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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 13.03.1904
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1904-03-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19040313013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1904031301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19040313
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1904031301
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1904
- Monat1904-03
- Tag1904-03-13
- Monat1904-03
- Jahr1904
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 13.03.1904
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verugrgedildr: «nUNLdrli» »« »'«»»«, bei tüeltL W«t»«N,er ttutra,»», burck; uiiler« »otii <«»«»»« m»d «,«,««». an Sonn- und Montag« nur einmal) »Ml »0Ht. dur» auöwLriiaelkom. «isänit« « «> bez. , M »0 vt. v»t einniaNaer Auftelluna durch di« HU»,«». lobneiveliell,«ld>. imilu«. l»»4 «tt eniivrrchendem Zuichiaae. achdruck aller ilriilel u. Oriainal- Itleilunaen nur mit de»tlich«r ^ IeIl«oan « abei.Dreid Rachr') tullillla Nachtrü-Iiche Sonorar- anlvrüche bleiben unberucklichliat: «»alanate MannNnvu «erde» nicht aulbewalirt. Lrli«ramm.«dr«Ne: «Mchr«» ,» »re«d«» Stgriindel 1856. ^l>IIii8 GeliLcklivIi 8s« LO, pa^t. o. I. Lt. lelmlikiMkegmlSiiae Kr 6iur. elsictr. Xickt. Lstrvtvum. Xerroo. ALw8a«. H HttlKrtlt I ^oSevA. Ittr nn«L «»NttrtllL«! Lmwtgcschiistsflclle: Marirustr. 38 4V. ^nreigen-tack. Annalime ns» A»kii»dia»nac>: bi» nachniitlan» - Ul>: Soun- und tzcicrlagL nur Maricnsnabe o» von n l>iL '/.i Mir Die iwaNiae Grund ..rilc <ca. s Silben! 20 Pf-., An liindiaunaen n»s dcr Piivat'eite Zeile rs Pi« : die rivaltiac Zeile aulTen leite so PI, , als lkinaclaiidt Zeile so Pia. I» S!»»,mer» nach P»nn- uu!> gkiertaae» , ioallige Grund»eile so Pia., aui Privatleitc «o Pia., rivalnac Zeile aui Terlieile und als Eiuaeiaudl so Pig. Auswurtige Aui traac nur aeacu VorauLbezatlluna Btleadliitlcr werde» mit lll Pia berechnet. Sernivrechanichluk: «m« I Nr. U und Sir. U>»S K.8. Ilusiil loi-liiit ÄüIIvr «'I-2MI- 82 ^ «poi^r- eriiel Qrüssdss unck kslnedss LldsdUsssmsnd cksr Branaks. OslSs /^US8l6lIUNA. kermsaenle ^urslsUmlj ,°a h ^ ümt-klmtsttlinW u. rimmsf-klnriklitungsn ^ in »Ü6n LtUarton un't I'»oj-,l8^on. — Au» 6 p NöbeUsbrilr. in »Han LUlarton uni I'»oi-,!ft^on. — Aun» k^osucdo Iu«lot ou» " W :r, 7^ , K i. ^ UN«I tvnnk«. Hoppelt imprüstiiiei tv krülij»l»'8 -b«6enjappe«, V»mvn- »nll Uveve» - I'elevinen, II»veI»< Ii8 ssrössts ^usvaiü „SU eingkll'offene»' unä Zommep^SNS empkielllt ^s«8 L'ieellll ru,8 8oI»I«888ti »88V SS, pllrt. uucl I. ^t.,!5i ' TI)t0»sc>lnc i» Lldenlmra Hvfuaclnichlt'n. Pnwcliinllaslüii. Bund der Industrielle», werichts- «r». ^HngN. verliniidluligell. Jeslilteiineletz. Dleödner jiiuisileri»iieii. Bvr!eilwoche»dericht. Mutmahl. Witterung: War»,er, bedeckt. Loutttag, 1?;. Mär; IW4. Mit dem t- April beginnt die Bezngszeit auf das zweite Vierteljahr 1904. Die ..Dresdner Nachrichten" sind da» cinUge Blatt in Dresden, welches in Dresden und den Vororten täglich zwei Mal morgens nird abends erscheint. Hierdurch haben sie i» einer Zeit, wo sich die Ereignisse drängen und jedermann das dringende Be dürfnis hat, von ihnen schnell unterrichtet zu werden, allein den Vorzug einer grosie» modernen Tageszeitung. So bieten ihren Lesern die fortlaufend Sie neuerten Nachrichten. Der Bezugspreis für Dresden (mit den cinverleibten Vororten) und VlasewiN auf das ganze Vierteljahr beträgt bei Zustellung durch unser« Loten 2 