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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 21.10.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904-10-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-190410212
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19041021
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19041021
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1904
- Monat1904-10
- Tag1904-10-21
- Monat1904-10
- Jahr1904
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 21.10.1904
- Autor
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Jahrgang. — — - ->—... - . .. « Rr. 24«. Freitag, de« 21. Ottober 1904. „ Dieses Blatt erscheint täglich (autzer Sonn- und Festtags) nachmtttags für den folgende, t Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pfg-, durch die Post bezogen 1 Mk. 50 Pfg. Myelne Nummern 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen auher der Erpedilion in Lichtenstein, Zwickauerstrahe 3S7, ave Kaiserlichen Postanstatten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. "Inserate werd«, die fünfgespaltene Grundzeile mit 10, für auswärtig« Inserenten mit 15 Pfennigen berechnet. 8m amtlichen Teil kostet die zweispaltige Zell« 30 Pfennige. — Inseraten-Annahme täglich bis späteste ns vormittags ro Uhr. Bekanntmachung. Nachdem die Austragung der Aufforderungen zur Einkommen s-Dekla- rntt»« für die Nächstjährige Einkommensteuer - Einschätzung erfolgt ist, wird Folgendes bekannt gemacht: - Die Deklarationen sind noch Maßgabe des auf der Aufforderung abge- drurkten Probeeintrags, sowie unter Beachtung der weiter beigeoruckten Vor schriften gehörig auszufüllen, unterschriftlich zu vollziehen und binnen drei Wochen, von Behändigung der Aufforderung ab gerechnet, bei Verlust des Rekla- mationSrechtS an die hiesige Stadlsteuer-Einnahme einzureichen. Denjenigen Steuerpflichtigen, welchen eine derartige Aufforderung nicht zugegangen ist, steht es frei, eine Deklaration über ihr Einkommen bis MM 12. November -ss. Js. einzureichen, zu welchem Zweck Formulare in hiesiger Stadtstsuer - Einnahme unentgeltlich verabfolgt werden. Gleichzeitig werden alle Vormünder, ingleichen alle Vertreter von Anstalten, juristischen Pe^onen, Vereinen, liegenden Erbschaften und anderen mit dem Rechte des Vermögenserwerbs ausgestatteten Vermögensmafsen aufgesordrrt, für die von ihnen bevormundeten Personen, beziehentlich für die von ihnen verwalteten Anstalten usm., soweit dieselben rin steuerpflichtiges Einkommen haben, Deklarationen auch dann einzureichen, wenn ihnen deshalb besondere Aufforderungen nicht zugegangen sein sollten. Lichtenstein, am 18. Oktober 1901. Ler Ltadtrat. Steckner, Bürgermeister. Hn. Bekanntmachung, den Berkehr mit Kraftfahrzeugen (Kraftwagen und Kraftfaherädern) in der Stadt Lichtenstein dctr In letzter Zeit ist wiederholt über rücksichtsloses, den sonstigen Straßen verkehr gefährdendes Fahren mit Kraftfahrzeugen (Kraftwagen und Kraft fahrrädern) Klage geführt worden. Wir nehmen daher Veranlassung, im Interesse der Sicherheit des öffent lichen Verkehrs insbesondere vor zu schnellem und geräuschvollem Fahren mit Kraftfahrzeugen in den Straßen der Stadt zu warnen, die größte Vorsicht und Rücksichtnahme anzuempfehlen und auf die bestehenden gesetzlichen Vorschriften hinzuweisen. Insbesondere ist nach der Verordnung, den Verkehr mit Kraftfahrzeugen auf den öffentlichen Wegen betr., vom 3. April 1901 Folgendes zu beachien: 1. Der Führer des Kraftfahrzeuges hat alles zu vermeiden, was den übri- gen Verkehr überraschen oder b e l ä st i g e n, insbesondere beim Be gegnen oder Ueberholen cm U n r u h i g w e r d e n der Zug- und Reittiere oder des geführten oder getriebenen Viehes verursachen könnte, und nötigen falls, insbesondere auf Zuruf, oder wenn ein Pferd oder anderes Tier Neigung z u m Scheuen ze'gt, sofort a n z u h a l t e n. Das Umlenken dicht vor oder neben bespannten Geschirren so» mie in der Nahe von gerittenen, geführten oder getriebenen Tieren ist verboten. Geschlossen marschierenden Truppenabteilungen, Leichen, und anderen öffentlichen Aufzügen, den Fuhrwerken der Kaiserlichen Post und der Feuer wehr sowie den Fuhrwerken, welche zur Besprengung oder Reinigung der öffentlichen Straßen dienen, ist von den Kraftfahrzeugen überall völlig Raum zu geben. Werden Fuhrwerke oder Züge dieser Art von Kraftfahrzeugen gekreuzt, so haben letztere solange zu halten, bis erstere vorüber find. Vor dem Ueberholen anderer Fahrzeuge u. s. w., bei Annäherung an unübersichtliche Wegestellen und wo «s sonst noch die Vor sicht gebietet, sind zuvor rechtzeitig kurze Warnungssignale zu geben. Mit dem Signalgcben ist sofort aufzuhören, wenn Pferde oder andere Tiere dabei sch e u oder unruhig werden. Auch ist alles zweck lose und b e l ä st i g e n d e Signalgeben zu unterlassen (§ 15). 