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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.02.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929-02-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192902254
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19290225
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19290225
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1929
- Monat1929-02
- Tag1929-02-25
- Monat1929-02
- Jahr1929
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.02.1929
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NL X». La» Riesaer Tageblatt ist da» zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Gtrokaff« Paftsach Br, öL Großenhain, de» Amtsgericht« und der AmtSanwaltschaft beim Amtsgericht Riesa, de« Rate» der Stadt Riesa, Riesa Nr, LL de» Finanzamt» Riesa und de» Hauptzollamt» Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. Wonteg, SS. Ardroar ISSN, aSeadS. 47. 8S. Jahr«. Da« «ftsau Lngidw« UkscheN» wd« sta, abend« '/,« llhe mit Hlnwmbnn d« San» an» Festtag«. v«Mg»p«w, ««««, »orauazahlmrg, für einen Monat 2 Mark 2» Pfennig oh« Auftell. giRcha Wir d« Ual do« Gt»trenn« Pradnttian-aart-nnnng«, Sehöhungen der Löhn« nnd Materialienpreise behalten wir un« da« Recht der Prei«erhShmrg nnd Nachforderweg vor. Anzeigen sttr die Nnnenwe das InliabttaM sind di« 2 llhr vormittag« enfpmeden nnd ün voran« M beachten; ein« «ewöhr für da« «rscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wäd nicht übernommen. Ornndorei« für di» M »M» drettt, t „ Wh« mnäldschttft,Z«tl« (» Silben» »Gold-Pfennig«; bi« SS mm breit« Reklomezell« ISO Bold-Pfennige; zeitraubender nnd tabellarischer Sech IS*/, Aufschlag. Feste Laris«. Bamistiad» Radau «rüscht. eoenn der vttrag verfällt, durch Klag« «ingezogen «erden muh oder der Auftraggeber in Kontur« gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Achttägig« Unterhaltungsbeilage -Lrnähler «m der Ul»«-. — Hm Fall« höh«« Gemalt — Krieg ob« sonstig« irgendwelcher Störungen de« Betriebe« der Drucke««, der Lieferanten oder der BesSrderungteinrichtuagen — hat der Bezieher reine« Aufpruch «f Sftftmng ad« Rochttöserun« d« Zeit»», »d« auf Rückzahlung de« vezugtoreise«. Rotattontdrnck und Verlag: Sanger st Winterlich, Riesa. Geschäft«st«»«: Goettzestratz« Stz verantworttich für Redecktimi: Heinrich Uhlemann, Riesa: kür Anzeiaenteil: Wilbelm Dtttrich. Riesa. NWM-WM MWll gegen IMI«. »«WWW kilikS WzW WWl WIOkklklM Ist IWW MN ss Amsterdam, 24. Februar. Da» Utrechtsch Dag» blad in Mrecht veröffentlicht den Wortlaut eine» angeblich im Fahre 1929 in Brüssel abgeschlossenen geheimen franzö sisch-belgische« Militärabkommens sowie die Auslegnngs- bestimuueuge« z« diesem Vertrage, wie sie i« Sommer 1927 vom französisch«« nnd vom belgische» Seneralftab i« einer gemeinsame» Sitznng sestgelegt morde« sei» solle«. Die Dokumente, deren Authentizität im Augenblick natürlich nicht nachgeprüft werden kann, wcrden von fast der gesamten holländisch«« Presse nachgedruckt. In einer Vorbemerkung zu seiner aufsehenerregenden Veröffentlichung sagt das Utrechtsch Dagblad, «S habe mit dem Abdruck der durch Zufall erlangten Dokumente ge wartet, bis es genügende Garantie» für ihre Echtheit in die Hände bekommen habe. ES sehe voraus, daß der belgische Generalstab die Echtheit dieser für ihn so kompromittieren- den Dokumente durch ein formelle» Dementi in Zweifel ziehen lassen werde. Ein solches Dementi könnte die Ueber- zeugung