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Dresdner Nachrichten : 24.06.1897
- Erscheinungsdatum
- 1897-06-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-189706240
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18970624
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18970624
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1897
- Monat1897-06
- Tag1897-06-24
- Monat1897-06
- Jahr1897
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 24.06.1897
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«vor. »albe nebst alen. mige feit». e!i. ftatl- lt. ss. ittwc. Mäd. asiast, seine estens zerren chcrcr unter Ver- isvvll i den Sven cider- laur.» . mit nung. ). oll. >0M. ehusS zcnS- genh. ckloS. ul. nllig verk zav. >us- ktei, »tr, lNIi- tschc am ad- >»a- gen- icsc. rr le ut tr.' laom ^ - Uv im« dl, . tzr. -lolin,., nur a» i tnS sUnrNackfliinaak. lltiae Gnindmk Silben^ >s Pt-.. An. len aui der Privaneiie Seit, vovveljeiic.unlenn Etrich aiiundtkile mr »r nach ftema-en «Ns,, iliennachnchten rcx, pe«, nach besonberen, Tarif. -La« Aulttüae nur ,e,en . ^ Beraubbezalilttna. Imündtaunae» nenmen ISmmtlich, ^ nainnalte Annoncenbnreaur an >Äe,blatter warben ^Mit 10 Vf,. ^ «ne'K.»e^- Dß« Dr«„»er Racheichlk» erschein«, «t»Nch M°r,en». ! «RVI vR ü Voui i^lviL 42. Jahrgang, j f,-au6NSli'L88S 7 s Dresden 18S7 ?d«t»rr,-u,«d» kMrrle IN rsiedstsr AusvM Z bst » Lwil V^üüLLLs -) 2tt .^t Ln»kit^rlivk«r »»otr »WULNZ 20 ?tr. »L Uriotw»r^»a. A in ßrr»e«»t«r T«e,»alil ^VßIw«tr»I5ers»t^ 17, ^n>»« n»1r. 1» ^ <Z r»»n»t« TvkIÄuvks keinkai-clt I^eupolt. vregäen-^. ^ Ü-E/E ^7S?S/f :! K von tlokoiAlivvr IVirlrn»^, D N sovfitz OrigiimI-l'Lpvwn üor ti«tvll vn^lisvd. bu.firr>rsn kwplvlüvll K« i! ispstsllllLils VivlarissE. 2 '' MKv«Il»U88tE8« 34. ^ 8.. Itzreni« uliittv. M»' ^ Iic's;oimü88>M, tzvrüönlieno Ipiiißffufl) uuä 34. Auäe^tuäiiw in Lerim, Rr. 173. Ausrechtrrbaltuna der Reichsverfaffung. Hntnachrichte»., JohannistagV Enali,ches"»es«. Journalisten- l Muchmatzliche Witterung I iaq, Lehreiüesniiüvere»,, Allgeiiiemer ^ nrnvere,». Geiichtsvechandlunneii. Prozes; Tappert-Kerr. > Heiler, trocken. ! Außerdem wird bei der jeljigei^Tisküssivu Bei der bedeutenden Auflage der „Dresdner Nachrichten ist eS nothwcndig, die Nestelungen aus das dritte Vierteljahr 18L>7 bei dem betreffenden Postamts sofort bewirken zu wollen, da andernfalls aus ungestörte Fortlicscrung bcz. rechtzeitige Neulieserung des Blattes nicht gerechnet werden könnte. Dir Brzuffögebütir betrügt bei bm Kaiser!. Postanstalten n» NeichSgebiet vterteljäbrlich 2 Mark 75» Pf., in Ocstcrreich-llngant 2 3l. 5.4 Kr. und im Auslände 2 Mark 75» Pf. mit entsprechendem Posaufchlage. Für Dresden nimmt die Unterzeichnete Geschäftsstelle während der Diciislftunden Bestellungen znm Preise von 2 Mark 5<» Pf. (einschließ lich Bringerivdii) entgegen. Neu- und Abbestellungen, sowie die Anzeigen über erfolgte Wob NU onbnngen stelle gelangen lassen. Geschäftsstelle der „Dresdner Nachrichten Martrnstragc .tü, HrSgeschos;. linaüveränderiinaen »> Dresden, wolle »um entweder persönlich ibnngen oder schriftlich — nicht durch Fernsprecher — an die Äcjchäjls- Aufrechterhaltung der NkichSbersassung. UnS gehen nachfolgende Ausführungen zu. von denen wir Grund haben zu glauben, daß sie sich mit den Ansichten des Fürsten Bismarck decken. Man schreibt uns: Die „Nordd. Allg. Ztg." weist die Behauptung zurück, daß