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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 22.03.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935-03-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-193503223
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-19350322
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-19350322
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1935
- Monat1935-03
- Tag1935-03-22
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22 M««z 1933 K-. HS HMIund Rist die Weste MM md Frankreichs zmM Anzeigenpreise: Die 46 niw breike Millimelerzeile 7 Pf.; die 90 mm breite Millimeterzeile im Re klameteil 25 Ps.; Nachlabstaffel Nachweis 25 Ps.; Ziffcranzeigen- gebühr 30 Pf. zuzüglich Porto. Zschsprmer Tageblatt ir Ameiger Das Wochenblatt für Zschopau und Umgegend (Zschopauer Tageblatt und Anzeiger) ist daS zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauplmannschast Flöha, des Finanzamts und des Stadlrats zu Zschopau behördlicherseits bestimmte Blatt Bankkonten: Erzgebirgische Handelsbank e. G. m. b. H. Zschopau Gemeindegirokonto: Zschopau Nr. 4l Postscheckkonto: Leipzig Nr. 428K4 — Fernsprecher Nr. 7l2 Organ für die Orte: chrumbermersdork, Waldkirchen, Börnichsn, Hohndors, Wilischthal, Weihbach, Dittersdorf, Gornau, Dittmannsdorf, Witzschdors, Scharienstein, Schlöhchen - Porschendor' Des „Wochenblatt für Zschopau und Umgegend, Zschopauer Tageblatt und Anzeiger", erscheint werktäglich. Mo natlicher Bezugspreis 1.70 Mk. Zu- steNged.H > Pfg. Bestellungen werden in uns.GeschästSst. von den Boten, sowie von allen Postanstalten angenommen Wochenblatt für Zschopau W und Arngegend MsregiekW bemieill de« franzWe« SUitt i« Ge«s»tt We Der italienische Botschafter in Berlin, Ecrruti, suchte am Donnerstag den Reichsminister Les 'Austern, F r eiherrn von Neurath, auf, um ihm eine Note zu überreichen, in der die italienische Regierung gegen Lie einseitige Abänderung des Versailler Vertrages durch das Reichsaesctt für den Aufbali der Wehrmacht vom Z6. März 1935 Einspruch erhebt. Der LZ cichö in i n i st c r Les Austern har nach Entgegennahme der Note den Botschafter darauf hingcwicjen, das? die dem Schritte gegebene Begründung abgclchut werden müsse, da der Versailler Vertrag d n r ch d i e A i ch t e i n h a 11 u n g des A b r ü st u n g s v c r s p r e ch c n s der anderen unterzeichneten Mächte von diesen nicht ciugc- chalten worden sei. Bei der Überreichung der f r a n z ö f i s ch c n Note, der gegen das Gesetz für den Aufbau der Wehrmacht vom 16. März 1935 protestiert wird, hat Reichsaußrn- Minister von Neurath den französischen Botschafter Fr »n ? vis Poncet darauf hingewicsen, das? die von der französischen Regierung gegebene Begründung für ihren Protest der tatsächlichen Lage nicht Rechnung trüge «nd deutscherseits deshalb abgclchnt wer den müßte. Fast zum gleichen Zeitpunkt, an dem der französische Schritt in Berlin erfolgte, ist das T e l c g r a m m der französischen Negierung, in dem die Eiube. rusung des Bülkerbuudsrates verlangt wird, im Bölke» bundssekrctariat cinqcgangcn. Es handelt sich um eine kurze Mitteilung, die a u f A r t i k e l 11 der Bö 1 kcr - bundssatzung Bezug nimmt und um Einberufung einer außerordentlichen Tagung des VülkerbundSrates wegen der deutschen Erklärung vom 16. März ersucht. Wie im Bölkerbuudssckretarrat verlautet, wird die R a 1 s- t a g u