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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 14.12.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-12-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-190612149
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19061214
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19061214
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1906
- Monat1906-12
- Tag1906-12-14
- Monat1906-12
- Jahr1906
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Ankündigungen sind rechtzeitig aufzugeben, und zwar größere Inserate bis 9 Uhr vormittags, kleinere bis spätestens 11 Uhr mittags des jeweiligen Ausgabetages. Für Aufnahme von Anzeigen an bestimmter Stelle kann eine Garantie nicht übernommen werden. tzmtz- 51. Telegramme: Tageblatt Frankenbergsachsen. Anzeigenpreis: Die b-gesp. Petitzeile oder deren Raum 15 bei Lokal« Anzeigen 12 im amtlichen Teil pro Zeile 40 „Eingesandt" im Redaktionsteile 30 H. Für schwierigen und tabellarischen Satz Aufschlag, für Wiederholungsabdruck Ermäßigung nach feststehendem Tarif. Für Nachweis und Offerten - Annahme werden 25 H Extragebühr berechnet- Jnserateu-Annahme auch durch all« deutschen Annoncen - Expeditionen. Dpschelut an jedem Wochentag abendd für den folgenden Tag. Bezugs- 'preis vierteljährlich 1 50 monatlich 50 H. Trägerlohn extra. — Einzelnummern lausenden Monats 5 -früherer Monate 10 ' Bestellnnge« werden tn unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Ausgabe stellen, sowie von allen -Postanstalten Deutschlands und Oesterreichs angenommen. Nach dem Auslande Versand wöchentlich unter Kreuzband. des Der Stadtrat lßige md«- unbedingte Vertrauen bewahren, daß et der erste und oberste Hüter der Reichtverfasfung ist, oder die ist überhaupt nicht» mehr wert." Zum Schluß stellt May r fest: „Der § 19 det preußischen Kanalgrsitze» mit seinen Schiff- fahrttabgaben auf allen „im Interesse der Schiffahrt regulierten Flüssen" fordert die Reich-versaffung geradezu heraut. Um an eine Durchführung denken zu können, ist et notwendig,... beim Reich ein ermächtigende» Spezialgesetz zu erwirken, ein Pri vilegium, eine in Form de« Velfassungtänderung zu bewilligende Autnahme von der Vorschrift de» Artikel» 54 Absatz 4." Auch der bekannte StaattrechtSlehrer Laband in Straßburg hat sich in der neuesten Auflage seine» Deutschen Staaltrecht- sehr entschieden gegen die Zulässigkeit von Schiffahrttabgaben au-- gesprochen, wie überhaupt alle staat-rechtlichen Schriftsteller von Bedeutung sich sür die sächsische und gegen die preuß sche Recht»» auffassung in der Abgabenfrage entschieden haben. Aböl :«e- Mai Et wird hiermit bekannt gegeben, daß aus Grund Beschlusset der städti'chen Kollegi-n für de« Bezug elektrischen Stromes aus dem städtischen Elektrizitätswerk vom 1 Januar 1907 ab für eine Zähleranschtußsiellr ern Mindeststromgeld Von jährlich 10 M. zu entrichten ist. Auf dat Mindeststromgeld wird der für entnommenen «Strom gezahlte Betrag angrrechnet. -Ein vorhandener Fehlbetrag ist nach Schluß de» kal-nderjahreS abzusührcn. Frankenberg, am 8. August 1906. die beiden letzten Wochentage vor dem Kirchweihfeste, die 14 letzten Wochentage vor Weihnachten, die beiden letzten Wochentage vor Neujahr. n Auf Grund von 8 139a, Ziffer 3 der Reichsgewerdeorduung: An den vorstehend unter l genannten Ausnahmetagen finden die Bestimmungen 8 139o',- Absatz 1 und 3 der Reichsgewerbeordnung keine Anwendung. Flöha, den 10. Dezember 1906. Die Königliche Amtshauptmannschaft. a-n- erika er in zum Neubau Kämpfe» in der Altenhainer Straße — link-seitig — (800 Mk); 4. Fertigstellung d«S Au»baur» der Iuliu» Schwartze« Straße (5000 Mk ), und 5. Herstellung de» einseitigen Fußwege» in der Bahnhofstraße und zwar a) Einlegung einer Rohrichleuse zwischen Humboldt« und Bi-mm ckstrpßc, d) Granitbord und Klinker» belag von der Humboldt» bi» zur Bämarckstraße unter Mitbeyutzung de» bahnfitkalischen Pachtareal», und o) Granitbord und kie»fuß» bahn von der Bismarck» bis zur Freiberger Straße ohne Mitbe nutzung de» bahnfiskalischen Pachtareal» (Gesamtaufwand: 4700 Maik). Der ganze Abschnitt wurde sodann eu dloo angenommen. Da» Gleiche geschah mit folgenden tzaushallplan-Abschnitten: Ga»- anstaltrkofse (Referenten: Herren Etadtrat Stephan und Sto.