Suche löschen...
Deutsche allgemeine Zeitung : 13.06.1843
- Erscheinungsdatum
- 1843-06-13
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184306138
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18430613
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18430613
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1843
- Monat1843-06
- Tag1843-06-13
- Monat1843-06
- Jahr1843
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 13.06.1843
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Dienstag . Nr. 74. IS. Junius »843 MM Deutsche Allgemeine Zeitung. MUT ^^ÄrtandeS." "" Ngr- «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Vevekblick. Deutschland. -j-Dresden. Gleiche Breite der Eisenbahngleise. 'Dres den. Verhandlungen der l. Kammer über das landwirthschaftliche Creditsystem. 'Stuttgart. Der Verfasser der Schrift: „Die Auflö sung des Protestantismus." 'Karlsruhe. Die Bundesfestung Rastatt. Die Prinzen. s Freiburg. Die Angriffe auf Hirscher. 'Aus Schles wig-Holstein. Die Landstraßen. Der koburgische Verfassungsstreit. Der Herausgeber der Schrift: „Herzog Karl und die Revolution." PreNtzen. '' Berlin. Belobender Cabinetsbefehl an den Justizminister. Berichtigung einer Tagcslüge. Personalien. Das Obercensurgericht. Gerücht von einer Ministerialzeitung. Das jüdische Hospital. Firme lung in der katholischen Kirche. Verordnungen. 'Köln. Der Erz bischof reist durch. Defterreich. 'Aus Oesterreich. Die Bulletins des Paters Goßler. Portugal. Verhandlungen der Cortes. Oporto. Spanien. 'Paris. Großes Armee-Avancement. Die Aufregung scheint nirgend von statten zu gehen. Verfolgung von Carlisten. Polemik der Presse. »MeoHdrttannien. Die Repeal und der Gegendruck. O'Connor kann leicht wegen eines Formfehlers straflos bleiben. Das schottische Kir- chcnschisma. Lord Dudley Stuart für seine Wohlthätigkeit gemishandelt. Krankreich. Deputirtenkammer: Verwerfung des Postulats für Pon- dichery; Bewilligung für die politischen Flüchtlinge. Auflösung der Municipalität von Toulouse. --- Paris. Der Gesetzentwurf wegen Rückkauf der Privilegien der Kanalcompagnien. Eine Diffamations klage. 'Lnon. Eine neue ultramontane Schmähschrift. Schweiz. ' von -er nördlichen Schweisergrenje. Antrag Neuchatels wegen der Heimatlosen. Die Eisenbahn wird wol in die Stadt Basel geführt werden. Vorbereitungen zum Freischicßen. Laharpe's Denkmal. Italien. Turin. Ernennung des neuen sardinischen Ministers für Cultus und Justiz, "kam. Die Beschränkung de« Asylrechts. Dänemark. 'Aus Dänemark. Das Budget und der Rechenschafts bericht. DSisfenschaftundKrunstl. 'Köthen. Die protestantischen Freunde. Handel und Industrie. 'Frankfurt a. M. Börsenbericht, rcnknndigungen. Deutschland. ^Dresden, 9. Jun. Wäre das deutsche Eisenbahnwesen nicht bereits als eine unserer wichtigsten Nationalangelegenheitcn an erkannt, so würde Einsender auf den Artikel in Nr. 65, in welchem die Nothwendigkeit gleicher Glcisenbreite für Kriegszwecke in Zweifel gezogen wird, kein Wort erwidern. Der Verfasser jenes Artikels macht aber darin zwei Ansichten geltend, deren Widerlegung um so unerläß licher erscheint, da die Anerkennung ihrer Richtigkeit der schnellen Ent wickelung des deutschen Eisenbahnwesens neue Hindernisse bereiten würde. Man darf also dazu nicht schweigen. Zuerst wird gesagt: daß man sich bei Truppentransporten muthmaßlich besonderer, einfacherer Wagen bedienen werde, deren Achsen mit stellbaren Rädern versehen werden könnten, in welchem Fall eine Verschiedenheit der Gleisenbreitc nicht nachtheilig sei. Jeder erfahrene Wagenbauer wird hierauf erwidern, daß eine derartige Construclion der Achsen nur auf Kosten ihrer Halt- bärkeit zu bewirken ist, dieser Vorschlag mithin unbedingt verworfen werden muß. Sodann wird zu verstehen gegeben: daß eine Verschie denheit der Glcisenbreite daS schnelle Vordringen des Feindes mittels unserer Eisenbahnen unmöglich mache, indem jeder Endpunkt eines gleichen Gleisensystems gewissermaßen „einen fortisicatorischen Abschnitt" bilde, über den ohne besondere zeitraubende Vorkehrungen nicht weg zukommen sei. Der Correspondent ist hier mit sich selbst im Wider spruche ; denn sollten die von ihm empfohlenen „Dielenwagen" praktisch anwendbar sein, so wird auch der Feind sich solcher Wagen bedienen, und dabei noch den großen Vortheil haben, daß er unsere Lokomotiven nebst Zubehör benutzen kann, da dieselben bei verschiedener Gleiscn- breite an ihre entsprechenden Gleise gefesselt sind, folglich dem Feind überlassen oder zerstört werden müssen; dasselbe Schicksal würden auch alle Personenwagen re. ohne stellbare Räder haben. Darin besteht der Hauptübelstand der verschiedenen Gleisenbreite. Man scheint überhaupt hier und dort noch nicht zu begreifen, daß die Eisenbahnen dem Ver- theidiger