n g f r ü h e st c n s E n d e d c r n ä ch st c n W o ch c fiattfinden. In Berlin begegnet man all den Noten und dem französischen Schritt beim Völkerbund mit der größten Ruhe. Bisher hat sich der Anrufung des Völkerbundes durch Frankreich kein anderer Staat augeschlossen. Aller dings hat man in Nom zum Ausdruck gebracht, daß Italien mit dem französischen Schritt grundsätzlich ein verstanden sei. Hieraus ist jedoch nicht zu folgern, daß Italien und Frankreich sich über die nächsten Maßnahmen einig wären. Selbst in Paris besteht eine gewisse Unsicherheit. Man könne nicht gleichzeitig versuchen, Deutschland aus dem Völkerbund zu entfernen und cs auf der anderen Seile auffordern, wieder einznireicn — schreibt z. B. die Pariser Zeitung „J o urna l". Weiler wird in der Pariser Presse zum Ausdruck gebracht, daß Frankreich entweder ein Verfahren gegen Deutschland vor dem Völkerbundsrai hätte einleiten oder seine Hoffnung auf die Pariser Besprechung mit Lordsiegel- bewahrcr Eden und dem italienischen Unterstaalssckretär Suvich hätte setzen müssen. Beides zu gleicher Zeit sei unmöglich. Diese Unsicherheit ergab sich auch in der Rede des französischen Ministerpräsidenten Flandin im Senat, der die Welt von einer angeblichen französischen Abrüstung zu überzeugen suchte. Das ist ihm jedoch schlecht gelungen. Flandin hat ferner versucht, eine Ver letzung des Versailler Vertrages durch Deutschland zu konstruieren und hat sich auf den Artikel 11 der Völkerbundssatzung berufen. Im Absatz 2 dieses Artikels 11 heißt es: „Es wird ferner erklärt, daß jedes Bundesmitglied das Recht hat, in freundschaftlicher Weise die Aufmerksam keit der Bundesversammlung oder des Rates aus jeden Umstand zu lenken, der geelguet ist, die internationalen Beziehungen zu berühren und in der Folge den Frieden oder das gute Einvernehmen unter Nationen, von denen der Frieden abhängt, zu stören." Wohlweislich hat Flandin vermieden, etwa auf den Artikel 8 der Völkerbundssatznng einzu- gehen: „Die Mitglieder des Bundes bekennen sich zu dem Grundsatz, daß die Aufrechterhaltung des Friedens es nötig macht, die nationalen Rüstungen auf das Min- destmaß herabzusetzen, das mit der nationalen Sicher heit und mit der Durchführung der durch ein gemein sames Handeln auferlegten internationalen Verpflichtun gen vereinbar ist." Frankreich hat innerhalb des Völker bundes praktisch für die Durchführung dieses Artikels nichts getan. Frankreich hat die Abrüstung sabotiert und hat durch die Einführung der zweijährigen Dienstzeit bewiesen, daß eS nicht gewillt ist, seine in der Präambel der j Völkerbundssatzung eingegangenen Abrüstuugsver- pslichtungen zu erfüllen. Erst angesichts dieser Tatsachen Lat Deutschland mit der Zer Mm i>M für die Nm Dem Führer und Reichskanzler Adolf Hitler sind aus dem ganzen Reich und von Deutschen aus allen Ländern der Erde anläßlich der Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht zahlloseKundgebungen zugegangen, in denen die Treue zu Volk und Vaterland und das Gemeinschaftsgefühl der Deutschen lebendigen Ausdruck finden. Da es dem Führer wegen der ge waltigen Zahl dieser Briefe und Telegramme nicht mög lich ist, jedem Einsender persönlich zu antworten, sagt er auf diesem Wege allen, die ihm ihre Gefolgschaft und ihre Freude bekundet haben, herzlich st en Dank. * Oer Kyffhäuserbund zur allgemeinen Wehrpflicht Das Reichsblatt des Kyffhäuserb unoes veröffentlicht