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Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 31.01.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-01-31
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841109282-190601316
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841109282-19060131
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841109282-19060131
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Tageblatt
- Jahr1906
- Monat1906-01
- Tag1906-01-31
- Monat1906-01
- Jahr1906
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 31.01.1906
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WWll-EmHckl WM Anzeiger Erscheint jeden Wochentag abend« für den folgenden Tag mid kostet durch die Austräger L.v Quartal Mk. durch die Post Mk. x gz frei in's Heus. Kal,enstrin Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Lngau, Hermsdorf» Kernsdorf, ZMgenberg, Falke«, Langenchursdorf, Meinsdorf, Mßdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund u. s. w. Inserate nehmen außer der Expedition auch die LuStrtger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Anuoncen- Expediüonen solche zu Originalpreisen. für das Königliche Amtsgericht und den KtadtraL zu Hohenstein-Ernstthal. Organ aller GenrernöesVerwaltrrngen ösr nnrlregenöen Ortschaften. Mttwoch, den 31. Januar 1906. Nr. 24. »«»»IMSUMS 56. Jahrgang. der König Hakon auf Norwegens Thron. Von den Die amtliche beiter in der Großstadt dafür zahlen müsse, stehe Kopenhagen, 30. Januar. Auf dem allein tragen solle im Gegensatz zur Ortsgemeinde, s das halte er allerdings nicht für richtig. Denn die Aufenthaltsgemeinde habe doch auch viele Vorteile, die Familie kaufe doch dort ihre Unterhaltsbedürf nisse, daher müsse sie auch unter Umständen unter stützungsverpflichtet sein. Anderenfalls würden viel- leicht auch Arbeitgeber mit ihren Arbeitern leichter wechseln, aus Furcht, sonst der Beschäftigungsgemeinde unnötige und unbillige Lasten aufzubürden. Keines falls gehe eS daher an, die UnterstützungSverpflich- tungen der Arbeitsgemeinde noch über die Vorlage hinaus zu steigern, wie Vorredner es empfohlen habe. Die Abkürzung der Fristen für Erwerb und Verlust des UnterstützungSwohnsitzeS von 2 auf 1 Jahr sei ein zweischneidiges Schwert. Gerade im Osten werde man sich dadurch vielleicht zu einer Abkürzung der bisherigen Jahreskontrakte veranlaßt sehen. Wünschenswert sei eine Bestimmung, daß Personen über 60 Jahre einen neuen Unterstützungs wohnsitz nicht mehr erwerben können. Solche Leute würden sonst keine Arbeit mehr finden. anderen Kindern sind noch zwei Prinzessinnen ver mählt, die eine Prinzessin Louise, mit dem Prinzen Friedrich zu Schaumburg-Lippe, die andere, Prin zessin Ingeborg, mit dem Prinzen Karl von Schweden. Abg. Gisbert (Zentr.): Das Hilfskassengesetz habe sich bewährt. Allenfalls könne man eS zu dem Zwecke, Schwindeleien zu beseitigen, reformieren, aber es einfach aufzugeben, gehe nicht an, und so lange man die Betriebskrankenkassen fortbestehen lasse, sollte man auch die Hilfskassen nicht antasten. Abg. Lesche (Soz) bekämpft gleichfalls die Vorlage, die gänzlich unverständlich wäre, wenn man nicht wüßte, daß eS sich für die Regierung vornehmlich darum handle, den Kaffen die Selbst verwaltung zu nehmen. Staatssekretär Gras Pofadowsky weist dar- auf hin, daß