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Dresdner Nachrichten : 16.10.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-10-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186310169
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18631016
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18631016
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1863
- Monat1863-10
- Tag1863-10-16
- Monat1863-10
- Jahr1863
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- Dresdner Nachrichten : 16.10.1863
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»«« «UM»» »Uhr angeno«. «V « der Expedttion: «artenftraße 1». ageökatt für UntcrhaltUW und Geschäftsverkehr. Mitredaeteur: Theodor Drobisch. Kreitaa. den 1«. Oktober 18SS. Mo. S8» Dresden, den 16. Oktober. — Se Majestät der König hat dem K. K. Oesterreichi- schen Major Grafen Andreas Thürheim zu Schwerdtberg das Ritterkreuz des Albrechtordens verliehen. — I. I. k. k H. die verwittwete Frau Großherzogin von Toscana Ist gestern Mittag ^1 Uhr nach Brandeis abgereist. — Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten vom 14. Oktober. Ueber die im verflossenen Quartal entschul digt und unentschuldigt aus den Sitzungen weggebliebeneti Stadtverordneten ist ein Verzeichniß angefertigt worden, das im Collegium circulirt. — Als im Anfänge dieses Jahres Herr Prost v. Wigard als Ersatzmann einberufen wurde, fand er sich veranlaßt, gegen die Verfassungsmäßigkeit seiner Wahl zu protestiren, obgleich er sonst sie anzunehmen kein Bedenken trug Das Warum seiner Protestation hängt mit der VerfassungSge schichte Sachsens in den jüngsten Jahren so eng zusammen, das wir sie, nach den Mitteilungen des Referenten Herrn Hofrats Ackermann in Kürze wiedergeben. Am 15. Mventber 1V4N ist bekanntlich ein neues, sogen, provisorisches Wahlgesetz für die Stände ereirt worden, welches, wie es damals hieß, auf brei tester (demokratischer) Grundlage basirte und besonders die Stimm berechtigung aller Staatsangehörigen verbürgte. Hierauf wur den im Jahre 1849 die Landstände zweimal nach dem neuen provisorischen Wahlgesetze züsammenberflseN, beide Male aber wieder aufgelöst. Dem zweiten dieser Landtage wurde ein neues Wahlgesetz vorgelegt, nach welchem die Wahlen au5 der Ge meinde hervorgehen sollten. Jndeß würde ein Antrag der 2. Kammer: zu diesem Behufs die ganze Geckeindeordnüng neu zu gestalten und dann Mit dem Wahlgesetze in Uebereirtstimmung zu bringen, von der Regierung nicht berücksichtigt, viel mehr, wie bekannt, der Landtag im Juni 1850 abermals aufgelöst und hierauf später nach dem neuen provisorischen Gesetze wie der einberufen Auf diesem nun wollte es die Regierung sanctionirt wissen: daß das provisorische Wahlgesetz beseitigt sei Dies geschah Freilich gab eS nun Viele, welche die Reacti virung der alten Stände verfassungswidrig nannten, und zu diesen gehörte auch Herr Prof. II. Wigard, der infolge dessen auch seine Stadtverordnetenwahl als verfassungswidrig bezeich- nete und gegen dieselbe protestirte. Zur Begründung dieser Protestation hat Herr Prof. V. Wigard auf eine vom Stadt» rath an ihn ergangene Aufforderung eine Deduktion an die städtischen Collegien gelangen lassen, in welcher er die jetzigen Stände für inkompetent und das bestehende Wahlgesetz für illegal erklärt Dir Verfassungsdeputation sollte nun über sein Ver fahren urtheilen. Dies ist geschehen, sie hält dafür: daß Herr Prof. v. Wigard dadurch, daß er trotz der vermeintlichen Ver- faffungSwidrigkeit die Wahl angenommen, sich in