Fürst Hohenlohe beabsichtige, sich aus den Altentheil der auswär tigen Angelegenheiten zurückzuziehrn, die ausschließliche Leitung der inneren Politik aber anderen Hönden zu überlassen. Im In teresse der Aiifrechterhalliing der verfassungsmäßigen Zustände des Deutschen Reiches ist zu wünschen, daß das Deiiienti des offiziösen Blattes zutrifst. Der Versuch, den jetzigen Reichskanzler, bei dem wtr übrigens niemals GeschäftSüberbürdung angenommen haben, dadurch zu entlasten, daß man ihm die Geschäfte der inneren NrichSverwaltung und die Verantwortlichkeit dafür abnimmt, würde nicht durchzusührrn gewesen sein, ohne das; die ganze Kanzlerversafümg, die einen wesentlichen Thril der Reichslonstitu- tion bildet und sich bewährt hat, durchlöchert worden wäre. Wir sind ganz damit einverstanden, daß die „volle Einheitlichkeit und Geschlossenheit der Negierung" im Reiche wie in Preußen wieder hcrgcslellt und gleichzeitig der hohe Grad von Selbstständigkeit beseitigt wird, dessen sich die Leiter der dem Reichskanzler unter stellten Rcichsänticr in letzter Zeit zu erstellen hatten. aber das dazu geeignete Mittel besteht nicht in einer Loslvsung des Reichs kanzlers vom preußischen Staaisministerium, wie sie angeblich bei der Durchführung der Vicekanzlerschast beabsichtigt sein sollie. sondem umgekehrt in der Restitution des ursprüng liche» innigen Zusammenhanges des Kanzlers mit dem preußischen Sta a tsm iu isteri um: diesen halten wir für gest^stit^ und erblicken darin eine der Hauptursachen der Verworrenheit und der Mißstände, die in den höheren Regier ungskreisen des Reiches und Preußens inr Lause der letzten Jahre zu Tage getreten sind. Ohne diesen innigen Zusammenhang mit dem preußischen Ministerium hat der Reichskanzler entweder keinen Halt und jchtvaukt hin und her. oder er nimmt eine Stellung ein, die ihm nicht ziikmnmll Wenn er thatsächlich mir Gejchäfteii bis zum Uebermaße überlastet ist, so bietet das Stellvertretungsgesetz genügend Mittel und Wege dar. dem abzuhelfen. Die Gefahr, die darin liegt, daß die Substituten ihren Vorgesetzten über den Kops wachsen und als selbstständige Neichsminister mit eigener politischer Uebcrzeugung und Initiative austreten, kann jeder Reichskanzler, der für sein Amt das nöthige Maß von Autorität, Energie und Leistungsfähigkeit mitbringt. leicht beheben. Unter dem Fürsten Bismarck sind derartige Klagen über vaS Uebcrwuchern der Staatssekretäre nie vorgekommen, obgleich selbst er bekanntlich unter Geschäktsüberbürdung, Friktionen und inneren Widerständen genug zu leiden hatte. Jede Bifurkation der Reichskanzlcrschast Wird, einmal eingrsührt, durch das Schwergewicht der Thatsachen zunächst rlv lacto den Funktionen zweier Kanzler gleichkommcn. Damit würde aber rin weit stärkerer Ansatz zur Bildung von selbstständigen und verantwortlichen Reichsmintsterien gegeben sein, als er bisher in der Institution der Staatssekretäre und Stellver treter vorlag. Wenn man den jetzigen Kanzler von der Verant wortung für die innere Politik durch Uebertragung derselben auf ein«, Vicekanzler befreien wollte, welcher dadurch in Wirklichkeit nicht nur preußischer Ministerpräsident, sondem auch der Leiter der inneren Angelegenheiten des Reiches und der Chef aller ReichsSmtcr würde, io müßte dieser erste Schritt vom Wege der reinen Kanzlerversassung sehr bald dazu führen, daß die Noth- wendigkeit einer weiteren Theilung der