selbst der HllsSkassen-Kongreß die be- Gleichwohl trat König Christian im Jahre 1863 — nach dem Tode König Friedrichs VU. — in der ge samten Monarchie die Regierung an und bestätigte, von der Bevölkerung Kopenhagens gedrängt, die so genannte eiderdänische Verfassung, durch die Schleswig dem Königreiche Dänemark völlig einverleibt werden sollte. Dies führte, wie schon oben angeführt, zum deutsch-dänischen Kriege von 1864 und damit ist die Zahl der mit dem Namen König Christians ver bundenen geschichtlichen Ereignisse von größerer Be deutung erschöpft. Der neue dänische König ist ein bereits in ziemlich vorgerücktem Alter stehender Herr. Er ist 1843 geboren, also 63 Jahre alt. Sein ältester Sohn, der präsumtive Thronerbe, Prinz Christian, ist, da seine Eltern ziemlich spät das Band der Ehe miteinander geschlossen, erst 35 Jahre alt und seit dein Jahre 1898 mit der Herzogin Alexandrine zu Mecklenburg, der ältesten Tochter des Großherzogs von Mecklenburg-Schwerin, vermählt. Der zweite Sohn Prinz Carl, 1872 geboren, hat die englische Prinzessin Maud, die jüngste Tochter der Königs von England geheiratet und sitzt seit kurzem als Abg. Wolff (Wirtsch. Ver.) stimmt dem Vor- redner im Allgemeinen zu, hält aber im Gegensatz zu diesem eine angemessene Belastung der Arbeits gemeinden für richtig. Abg. Ablatz (freis. VolkSp.) spricht aus den vom Abg. Mommsen am Freitag geltend gemachten Gründen namens seiner Freunde gegen die Vorlage. Die Armenlast lasse sich für die Landgemeinden ver ringern, wenn man Ortsarmenverbände schaffe, an denen auch die GulSbezirke mit beteiligt werden. Staatssekretär Graf Pofadowsky widerspricht der Auffassung, daß die Vorlage agrarisch sei. UebrigenS sei doch nicht alle- unberechtigt, was man ließ sofort, nachdem er die Botschaft von dem Hin- scheiden des Königs Christian erhielt, durch seinen Flügeladjutanten dem dänischen Gesandten in Berlin sein Beileid aussprechen. Er hat dem dänischen Hofe die Mitteilung zugehen lassen, daß er persönlich der Beisetzung des Königs in Kopenhagen bei wohnen wird. Der Reichskanzler F ür st Bülow stattete noch im Laufe des gestrigen Spätnachmittags auf der hiesigen dänischen Botschaft einen Kondolenz besuch ab. — Der Hofball, der am 31. Januar im Königlichen Schloß abgchalten werden sollte, ist abgesagt worden. Christiania, 30. Januar. Der Tod des Königs von Dänemark ist im ganzen Lande mit großer Teilnahme ausgenommen worden. Hier wurden die Theatervorstellungen abgesagt. König Haakon stattete im Laufe des Nachmittags persön lich dem dänischen Gesandten einen Beileidsbesuch ab. Vorlage ein. Den armen bäuerlichen Gemeinden könne nicht zugemutet werden, noch Rechnungen für Armenunterstützung zu zahlen, die ihnen von aus wärts zugeschickt würden. Die Leutenot in Osteibien sei Tatsache. Wenn es der Landwirtschaft erst ein mal gut gehe, werde sie gern die vom Vorredner gewünschten höheren Löhne zahlen. Es würde eine kuriose Politik sein, die kleinen Landorte zu belasten zu gunsten der großen, die schwachen Schultern zum Vorteil der stärkeren. Abg. Gamp (ReichSp.): Ohne die sozialpoliti schen Gesetze würden die Armenlasten noch mehr wachsen. Hoffentlich kommen wir bald zu einer Witwen- und Waisen-Versicherung, das ist das beste Mittel zur Einschränkung der Armenlasten. Ebenso unerläßlich ist eine Krankenversicherung