des Blattes von der Beweiskraft der Schriftstücke nicht erschüttern. SS sei sowohl ei» LebenSintereffe Hollands, wie auch liege eS im Interesse deS internationale» Friedens, daß die Welt von dieser gefährlichen Bedrohnng de» Frie- densznstandcs Kenntnis nehme. DaS obige Abkommen hat dem genannten Blatt zu folge folgenden Wortlaut: , Artikel 1: Wen« Frankreich sich in» KriegSzn stand« mit Deutschland »der mit irgendeiner andere« Macht befindet, die ans irgendwelche beliebige Weise durch Deutschland un terstützt wird, soll Belgien seine gesamte verfügbare Macht Frankreich zur Verfügung stelle«. Wenn sich dagegen Bel gien im Kriegszustand mit Deutschland oder mit irgend einer andere« Macht befindet, die anf irgendwelche beliebige Weise durch Deutschland unterstützt wird, soll Frankreich seine gesamte verfügbare Macht Belgien zur Beifügung stelle«. Artikel 2: Diefe» Abkommen bezieht sich nicht allein anf die Rheingrenze. Es ist anwendbar auf jede« Angriff, an welcher Grenze er sich auch ereigne» möge. Artikel S: Frankreich und Belgien mobilisiere» augen blicklich nnd non sich an», ohne daß vorher eixe BerftLndi- gung hierüber za erfolgen braucht, sobald eine andere Macht, die anf irgendeine beliebige Weise dnrch Deutschland mtter- ftützt wird, die Wficht ,« mobilisiere« erkenne« läßt. Sie mobilisieren gegen Deutschland, sobald der „casnS foederis" festgestellt ist, so wie dieser bestimmt wird dnrch die «ertrüge und Abkomme«, welche setzt die internationalen Beziehungen zwischen Frankreich nnd Belgien einerseits nnd Deutschland andererseits regel«. Die Mobilisierung bringt ipso facto die Koazentratiou mit sich. Artikel 4: Belgien verpflichtet sich, ei» Mini»»«» von RN 09» Raun zu mobilisiere«, die zur Hälfte a«8 aktive» Trappe«, zur andere» Hälfte auS Nefervetruppe« bestehe». Frankreich verpflichtet sich seinerseits, Belgien mit einer Truppeumacht von mindestens 1299999 Mau« zur Hilfe zu komme«, die auf belgischem Gebiet operiere« nnd zur Hälfte a«S aktiven, zur andern Hälfte an» Reservetruppe« bestehe« solle«. Artikel »: Die verfügbare« Truppe» beider Länder »er de» gleichzeitig und ft» aller Eile eine kräftig« Offensive be ginne», nnd zwar ft» der Weise, daß Deutschland gleichjeittg im Norde» und ft« Süden der gemeinsame» A«fstell«ng **"öttik«l*^ Die Generalstäbe »er bei»«» Heere »erbe» jederzeit Re zur Vorbereitung »er hier oben verzeichnete« Maßregel« «ottvmchige Verbind»«« anfrechterhaltem Da» vorliegende Abkomme« wirb mindestens einmal jährlich »er Gegenstand eines Meinungsaustausche» »wische« de« Ke- trefiende» Seueralftäbe» sei«. Artikel 7: Dieses Abkomme« wir» gefchloffm» für eine» Zeitraum von 28 Fahre«. Jede der beide« vertragschließen de» Partei«» soll eS «ft einjähriger Frist kündige« können. Die Unterlassung der Küudigung durch beide Partei«« be deutet R« Anfrechterßaltnng des AbkommeuS für eine» «ene» Zeitraum von 28 Jahre«, »er sofort beginnt, nach dem der elfte beendet ist. Beide Partei«» verpflichte» sich, kei« einziges militärische» Abkomme» oder diplomatisches Schriftstück »« unterzeichnen, durch daS das vorliegende Ab, komme» aufgehoben wird. Im Falle eines Kriege» werde« sie keine« Sonderfriede» schließe». Artikel 8: Der Inhalt ReseS Abkommen» wir» streng geheim gehalte« »erd«»». In den von den französischen nnd belgische« General stäblern aufgestellten JnterpretationSbeftimmnngen wird dem Utrechtsch Dagblad zufolge zunächst unter Hinweis auf daS englisch-belgische