Mark 50 pfg. Line Erneuerung der Bestellung seitens der bisherigen Bezieher ist nicht erforderlich, da die „Dresdner Nachrichten" ohne Unterbrechung weiter geliefert werden. Haupl-tschaslslltlle der vresdner Nachrichken Marienstraße 38. Annahmestellen 1Ul Anreizen u. verugjbttlellungen: Groste Alostergasse 5. Johannes päßler; Lntberplay s, Aars Bielich; Aönigsbrücker Strafte 3Y, Fritz Silbers; Ecke villnitzer- und UlbreckUftrafte, Albert Kaul; Sachsen-Allee s0, Lrdmann Hindorf; Zöllncrstrahe s2 (Lcke Striesener Straße), Mar Roll; Ublandstraft« s7, Vtto Bischoff; Schäserktrafte 65, Gustav Seylcr Nachf. (Mar Grülling); in Vorstadt Pieschen: vürgcrstrafte 14. Mswald Funke; „ „ Striesen: LUenburger Strafte 7, M. Pilz; „ „ „ wittenberaerStr.35, FrauTcuchert; „ „ Trachenberge (uns Lrachan): Groften- ftainer Strafte yy, Hans voikmaii»; „ , köbtau:r,eisewtfter Str. 5s, Arthur Schmidt; . , Plauen: Airchstrafte s und Reisewiyer Strafte 2v. 7Irth»r Matthaes; „ Lotta: Südstrafte 2, Vtto Rnnath; Slasewift: Loikewifter Strafte 15, Vtto Manegold. Die Thronfolge in Oldenbnrg. In dem augenblicklich so stark flutenden Strome der politischen Tagesereignisse ist ein Vorgang ziemlich unbeachtet geblieben, der in äußerlich ruhigeren und in patriotischer Hinsicht schwung volleren Zeiten ohne Zweifel eine allgemeine lebhafte Erörterung entfesselt haben würde. Es handelt sich um den von der russischen Gesetzsammlung veröffentlichten Verzicht des Kaisers von Rußland aus die Thronfolge in dem Großhcrzogtum Olden burg für das gesamte kaiserlich russische Haus. Nur ganz ver- einzelt wird diese Angelegenheit in der deutschen Presse besprochen? so gibt die „Voss. Ztg." ihrer Genugtuung darüber Ausdruck, daß nunmehr die „Russengcfahr" für Oldenburg glücklich vor übergegangen sei, die „Krcuz-Ztg." ergeht sich sogar in einer lobenden Anerkennung des vom Zaren dem deutschen Volke da durch bewiesenen .Wohlwollens", und die „Köln. Ztg." glaubt, den Verzicht trotz einiger Vorbehalte doch in jedem Falle als ein „sehr erfreuliches" Ereignis, das für das deutsche Gefühl eine „wirkliche Erleichterung" bedeute, bezeichnen zu müssen. Im Gegensatz zu diesen zustimmenden Musterungen wird in der „Magdeb. Ztg." erklärt, die Urkunde, durch die dcr Kaiser von Rußland auf die Erbfolge im Großhcrzogtum Oldenburg für sich, seine Nachkommen und das ganze Kaiserhaus verzichtet, sei „nach Form und Inhalt" ein Schriftstück, das in Deutschland „peinlichste Ueberraschung"hervorrufen müsse. Zur Begründung eines so abweisenden Urteils wird in dem genannten Blatte zunächst darauf hingewiesen, daß in dem Dokument die Rede ist von „dem als Großherzogtum Oldenburg bezeichneten Landcsteile"; da- gegen müsse unbedingt Einspruch erhoben werden, weil das Großherzogtum Oldenburg kein russischer oder sonstiger „Landes- teil" sei, sondern ein selbständiger deutscher Bundesstaat. Ferner wendet sich das angesehene nationalliberale Organ gegen die sach liche Auffassung, als ob der Zar und das russiscbe Kaiserhaus überhaupt in Oldenburg erbberechtigt seien, indem es die ein schlägigen Bestimmungen der oldenburgischen Verfassung anführt, die in den 88 17 und 18 lauten: „Die Landesregierung ist erblich im Mannesstamme de? Herzogs Peter Friedrich Ludwig nach dem Rechte der Erstgeburt und der Lincarsolge. Die weib liche Erbfolge bleibt aucb nach dem Abgänge des Manncsstammcs ausgeschlossen. Würden dereinst Besorgnisse wegen der Ncgicrungs- erledigung bei der Ermangelung eines grundgesetzlich zur Nach folge berechtigten Prinzen