für alle Arbeiter, also auch für die landwirtschaftlichen Arbeiter! Minuten unter Symptonen des Herzschlages einge- tretcn ist. Morgen mittag 12 Uhr erfolgt auf Amalienburg und zwar vor dem Palais Christian VII. die Proklamierung des neuen Königs. Berlin, 30. Januar. Kaiser Wilhelm Als Armenpsteger im östlichen Bezirke ist Herr Handelsmann Hermann Türke, Hohe- straße 10, verpflichtet worden. Stadtrat Hahenstein-Grnftthal, am 29. Januar 1906. vr. Polster, Bürgermeister. We. i als agrarisch bezeichnen könne. Auch die Industrie habe ihre berechtigten Forderungen. Weshalb solle die Landwirtschaft solche nicht haben? Für Elsaß- Lothiingen sei eine Umgestaltung der Armenfllrsorge und die Anpassung der dortigen Rechtes auf diesem Gebiete an das Reichsrecht in Aussicht genommen. Gegen das Abschieben von nur noch in beschränkterem Maße Arbeitsfähigen sehe auch nur ein Mittel, nämlich die zwangsweise Biüung größerer Armen fürsorgeverbände, keinesfalls aber könne der Staat sie Armenpflege übernehmen, denn dann würde diese Last ins Riesengroße wachsen. Wenn Hertzberg die Ausweisungen unbemittelter Auswanderer be mängelt habe, so verweise er auf England, das hier so oft als Muster angeführt werde, und auf Amerika, die von dem Rechte gegenüber Ausländern ergiebigen Gebrauch machen. Er könne das Haus nur bitten, üie Vorlage möglichst bald zu verabschieden. Abg. Schrader (freis. Ver.) erblickt in der Vorlage den Versuch einer Umgehung des Frei- zügigkeitSgesetzeS, um die Landarbeiter zwangsweise an die Scholle zu fesseln. Das UnterstützungS- wohnsitz-Gesetz sei allerdings einer Revision bedürftig, aber nach anderer Richtung nötig sei die Bildung größerer Armenverbände, die subsidiär einzu treten hätten, sobald für den OrtSoerband die Last zu groß werde. Nölig sei ferner, daß da- Kammer- recht in Bayern einheitlich mit dein des Reiches auSgestaltet werde. Nachdem sich noch Abg. Schilkert (kons.) da gegen verwahrt hat, daß er eine Beschränkung der Freizügigkeit wolle, wird die Vorlage an eine 21er Kommission vermiesen. ES folgt erste Beratung de? Gesetzentwurfs über die Hilfskasten. Um Schwindel taffen künftig unmöglich zu machen, soll das HilfSkassengesetz von 1876 aufgehoben und die auf Grund landeSgesetz- lichen Vorschriften errichteten Hilfskassen dem Gesetz über die PrivatoerstcherungS-Unternehmungen, sowie demgemäß auch der Aufsicht der Reichsaufsichts- amteS für Prioalverstcherungen unterstellt werden. Abg. Herzberg (Soz) widerspricht der Vor- läge, die wieder einmal lediglich einen agrarischen Charakter trage. Die Statistik der Invalidenver sicherungs-Anstalten ergebe, daß schon jetzt Berlin prozentual mehr Erwerbsunfähige unterstütze, als z. B. Ostpreußen. Wenn man auf dem Lande über Armenlasten klage, so gebe es zur Abhilfe einenvnl richtigeren Weg: man gebe den Arbeitern auf dem Lande daS Kvalitionsrccht, dann würden sie sich selber besser helfen können. Und man gewähre in Preußen das Reichswahlrecht. Freilich, die Herren rechts seien eher geneigt, ein Blutbad unter den Armen anzurichten, ehe sie ihnen jene» Wahlrecht zugeständen. Wenn die Junker keine Leute fänden so möchten sie diesen doch höhere Löhne bezahlen und sie überhaupt besser behandeln. Die Fürsorge für die Armen sollte übrigens Sache deS ganzen StaateS, nicht der örtlichen Verwaltungen sein. Die