« Vizevorst. Bpckhausen), Neumühlen-, Wasserwerks» und Elrktrizi» tätswerkkasse (Referenten: Herren Stadlrat Nestler und Sto.« Vizevorst. Backhäuser). Den Schluß der Beratungen bildete die Beschlußfassung über da» umfänglichste Rechnung»w«rk de» Vor anschläge», die Stadthauptkassc, über welche die Herren Stadtrat Stephan und Sto-Vizeoorst. Backhausen Bericht erstatteten. Diese» Kapitel enthält im Bedarf 33 und in den Deckungsmittrln 28 Positionen. Bemerkt wurde im Laufe der Aussprache, daß bei Position 18 de» Bedarf»: „Unterhaltung der Straßen, Schleusen, Brücken und Ufer" die im Elatsjahr vorzunehmend« Umpflasterung der Neugaffe und die Umpflasterung der klingbach vorgesehen ist. Die Position 23x dc» Bedarse»: „200 Mk. sür einen Reise« unterstützungrsond» sür städtische Lehrer fremder Sprachen" soll diesmal in Wegfall kommen, da der zur Z it sür diesen Zweck zur Verfügung stehende Fond« noch über 700 Mk. enthält. Zum Schlußk.pitel „Stadthauptkoffe" wurden au» der Mitte der Ver« sammlung noch verschiedene Wünsche geäußert, die zum Teil in Berücksichtigung gezogen werden sollen. Damit erreichte die öffent liche Sitzung ihr Ende; e» folgten noch geheime Beratungen. Auf den Hau-Haltplan selbst kommen wir nach seiner Drucklegung noch besonder» zurück. Achtung — Ladeuschluß für de« läudlicheu amts« hauptwannschaftliche« Berwaltungsbezirk Flöha! Im amt« lichen Teile der heutigen Nummer bl findet sich ein« Bekannt machung der Königlichen Amt-Hauptmannschaft Flöha, den 9 Uhr- Ladeuschluß betreffend, wodurch «ine Bekanntmachung vom 2. Dezember 1905 aufgehoben wird. E» sei an dieser Stelle be sonder» darauf hingewiesen, daß die dort angegebenen Zeiten sich nur auf den ländlichen Verwaltungsbezirk der Amt-Hauptmann« schäft erstrecken und nicht auch mit auf die Stadt Frankenberg, da hier andere Bestimmungen gelten. -fb. Die Reichsbauk kaust von j tzt an Wechsel aus Rudol stadt und auf Gößnitz (S.-A.) an, welche nach dem 1. Januar 1907 fällig werden. Erstere find an die Reich-banknebenstelle in Saalfeld, letztere an die Reich-banknebenstelle in Schmölln zu girieren. -j- Der Landesverband der Saaliuhabrr im Königreich Sachse« Hit dem Königlichen Ministerium des Innern eine Peti tion, betr. di« Aushebung der Einfuhrbeschränkung sür lebende» Schlachtvieh» sowie die Erleichterung der Einführung von frischem Fleisch in da» Deutsche Reich, zugehen lassen. In der Begrün dung wird darauf hingewiesen, daß besonder» da» Saalwirtsgewerbe unter der rapiden Preissteigerung de» Fleische» zu leiden habe. Durch die Fleischteuerung werd« eine ganz wesentliche Schädigung der ohnehin geringen Verdienste der Saalwirt« hrrbrigeführt, und in virlrn Fällen seien hierdurch sogar bare Zuschüsse bei der Be reitung der Speisen notwendig gewesen, die nur zum Teil durch drn Verdirnst an Getränken wieder au»g«glich«n werden konnten. »K. br- so> ung gen, sig- uer- eüt- tern doch mtr nein >ertc likel lackt M. Oertliches und Sächsisches. öv« Nachdruck uulerrr drtl!chIn vriglnalbrrtchle Ist nur mit «enauer vuklleuauaabe zeftaürt.) Frankenberg, 13. Dezember 1906. -fr. Orffeutliche gemeioschafttiche Sitzung der städtischen Kollegien. (Nichtamtlicher Bericht.) Am Ende de-gestrigen BerichiS waren wir bei der Beratung über die Anleihekaffe de» Hau-Haltplane» stehen geblieben. Ucber diese reserierten die Herren Sladtrat Stephan und Sto.