Aemter nach Maßgabe der üblichen MtnisterressortS sich herauSstellte und Hann mit prinzi piellen verfassungsrechtlichen Gründen nicht mehr abzuwehw» wäre. Wir hätten dann Reichsminister und die Depossedirung de- BundesraIHS, d. h. die Beseitigung des föderativen Charakters des Deutschen Reiches würde unvermeidlich sein. Die Mitwirkung der Einzelstaaten an der gemeinsamen Neichspolitik würde niit der Zeit ganz aushören. und die unitarlsche Tendenz der RMsministe- Äen würde dir aus ihre Selbstständigkeit bedachten Einzelstaaten zum Widerstand« reizen und damit das feste Gefüge des Reicher lockttn. Deshalb:-nuüM ödst»! der Ministerfragen die Stellung des Reichskanzlers in einer Weise ausgesaßt, die mit ihrer verfassungsmäßigen Bestimmung nicht in Einklang zu bringen ist. Man geht davon aus. daß die Politik für das Deutsche Reich durch den Reichskanzler und nur durch ihn persönlich vertreten werde. Das ist irrthiimlich. Die Verantwortlichkeit für unsere Politik beruht auf derGeiammtheit der deutschen Staatsministerien und ihren In struktionen an ihre Vundesrathsbevollmächtig- ten.aver nichtans der Persönlichkeit des jedes maligen Reichskanzlers. Die Verantwortlichkeit des Letzteren reicht nicht weiter als die Kompetenz des Präsidiums, welches vom Könige von Preußen mit dem Kaisertitel grjührt wird. Verfassungsmäßig ist der Reichskanzler oberster Ches der Reichs- Verwaltung und aller Aemter derselben; ln der Reichsgesetzgebung aber hat er gar nichts zu sagen, soweit er nicht als Bevollmäch tigter des preußischen Staalsministeriiims spricht, wozu er Mit glied des letzteren lein muß. Ist er dies nicht, und hat er die Vollmacht des Preußischen Stnatsministcriums nichi, sondern nur den Rcichskanzlerpostcn. so steht ihm nichts als der formale Vorsitz und die Geschästsleitung im Bundesrathe zrr. In Fragen der Gesetzgebung hat er zu schweigen, und der Mund aus diesem Ge biet wird ihm erst geöffnet, wenn er als Bevollmächtigter des preußischen Staatsministcriums spricht. In dieser Eigenschaft aber ist er nicht berechtigt, eine andere Meinung als die des preußischen Staatsministeriuiiis zu verfielen, und er muß entweder der Zu stimmung seiner preußischen Kollegen, wie das in den einfachen Dingen regelmäßig der Fall sein wird, ohne Rückfrage gewiß sein, oder er muß mit einem Konklusum der Maiorität des preußischen Staatsministeriums im Bundesrathe sitzen, resv. dort mit den übrigen deutschen Regierungen in seiner Eigenschaft als preußischer Minister für deutsche Angelegenheiten verhandeln. Die ganze legislative Bedeutung des Reichskanzlers steht und fällt mit seiner Eigenjchast als Mitglied des preußischen Staatsmiiiisteriums. Sobald er sich von diesem geschäftlich trennt, dessen Instruktionen weder kennt, noch einholt, sondern dem Bundesrathe und den deutschen Negierungen „selbstständig als Kanzler" gegenübcrtritr, ohne das preußische Staatsminislerium hinter sich zu haben, ver läßt er den Boden seiner verfassungsmäßigen Kompetenz und würde, wenn rin Ministerverantwortlichkeitsgesetz auch nur in Preußen bestünde, nach Maßgabe desselben gerichtlich zur Verant wortung gezogen werden können. AuS dieser zweifellosen verfassungsrechtlichen Stellung des Reichskanzlers crgiebt sich zur Evidenz, daß eine Vcrthcilung seiner jetzigen Kompetenz und Verantwortlichkeit auf mehrere Persönlich keiten. einerlei welche Amtstilel dieselben führen würde», wegen