ungleich mehr nützen als dem Angreifer, dem man das Vor gehen auf unsern Eifenbahncn auf einfachere Weise erschweren kann, indem man ihm die Mittel zur Heizung der mitgebrachten Lokomotiven entzieht, die eignen Transportmittel zum eignen Gebrauch auf rück wärtige Bahnen bringt, in letzter Instanz einige Schienen abhebt re. Die Hauptbedingung für die Benutzung der Eisenbahnen zur Landes- vertheidigung ist: daß man die vorhandenen Transportmittel auf allen Bahnen des Kriegsschauplatzes ohne Beschränkung benutzen kann, was ohne gleiche Glcisenbreite nicht möglich wäre. Ein deutscher Bundes staat hatte diese Hauptbedingung zu spät erkannt, auf den Vorschlag einiger Techniker eine andere Glcisenbreite angenommen, später aber seinen Jrrthum eingeschen, und bezahlt denselben jetzt mit einer halben Mill. Gulden. Dieses Beispiel möge Andern zur Warnung dienen. Ge genwärtig gibt es in Deutschland keine Bahn mit verschiedener Glei- senbreite, ohige Bedingung ist also bereits erfüllt. Sollte ein kleiner Bundesstaat auf den seltsamen Einfall kommen, etwas Besonderes Ha ben zu wollen, so würde er sich äs facto von diesem eisernen Schie- nenvcrband ausschlicßcn, sich gewissermaßen isoliren; der deutsche Ge- mcinsinn läßt aber so etwas nicht befürchten. Wer gründliche Belehrung über die Wichtigkeit der Eisenbahnen für die Landcsverthcidigung und die daran sich knüpfenden Bedingungen zu haben wünscht, findet sie in der Schrift: „Die Eisenbahnen als Operationslinien betrachtet." (Adorf 1842.) Zugleich wird auch auf die neueste Recension darüber (Militair-Litcraturzeitung Nr. 17) vom Major Blesson aufmerksam gemacht, der über die Gleisenbreite viel Beherzigenswerthes sagt. * Dresden, 9. Jun. (Schluß aus Nr. 73.) Der dritte Dif ferenzpunkt betrifft den Amortisationsplan. Die I. Kammer hat den selben für sehr nützlich angesehen, die Regierung nicht weniger, jedoch mit der Erklärung, daß sie die Annahme eines festen Amortisations plans nicht als Bedingung der Bestätigung eines Creditvereins be trachte. In diesem letzter» Sinne hat denn auch die II. Kammer die Sache aufgefaßt und ist daher dem von ihrer Deputation abgegebene» Gutachten: daß die Bewilligung zu Errichtung einer Creditanstalt an einen Amortisationsplan nicht zu binden sei, beigetreten. Wegen der Uebereinstimmung dieses Beschlusses mit der Ansicht der Regierung, und da durch den Beitritt zu demselben die Ueberzeugung von der Nützlichkeit der Sache nicht aufgcgeben werde, räth die Deputation der Kammer an: sich in diesem Sinne mit dem Gutachten der II. Kam mer zu vereinigen. Der vierte Diffcrenzpunkt bezieht sich auf de» zehnten derjenigen zwölf Anträge, welche die I. Kammer rücksichtlich der Feststellung der rechtlichen Verhältnisse und Eigenschaften einer Cre ditanstalt und der ihr zu gewährenden Rcchtsbegünstigungen angenom men hat. Dieser zehnte Antrag, den die II. Kammer abgclchnt hat, lautet: daß die Hypotheken der Bank und die derselben schuldigen jähr lichen Renten durch nothwendige Subhastation nicht erlöschen, und daß die letztem auch während eines Concurses oder einer gerichtlichen Se questration, jedoch dann ohne Verzugszinsen und unbeschadet der Rechte der Staatsabgaben und andern vergehenden dinglichen Lasten, sowie der ConcurS- und Sequestrationskostcn aus den Einkünften des Pfand grundstücks fortzuentrichten seien. Dieser Antrag enthält zwei Bestim- nungen: die, daß die Hypothek der Bank für die derselben schuldige Rente nicht erlöschen, sodann die, daß die Zahlung der Rente durch einen Concurs oder eine gerichtliche Sequestration nicht unterbrochen werden soll. Wenn mit der Kreditanstalt ein Ämortisationsplan ver- >unden sei, bemerkt die Deputation zur Motivirung, dann habe die an jene zu zahlende jährliche Rente die doppelte Natur eines Zinses und einer regelmäßigen Abschlagszahlung. Der Schuldner befinde sich aber in dieser Zahlungsverbindlichkeit der Bank gegenüber nicht allein und nicht als ein Einzelner, sondern in Verbindung mit einer Anzahl anderer Schuldner, mit denen er zugleich an einer Serie, d. i. an ei nem zu gleicher Zeit und zu gleichem Zinsfuß aufgcnommenen Ge- ämmtcapitale, mit gleichen Rechten und Pflichten Theil nimmt. Es würde also Störung und Ungleichheit eintreten, sobald die regelmäßige Zahlung der Rente von einem Einzelnen auch nur auf kurze Zeit un erbrochen würde, es würde dadurch das regelmäßige Anwachsen deS Reserve- und Amortisationsfonds aufgehalten, die Amortisationsperiode würde dadurch um so viel verlängert werden. Die andern in derselbe» Serie ihre Rente regelmäßig Zahlenden würden hierdurch verlier«», weil sie ihre Rente um so viel länger zahlen müßten, als nöthig wäre, um den Ausfall der verlorenen Rente zu decken. Die Bank könnte
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite