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Der sächsische Erzähler : 19.09.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-09-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-186609192
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-18660919
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-18660919
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seite 620-621 als Seite 621-622 und Seite 622 als Seite 621 gezählt.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1866
- Monat1866-09
- Tag1866-09-19
- Monat1866-09
- Jahr1866
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 19.09.1866
- Autor
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Mittwveh, den LA September. für Bischofswerda, Stolpe« und Umgegend. Amtsblatt des Königlichen Werichtoamtrs and des Stadtraches zu Kischofswerda. Diese Seitschrift erscheint wöchentlich zwei Mal, Mittwochs und Sonnabends, und testet vierteljährlich 12j Rgr- Inserate werden nur bis Dienstag «ad Freitag früh 8 Uhr angenommen. sl86L Zollverein und Handelsverträge. So sehr anfänglich allgemein der Bestand de» Zollvereins angezweifelt wurde, so gewinnt doch die Ansicht immer mehr an Bode», daß verselbe nach einer Reorganisation erst reibt befestigt werde. So lautet z. B. § 7 der Friedensveriräge zwischen Preußen und Würtemberg mit Baden: Die hohen Contrahenten werden unmittelbar nach Abschluß deS Friedens wegen Regulirung der ZollvereinSverhältniffe in Verhandlung treten. Einstweilen sollen der Zollvereinsvertrag vom 16. Mai 1865 und die mit ihm in Verbindung stehen den Vereinbarungen, welche durch den Ausbruch deS Krieges außer Wirksamkeit gesetzt find, vom Tag deö Austausches der Ratificationen d«S gegenwärtigen Ver trages ast mit d.r Maßgabe wieder in Kraft treten, daß Jedem der hohen Contrahenten Vorbehalten bleibt, dieselben nach Ankündigung von 6 Monaten außer Wirsamkeit treten zu lassen. — ES ist damit die Aus sicht gegeben, daß die zeithcr so lose geordneten Ver hältnisse deS deutschen Zollvereins durch Stistung eine einheitlichen deutsche» Zollbundes dauernd werden ge regelt werden. Der großherzoglich mecklenburgischen Regierung soll von Seiten Preußens eröffnet worden sein, daß Meck lenburg in seiner handelspolitischen Abgeschlossenheit unmöglich ferner verharren könne und daß e» sich dem Verkehrs-System de» norddeutschen Bundes anzuschlie ßen habe. Wie der Artikel 8 de« preußisch-würtem- brrgisch-badischen FiievenSvertroge» andeutet, wir» jeden falls auch eine im Zollbund gleichmäßig geregelte und einheitliche Reform bezüglich deS Personen- und Güter verkehrs der deutschen Eisenbahnen vorgenommen werden. Obgleich sich Preußen im vorigen Jahre noch der Zolleinigung zwischen Oesterreich und dem Zollvenine entschieden widersetzt hatte, so ist eS »och nunmehr nicht abgeneigt, eine bis zur Zolleinigung reichende Intimität der handelspolitischen Beziehungen zwischen Oesterreich und dem norddeutschen Bunde herzustellen. Schon bei den Friedens-Verhandlungen ist festgesetzt worven, daß alsbald nach dem Friedensschluß Commissäre beider Länder zusammentreien sollen. Preußischer Seit» wird, der „B. B.-Ztg." zufolge, den Wünschen des Handels stande» entsprechend, die Herabsetzung der österreichischen Zollsätze für einzeln« Maaren gefordert, z. B. für or- Einrmdzwanzigster Jahrgang. dinäreS Stabeisen, Eisenblech, grobe und feine Eisen- waaren, Baumwollrnwaaren, feine, undichte sowie ge färbte Wollenwaaren, Goldleisten, Kratzen, Ultramarin u. s. w. Oesterreichischer Seit» legt man großes Ge wicht auf die Herabsetzung der zollvereinSländischen Weinzölle. Italien gegenüber soll der im Jahre 1851 mit Sardinien abgeschlossene Handels- und Schifffahrt»- Vertrag die Grundlage bilden. Erst nach Regelung der künftigen handelspolitischen Beziehungen zu Deutsch land un» Italien sollen in Wien auch die Verhand lungen mit England und Frankreich fortgesetzt werden. Die .France" glaubt jedoch, daß der Abschluß eine österreichisch-französischen HandelS-VertrageS schon in nächster Zeit geschehen dürfte. — Durch den zwischen den Bevollmächtigten Japans, England«, Frankreich», Nordamerika» und Hollands am 25. Juni unterzeich neten Vertrag ist die Errichtung von Waareulagern in Japan zugestanden und den Einheimischen volle HaneelSfreiheit mit den Ausländern gewährt worden. Hoffentlich wird sich der norddeutsche Bund den vorgenannten Staaten als ebenbürtig und baldigst an schließen. Sachsen. H Bischofswerda, 17. September. Am 15. d. M. Vormittags H10 Uhr kam von Dresden auS auf einem Ertrozuge der Eisenbahn die 2. gezogen« Gußstahl-Batterie deS 2. Reserve Artillerie Regiment- (Schlesier) mit 6 Geschützen und den nöthigen Wagen, Mannschaften und Pferden und nach 1 Uhr von Sorau und Görlitz kommend ein Erirazug mit Erjatzmannschaslen deS 6. brandenburgischen In» fanterie-RegimentS Nr. 52 nach Zwickau und Planen hier durch. Damit erledigt sich die zum 18. und 19. hier angesagte Einquartierung diese» Bataillon». — Am 16. Vormittags zwischen 10 und 12 Uhr marschirte die 1. 2. und 3. MunttionS-Colonne deS brandenburgischen Felbartillerir-RegimentS Nr. 3 von Eohland kommend in einer Stärke von 450 Mann mit 495 Pferden und 67 Wagen hier durch, um vor ihrer Rückkehr in ihre Garnison Wittenberg in Goldbach, Frankenthal, Rammenau und Teiß- mannSdorf Marschquartiere zu beziehen. — 19. September. Auf der sächsisch-schlesischen
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