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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.11.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-11-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191711060
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19171106
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19171106
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-11
- Tag1917-11-06
- Monat1917-11
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.11.1917
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pde M Kvnigl. AmtShauptmcmnschast Großenhain, da» König!» LmtSgerlLt und den Skat der Stadt Meta, - sowie den Gemeinderat OryVa. SS8. Dienst«-, 6. November 1S17, abends. 70 Aekr«. La« «stsaer Wtzchratt eesHetvt tttze» Los avenLS'/e^V-r ZZ der Katsrrl. Postanstalten vierteljährlich 2,SS Mark, monamä « L da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nichi «T sprechend höher. Nachweisung«- und Dermitlelung«gebühr! -L »r Konmr« gerat. Zahlung»- und Ersüllung«ort: R . Flachsanbau«, die Flachs abzugkbe» haben, wollen sich mit dem Genannten direkt ins Vernehmen setzen. Großenhain, am 1. November 1817. 241»! Königliche AmtShauptmannschaft. . Nachstehende Verordnung des Staatssekretärs des KrirgSernährungSämtS wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Dresden, am 2. November 1917. ' 18SSllvil> Ministerium de» Inner«. 8318 Verantwortlich für «SSSSSSSSSW mit stutznahm» der Sonn» und Festtage. VeWOspret«, gegt» «SorauSzahlung, durch unsere Träger frei Hau» oder bet Abholung am Schalter >85 Pf. Ansitzen für di, Nummer de» Ausgabetag«» find -l« 10 Uhr vormittag» aufzuaeben und im vorau« M bezahlen: eine Gewähr für übernommen. Preis für die 4» ww breit» Grundschrift-Zeil« (7 Silben) 20 Pf., OrtSpreG IS Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sok ent- lgSaeLühr 20 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wen» der Betrag verfällt, durch Klag« ringezoarn werden muß oder der Auftraggeber in , „ nesa. Wöchentlich» Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elve". — Im Fall« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Bewirke» der Druckerei, der Lieferanten oder der Besörderungteinnchtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung, der Zeitung oder auf Nückzahlung de» Bezugspreise». Rotation«druck und Berlaq: Langers Winterlich, Riesa StrschiftSftelle: Aoetbeftraße 58. Verantwortlich für Redaknun: Arthur Hähne l, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Verordvuus über Saatgut von Sommeraelreide. Dom »7. Oktober 1817. Auf Grund des 8 8 der Verordnung über die Preise der landwirtschaftlichen Erzeugnisse aus der Ernte 1817 und für Schlachtvieh vöm 18. März 1817 (Retchs-Gesetzbl. S. 248) und auf Grund des 8 8 der ReichSgetreideordnung für die Ernte 1917 vom 21. Juni 1817 (ReichS-Gesetzbl. S. 807) wird folgendes bestimmt: Artikel 1. Hinter 8 14 der Verordnung über Höchstpreise für Getreide, Buchweizen und Hirse vom 12.Juli 1817 (ReichS-Gesetzbl S. 619) wird als 8 14» solgende Vorschrift eingefügt: Die Vorschriften des 8 14 gelten nicht für Saatgut von Sommergetreide. Der Breis für anerkanntes Saatgut von Sommergetreide aus anerkannten Saatgut- wirtschaften (8 14 Abs. 1 Satz 2) darf folgende Beträge nicht übersteigen; für die erste Absaat 450 Mark „ „ zweite „ . 430 „ . dritte „ ...... 410 „ für die Tonne. In den Fällen des 8 14 Abs. 2 darf der Preis für Saatgut von Sommergetreide den Betrag von 400 Mark für die Tonne nicht übersteigen. Ä Diese Höchstpreise sind nur zulässig, wenn die Bestimmungen über den Verkehr mit Saatgut innegehallen werden; daneben kommen Druschprämien für Saatgut von Sommer- aetreide nicht in Ansatz. Die Preise schließen die Zuschläge für den Handel und die be sonderen Zuschläge nach 8 12 Satz 1 ein. Nicht einbegriffen smd Vie Beförderungskosten von der Verladestelle des Erzeugers ab. ' . Artikel 2. 