Abkommen vom 7. Juli 1927 a»S- geführt, daß sich die eventuellen Gegurr Belgien» auf Deutschland »nd Holland und die eventuellen Gegner Frank reichs aus Jtalie» und Spanier» beschränk» lass«». ES werden dann in ausführlicher Weise VerhaltuugS« maßregel« für de» Fall eine» Konflikt» mit Deutschland »der Holland »der mit Jtalie» ausgestellt, wobei u. a. ein Hinfall im das Ruhrgebiet, ei» Einmarsch i« Holländisch-Limbnrg, sowie ei« gemein sames Operiere» i» Holla«bisch-Flaader» in Aussicht ge nommen werden. Weiter werben noch Einzelheiten über die Kriegsstärke der französischen und belgischen Artillerie» streitkriiste und die Anlegung bezw. den Ausbau von Eisen bahnlinien für militärische Zwecke sestgelegt. Es ist vor allem interessant, daß daS Abkomme» sowohl gegen Re Niederlande gerichtet ist, al» auch eine Mitwirkung belgischer Truppen in einem französisch-italienische« Kriege Vorsicht. Bon noch größerer Tragweite aber ist die Fest stellung, daß Frankreich und Belgien vom militärischen Standpunkt als einheitliches Gebiet angesehen werben. DaS amtliche Dementi der französischen und der belgischen Re gierung dürfte der Enthüllung des holländischen Blattes mit Sicherheit folgen, wobei es ganz gleichgültig ist, ob man in Paris und Brüssel einen Teil zugibt oder überhaupt jeden Vertragsabschluß leugnet. Die Tatsache» sprechen für einen solchen Vertrag. Das gilt nicht nur mm den Bahnkanten in Belgien, Re sich völlig de« Syke« des französischen FestnngSgürtclS gegen Deutschland einstigen, anch Re Verhandlungen -er Militärkommtssioner» der fran zösischen nnd der belgischen Kammer haben schon häufig -en Verdacht auskommen lassen, daß die Generalstäbe -er beiden Länder auss engste miteinander zusammenarbeiteu, und daß dafür politische Verpflichtungen maßgebend sind. Die Be stätigung eines belgisch-französischen militärische« Abkom mens ist für Devtsckland sehr ernst, liegt aber aur tm Rah men der Tatsachen, die längst über den wirklichen Charakter -er französischen Außenpolitik bekannt sind. Sehr beachtlich ist ferner, daß im Falle eines Einmar sches nach Deutschland Re höllänRsche Neutralität verletzt werden soll. Da Frankreich mit England bereits in einem Bündnis steht, das sich unter dem bescheidenen Namen Flottenabkommen verbirgt, ist -er Ring um das friedliche und völlig wasser»lose Deutschland wieder so fest wie je ge schloffen. Srobu Mklm in wlii. * Berlin. (Telunion.) Die Veriiffottftchuag des geheim«» LriegSpakteS zwischen Frankreich und Belgien durch ein holländische- Blatt hat in Beniner politische« Kreis« großes AnfieHeu erregt. Auch die wenigen Montag früh erscheinenden Zeitungen nehmen eingehend Stellung zu -« Enthüllungen. Der „Montag" schreibt unter der Ueberschrift „Demaskierung der Locarnopolitik", alle De menti«« von der französisch« und belgische« Regierung »würden nicht» »Ütze». Alle Tatsache» spräche» dafür, daß dieser Beitrag bestäub«. Ma» brauche nur an die belgischen Bahnkanten z» denken. Da» belgisch-französisch« Abkommen sei für Deutschland sehr ernst, liege aber nur im Rahmen der Tatsachen. Re längst über den wirklichen Charakter der französischen Subenvolittk vorlägeu «nd die „MontagSpost" fragt: Wie stimmt da» z« Lacarn»? und meint, ein noch so formelles Dementi könne hier nichts mehr retten. Für die Echtheit des Vertrage- sprächen zu deutlich die regelmäßigen Zusammenkünfte belgischer und französischer Generalstäbler, dafür sprächen auch Re strategischen vahnbauten