-Vizeoorst. Backhausen. Vorge sehen waren im Voranschlag: 1. Für Granitbord und Klinkerbclag in der Chemnitzer Straße zwischen Scilcrgaffe und Fabrikstraße (rechte Seite) 4650 Mk.; 2. sür dergleichen in der Humboldt- straße zwischen Atbertstraße und Bahnhof 5876 Mk.; 3. für der gleichen in der Altcnhainer Straße (rechtsseitig) von „Germania" bi« Querstraße 4200 Mk.; sür den Ausbau der Parkstruße und deren Verbindung mit der Reich-straße (Granitbord und Ki-sfuß- weg) 19000 Mk. Aaf Antrag de« Herrn Sto. GurckhauS wurde nach längerer Debatte die Position unter 1 gestrichen, ebenso auf Antrag von gleicher Seite die Position unter 2; zu Protokoll genommen wurde ein von Herrn Siv. Glauch zum Au»dtuck gebrachter Wunsch nach Schaffung zweier gepflasterter Strahenübergänge in der Humboldtftraße zwischen Körnerstraßc und Bahnhof. Aber auch di« Position unter 3 verfiel aus dahin gehenden Antrag der Streichung, ebenso die Position unter 4, nachdem bezüglich de» AuSbaue« der Palkstraße verschiedene An sichten aufgetaucht waren. Herr Stadtrat Stephan stellte den Antrag, auf der Parkstroße für Herstellung eine» einseitigen Fuß wege« und Herstellung der Fahrbahn zu sorgen, während Herr Stadtrat Schiebler die Streichung der ganzen Position bean tragte, mit dem Zusatz, „den BauauSschuß zu beauftragen, betreff» der Herstellung der Parkstraße eine neue Vorlage vorzubereiten". Der Antrag Echicbler fand schließlich Annahme. Die übrigen fünf Positionen wurden nach längerer Debatte angenommen. Da e» in der Bürgerschaft interessieren dürste, welche Baulichkeiten im kommenden Jahre auSgesührt und au- Anleihemilteln bestritten werden müssen, wollen wir sie nachstehend aussühren: 1. Ausbau der Lerchcnstrahe entlang der Hempclschen Fabrik mit Granitbord, kie-sußbahn und Schleusenoerlängerung (3300 Mk); 2. Fort setzung der kiesfußbayn mit Schlackenbord und Schnrttgerinne in der Altenhainer Straße zwischen Gärtner Lohse« Hau« dis zum Anschluß an die vorhandene Fußbahn (850 Mk); 3. Herstellung «ine« gepflasterten Dchnittgninm» von Gärtner Lohse» hau» bi» Das im Grundbuche sür Frankenberg Blatt 189, auf den Namen der Emilie Auguste verw. Finsterbusch geb. Naumann eingetragene Grundstück soll am 8. Februar 1907 vormittags /-1v Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche — Hektar 14,3 Ar groß und auf 20375 M. — Pf. geschätzt. Es ist ein in der inneren Freibergerstraße Nr. 40 gelegenes, unter Nr. 259 des Flurbuchs und Nr. 207 Abt. des Brandkatasters eingetragenes, mit 362,18 Steuereinheiten belegtes Hausgrundstück, bestehend aus einem Wohngebäude, Kohlenschuppen» Hofranm und Garten. Zur Brandkasse ist es mit 15310 M. eingeschätzt. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts, sowie der übrigen, das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 3. Dezember 1906 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigen falls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegcnstehendes Recht haben, werden aufge fordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Frankenberg, den 12. Dezember 1906. Das Königliche Amtsgericht. Unter Aushebung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 1905 wird folgendes bestimmt: I Arif Grund von 8 129«, Absatz 2, Ziffer 2 der Reichsgewerbeordnung: Von den Vorschriften über den Schluß der offenen Verkaufsstellen (sogenannten 9 Uhr- Ladenschlutz) sind die nachstehenden Tage mit der Maßgabe ausgrnommen, daß offene " Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr über 9 Uhr abends, jedoch nur bis späte stens 19 Uhr abends geöffnet sein dürfen: der Sonnabend vor Palmsonntag und vor Ostern, die beiden letzten Wochentage vor Pfingsten, 75 5ö 50 75 8» 'r - > Sachsen und Vie Schiffahrtsabgaben. In den lrtztrn Tagen haben sächsische und preußische Zeitungen Nachrichten verbreitet, wonach die sächsische Regierung neuerding» geneigt' sei, zu der Einführung von Sch-ffchrlSabgaben auf der Elbe ihre Zustimmung zu geben. Wie der „Dr. Anz." schon vorgestern in einem Prioattebgramm au» Berlin seststellte, hat die sächsische Eiaat»reg«erung bi« jetzt überhaupt noch nicht rndgüliig ?