des Zusammenhanges von Verwaltung und gesetzgeberischer Initiative in den obersten Regionen der Regierung nicht durch- sührbnr ist, ohne daß vorher die Vefugniise des Reichskanzlers Donnerstag,21. Juni. giemngsvorlage nicht enthalten gewesene Vorschrift für zu schad- lonenmäßig - es sei besser, diese Vorschrift fallen zu lassen. — Der Antrag Richter wird einstimmig angenommen, dagegen wird ein Antrag Richter abaelehnl. Einladungen zur Theilnahme an der Abstimmung über Errichtung einer Zwangsinnung nur durch be sondere Mittheilung an jeden Betheiligten und nicht auch durch ortsübliche Bekanntmachung erjolgen zu lassen; ebenso ein zweiter Antrag Richter, daß die Bildung der Zwangsinnungen schon als abgeleynt gelten soll, wenn sich nicht die Mehrheit der zur Ab stimmung Aufgeforderten (statt der zur Abstimmung Erschienenen) dafür ausgesprochen habe. Für diese Anträge stimmte die ganze Linke, Polen und Prinz Alexander-Hohenlohe. — 8 100«, Absatz 2, handelt davon, inwieweit der Zwangsinnung auch Handwerker bei- zntrelen haben, welche in landwirthichastlichen oder gewerblichen ^-triebe» gegen Entgelt beschäftigt sind bez. Hausgewerbetreibende. Abg. Richter beantragt, diesen Absatz zu streichen. Ein Antrag Gamp (Rchsp.) will den brzeichneten Personen, ehe sie der Beitrags pflicht unlerworien werden können, Gelegenheit geben zur Acrrker- ung hierüber. Dieser Antrag wird zunächst als Zusatz zum Ab satz 2 angenommen. — lieber den Antrag Richter, den so erweiter ten Absatz 2 ganz zu streichen, wird Zählung iiothwendia. Der Antrag, für den die Linke. Polen, Welfen, Einzelne vom Eentrum und Prinz Hohenlohe stimmten, wird mit 113 gegen 110 Stimmen abgelehni. Die Antisemiten enthielten sich der Abstimmung. — In 8 103 beginnen die Vorschriften über die Hnndwerkerkammern. Ein Antrag Augst zu 8 103u. allen zu Kostendeckungen heran gezogenen Handwerkern das Wahlrecht zu geben, auch wenn sie wede, einer Innung noch einem Gewcrbeverein angeboren, wird abgelehnt; ebenso ein Antrag Augst, auch die nicht mehr aktiven Handwerker wählbar zu machen 8 1031 wird aus Antrag Hitze (Eeiiirum und Rechte) in etwas veränderter Form angenommen. Danach sollen die Kosten der Handwerkerkammern von den Ge meinden getragen werden „nach näherer Bestimmung der höheren Verwaltungsbehörde", also nicht unbedingt nach Verhältnis; der Zahl der den Gemeindebezirkrn angehörigen selbstständigen Hand werksbetriebe: Mit 8 126 beginnen die allgemeinen Vorschriften über die LehrlingsverlMMe. Der Paragraph besagt: Für die Personen unter 17 Jahren, die mit technischen Hilfsleistungen nicht blos vorübergehend beschäftigt werden, gilt die Vcrmuthung des Lehrverhültnisses. Ein Antrag Richter will den Absatz -1 streichen um ihn als 8 128u unter „besondere Bestimmungen für die Hand werker" rinzureihen, sodaß er also thatsächlich nur für das Hand werk Geltung haben soll. — Abg. v. Stumm (Reichsp.) stimmt diesen; Anträge zu. Nach kurzer Debatte wird aus Vorschlag Richter und unter Zustimmung v. Stumm der 8 126 ganz gestrichen. Bei den besonderen Bestimmungen für die Handwerker nahmen die Abgg. v. Liebermann. Gras Bernstorff-Uelze» und Gen. den An trag wieder auf. daß von 1805 an nur die zur Führung des Meistertitels Berechtigten Lehrlinge sollen halten dürfen. Minister Breseld erklärt, daß die verbündeten Regierungen dabei verblieben, eine solche Bestimmung schließe den Befähigungsnachweis