Belgiens und Frankreich-. Der «ertrag fei ei»»« Verletzung der feier lich« Verpflicht«»»,« der Bölkerbnadssatzung »nd d-S Locarnovertrages. Anläßlich der Ratstagung in Gens müße eine ernstliche Aussprache zwischen Stresemann nnd Briaud stattfinden, wenn Verträge nicht zur Phrase gemacht werde» tollte». «en IHR». sie »Le« Anträge«, die eine »eitere Belast«»« de» Reiches »ernrsache« würde«, widerspreche« müßt«. Der Erfolg die ser Mitteilung war der, daß -te Soztaldemokrateu eine Vertagung des Ausschusses durchsetzte», um Zeit zu gewin ne», zu -er Haltung der Regierung Steilung zu nehmen. ES tst bemerkenswert, daß die Regierung geschloffen gegen die Anträge ausgetreten tst, daß also auch die soztalbemokrattschen Mitglieder -er Regierung entschieden gegen weitere Erhöhungen der soziale» Aufwendungen sind. Diese Haftung der Regierung entspricht durchaus der Mahnung, die der Reichskanzler dieser Tage an Re Par teiführer der Regierungspartei«« gerichtet bat. MWklWIMU qu. Berlin. Der sozialpolitische Ausschuß des Reichs tags hat in seinen Arbeiten eine unliebsame Unterdrechnug erfahren. Zu -en verschiedenen Vorlagen, die er vorbe- retten soll, liegen eine große Reih« von Anträge« vor, die erhebliche Aufwendungen des Reiches erfordern, für die kein« Deckung vorhanden tst. Namentlich -te Sozialdemo kraten sind mit Anträgen nicht sparsam gewesen. Di« Re gier«» hat «n« de« Ansschnß «ad besonders »er sozial» dmnokratikch«« Fraktion de» Reichstage- wisse» kaffen, »aß LH Will Ist W WN wem» in Kürze die »wischen der italienischen Regierung mck> dem Vatikan abgeschlossenen Verträge ratifiziert find, erhält Re Weltpolitik einen neuen Faktor, mit dem sie zu rechnen hat. Der Papst wird Souverän eines auto nomen Staate». Dec vatikanische Staat wird dann die gleichen Rechte erhalten haben, wie sie jeder selbständigen Nation von Natur au» gegeben find. Gr wird eine eigene Politik führen müssen, auch dann, wenn diese Politik sich bemüht, sich von den Streitigkeiten und Gegensätzen zwischen den Nationen der Welt fernzuhalten. Wie sehr der Vatikan bestrebt sein wird, Re neugewonnene Selbständig keit d«S Staate- zu betonen, da» geht schon au» den Vor bereitungen hervor, die da« neue kleine Reich in Re Organisation der Völker eingliedern wollen. Söenn der Papst den vatikanischen Staat zu Reise» in Re katholischen Länder verlassen wird, dann wird er seftwu Hofzug nicht auf einem italienischen Bahnhof besteigen, soiwern von dem Bahnhof, dec jetzt innerhalb der Grenzen de? päpst- listen Staates neu errichtet wird. Wenn auch Bestimmtes noch nicht bekannt geworden ist, so ist doch damit zu rechnen, daß der wtedererstandene vatitamsche Staat eigene münzliche und postalische Hoheitszeichen schaffen wird. Der vatikanische Staat wird schon deshalb nicht auf die Herausgabe von eigenen Briefmarken verzichten, weil ein solcher Postwertzcichenabsatz all« Briefmarkensammler der Welt sehr interessieren wird und durch den Berkaus Reser postalischen Hoheitszeichen dem jungen Staate eine Einnahmequelle gegeben wird, Re sich scbr günstig auf die Gestaltung des Budgets auswirken dürfte. Von allen Völkern der Welt glaubt sicherlich jetzt Italien den größten Vorteil aus dem Abschluß des „Frie- dens von Rom" ziehen zu können. Sieht man von den idealen Momenten ab, die den Oniirinal Mm Friedensschluss mit dem Vatikan triebe», so wird man eine ganze Reihe von recht realen Gesichtspunkten finden, die es der ita lienischen Regierung vorteilhaft