbesitz zu erwerben. Auch sind neue Bestimmungen über den Verkehr der Handlung-reisenden in Japan und die zollamtliche Behandlung der von jhnen niit« geführten Muster vereinbart Zu bemerken ist, daß die japanische Meistbegünstigung nach Lage der Dinge für unS größeren Wert hat, als die deutsche Meistbegünstigung für Japan. Ich hoffe, daß der Vertrag sofort ohne Kommission-beratuug angenommen werden kann. Abg. vr. Pieper (Z.): Meine Freunde begrüßen den Ab schluß des neuen Vertrages mit Japan, der nicht nnr die Meist begünstigung, sondern auch Zolländerungen bringt, auf die Deutschland Wert legen muß. Frankreich hat im wohlverstandenen Interesse seiner Seidenindustrie einen hohen Schutzzoll eingeführt. Auch di« mit großen Schwierigkeiten kämpsende deutsche Seiden- Industrie hätte auf eine Erhöhung de» Zollsatzes von 3vb M. An spruch erhebe»» können. Die Regierung müßte jetzt wenigsten? die Erklärung abgeben, daß sie bei der Aufstellung eines neuen Zolltarifs alle- daran setze«» werde, daß für die japanische» Er zeugnisse in Zukunft ein höherer Zoll festgesetzt wird. Insbeson dere voi» der gewünschten Erklärung de- Staatssekretär» werden meine politischen Freunde «S abhänmg machen, ob sie den Ver trag gleich annehmen oder eine KommissiouSberatung fordern wollen. Abg. vr. Ttresem«u« (ul.): Der neue Vertrag ist ein Beweis für die außerordentliche Erstarkung IapänS alt Industrieland. Sein Wettbewerb wird heute in Deutschland wie aus dem Welt markt gespürt. Immerhin ist im direkte» Verkehr zwischen Deutschland und Japan unsere Handel-bilanz noch eine aktive. In der Seidenindustrie ist der Lohn in Deutschland etwa ^mal so hoch al» in Japan. Daraus ist ersichtlich, wie schwierig für diese Industrie die Konkurrenz auf dem Weltmarkt sich gestaltet. Aber die deutsche Seidenindustrie »vird gleichwohl vom Reichstag nicht verlangen, daß er den Handelsvertrag ablehnt. Das Prinzip der Meistbegünstigung muß reformiert werden. Wir halten eine KommissiouSberatung nicht für erforderlich. Abg. ««»Pf (fortschr, Bp): Die Erkichterung de- Grund- erwerbS in Japan darf al» ein Fortschritt bezeichnet »verden. Ji» übrigen hat aber wohl niemand eine Freude an dem Vertrage. ES ist eiu geringer Trost, daß auch andere Staaten ebenso schlimm darai» sind wie wir. Ober die Meistbegünstigungsklausel mag inan ja verschiedener Meinung sein, den Vorteil hat sie jedenfalls, daß der Handel mit festen Verhältnissen rechnen kann. Der neue Vertrag zeigt, daß eS so nicht weiter gehen kann. Die Jndustrie- zölle müsse«» abgebaut werden. (Beifall links.) Staatssekretär vr. Delbrück: Es ist richtig, daß es imn»er schwieriger »vird, Handelsvertragsverhandlungen zu führen. Aber man kann nicht einfach behaupten, Deutschland komme nicht mehr zu Handelsverträgen vermöge seine- Schutzzolls, sonder«» die Schwierigkeiten liegen aus anderen Gebieten, vor allem darin, daß alle Länder in ihren eiyenen Grenzen die Industrien groß ziehen, deren Erzeugnisse sie bisher vom AuSlande bezogen haben. Mit der Zunahme der Industrie im AuSlande wächst dort auch da- Streben, unsere Industrie vom AuSlande seruzuhalten. ES läßt sich auch nicht verkennen, daß da- System der Meistbegünstigung gewifse Schwierigkeiten beim Abschluß von Handel-verträgen ver- ursacht. Aber eS schließt doch auch auf der anderen Eeite erheb liche Vorteile ein. In der Hauptsache werden wir an der Struktur, an den» Prinzip »ind an der Höhe unsere- Schutzzoll» sesthalten müssen; e« handelt sich nicht darum, die Zölle niedrig zu machen, sondeni darum, ein wirksames Kainpsmittel beim Abschluß von Vertrag-Verhandlungen zu haben. Auf die Beschwerden über die neue Taraordnung von Frankeich haben wir sofort Vorstellungen erhoben, und diese haben den Erfolg gehabt, daß da- Inkraft treten derfelben bi- lum 1. Januar 1912 hmansgeschobcn ist. Die Reich-Verwaltung wird ernstlich bemüht sein, eine Änderung der Taraordnung zu erwirken, damit sie nicht eine wesentlich« Er höhung de« Zolles zuungunsten Deutschlands mit sich bringt. Unterstaat-seketär im Reichsschatzamt Kühn: SS ist mit der japanischen Regierung ein Übereinkommen dahin gekosten worden, daß die japanischen Seidenstoffe einer eingehende,» Prüfung unterzogen werden und daß zu, Beurteilung der Muster unsere deutsche Seidenindustrie hin-uaezoge» wird. Direktor im Auswärtigen Amt Körner: In Japan herrscht der Usus, daß Häfen nur dann für den Außenhandel geschlossen «verden, wenn sie fast gar nichts mehr einführen. Diese Häsen würden also für Deutschland gar nicht mehr in Frage komme«. Abg. vr. Güdek«» (soz-): In der Qualität der Handels verträge sind wir in letzter Zeit nicht verwöhn» worden. Mir scheint aber doch, daß die Japaner besser fortgekommen sind al« die Deutschen. Abg. Nn» (Rpt ): Di« japanische Industrie ist al« di« b«i w«item gefährlichste Mitbewerberin auf dem Weltmärkte und für den heimischen Konsum auzufehen und zu fürchten. Darum ist e« doppelt bedauerlich, daß durch die deutschen Zollmaßnahmen der deutschen Industrie die Konkurrenz noch weiter erschwert wird- Abg. vr. Weruer-Girßen (wirtsch Vgg ): Japan treibt eine kräftige Schutzzollpolitik; demgegenüber würde e« da« Allerver kehrteste sein, unsererseit« zum yreihandel«prinzip zurückzukehren. Da sich die anderen Länder unserem Erport mehr und mehr zu
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