entstehen, so soll zeitig vom Groscherzog und dem Landtage durch eine weitere grundgesetzliche Bestimmung für die Ncgiernngsnachfolge Vorsorge getroffen werden." Hiernach liegt also die Sache so, daß lediglich der Mannes, stamm des -Herzogs Peter Friedrich Ludwig für die Nack,folge in Betracht kommt, d. h. unter andere» Berechtigten die in Ruß land lebenden Nachkommen des 1612 verstorbenen Herzogs Georg, eines Sohnes des Herzogs Peter Friedrich Ludwig. Sollte das Erlöschen dieses Mannesstammcs einmal bevorstchen, so würden lediglich dcr regierende Großhcrzog und dcr oldeuburgische Land tag über die Thronfolge zu befinden haben, ohne daß irgend ein auswärtiger „Prätendent" berechtigt wäre, irgendwelche „Ansprüche" geltend zu machen. Ter russische Kaiser und seine Familie gehören nicht zu dem Mannesstamme des Herzogs Peter Friedrich Ludwig; sie besitzen folglich auch kein Erbsolgcrecht in Oldenburg und können es daher auch nicht aus andere über tragen oder darauf verzichten. Im Zusammenhänge hiermit ergibt sich die Frage, ob dcr russische Verzicht wenigstens für die wirklich Berechtigten, nämlich die in Rußland lebenden Nachkommen des erwähnten Herzogs Peter Friedrich Ludwig Gültigkeit hat. Die „Magdeb. Ztg." gibt daraus eine verneinende Antwort mit Rück sicht curf das deutsche Fürstenrecht. das allein maßgebend sei und das bestimmt, daß jeder großjährige Agnat, der verzichten will, den Ver zicht für sich persönlich aussprechen muh. Hiervon abgesehen, zeigt aber auch dcr inzwischen bekannt geworden- genaue Wort laut dcr russischen Urkunde, daß die vorgedachten Mit glieder sogar ausdrücklich von dem Verzicht ausgeschlossen sind, indem dieser nur ausgesprochen wird „für den Fall deS Erlöschens des McinnesstammeS des Herzogs Peter Friedrich Ludwig von Oldenburg". Demnach bleiben die russischen Herzöge von Oldenburg nach wie vor in dem Großherzogtum erbberechtigt und unter ihnen ip erster Linie der Herzog Peter, der durch und durch rnksifizicrt ist, nur mübiam einige wenige deutsche Worte radebrecht, mit Vorliebe über deutsches Wesen und deutsche Eigen tümlichkeiten spöttelt und — zuletzt, aber nicht am wenigsten — auch noch z» alledem griechisch-ortbodozcn Glaubens ist. Da ist eS den» wirklich kein Wunder, wenn die vatriotiichrn Oldenburger angesichts dcr Möglichkeit einer solchen Thronfolge die Empfindung haben, das; ein Damoklesschwert über ihrem Haupte schwebe. Tie kaiserlich russische Verzichtserklärung beseitigt nur ei»e bedingte und ganz entfernte Gcsnbr, indem sie der Möglichkeit vorbengt, das; künftig einmal von Mitgliedern deS russischen Kaiserhauses aus die Thronfolge in Oldenburg Ansprüche erhoben werden könnten, die, well sachlich in keiner Weise begründet, internationale Reibungen infolge der notgedrungencn scharfen Abwehr von deutscher Seite herbeizusühien vermöchten. Die wirkliche nahe und unmittelbare Gefahr dagegen, die in der drohenden Thronbesteigung des Her zogs Peter und keiner Nachfolger in die Erscheinung tritt, besteht auch künftig fort, falls nicht etwa ein bisher geheim gehaltener pcriönlicher Verzicht der rnlsischen Oldenburger, die im vorigen Sommer zu einem damals viel bemerkten Familienrate in Eutin zusammengekommen waren, bereits vorhanden sein sollte. Die nationalen Bedenken gegen diese ganze frcmdstaatliche Einmischung in Angelegenheiten und Verhältnisse, die vernünftiger und normaler Weise ausschließlich der deutschen Selbstbestimmung unterliegen, verschärfe» sich noch, wenn man eine offenbar a»S sehr gut unterrichteter