in sich, und die Verbündeten Regierungen würden niemals ihre Zustimm ung dazu geben. Beschwere man das Fahrzeug dieses Gesetzes, letzt noch mit dieser Bestimmung, so werde es untergeben. — Der Antrag wird abgelehni. Dafür stimmen nur kleine Bruchtheile der Konservativen und des Cenlrums. sowie die Antisemiten. Sodann wird aus 8 81 zurückgegrifsen, und der Antrag Auer in der Fassung angenommen, daß die Klage be! Gewerbcaerichten oder ordent liche» Gerichten statthaft sein soll, falls oie Innung oder das Innungs-Schiedsgericht den ersten Termin nichr innerhalb acht Tagen nach Eingang der Klage anberaumt. Bei den Uebergangs- Iimnefialtel und die Rcriaiiinw des ReiMeS centraiiimrk rewimirt! besttminunacil. Artikel 6. beantragen tue Abgeordneten Richter und umgeun.rel unv die ^ cr anung de- Reirvev cen.raii ii,ry rciormn. ^ in der Vorlage nicht enthaltene, erst bei der zweiten Les- lvird. lodaß sich die Bundesstaaten nicht mehr beklagen konnten.,,^ beschlossene Bestimmung wieder zu streichen, wonach bestehende wenn ihnen statt des bisherigen Reichskanzlers, also statt des ersten und verantwortlichen V e rw a l t u n g S vcamten des Kaisers und Ausführers der Beschlüsse des BniidcSraths, schließlich selbst ständige Reichsministcr entgegenträteii, die den Bundcsrath als fünftes Rad am Wagen erscheinen ließen und die Politik des Reiches nach ihre», Ermessen lenkten, wenn sie die Zustimmung des kaiserlichen Präsidiums dazu hätten. Aernschreib- und Aernsprech-Btrlchte vom 23. Juni. * WIcsbaden. 8', Uhr Abends. Reichstags-Stichwahl. Bisher wurden für Fugger (Eentrum) 6661 und sür Wiillermeyer (Freis. Volksp.) 11,156 Stimmen ge»ählt. Berlin. Reichstag. Die Berathung der Hand- wcrkerorganisationsvorlage wird fortgesetzt. Bei 8 91. der von den Innungs-Schiedsgerichten handelt, beantragen Abg. Auer und Genossen einen Aiilraa dahin, die Entscheidung über cingereichte Klagen habe innerhalb 14 Tagen zu erfolgen, widrigenfalls der Kläger die Gewerdegerichte. oder wo solche nicht bestehen, die ordentlichen Gerichte anmsen dürfe. — Aba. Stadt- Hagen (Soz.) Mit zur Begründung an, daß bei den Jnnungs- Schiedsaerlchtcn die Sache nur sehr verschleppt werde. — Avg. Gamv (Reichsp.) stimmt der Tendenz des Antrags zu. Tie Frist sei aber mit 14 Tagen zu kurz bemessen, um eine Vereinbarung mit dem Antragsteller hierüber zu ermöglichen. Er bittet, die Be- rathung dieses Paragraphen einstweilen auszusetzen. Das Haus stimmt diesem Vorschlag zu. — 8 9U> gewährt gegen Entscheid ungen einer Innung oder eines Innungs-Schiedsgerichts die Klage bei dem ordentlichen Gericht binnen einer Nothsrist von zehn Tagen. Ein Antrag Auer will diese Nachfrist aus einen Monat ansdehnen. Ein Antrag Richter und Genossen will die Klage auch bei dem Gewerbegericht zulasscn. wo ein solches besteht. — Der Antrag Auer wird angenommen, der Antrag Richter abgelehni. — 8 Sie erklärt die Innungen für befugt, die zur Innung gehöri gen Betriebe In Bezug auf Befolgung der geschäftlichen und statutarischen Bestimmungen zu überwachen. — Ein Antrag Hitze und Genossen (Rechte und Centrum) will hiervon die Räume ausnehmen, welche Bestandtheile landwirtbschastlicker oder fabrikmäßiger Betriebe sind. Ein Antrag Richter will diese Aus nahme nicht nur auf die drtr. Räume erstrecken, sondern überhaupt aufBetrirbe von Handwerkern, welche, in landwirthschastlichen oder gewerblichen Betrieben beschäftigt