8 9 Abs. 1 der Verordnung über den Verkehr mit Getreide, Hülsenfrüchten, Buch weizen und Hirse aus der Ernte 1917 zu Saatzwecken vom 12. Juli 1917 (ReichS-Gesetzbl. S. 609) erhält folgende Fassung: Die Veräußerung, der Erwerb und die Lieferung von Wintergetreide zu Saatzwecken darf nur in der Zeit vom 15. Juli bis zum 15. Dezember 1917 erfolgen. Der Abschluß von Verträgen über die Veräußerung und* dvu Erwerb von Sommergetreide zu Saat zwecken unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung, jedoch darf die Lieferung auf Grund solcher Verträge nur in der Zeit vom 1. Januar bis zum 15. Juni 1918 erfolgen. Artikel 3. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 27. Oktober 1917. Der Staatssekretär des KriegsernährungSamts. . In Vertretung von Braun. Bestaudsanzri-ru. Die Vordrucke zu den von den Mühle», Bäckern, Konditoten und Kleinhändlern am 11. November 191? z„ erstattenden Bestandsanzcigen sind hier eingcgangcn und im Rat haus, Zimmer Nr. 4, abzuholen. Zur Ersparung von Portokosten sind wir bereit, die ausgefüllten Bestandsanreigen zu sammeln und weiterzugeben, wenn sie uns bis Montag, den IS. November 1917, mittag- 1 Ubr zuruckgegeben werden. Der Rat der Stadt Riesa, am 6. November 1917. Kr. sk»r» Kivso- Rathaus. Einlagenbe AtZ Prozent Fernruf Nr. S9. tarzd: 15 Millionen Mark. Verzinsung »er Einlagen vom Ta-e »er Einzahl»«- ab vis zum Tage »er Rückzahlung. Mündelfichere Kapitalanlage unter Garantie der mit ihrem gesamten Vermögen haftenden Stadtgemeinde. Vermietung von StahlschliestsSchern. — Einlösung von Zinsscheinen. Aufbewahrung und Verwaltung sicherer Wertpapiere. Sofortige Erledigung j! Unbedingte Verschwiegenheit über alle Geschäftsvor- schriftliwer Aufträge. kommnisse sowohl Behörden wie Privaten gegenüber. »»Sk-«ttu«v^.^-'M'mtaas bis mit Freitags: 10—12 nnd 2—4 Uhr Kaff0«Mnh-N. s SEtchendS: 10-2 Uhr. Gemeindevcrbands-Girokafse. Kostenlose Geldüberweisungen. Der Plan über die Herstellung einer teils ober- teils unterirdischen Telegraphen linie in Pranst- liegt beim Postamte Riesa vom 7. ab 4 Wochen aus. DreSden - A., 3. November 1917. Kaiserliche Ober-Postdirektion. genommenen .. Die KriegSflachsbaugesellschaft m. b. H. in Berlin hat mit dem Flachseinkauf im hiesigen Bezirke beauftragt. Holzverfteigermtn auf Marbacher Staatsforftrevier. Gasthof »zum Sachsenvos", Nofsen. Montag, den IS. November 1917, vorn«. ,10 Uhr: 35 fi. Reisstangen 6/7 «w, 141 fi. Banmpfäble n. 1059 fi. Derbstangen 8-14 °w vom Kahlschlag in Abt. 79. Kgl. Forstrevterverwaltnng Marbach «. Kgl. Forftrentamt Augnstnsbnrg. fanden in Dresden Beratungen innerhalb des Kreisturn rates vom 14. deutschen Turnlrcks, Königreich Sachsen, statt. Außer Entgegennahme von Berichten beriet man über die Herausgabe eines Handbuches sür das Turnen her männlichen Jugend, serncr über die Ertüchiignng der Ju gend zur Wehrfähigkeit und die Heranbildung tüchtiger Borturner. Weitere Punkte der Tagesordnung umfaßten die Stellungnahme des Kreises zum »^Deutschen RcichsauS- schuß" und zum „Deutschen Fußballbnnd", sowie die ge plante Neuorganisatipn der deutschen Turncrschaft und de ren Wirkung auf den sächsischen Turnkreis. Außer Be schlußfassungen über Untcrstützungsgesuche und weitere Kreisversainmlnngcn im Jahre 1918 standen noch An-<, 'träge über Maßnahmen nach Friedcnsschlutz innerhalb der Türnerschaft zür Beratung, sowie Abrundung nnd Kräf tigung der Turngauc. — Im ZirkuSgcbäude Sarrasani sand eine stark-besuchte öffentliche Versammlung von Hand lungsgehilfen statt, die von den Arbeitsgemeinschaften der großen deutschen Verbände einberufen worden war, und zwar von den kaufmännischen Verbänden, den technisch«» Verbänden, den