Quelle stammende Andeutung verfolgt, die in den „Beil. St. N." gegeben wird. Darnach soll eine ganz be stimmte Absicht darin liegen, daß der Zar bei seinem „Verzicht" und der Uebertragung seiner „Erbansprüche" gerade das HauS Holsteiu-Glücksburg bevorzugt hat. Dem genannten Hanse ent stammt nämlich die Mutter Nikolaus H.. als Tochter des Königs Christian von Dänemark, und ein Bruderlohn König Christians ist das Haupt der Hoistcin-Glücksburger. der Herzog Friedrich Ferdi nand, zu dessen grinsten Kaiser Nikolaus H. „verzichtet" hat. »nd der inzwischen unter Zustimmung deS oldenburgischen Landtags vom regierenden Großhcrzog zur Regentschaft berufen worden ist für den Fall, daß die Großherzogin Elisabeth vor Eintritt dcr Voll jährigkeit des jetzt siebenjährigen ErbgroßherzogS von Oldenburg sterben sollte. Herzog Friedrich Ferdinand ist demnach ein direkter Vetter der Mutter Nikolaus' II.. die sich bekanntlich durch das Gegenteil von Deulschfreundllchkeit auSzeichiict. In der gedachte» Zuschrift wird nun die Meinung anSgedriickt, vielleicht sei bei der rmsiichen Vcrzichtsaltion der Blick auf die Möglichkeit eines späteren Anfalles von Oldenburg an jüngere Mitglied er des jetzigen dänischen Königshauses mit maßgebend gewesen. Das sind recht unerfreuliche Ausblicke auf unliebsame inter- nationale Abschweifungen einer eng begrenzten und kurz sichtigen dynastischen Politik, welche die heiligsten nationciici: Interessen der Völker in beschränkten Familienzirkcln und Sondcr abmachungen preisgibt und die Befriedigung ihrer eigenen Sympathien und Antipathien, die Förderung verwandtschastsichcc und persönlicher Rücksichten aus Kosten der allgemeinen vater ländischen Wohlfahrt erstrebt. Derartige Tinge müssen klipp und klar als das bezeichnet werden, was sie in Wahrheit sind, nämli n Auswüchse des sogenannten Legitimitätspriuzips, die in ihrer vermoderten und vergilbten Anschauungsweise in unserer Zeit d-d nationalen Prinzips schlechtweg unerträglich sind. Die Fragen des fürstlichen Successionsrechts losten sich heute nicht mehr wie zu „Scrcnissimus"-Zeitcn, als niau ganze Gebietsteile mitsamt den Einwohnern noch „verkaufen" und „verpfänden" konnte, »ach dcr reinen privatrechtlichcn Schablone erledigen und enischcidcn. Die Gegenwart mit ihren gewaltigen national scharf abgegrenztei. Staatsgebieten hat andere staatsrechtliche Grundciuffassungcu, die ihren veränderten öffentlichen Zwecken und Zicken entsprechen. Heute haben nach dem allgemein anerkannten Grundsätze der nationalen Selbstbestimmung nicht die Fürsten für sich allein nach persönlicher Willkür, sondern die Völker in Geineiu- schaft mit ihnen über das Recht der Thronfolge zn ent scheiden, wenn cs gilt, diesem seinen nationalen vater ländischen Charakter zu wahren. Für das Deutsche Reich sind cs geradezu beschämende Zustände, wenn es heutzutage immer noch möglich ist, daß ausländische Fürstlichkeiten über deutsche Throne nach höchsteigenem Ermessen wie über einen Pappenstiel ver fügen. Man erinnere sich nur, welche gerechtfertigte Entrüstung sich überall im Deutschen Reiche regte, als vor einigen Jahren bei dcr Erledigung des koburgischen Thrones die Nachricht eintraß daß ein englischer Familienrat in Nizza geruht hatte, den Herzog Mfred als Nachfolger „cinzusetzen". Solche krasse Verletzungen des berechtigten deutschen Selbst- und Nationalgefühls durch das Privat'ürstenrecht müssen unbedingt auf irgend eine Weise für die Zukunft ein für allemal ausgeschlossen werden. Ausländische Fürsten haben als Herrscher im