Abschiebungen müßten jedenfalls aufhören. Es gehe sehr wohl an, daß ein Unterstützungsbedürftiger unterstützt werde da, wo er sich aufhalte, und daß die betreffende Gemeinde die Kosten von der ver- pflichteten Gemeinde einziehe. In Wegfall müssen ferner die Bestimmungen im Freizügigkeitsgesetz kommen, die ein Abschieben Armer bald nach ihrem Anzug bezw. vor Erlangung des Unterstützungs wohnsitzes ermögliche. Auch daS polizeiliche Aus weisen Bestrafter und daS Ausweisen von Ausländern müsse aufhören. Weiter dürsten öffentliche Unter stützungen nicht mehr in dem Umfange wie bisher den Verlust des Wahlrechts nach sich ziehen. End lich müsse daS Unterstützungswohnsitz-Gesetz auch auf Elsaß-Lothringen ausgedehnt werden und Bayern sein HeimatSrecht aufgeben. Abg. Echitkert (kons.) tritt lebhaft für die Daß diese schlecht gelöhnt seien, wie Herzfeld be haupte, sei unzutreffend. Wenn man die Naturalien zu den Preisen in Rechnung stelle welche der Ar- Kopenhagen, 29. Januar. Bei Eintritt des Todes desKönigS waren die Kaiserin-Witwe von Rußland, Prinz Hans von SchleSwig-Holstein und die beiden Leibärzte anwesend. Der Kronprinz erschien in dem Augenblicke, als der König verschied Später versammelten sich die übrigen Mitglieder der Königlichen Familie. Während der Frühstückstafel, an welcher die Kaiserin-Witwe von Rußland und Prinz Hans von Schleswig-Holstein teilnahmen, fühlte sich der König unwohl und legte sich zu Bett. Als sich sein Befinden verschlimmerte, wurden die beiden Leibärzte herbeigerufen, deren Bemühungen jedoch vergeblich waren. Kopenhagen, 29. Januar. Auf die Nach richt von dem Ableben deS Königs wurde die Sitzung deSFolkethings sofort durch den Präsidenten aufgehoben. Kopenhagen, 29. Januar. Au« Anlaß des Hinscheide nS des Königs ist überall in der Stadt auf Halbmast geflaggt. Vor den ZeitungS- bureauS sieht man große Menschenansammlungen. Die Audienz beim Könige hatte sich heute lange Zeit ausgedehnt; eS wurden zahlreiche Personen vor- gestellt. Nach der Audienz nahin der König das Frühstück ein, und ging gegen 3 Uhr zu Bett. Kopenhagen, 29 Januar. Beide Kammern deS Reichstages halten morgen nachmittag 1'/, Uhr Sitzungen ab. Um 3 Uhr versammeln sich die Reichstagsmitglieder im Saale der FolkethingS zur Entgegennahme einer königlichen Botschaft über die Thronbesteigung des Königs Frederick Vll. Kopenhagen, 29. Januar. Der Minister- Präsident überreichte anläßlich deS Thronwechsels dem Könige die Demission deS Kabinetts. Der König sprach den Wunsch aus, die Minister möchten die Geschäfte weiterführen. Nach vorläufiger Bestimmung soll die Angelegenheit formell in der morgen stättfindenden StaatSratssitzung geregelt werden. Besetzesnovelle über den UnterstÜtzttNgs- Wohnsitz fortgesetzt. Kelmnutmachnng. Der am 1. Februar 1906 fällig werdende I. Termin Grundsteuer ist bis zum 12. Februar 1906 bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Gersdorf, am 29. Januar 1906. Der Vemeindevorftand. GShler. Bekanntmachung über den Tod des Königs der ländliche Arbeiter bester da, als der in der Christian besagt, daß der Tod um 3 Uhr 10 Großstadt. Daß die Arbeitsgemeinde alle Lasten stehenden Mißstände anerkannt habe. Deutscher Reichstag. Berlin, 29. Januar. Bei fast leerem Hause wird die erste Beratung König Christian von Dänemark In dem hohen Alter von fast