einen Gruß an die neue Wehr macht. In dem Artikel, der die Stimmung des Welt kriegssoldaten zur Einführung der allgemeinen Wehr pflicht zusammenfaßt, heißt es: „Als Hitler am Tage von Potsdam dem Marschall des Weltkrieges die Hand reichte, da war der Umbruch des deutschen Volkes vollendet, seine Wandlung zum heroischen Geiste vollzogen, nnd der Weg ins Freie begann. Kaum sind zwei Jahre seit jenem denkwürdigen 21. März ver gangen, da Hai der Führer dieses deutschen Volkes die tiefste Bresche in den Widersinn und Ungeist von Der- sailles geschlagen. Ein Volk steht hinter ihm mit reinem Herzen und mit reinem Antlitz vor Gott und der Welt — und der Kampf gegen Versailles ist der Kampf um das heilige Recht einer Nation, die ihre Ehre nicht preisgibt und ihren Lebenswillen behauptet. Die Verkündung der allgemeinen Wehrpflicht am Vorabend des Heldengedenktages hat im alten Soldatentum eine beispiellose, stolze Befriedigung ausgelöst. Sic ist der größte Dank der Nation an die Opfer des Krteges, sie bat den letzten Fleck von dem Ehrcnschild des deutschen Volkes getilgt. Das Vermächtnis der zwei Millionen, die für Deutschland starben, ist nicht mehr Wunsch und Wille geblieben, es ist zur Tat und zur lebendigen Kraft geworden. Wir haben die Schande des Versailler Vertrages a b g c w o r f c n." Weiterer Schutz der parteiunisormen, Fahnen und Abzeichen. Am 16. März 1935 ist die Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuntformen erlassen worden. Nach ihr wird der Reichsschatzmeister der NSDAP, ermächtigt, bei Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Herstellung und des Vertriebs von partei amtlichen Uniformen usw. die nach dem Gesetz erforder liche Zustimmung zur Strafverfolgung zu erteilen. F"r die Erteilung der Erlaubnis zur Herstellung und znm Vertrieb von parteiamtlichen Uniformen und Abzeichen erhebt der Neichsschatzmeister der NSDAP, eine Gebühr. Die Verordnung bestimmt im einzelnen, welche Fahnen und Abzeichen zu den parteiamtlichen Fahnen und Abzeichen gehören. Der R e i ch s s ch a tz in e i st e r wird ermächtigt, Vor schriften über die Herstellung von parteiamtlichen Uni formen, Fahnen und Abzeichen z» erlassen. Zuwiderhand lungen gegen diese Vorschriften werden mit Geld strafe oder Haft bestraft. Ferner trifft die Verordnung Bestiminnttgen darüber, was mit den Uniformen von Mitgliedern ge schieht. die aus der Partei oder ihren Glied.' :-.7: 1 cls- schcidcn. Einführung der allgemeinen Wehrpflicht geantwortet. Deshalb ist man in Genfer Völkerbundskreisen peinlich berührt, weil man weiß, daß durch die Schuld Frankreichs die GenferAbrü st ungsbespre- chungen seinerzeit ein klägliches Ende gefun- d e n haben. Daß Frankreich gar nicht an Abrüstung denkt, beweist neuerdings der Vorstoß des französischen Lust- fahrtministers, General Denain, der im Luftfahrtaus schuß der Kammer forderte, die Herstellung des Materials für die Luftmacht, besonders der schweren Verteidigungs maschinen, zu beschleunigen. General Denain teilte daraufhin dem Ausschuß mit, daß er dem Parlament unverzüglich eine neue K r e d i t f 0 r d e r u n g vor legen werde, die s i ch a u f 1 M i l l i a r d c n F r a n e S belaufen würde. Dem Luftfahrlministcr stehen also für 1935 Kredite in Höhe von 3)4 Milliarden Francs zur Verfügung. Die jetzt in Frankreich vorhandenen 1169 Militär flugzeuge sollen auf eine Stärke von 1500 gebracht werden. Nach den Meldungen aus London scheint die englische Negierung ihre Teilnahme an den Pariser Besprechungen am Sonnabend mehr als eine Höflichkeitsgeste gegenüber Frankreich zu betrachten. Der. Beschluß der französischen Regierung, den Völkerbund mit der Wiedereinführung der Wehrpflicht in Deutschland zu befassen, wird in England fast einmütig verurteilt. Die „Time s" meinen^.