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Elbeblatt und Anzeiger : 19.08.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-08-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666406244-187008195
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666406244-18700819
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666406244-18700819
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungElbeblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-08
- Tag1870-08-19
- Monat1870-08
- Jahr1870
- Titel
- Elbeblatt und Anzeiger : 19.08.1870
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(MMalt und Alyeigtr Amtsötatt für die Köiiglichc« EcrichlSämln sowie die StadtrSthe zw Riesa mid Strehla. Redaction und Verlag von E. F. Grellmann. 66. Freitag, den IS. August 187V. Dich» Watt „Elbtblatt und AnjNger» erscheint wöchentlich zweimal, Dienstag« und Freitag«, und lostet vierteljährlich lü Ngr, — Bestellungen werden bei jeder Postanstalt, in unsere» Expeditionen in Riesa und Strehla, sowie von allen nnscrn Boten entgegen genommen. — Zu Annahme von Annoncen sind ferner bevollmächtigt Haascnstein und Vogler in Hamburg» Altona, Leipzig und Franlsurt a. M., H. Engler in Leipzig, F. W. Saalbach in Dresden und Eugen Fort in Leipzigs Bekanntmachung, die Auszahlung der Gelder für die abgenommenen Mobilmachungspserde betreffend. Nachdem die Gelder für die von der Abnahme-Commission im Bezirke der unterzeichneten AmtShauptmannschaft am St., SS. und S3. vorige» Monats in Meißen abgenommenen Pferde hier eingegangen sind, können solche vom 18. dieses Monats an in der Zeit von 8—12 Uhr Vormittag» gegen Rückgabe der von dem Civil-Commissar der Abnahme-Commission ausgestellten in nachstehend angegebener Weise quittirten Anerkenntnisse in der hiesigen amtShauptmaunschaftlichen Expedition erhoben werden. Auch kann aus Wunsch die Zusendung der Beträge gegen portofreie Einsendung der quittirten Anerkenntnisse durch die Post, jedoch auf Kosten der Empfänger erfolgen. Auf der Rückseite der Anerkenntnisse ist in der unter D ersichtlichen Weise über die Taxsumme zu quittiren und haben die Aussteller dieser Quittungen ihre Unterschrift, insofem von ihnen nicht bestimmt angenommen werden kann, daß solche der AmtShauptmannschaft bekannt ist, entweder durch das betreffende Königliche Gerichtsamt, den Stadtrath oder die Ortsgerichts des Wohnorts unter Beidrückung des Stempels attestiren zu lassen. Ohne dieses Attest kann die Auszahlung des Betrags nicht erfolgen. Meißen, am 17. August 1870. Königliche AmtShauptmannschaft. v. Egidy. Thlr. —- —- wörtlich Thlr. —- —- für dar laut umstehender Bescheinigung an das Königlich Sächsische Armeecorps abgelieferte MobilmachungSpferd und —- 10 Ngr. —- Gebühr für überlassene Halfter, Trense und Stricke sind mir Endesunterzeichneten richtig ausgezahlt worden, worüber hiermit quittirt wird. öl., den Ist. Ist. Bekanntmachung. Vom unterzeichneten Gerichtsamte sollen verschiedene feinere Möbel, namentlich mehrere Sekretäre, Sophas, Polsterstühle, Spiegel, mit Maha goni, bez. Kirschbaum fournirt, Tische, Rohrstühle, einige Silbersachen, sowie andere bez. zum Hausgebrauch dienende Gegenstände den 1V. September 18^0 Vormittags von 9 Uhr im Gasthofe zu Glaubitz gegen Baarzahlung versteigert werden, was unter Hinweis aus die im hiesigen Amthause und im ge dachten Gasthause aushängenden Verzeichnisse andurch bekannt gemacht wird. Riesa, am IS. August 1870. Das Königliche Gerichtsamt. Uibrig. Bekanntmachung. Nachdem hier zur Anzeige gelangt, daß in Merzdors ein der Tollwuth verdächtiger Hund angetroffen und getödtet worden sei, auch durch die stattgefundene bezirksthierärztliche Untersuchung des betreffenden Hundes dieser Verdacht bestätigt worden ist, wird in Gemäsheit 8 IS des Mandate» vom 2. April 1796, sowie der Generalverordnung vom 7. November I86S Folgendes angeordnet: 1) In dem Dorfe Merzdorf sind alle Hunde auf die Dauer von 12 Wochen vom 9. dieses Monats angerechnet und mindestens bis zum 1. November dss. Js. , eingesperrt zu halten. 2) das Herauslaffen der Hunde aus den Behausungen oder Gehöften ihrer Eigenthümer ist nur unter der Bedingung gestattet, daß der Hund mit einem gut construirten Maulkorbe von starken Drahtstangen oder Drahtgeflechte versehen ist. Auch Fleischerhund« dürfen nur unter dieser Voraussetzung mitgeführt werden. 3) Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen unter 1 und S werden mit einer Strafe von 2 Thlr. IS Ngr. — Pf. oder mit verhältnißmä- ßigem Gefängniß bestraft. Riesa, am 18. August 1870. Königliches Gerichtsamt. Uibrig. Wg. scheu Vieler, die dem Unternehmen von Herzen ein glückliches Gedeihen wünschen. Zittau, 14. August. Heute Nachmittag in der 4. Stunde entlud sich auf den Fluren von Ullersdorf, Sommerau und Kleinschönau ein ziem lich schweres Gewitter, verbunden mit furchtbaren Regengüssen. Die Beschädigungen sind sehr groß-, da die Gräben die heftige Fluth nicht zu fassen vermochten, drängte sie sich auf di« daranlicgenden Fluren, von welchen sie Erde und das breitliegende Getreide mit sorttstß. An mehreren Stellen ging die Fluth bis >/, Elle hoch über di« Zittau-Rei- chenaucr Chaussee; sogar bis in die Scheuern und Viehställe drang das Wasser. Menschenleben sollen dabei nicht zu beklagen sein. Weimar, 13. August. Das hiesige Regiment (S. thür. Infanterieregiment Nr. 94 „Großh. v. Sachsen") ist hauptsächlich bei der Schlacht von Wörth betheiligt gewesen und hat daselbst ziem liche Verlust« erlitten: an Osficieren des l. und 2. Bataillons 13 (1 todt, IS verwundet), an Mann schaften etwas über 300 Todte und Verwundete. Berlin sDie Verlustlisten betr.s Um allen Denjenigen, welche die Verlustlisten selbst zu besitzen wünschen, die Möglichkeit hierzu (abgesehen vonPer etwaigen Veröffentlichung derselben durch di« Ästungen) zu verschaffen, ist bekanntlich Ver anstaltung getroffen worden, daß die Listen zum > TageSgeschichte. < Dresden, 13. August. (D. I.) Am Abend des gestrigen Tages folgte der erste Zug des sächsischen Felddiakonencorps unter Anführung des Rittergutsbesitzers Herrn Gütschow und begleitet vom, Gründer des Unternehmens, Herrn Prediger Hickmann, dem Ruse auf das Feld seiner Thätig- keit. Nach einer kurzen, erhebenden Feier, die in der Kirche des Diqkoniffenhauses abgehalten wurde, verfügten sich die Fortziehenden, für ihre künftige Wirksamkeit aus's Trefflichste ausgerüstet, in Be gleitung ihrer zurückbleibenden Kameraden auf den Leipziger Bahnhof, wo der Vorsitzende des Comites, Se. Excellenz der wirkl. Geh. Rath Herr Kreisdircctor v. Könneritz, sie in warmer Rede begrüßte. Seine Worte schlossen mit einem Hoch auf König und Vaterland, in da- die zahlreiche Versammlung mit Begeisterung einstimmtel In seinem, wie in aller Diakonen Namm erwiderte Herr Prediger Hickmann di« herzliche Begrüßung mit eurem Hoch auf den Comsts der sächsischen Felddiakonie und insbesondere feinen anwesenden Vorstands Unter Händedruck und dem Gesang« patriotischer Lieder schieden hierguf, als di« Glock« zum dritten Male geläutet hatte, di« quSziehenden Felddiakonen von ihren zurückbleibenden Freunden, begleitet von lauten, rnyunternden Zurufen der! versammelten Menge und den stillen Segenrwün- > Herstellungspreise durch alle Postanstalten zu be ziehen sein werden. Da sich die Ausdehnung der Listen und demgemäß der Herstellungspreis nicht im Voraus veranschlagen läßt, so sind für den fortlaufenden Bezug eines Exemplars derselbm 10 Sgr. als Maximalpreis bei der betreffen den Postanstalt einzuzahlen; nach dem Schluffe der Veröffentlichung wird der etwa überschießende Betrag zurückbezahlt werden. Für die durch Briefträger zu bestellenden Exemplare wird eine Bestellgebühr von 2 Sgr. erhoben. Berlin, IS. August. Die „N. Pr.Z." ent- hält einen Bericht aus Homburg (Rheinpfalz) vom 9. August, dem wir das Nachstehende entnehmen: Es ist ein erhebendes Schauspiel, diese Massen reifer, entschlossener Männer mit den gebräunten. Gesichtern, dem ruhigen Tritt, der kräftigen Ge wehrhaltung vorbeiziehen zu sehen, wie ebm in diesem Augenblicke und schon seit 3 Stunden un unterbrochen, «ine Division des kgl. sächsischen (IS.) Armeecorps hier durch nach der französischen Grenze defilirt. Kein Ruf, kein Gespräch, keine Unruhe, hallender Gleichtritt. Und nach einer Bivouaksnacht, in welcher die wettgeöffneten Schleu- ßen des Himmels eine ganze Wafferfluth aus di« Bivouakirmden herabgeschürtet. Se. Majestät der König ist an die Ecke der engen und steil anstei genden Seitenstraße getretm, in welcher da» Be-
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