deutschen Bureaubeamtenverbänden und den Verbänden sür weibliche Angestellte, sowie vom Vereist für Handlungsgehilfinnen, Dresden. Es wurde die wirt schaftliche Lage der Privatangestellten behandelt. Vortra gende hierzu waren die Herren Beckmann, Leipzig, vom Verband deutscher Handlungsgehilfen zu Leipzig, und Brost, Leipzig vom Deutsch-nationalen Handlungsaehilfenvcrband in Hamburg. Es wurde insbesondere die Forderung auf gestellt, die von den Handlungsgehilfen festgelegten Mrndest- aehaltsätze dulchzusühren. Im einer Entschließung fanden die von den Referenten betonten Grundsätze einstimmige Annahme. tu. Chemnitz. Nach zweijähriger Pause wurde der Chemnitzer Schloßteich gefischt. Die Ausfischung ergab insgesamt rund 38,5 Zentner Fische, darunter reichlich 25 Zenttzer Karpfen, 3,5 Zentner Schleie, über 9 Zentner Weißfische, 30 Pfund Hechte und 15 Pfund Aale. — Acht Arbeiterinnen im Alter von 17 bis 20 Jahren haben in der letzten Zeit in der inneren Stadt Einbruchs- und Ladendiebstähle verübt, wobei ihnen Kleidungsstücke, Schmucksache» und Lebensmittel in den einzelnen Fällen ft ols zu 800 Mk. Wert, in die Hände gefallen Mo. Sie -fiM verhaftet. ^„Meerane. Während der Nacht wurde im städtischen Schlachtbof ein Einbruch verübt. ES wurden 1 Zentner Rindfleisch und '/, Zentner Schweinefleisch von den für die Militärurlauber bestimmten Fleischvorräten gestohlen. Bon den Tätern fehlt noch jede Aur. tu. Faltenftein. In Bergen wurde bei einer Haussuchung ein größeres Laaer mitGoldaeld aufgefunden; es soll sich um Münzen im Wert« von 8000 Mark handeln. Niederlttnawttz. Eine empfindliche Strafe «- hielten die Geschwister L. in Niederlungwitz, welche im Stritte WMMKLAKLL haare, Mohär, Alpaka, Kaschmir, ungewaschen» rückeuae- waschen, fabrikmäßig gewaschen, karbonisiert, auch jn Mi schungen untereinander oder mit anderen Spinnstoffen, d) ungefärbte und gefärbte Spinnstoffe aus reiner Schiftwolle, Kamelhaar, Mohär, Alpaka, Kaschmir, also Kammzug, Kämm linge, Abgänge und Abfälle jeder Art dieser Spinnstoffe aus Wäscherei, Kämmerei, Kammgarn- und Strcichspinnerei, Weberei, Strickerei oder sonstigen Zweigen der Verarbeitung, auch in Mischungen untereinander oder mit anderen Spinn stoffen. Durch einen am 6. November 1917 in Kraft treten den Nachtrag zu der Bekanntmachung Nr. >V. 1. 1770/5.17. K. N. A. kommen diese Ausnahmen in Wegfalls Der nähere Wortlaut dieser NachtragSbekanntmachnng ist bei den Poli zeibehörde;« einzusehen. — Im 8 6 der BMnntmacyung Nr. IV. IV. 2000/2. 17. K. R. A. vom 1. April 1917 find Ausnahmen von der Beschlagnahme bestimmt zugunsten von Kunstwdllen und Kunstwollmischungen, die nach dem 1. Mai 1916 aus dem Reichsausland eingeführt oder ans nach diesem Termin eingeführten Garn- und Zwirnabfällen, Lumpen- und Stoffaofällett hergestellt worden sind; ferner für Kunftbaumwollen, die nach dem 1. Januar 1916 aus dein Reichsausland eingeführt oder aus nach diesem Termin eingefiibrten Garn- und Zwirnabfällen hergestellt worden sind. Durch einen am 6. November 1917 in Kraft tretenden Nachtrag zur Bekanntmachung Nr. >v. IV. 2000/2.17. K. R. A. kommen diese Ausnahmen in Wegfall. Eine Veräußerung, Lieferung und Verarbeitung dieser Gegenstände ist nur noch Mit Zustimmung der KrtegS-Rohstoff-Abteiluua in Berlin erlaubt. Der Nachtrag der Bekanntmachung ist bti den Polizeibehörden einzuseben. —* Verlustliste. Einaeganaen ist die am 5. Novem ber 1917 äusaeaebene Sächsische Verlustliste Nr. 458, die in unserer Geschäftsstelle zur Einsichtnahme auSliegt. —MI. Reiche Svend e für d en H eimatdank. Herr Rechtsanwalt Justizrat vr Bonhi in Dresden bat an läßlich eines FamilienerinnerunaStageS der Stiftung Hetmatdank 5000 M. mit der Bestimmung zuaewendet, daß sie dem bei der Stiftung Heimatdattk bestehenden Fond für Kriegsblinde