Widersprü chen ergangen und die Protestation zur Reservation gemacht habe, daß aber die Protestation als nicht zu beachten zurückzu weisen und von der Einberufung nicht abzusehen sei Die De putation lasse ganz dahingestellt, ob die alten Stände zu Recht bestehen ödet nicht, soviel stehe Äer fest," daß die Etadtverord« neten an ihrer Rechtsbeständigkeit nicht zweifeln lassen dürften' Der Herr Referent schloß mit dem Spruche: „Im Nothwen- digen Einheit, im Zweifelhaften Freiheit, in Allem Liebe", um gleichsam damit den Beschluß der Verfassungsdeputation zumo- tiviren, zugleich aber zu erkennen zu geben, daß der Protestirende in seinen Zweifeln durchaus nicht angrfochten werden solle. Der Beschluß der Verfassungsdeputation wurde einstimmig angenom men*). — Die übrigen Gegenstände waren nur von geringem Interesse. Die schon in einem früheren Berichte erwähnte Fun» dirung dreier communlicher Freistellen am Conservatorium für Musik wurde genehmigt, einem Nachtrage zur Leihhausordnung, betreffend die Erhöhung des Zinsfußes der Leihhausdarlehne von 6 auf 8A, wurde die Zustimmung erlheilt, ebenso eni Mehraufwand von etwas über 300 Thlr. für Abpflasterung deS freien Platzes an der Neustädter Kirche bewilligt. Schließ lich wurden einige Wahlen vorgenommen. - In den Wahlaus schuß für die Wahlmänner des 1. Handels- und Fabrikbezirks wurden die Herren Rülke, Großmann und Richter I! gewählt. Für den durch Tod aus dem Collegium geschiedenen Stadtv. Hänel wurde Herr Gregor als solcher, an dessen Stelle aber Herr Prof. 0. Wigard als erster, Herr Osc. Klepperbein als zweiter Ersatzmann einzuberufen beschlossen. Den übrigen Theik der Sitzung füllten Petitions- und Rechnungsangelegenheiten äuS, bei welch letzteren der Finanzdeputation Gelegenheit zu dem Anträge geboten war: den Stadtrath um Auskunft darüber zu ersuchen, warum der günstige Wasserstand nicht zur Vornahme von Reparaturen an schadhaften Pfeilern der Brücke benutzt wordetr sei. Der Antrag wurde zahlreich unterstützt. Dn: öffentlichen Sitzung folgte eine geheime. — s Oeffentliche Sitzung des König!. Ober- Appellationsgerichts vom 14. Oktober. (Schluß.) — Soweit — der objektive Thatbestand! Bald entstand natür licher Weise die Frage: „Wer ist der Räuber und Mörder?" Darüber gab eine bald bestimmt erreichte Richtung eine baldige Antwort — und zwar schon am 11. April 1862. Ein gewisser Teichmann aus Werdau, ein Colporteur, besuchte am 10. April mehrere Wirtschaften zu Lausigks und hatte einen sogenannten Schwager bei sich. Schon am 12 April wurden der Bäcker meister Winkelmann und der Colporteur Teichmann in Werdau estgenommen und bei ihnen 11 Hemden und 3 Bettüberzüge mit k. I. gezeichnet gefunden, die später als der Karoline Thürmer gehörig recognoscirt wurden. Die Voruntersuchung, Wegen Mordes, eventuell wegen Raubes eingeleitet, gab viel Aufschlüsse. Beide Jnhaftaten gestanden, in gewisser Weise thätig gewesen zu sein, aber ihre Angaben über ihre beiderseitige *) Nebligen» verwahrte sich die Deputation noch ganz entschieden gegen einen vom Herrn Pros v. Wigard in sein« Deduction gebrauche ten Ausdruck, daß da» Stadtverordneten.Lollegium. weil e» au»drück» l icht Begründung der Protestation gefordert, ein politische» Inquisition«» tribunal fei. Da« Stadtverordneten.Eollkgium, meint Referent, sei ver nichtet gewesen, auf «ährre Begründung zu dringen, obgleich kein Awet- ei vorgeherrscht habe, worauf die Protestatio» de» Herrn Prof. 0. Wi- g«rd au-gegangen sti.
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