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Der sächsische Erzähler : 11.06.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903-06-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-190306111
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-19030611
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-19030611
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1903
- Monat1903-06
- Tag1903-06-11
- Monat1903-06
- Jahr1903
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 11.06.1903
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ISO« Mu laltenb, Haus) u«t. d, Herr ert, ist findet )r statte cht, sich ;en. and Diri» Zeitschrift erscheint wöchentlich drei Mal, »»«»»tast, Da»u«»tas* und «am,a»«»t, und lostest einschließlich der Sonnabends erscheinenden „stelle» trtzttfch«, «eilase- vierteljährlich Marl 1 bv Pf. Nummer der ZettungSpreiSliste Sbl>7. SMserat^ welche in diesem Blatte die wettest« Verbreitung Men/werdm bi» Montag, Mittwoch »och Freitag Wh s Uhr angenommm und kostet die viergespaltm, LoqmSMe IS Pfg-, unter „Eingesandt" 20 Pf. geringster Ksnatrnbetrag 30 Pf. - Ewzelne Nummer 10 Pf. Aerufpr-chst-tt« «r »» Bestellung« werdm bei allen Pofianstalten de« deutsch« Reiche«, für Bischofswerda und Umgegend bei unser« ZeitungSboten, sowie in der Exprd. d. Bl. angenommen. «»esteuaastföafri-ster Jahrgau«. LvivIl8t»K8HV«I»I Die Ermittelung des Ergebnisses der am 16. d. M. stattfindenden Reichstagswahl im III. Wahlkreise des Königreichs Sachsen wird Sonnabend, den 20. Juni 1903, nachmittags S Uhr, 1«» »»at»«» stattfinden Der Zutritt steht jedem Wähler offen. , »» -m - Die Herren Wahlvorsteher im III. Wahlkreise werden unter Hinweis auf die Bestimmung in 8 25 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 1903 aufgefordert, die Wahlprotokolle mit sämtliche« zugehörige« Schriftstücken ungesäumt, jedeufalls aber bis zum IS. d. M. Bormittags, portofrei (unter der Adresse der K. Amtshauptmannschaft Bautzen) an den unterzeichneten Wahlkommissar einzusenden. Rückständige Wahlprotokolle werden auf Kosten der Säumigen abgeholt werden. Bautzen, am 6. Juni 1903. Der Wahlkommissar für den III. Wahlkreis des Königreichs Sachsen. von Kirchbach für die städtische Schwimm- und Badeanstalt im Horkaerteiche zu Bischofswerda. Nachdem die städtische Badeanstalt im Horkaerteiche dem Verkehr übergeben und Herr Restaurateur Ferdinand Tschainer hjer vom unter zeichneten Stadtrat als Bademeister bestellt worden »st, wird hiermit folgendes angeordnet: 1. Montags, Mittwochs, Donnerstags und Freitags von nachmittags « bis S Uhr, ist die Badeanstalt für männliche Personen geschloffen und nur für das weibliche Geschlecht geöffnet. Männliche Personen sowohl als weibliche dürfen bei Vermeidung von Strafe vor Beginn ihrer Badezeit die Anstalt nicht betreten und müssen vor dem Beginne der Badezeit des anderen Geschlechts dieselbe verlassen haben. Unentgeltliches Baden für Schulmädchen findet zur festgesetzten Badezeit Mittwochs und Freitags statt. 2. Für Schulkunden ist die Anstalt jedoch mit Ausnahme der unter 1 für Frauen und Mädchen bestimmten Stunden täglich von 2 biS 6 Ahr nachmittags geöffnet Unentgeltliches Baden für Schulkunden findet zur festgesetzten Badezeit Dienstags und Sonnabends statt. 3. Das Baden ohne Badehosen oder entsprechender Badekleidung ist verboten. 4. Das Baden außerhalb des Bassins ist nur solchen Personen gestattet, welche des Schwimmens kundig sind. Das Betreten der Ufer ist den Badenden untersagt. 5. Sämtliche Räumlichkeiten der Badeanstalt dürfen in keiner Weise beschädigt oder verunreinigt werden, insbesondere ist das Ausspucken auf den Fußboden der Badeanstalt verboten. ' 6. Alles unnötige Schreien, Lärmen und Herumlaufen in der Badeanstalt ist untersagt. 7. Die jedesmalige Benutzung der Anstalt ist auf die Dauer von einer halben Stunde beschränkt. 8. Uhren, Portemonnaies und andere Wertsachen sind an den Bademeister gegen eine Marke abzugeben und gegen Rückaabe der Marke wieder zu erlangen. " Für den Verlust nicht abgegebener Wertsachen wird nicht gehaftet. 9. Jeder Besucher der Anstalt hat dem Bademeister auf dessen Verlangen seinen Namen und Stand, sowie seine Wohnung zu nennen. Den Anordnungen des Bademeisters ist unweigerlich Folge zu leisten. .11. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften und Widersetzlichkeiten gegen den Bademeister werden, wenn nickt strasrecktlick Vergehen vorliegen, mit Geldstrafe b.s zu 30 Mk. -, nach Befinden mildem Verbote fernerer Benutzung der Badeanstalt auf bestimmte Zeit besttaft. > ^drelse für die Benutzung der Schwimm- «nd Badeanstalt i») von Erwachsenen für ein Bad, gleichviel ob außer- oder innerhalb des Bassins — 1b d) für ein Dutzend Billets für Erwachsene . . . . i o) von Kindern für ein Bad wie zu a . . . . 6) für ein Dutzend BilletS für Kinder . . . . . —. " " «) für einmalige Benutzung einer Zelle . . . . . — " " k) für Verleihung einer Badehose . . . . . " yb " 8) - „ eines Handtuches . . . . . — " 05 " k) Abonnement auf den ganzen Sommer ohne Zelle für Erwachsene .3 _ " i) desgleichen für Kinder . . . . . . 2 ' " k) Abonnement auf dm ganzen Sommer mit Zelle für Erwachsene . 4 I 50 " l) desgleichen für Kinder . . . . . . 2 , 50 " Bischofswerda, dm 10. Juni 1903. ' " Der Stadtrat daselbst. »v. Sange Der sächWe LrMltt, Bezirksauzeiser für Bischofswerda, Stolpe« Md Vwgegeud. ««ISVlatt da S»l. AwtStachtmmschllft, da »gl. S-uliWeütim s. »cS Sgl. Hmpzillmtr» zu Bache», sowie de« Sgl. AwtSgaichts mW des StidtnUeS zu vischusww«.
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