Sonnabend. Rr. 81. H Juli Weißerih-Leitung. Amts-Matt für die Königs. AmtshauptmMnfchast Dippoldiswalde, sowie für die Königs. Gerichts-AemLer und die Stadträthe zu Dippoldiswalde und Arauenstein. Verantwortlicher Redakteur: Carl Ithne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 83 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Amtlicher Theil. G-ietalladmrg. Nachdem die bei dem Nachlasse des am II. December v. IS. verstorbenen MühlenbesttzerS Carl Ayg. Büttner in Bärenhecke angemeldeten bekannten Gläubiger mit den nachgelassenen Büttner'schen Erben wegen der Befriedigung ihrer bezüglichen Forderungen einen Vergleich abgeschlossen haben, werden die etwa vorhandenen unbekannten Gläubiger gedachten Nachlasses hiermit aufgefordert, bis zum 24. Juli d. I. ihre Forderungen dahier anzuzeigen und zu begründen, widrigenfalls, sie für von diesem Nachlasse ausgeschlossen ünd der RechtSwohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verlustig werden erachtet werden, über ihren Beitritt zu dem abgeschlossenen Vergleich« flch zu erklären, mit dem Contradictor rechtkich z« verfahren und den LI. August L87« der Bekanntmachung des Urthels gewärtig zu sein. Dippoldiswalde, den 9 Mai 1876 Königliches Geriehtsamt. Klimmer. Bekanntmachung. Die Schulvorstände deö hiesigen Schulbezirkes wollen zur Vermeidung von Unzuträglichkeiten über Anfang und Ende der bevorstehenden Hundstagsferien hierher Notiz geben. Dippoldiswalde, am 13. Juli 1876. Der Königl. Bezirks-Sehnlinfpeetor. Mushacke. . "vH Bekanntmachung. Nach ß 2 des Schulgesetzes vom 26 , April 1873 und §2 der dazu gehörigen Ausführungsverordnung gehört der Unterricht in weiblichen Handarbeiten zu den „wesentlichen" Gegenständen des Unterrichtes in Volksschulen und ist von gedachtem UnterrichtSgegenstande nur bei nachgewiesener UnauSführbarkeit abzusehen. Da nun aber erwiesener Maßen fragliches Fach in einer großen Zahl von Schulen des hiesigen Bezirkes noch nicht getrieben wird, so werden die betreffenden Schulvorstände hierdurch aufgefordert, innerhalb der nächsten vier Wochen unter genauer Darlegung der einschlagenden Verhältnisse hierher zu berichten, weßhalb die Einführung des mehrerwähnten Unterrichtsfaches bis jetzt unterblieben ist. Dippoldiswalde, am 13. Juli 1876. Der Königl. Bezirks-Schulinfpector. Mushacke. C-Letalla-ung. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte ist diesfallsigen Anträgen'gemäß behufs der Ermittelung tN) deS Todes oder Lebens der unter I. nachstehend genannten Verschollenen, A») der unbekannten Inhaber der auf dem unter II. beschriebenen Grundstücke noch haftenden alten Hypothek, beziehendlich Bewirkung deren Löschung, das gesetzliche Edictalverfahren einzuleiten beschlossen worden. ES werden demnach nicht nur die unter I. benannten Abwesenden, sondern auch alle Diejenigen, welche als Erben, Gläubiger derselben und aus sonst einem Rechtsgrunde an deren hinterlassenes Vermögen, sowie an der unter II. verzeichneten alten Hypothek Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch vorgeladen, in dem auf den 23. Juli L87«