Deutschen Reiche nichts zu suchen, und dem Rate der deutschen Fürsten selbst muß daran gelegen sein, daß in seine Mitte keine fremden Elemente sich eindrängen, die in einer ausländischen, vielleicht sogar direkt deutschfeindlichen Umgebung ausgewachsen sind und dort ihr geistiges, sittliches und nationales Gepräge aufgedrückt erhalten haben. In dcr Tat, für die Epigonen ist es hohe Zeit, dem Werke Kaiser Wilhelms I. und des Fürsten Bismarck nunmehr endlich den Schlußstein einznfüaei^ dcr ihm noch fehlt, indem die Möglichkeit des Uebcrgangcs deutscher Fürstenthrone an ausländische Anwärter durch die Verfassung des Reiches grundsätzlich ausgeschlossen und dadurch ein das nationale Gefühl befriedigender Ncchtszustand geschaffen wird, der dem deutschen Volke die Gewähr gibt, daß seine Fürsten allezeit deutsch sind vom Scheitel bis zur Sohle. 77« ! St -»» A »r L 2 M ^ ?' k7 - ? L? ^ 2- 8 Neueste Dralitlneldiingen vom 12. Mürz Aufhebung des 8 2 des JesuitengescheS. Berlin. lPrio.-Tel.) Die „Nordd. Allgem. Ztg." schreib; in ihren „Rückblicken" bezüglich der Aushebung des 8 2 des Iesuitengesctzes: „Wenn von einer Zusicherung die Rede ist, die der Reichskanzler dem Zentrum gegeben habe, so steht dem die Tatsache gegenüber, daß der leitende Staatsmann die Zusicherung nicht der einzelnen Partei, sondern dem Reichstage gemacht hat, dessen weit überwiegende Mehrheit die Aufhebung des Paragraphen beantragt batte.'' Das Blatt weist im Änschiiil; hieran den Vorwurf dcr Liebedienerei des Reichskanzlers gcacn- über den, Zentrum zurück. Mit demselben Rechte könne man von einer Liebedienerei des Reichstages gegenüber dem Zentrum sprechen. — Die Meldung des „Vorwärts" von einer bevor stehenden Auflösung des Reichstags verweist das Blatt in die Rubrik eigener Erfindungen nach Art des Koffer schlosses auf Pichelswcrder. Ferner hält die „Nordd. Alloein. Ztg." als besonders erfreulich snr das Ansehen der deutsche» Armee nach innen und außen noch dadurch den Äog. Müller-Meinin gen im Reichstage hcrvorgcrufene Episode. Die Erwiderung des bay rischen Militärbevollmächtiatcn auf den Versuch des Vertreters von Meiningen eine Art Armeepartikularismus ins Leben zu rufen, sei drastisch und scharf, stilistisch ausgezeichnet und dem In halte nach großzügig gewesen, alles in allem die Kundgebung eines charaktervollen deutschen Mannes. Kobn r g. sPriv.-Tcl.i Das „Koburger Tageblatt" erfährt, der Vertreter der koburg-gothaischen Regierung habe im Bundes- rat gegen die Aufhebung des 8 2 des Jesuitcngesetzcs gestimmt. . Der russisch-japanische Krieg. Petersburg. Dem Bombardement von Port Arthur am 10. März ging ein heftiges Gefecht beider Torvedoslotten voraus. Japanische Torpedoboote bohrten das russische Torpe doboot „Stercgutschy" in den Grund. Die überlebende Mannschaft des letzteren wurde gefangen, weil dcr mit den Kreuzern „Novik" und „Bojan" bcrbcieilenoe General Marakoff feindliche lieber- macht antraf. Beim Bombardement wurde der japanische Kreu zer „Takasago" schwer beschädigt. Die russischen Schiffe und die Festung haben wenig Schaden gelitten. Das Bombardement hörte nachmittags 1'h Nhr auf. London. Nach einer Depesche des „Star" aus Kobe hätte die russische Kavallerie Widschu am Jalustuß in Brand gesteckt und sich dann über den Ialn zurückgezogen. Irkutsk. Die Arbeiten an der B a ikalrinab a h n schreiten rüstig fort. Bis zum 14. April wird die Strecke Tanchoi- Kultuk fertiggestellt sein. Am 1b. August erfolgt die Verbindung
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