zugesührt werden. Möge der schöne Brauch, an Familienfesten auch derer -u gedenke», die für Haus und Herd Leben oder Gesundheit geopfett haben, immer weitere Verbreitung finden. Dresden. Hier hielt die Deutsch-Völkische Partei ihren diesjährigen sächsischen Parteitag unter Vorsitz von Professor Bennewitz ab. Landtags««. Biener erstattete Bericht über seine Tätigkeit in der Zweiten Kammer. Dann wurden nach längerer Beratung Entschließungen angenom men zugunsten eines starken deutschen Frieden-, zugunsten der Baterlandspartei, der man als körper schaftliches Mitglied betzutreten beschloß, ferner eine Ent schließung zugunsten des Mittelstandes. Endlich wurde be schlossen, den durch den Tod des Reichstagsabg. Gräfe ver waisten Reichstag-Wahlkreis Bautzen-Bischofswerda mit einem deutsch-völkischen Kandidaten zu besetzen, dessen Be nennung den örtlichen Vertrauensmännern überlassen wurde. — Aonnabeiw und Sonntag A. «ntz «. November) Flachseirrkanf betr Herrn Kaufmann Otto Leisker in Großenhain Oettliches «n» Skchsisches. Riesa, den 6. November 1917. —* Einwei su ng. Im Beisein des Rats- und Stadtverordnxtenkollegiums, sowie der städtischen Be amtenschaft wurde gestern nachmittag Herr Dr. Frödc, bisher RatSaffeffox in Freiberg, als juristischer Stadttat unserer Stadt verpflichtet und eingewiesen. ' — Ueber die neue Tagung des sächsischen Land tages schreiben die „Dr. N.": Der sächsische Landtag, der zachsten Montag, den 12. November, zu einer neuen Tagung einberufen worden ist, wird in erster Linie de» Staatshaus, haft zu erledigen habe». Dieser selbst wird, wie der Finanz- Minister gelegentlich bereits anaekündigt hat, zum Ausgleich dev großen Aufwendungen für Kriegszwecke hinsichtlich minderwichtiger Aufgaben und auffchiebbarer Ausgaben die größte Zurückhaltung und Sparsamkeit erkenne,« lasse». Do- wichtigeren Gesetzentwürfen wird den Ständen die von der Regierung bereits zugesagte Vorlage über die Reform der Ersten Kammer -»gehen. Außerdem ist das aus dem verflossenen Landtage herübergenommens Kohlenregalgesetz zu verabschieden. Mit diesem beschäftigt sich augenblicklich die gwischendeputation der Ersten Kammer, und die Zwi- schendeputation der Zweiten Kammer dürfte bald nach dem Wiederzufammentritt des Landtags sich wieder mit dieser Aufgabe befassen. Auch die Frage der Neuordnung wird vermutlich einen größeren Raum in den Beratungen der Kammern einnehmen. Dagegen ist eine Vorläge hierüber in dieser Tagung wohl kaum zu erwarten, da bekanntlich keiner der zahlreichen Anträge und Wünsche in den bisheri gen Beratungen der Deputation der Zweiten Kammer die erforderliche Zweidrittelmehrheit gefunden hat und eine eventuelle Vorlage wahrscheinlich dasselbe Schicksal baden würde. Es wird also auch in diesem Winter den Ständen reichlicher Beratungsstoff vorliegen. Man will aber, wie schon mehrfach »um Ausdruck gekommen ist, bestrebt sein, die Arbeiten so zu fördern, daß eine ähnlich lange Tagung, wie die fttzte, vermieden werden kann. —ÄM. Hinweise guf Bekanntmachungen. Im 8 6d der Bekanntmachung Nr. lV. 900/4.16. K. R. A. vom 16. Mat 1916 find Ausnahmen von der Beschlagnahme bestimmt zugunsten solcher, Lumpen und neuen Stoffabfälle, die au« dem Auslande eingeführt worden sind. —. Durch einen a« 6. November 1917 In Kraft tretenden Nachtrag zu der Bekanntmachung ^V. IV. A»/4. IS. K. R. A. kommt Liese Ausnahme in Wegfall. Veräußerung., Lieferung und Verarbeitung der bis dahiu von der Beschlagnahme aus- —- " E und Stoffabfälle, wird dann nur noch der KrieaS-Robstoff'Abtetlung des König- KrirgSmuristeriums zulässig Fein. — Der anntmachung ist bti den Polizeibehörden 8 6 Ziffer 2 der Bekanntmachung Nr. k. R. A. sind Ausnahmen von der Be- »unften folgender nach dem — '
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