erscheinen lassen mußten, den jayrzehntelangen Streit mit dem Vatikan zu liaui- diercn^ In einer iialicnisäsen Zeitung, dem Mailänder ,Zl sole", werden diese Vorteile bereits sehr ein gehend umschrieben: „DaS Konkordat", so heißt eS dort, „wird Italien teils unmittelbare Vorteile, teils solche bringen, Re erst in einiger Zeit reifen dürften." So scheint man in Italien als unmittelbare Folge deS römischen Frieden» nrit einem wesentlichen Steigern des Fremden verkehrs zu rechnen. Eine Annahme, Rp viel für sich hat, da eS nicht ausgeschlossen ist, daß der Papst gewisse Zeremonien, die seit 1870 nicht mehr stattgefunden haben, wieder aufleben lassen wird. Neben diesen Hoffnungen gibt e» auch eine ganze Reihe von politischen Erwägungen, Re der italienischen Regierung den FriedenSschLuß mit dem Vatikan sehr wertvoll machen. In einer seiner letz ten Erklärungen hat der Papst daS Italien mit seiner heutigen Grenzziehung anerkannt, woraus Re italieni schen Politiker schlieMn wollen, daß der Papst auch Re Südtiroler Frage in einem Sinne beantwortet hätte, der Nom durchaus genehm ist. Die italienischen Hoffnungen gehen aber noch weiter. Man rechnet anscheinend in Pollti. schen Kreisen Roms auf gewisse günstige Auswirkungen der neuen Kirchenpolittk. In den Streitigkeiten zwischen den italienischen Behörden und den katholischen Geistliche« in Südtirol hatte der Vatikan bi» jetzt selbstverständlich im mer Partei für Re Geistlichen ergriffen. Diese Ausein andersetzungen waren in der Hauptsache Folgen der Ent- deutschungSversuche der italienischen Behörden und ihrer Bestrebungen, die deutsche Sprache in Südtirol aus dem Schulunterricht zu entfernen. Durch de» Abschluß des Konkordat» mit dem Vatikan glauben jetzt führende ita lienische Kreise den Papst im Südtiroler Streit tttr Re italienisch« Sache gewonnen zu habe». Dies 7._: stütze» sich allerdings nicht aus bestimmt« Abmachungen oder auf Erklärungen de» Vatikan». Sie sind als» An nahmen, Re ebenso fehl gehen können wie Re Annahme, daß der Papst jetzt seinen Einfluß in Rom dahin gehend geltend mache« wird, den Widerstand der italienischen Regierung gegen de» Anschluß Oesterreich» an Deutsch- land zu verringern. Wenn auch der Anschluß de» vor wiegend katholischen Oesterreich» an daS zu einem grobe« Teil katholische Deutschland der Kirchenpolittk de» Vati- kanS sehr genehm kein könnt«, so ist es doch sehr unwahr scheinlich, daß der Papst, der ja da» Oberhaupt der ganzen katholischen Welt ist, zu einer Frage Stellung nehmen wird, Re durch die schärfsten politischen Gegensätze der Nationen bedingt ist. Ebenso ungelöst bleibt die Frage, ob sich Re italienischen Hoffnungen auf die Uebertrasung des Schutzes der Christen im Orient an da» katholische Italien bewahrheiten werden. Daß jetzt eine entschieden größere Anzahl von italienischen Missionaren nach den orientalischen Gebiete« entsendet werden wird, ist antzm- nehmen. Ob jedoch hierdurch den französische« MissionSge- sellschaften im' Orient «in gewisse» Gegengewicht ent gegengestellt werden soll, ist wiederum eine Annahme, die heute noch auf sich selbst beruht. Immerhin kann man auS allen diesen italienischen Hoffnungen ersehen, baß es recht reale Erwägungen waren, Re Mussolini dazu ver anlaßten, den Streit mit dem Vatikan zu begrabe». Es bleibt jetzt abzuwarten, ob diese an den römischen Frie- den geknüpften Hossnunuen ei« reale Gestaltung erhalten
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