- g« der Frag« Stellung genommen. Daß jene Nachrichten gerade jetzt-austauchen» deutet darauf hin, daß ihnen eine bestimmte Ab- ficht zugrunde liegt. Vielleicht ist e« die, auf die öffentliche ^ Meinung- in den de« Einführung von Sch ffahrt-abgaben bi-her abgeneigten süddeutschen Staaten zugunsten der preußischen Auf fassung einzuwirken. Den Süddeutschen soll offenbar g»sagt werden: Nachdem schon Beyern gegen preußische Zugeständnisse in bezug auf dir Mainkanalisation seinen Wwersp-uch gegen die Schiffahrt-- abgabrn hat fallen lassen, gibt nunmehr auch Sachsen nach; e« ist also keine Au«sicht mehr vorhanden, daß sich im Bundr-rat 14 Stimmen (deren Widerspruch nach Artikel 78 der ReichSoerfaffung > g«ügt, um eine Aenderung der ReichSoerfaffung unmöglich zu -machen) gegen dir Sch ffahrtSabgaben zusammen finden; die noch widerstrebenden Staaten würden deshalb klüger handeln, wenn sie fichmttbald mit Preußen einigen, al« wenn sie warten, bi« sie schließlich überstimmt werden. Solche Schlußfolgerungen würden aUnding« sehr voreilig sein. ? Denn die Meldungen von einem „Umfall* Sachsen» find falsch. In der Abgabenfrag« ist zu unterscheiden zwischen der wirt- schaftlichen Frage/ob Sch ffahrtsabgab«» nützlich od«r schädlich find, und der rechtlichen, ob sie verfassung-mäßig zulässig oder unzu lässig find, und ehe nicht die letztere entschieden ist, liegt sür die -- zuständigen Stellen nicht die Notwendigkeit vor, zur ersteren end- gültig Stellung zu nehmen. In der Rechtlsrage steht aber, wie ' «klautet, die sächsische Staat-regierung im Gegensatz zur preußischen -> «ach wie vor ganz entschieden auf dem Standpunkt, daß Artikel 54 k der Rrich»v«f«ssung di« Erhebung von Schiffahrt-abgaben aus Natürlichen Wasserstraßen von d«r Art, wie sie da» preußische Kanalgesetz vo,sieht, verbietet und daß die betreffenden Bestimmungen de« preußischen Gesetz'« mithin ungültig find. Diese Recht-Über zeugung der sächsischen Staat-regierung trilen Württemberg, Baden - und, soweit man bi«K jetzt darüber unterrichtet ist, auch Hessen, und diese Staaten verfügen zusammen über gerade 14 Stimmen im Bundr-rat. Im letzten Frühjahr hat der preußische Wirk!. Geh. Ober- regirrüng-rat Peter- in einer im Verlag von Duncker u. Humblot in Leipzig erschienenen Schrift den Nachwei- zu sühren versucht, daß Artikel 54 der Reich-verfassung der Erhebung vonSch ffahrls- »bgaben im Sinne de» preußischen Kanalgrsitze» nicht entgegenstehe. Die BewriSsührung Pet«r» ist jedoch inzwischen von dem hervor ragenden Staattrecht-lehrer Professor Moyer in Leipzig in einer bei Mohr in Tübingen erschienenen gründlichen Abhandlung glänzend i nmd übe zrugrnd widerlegt worden. Mayer sagt darin: „Zunächst darf der preußischen Regierung kein Vorwurf ge macht werden» daß sie da« mühsam erlangt« Kanalg-setz auch mit' jenembrdenllichen Zusatz wrg«n der Nbgabenerhebung an nahm. Ab«r in» Werk, sitzen kann sie diese Bestimmung nicht» »hn« die Sach« mit drm Reich in Ordnung gebracht zu haben. » E« kann nicht daran gedacht werden» daß Preußen ruhig vor- wärt« geht und r« dem Reiche, da» heißt seinen vundr»genoffen, überläßt, zu sihen, wa» sie dagegen machen können und wir sie ba« ««fassen. Dar preußische Ministerpräsident ist selbst der zu» Einschwiten brrusin« Stach»kanzler. Preußen muß sich da» Freitag, 14. D«z««v«r ISO« SW Bezirks - Anzeiger 65. Jahrgang. begründet 1842. Frankenberger Tageblatt AMW fir die MWe KMMtWmMl IW, du; MiMe SnilMicht und -eil KMal zu KuMtlerg i. Kn. Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von E. G. Roßberg in Frankenberg t. Sa.
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