sind. — Der Antrag Richter wird abgelehni. der Antrag Hitze angenommen. In 8 100 be ginnen die Bestimmungen über die Zwangsinnungen. — Abg. Richter (freis.) beantragt, die Bestimmung zu streichen, wonach die Voraussetzung für Bildung einer leistunsftthlgen Innung schon dann als vorhanden gelten soll, wenn 2V Handwerker britritts- pflichtig sind. - Minister Breseld hält ebenfalls di'se in der Re- 7* sk? esZ 3 img veschlossene Bestimmung wieoer zu streichen, wonach vestepenoe privilegirte Innungen auch ohne die Voraussetzung des 8 100. also auch ohne Abstimmung über den Willen der Mehrheit der Inter essenten, sich in Zwangsinnimgeii sollen »mwandeln können. — Der Antrag wird in namentlicher Abstimmung mit 170 gegen 126 Stimmen adgl^'mt. — Für denselben stimmten vom Eentrum v. Hertltng, Bock. "'Lieber. Moritz Schmidt-Mainz, ferner die Polen und die geschlossene Linke. — Morgen. Rest oer Gewcrbe- nobelle, Servistaris und Nachtragsetat. Zn der G:werbriwvellc liegt nur noch ein vom Aba. Singer angelüiidiater Artikel 10 vor, welcher die Bestimmungen der Vorlage bctr. Arbeiterschutz in der Konsekkionsdranche in vieles Gesetz einrcihen will- Ferner ist noch die Gesammlabstimmung vorzunebmen. um die Resolution zu er ledigen. Berlin. Das Abgeordnetenhaus nahm heute einen Antrag der Konservativen, betreffend Fleischschau und Fleisch- verkamskontrolle. fast einstimmig an, nachdem Minister v. Hammecstein erklärt hatte, die preußische Regierung habe br schlossen, sür Preußen durch Polizeiverorduung die obligatorische Flepchbeschauuna allgemein durchzusührrn und zugleich den Reichs kanzler zu ersuchen, m demselben Sinne auf die wenigen anderen Staaten elnzuwicken, die noch keine Fleischschau haben: dann sei die Grundlage gegeben, um auch der Frage der Kontrole des Jleischverkauss näher zu treten. Berlin. Im Herrenhaus? findet morgen die erste Berath ung der Vereinsgesetznovelle statt. Berlin. Der sächsische Oberregierungsrath im Ministerium des Innern, Morgenstern zu Dresden, erhielt den rothen Adler orden 3 Klasse. Berlin. Der Reichstagsschluß steht unmittelbar nach der Erledigung der zur Gewerbeordnung als Artikel 10 gestellten An träge und der Resolutionen zu derselben, des Nnchtragsrtats und des Servistarifs am Freitag in Aussicht. Der Seniorenconvent beschloß heute, andere Gegenstände nicht mehr zur Verhandlung zu bringen, womit die verbündeten Regierungen auch einverstanden sind. Berlin. Der „Hamburger Börsenhalle" wird aus Berlin geschrieben: Frhr. v. stumm hat in letzter Zeit nach verschiedenen Seiten, von denen er um Förderung nationalpolmscher Zwecke, beispielsweise auch in Marlnefragen, angegangen wurde, auf das Allerrntschiedenste erklärt, daß er von der aktiven Politik sich voll ständig zurückzuzirhen entschlossen sei. — Der RrichStagSabgeord- nete von Neu-Stettin, Pros. Dr. Förster, ist aus der Fraktion der dentschsozlalen Reformpartei ailsaejchieden. — Im Mai d. I. haben 2605 Schiffe, gegen 1702 im Mai v. I, mit einem Netto- Raumgehalt von 201,959 Registertonnen Maaren (1896: 139,935 Registertonnen) den Kaiser-Wllhelm-Kanal benützt. Berlin. Die Entscheidung über Pcrsonalveränderungen in den hohen Reichsümtern dürfte, der „Kreuzztg." zufolge, erst in, August fallen, nach der Rückkehr des Kaisers aus Rußland. — Dt« rrichSgesetzliche Regelung deS HypothrkrnbankwrsrnS ist jetzt wieder
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