- nichts sei besser geeignet, eine Rückkehr Deutschlands nach Gens zu verhindern, als eine Anklage vor dem Bölkcrbundsrat, der nichts weiter als eine formale Erklärung abgeben könne. Der Völkerbund werde in den deutschen Augen noch mehr das Ansehen einer deutschfeindlichen Vereini gung erhalten. Ter französische Beschl u.ß sei daher tief bedauerlich. Wenn die englische Ne gierung dennoch den Lordsiegelbcwahrcr Eden nach Paris schicke, so tue sie es, um Frankreich und Italien über den englischen Ministerbesuch in Berlin zu beruhigen. Lordsiegelbcwahrcr Eden wird mit dem englischen Außenminister Simon gleichzeitig in Berlin einlrcfsen, um die Besprechungen mit dem Führer und Reichskanzler durchzuführen. Am 26. März fährt dann Eden mit dem Londoner Sowjetbotschafler M aiskn nach M 0 ska u. Am 1. April trifft Eden dann in Warschau ein. * Oie sranzösische Note. In der französischen Note an die Reichsregierung, die jetzt in der Übersetzung vorliegt und in der gegen das Gesetz zur Einführung der Wehrpflicht protestiert wird, heißt es u. a.: Der Herr Reichskanzler empfing am 16. März den französischen Botschafter und gab ihm Kenntnis von dem Wortlaut eines an demselben Tage verkündeten Gesetzes, durch das die Deutsche Regierung in Deutschland die Allgemeine Wehrpflicht eingeführt und den Personalstand des deutschen Heeres auf 36 Divisionen er- höht hat. Eine Woche vorher hatten die deutschen Be hörden die Begründung einer deutschen M i l i t ä r l u f t- macht amtlich bekanntgegeben. Diese Entscheidungen stehen in direktem Widerspruch zu den vertraglichen Per- pflichtungen, die in den von Deutschland unterzeichneten Verträgen niedergelegt sind. Sie stehen ferner in Widerspruch zu der Erklärung vom 11. Dezem - ber 1 932, durch die die Reichsregierung aus freien stücken anerkannt hat, daß eine allgemeine Nüstungs- rcgelung, die für Deutschland Gleichberechtigung mit allen Nationen bringen würde, nicht ohne die Schaffung eines Regimes der Sicherheit für alle durchgeführt werden soll. Nachdem mehrere Vorschläge zur Verwirklichung dieses Grundsatzes gemacht worden waren, halte die Französische liegierung im Einvernehmen mit der Britischen Regierung geglaubt, der Reichsregierung ihr Vertrauen beweisen zu können, indem sie freie, mit der Achtung vor dem Recht der Verträge durchaus vereinbarte Verhandlungen als Verfahren vorschlug, um auf vertraglichem Wege ein neues Rüstungsstatut für Deutschland Innerhalb einer allgemeinen Regelung des Problems der Sicherheit und der Nüst/ngen zu schaffen. Die Neichs- regierung schien dieses Vertrauen zu rechtfertigen, indem sic grundsätzlich ein solches Verfahren annabm. Die Ver öffentlichung des deutschen Gesetzes vom 16. März, die in brüsker Weise kurz vor dem festgesetzten Datum eines ersten Meinungsaustausches zwischen der Reichsregierung und einer der beiden an dem Londoner Kommunianä vom 3. Februar beteiligten Negierungen erkolg:c, stellt eine neue Bekundung der Absichten und Methoden dar, die die
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