achtundachtzig Jahren ist gestern nachmittag, wie wir noch in einem Teile unserer Auflage und durch Extrablatt unseren Lesern kundgaven, der Senior unter den Monarchen Europas zur ewigen Ruhe eingegangen. Auch von dem Leben des eben verblichenen Greises auf Däne marks Thron gilt daS Wort: „Wenn eS köstlich gewesen ist, so ist eS Mühe und Arbeit gewesen." Führte gleich seine Thronbesteigung im Jahre 1863 in ihrer Folge zu dem deutsch-dänischen Kriege von 1864, dessen Verlauf König Christian zur Abtretung der drei von ihm beanspruchten Herzogtümer Schles wig, Holstein und Lauenburg an Preußen und Oesterreich nötigte, so wurde ihm seine spätere Re gierungszeit seit 1870 durch immer heftigere Ber- fastungskonflikte verbitten. Seine eigentliche Be deutung für die große Politik hatte König Christian von Dänemark hauptsächlich seiner Eigenschaft als „Schwiegervater Europas" zu verdanken. AuS seiner Ehe mit der Prinzessin Luise von Hessen stammen sechs Kinder, durch deren Verheiratung er mit allen wichtigeren Höfen Europas in intimste Beziehungen trat. Der bisherige Kronprinz, jetzige König von Dänemark, Friedrich, ist mit der Prinzessin Luise von Schweden vermählt; Prinz Waldemar hat die Prinzessin Marie von Orleans zur Frau; seine Tochter Alexandra ist die Gemahlin König Eduard« von England; seine Tochter Dagmar ist die Witwe deS Zaren Alexanders III. von Rußland u. a. m. Durch diese verwandtschaftlichen Bande nahm der verstorbene Herrscher eine hervorragende Stellung unter den Monarchen Europas ein, und an großen Festen konnte man am Hofe von Kopenhagen Ver treter fast aller Dynastien bemerken. Leider war der dänische Hof bis vor kurzer Zeit einer der Haupt sitze antideutscher Machenschaften, als deren Haupt schülerinnen die Zarin-Witwe Dagmar und die Herzogin Thyra von Cumberland, ebenfalls eine Tochter König Christians und Gattin des hannover schen Kronprätendenten Herzog Ernst August von Cumberland, von Eingeweihten bezeichnet wurden Erfreulicherweise hat in den letzten Jahren, dank vor allem der vornehm-ritterlichen Bemühungen unseres Kaisers, die Spannung zwischen Deutschland und Dänemark nachgelassen und auch der alte König be grub seinen alten Groll von 1864. Im übrigen seien zum Schluß folgende Daten aus dem Leben ' König Christians gegeben: Er wurde geboren als, Sohn deS Herzogs Wilhelm von SchleSwig-Holstein- , Sonderburg-GlückSburg am 8. April 1818 zu j Gottorp, in Kopenhagen erzogen, später dänischer Offizier, unterzeichnete de» Protest deS schleswig- i holsteinischen GesamthauseS gegen Dänemark nicht, sondern blieb als einziger schleSwig-bolsteinischer Prinz in dänischen Diensten. Damit wurde er die geeignete Persönlichkeit, bei dem Erlöschen der dänischen Mannesstamme« in dessen Erbe einzutreten. Zuerst von Rußland, dann im Jahre 1852 von allen Groß- Mächten als dänischer Thronfolger anerkannt, wurde er durch daS Throngesetz von 1853, das für da« eigentliche Königreich Dänemark nach Verzicht der Agnaten und Zustimmung des dänischen Reichstages ' sofort Gültigkeit erhielt, Erbprinz von Dänemark. Aber in den Herzogtümern SchleSwig-Holstein und i Lauenburg, wo das Gesetz gleichfalls proklamiert wurde, fehlte ihm die verfassungsmäßige Zustimmung ! der Stände, der Agnaten und de« Deutschen Bundes. <
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