2. Die Fahrgeschwindigkeit darf bei Dunkelheit, innerhalb van Ortschaften, auf abfallen den Wege st recken sowie beim Begegnen und Ueberholen anderen Fuhrwerks u. s. w. nicht größer sein, als die Geschwindigkeit eines Pferdes in kurzem Trabe, d. i. etwa 15 kw innerhalb der Stunde. Auf schmalen und unübersichtlichen Wegestrecken, bei leb haftem Straßenverkehrs, an Abzweigungen oder Kreuzungen von Straßen sowie bei der Ausfahrt aus einem an der Straße gelegenen Grundstücke und bei der Einfahrt in ein solches ist die Fahr- geschwindigkeit soweit zu ermäßigen, daß das Fahrzeug auf der Stelle angehalten werden kann (§ 16). 3. Personen unter 18 Jahren darf die Führung von Kraftfahrzeugen nicht anoertraut werden. Ebenso ist die Leitung von Kraftfahrzeugen allen Personen untersagt, welche über die Einrichtung und Behandlung solcher nicht ausreichend unterrichtet oder in deren Führung nicht geübt sind. 4. Es dürfen nur die für Fuhrwerke bestimmten Wege, dagegen die Fuß- bankelte und Fußwege überhaupt nicht benutzt werden. II. In der Hauptstraße (vom Hause des Kaufmanns Bernstein bis zur Brücke) darf nicht schneller gefahren werden, als dies für die unter I Ziffer 2 Absatz 2 vorgesehenen Fälle vorgeschrieben ist. Zuwiderhandlungen werden mit Geld bis zu 60 Mark oder mit Hast bis zu 14 Tagen bestraft. L i ch t e n st e i n, am 17. Oktober 1904. Der Stadtrat. . Steckner, Bürgermeister. Schm. König Georg Ein müdes Haupt will sich zur Rüste neigen. Der Abend naht und in der Feierstunde Laßt ein Gebet zu Gottes Throne steigen, Beim Vesper-Läuten klingts von Mund zu Munde: Den König segne Gotti Sein Sinn war edel und sein Herz voll Güte, Ein treuer Mann in Pflichtgefühl und Glauben, Brach ihm der Sturm vom Stamme manche Blüte, Nichts konnte ihm sein Gottvertrauen rauben. Den König segne Totti Der Krone Last hat er als Held getragen, Und wenn die Dornen blut'ge Wunden schlugen, Hat er gelitten, ohne Schmerz zu klagen, Und hat verziehen, die ihn höhnend fluchen. Den König segne Gott! Stumm flicht dir Dankbarkeit im Trauerkleide Des Lebens Krone, die du dir errungen; Nun schlaf, mein König, nach dem ird'schen Leide Ist das Gebet zum Himmel ausgeklungen. Ihn segne Gott ! Ehnno. Tgbl.I. By. König Georg Dre-den am Lage der Beisetzung. Ein rauher, stürmischer Oktobertag treibt sein Wesen, <r bringt eine unruhvolle Bewegung in die halbmast wehenden Fahnen an den Häusern der Stadt und zerreißt so manchen Trauerflor. Besonders hart und uner- I müdlich zerrt und spielt der Sturm mit der auf dem I Georgenbau des Residcnzschlosses gehißten Wettiner ! Hausflagge, als wollte er sagen: „Seht, so hat der Sturm des Schicksals mit Eurem sächsischen Königshause gespielt!" Man kann das Symbol gelten lassen, denn trotz Sturm und Wetter bleibt die Flagge auf dem Schlosse fest und ganz in ihrer stolzen Höhe. Ruhmreich und fest im Vertrauen des Sachsenvolkes bleibt auch unser Königshaus Wettin bestehen in allem Sturm und Drange, in aller Wehmnt und Trübsal, die es heimgesucht hat. Vier edle Reiser am Stammbaum der Wettiner ver fielen in den letzten Jahren dem Geschick, fünf junge, kräftige, vielverheißende Blüten sind dem kraftvollen Stamme neu entsprossen. Und König Friedrich August, ein ganzer Mann, ein guter Christ und Mensch, will regieren im Bestreben, daß auch der geringste seiner Untertanen glücklich und zufrieden sein soll. Angeborene Anhänglichkeit zum angestammten Fürstcnhause und Teilnahme an den Schicksalen desselben sind die Faktoren, welche trotz des unfreundlichen Wetters tausende und abertausende von Menschen aus Dresden und dessen Umgegend, sowie von weiter her auf die Straßen der inneren Stadt gelockt hat. Das Schloß ist vollständig abgesperrt und in seiner Nähe, sowie an den Bahnhöfen sind starke Polizeiaufgebote notwendig, um gefährliche Verkehrsstockungen zu vermeiden. Tie Schaufenster mit den Trauerdekorationeu und den Bildern, welche den verstorbenen König im Leben und im T.ode zeigen, sind dicht belagert. Zur öffentlichen Aufbahrung der Leiche in der katholischen Hofkirche ist der Andrang noch größer als gestern, und wer nicht am zeitigen Nachmittage sich der langen Reihe Einlaßbegehrcndcr anschloß, muß un verrichteter Sache wieder umkehren. Im Residenzschlosse ist ein fortgesetztes Kommen und Gehen. Wagen auf Wagen rollen heran, Deputationen mit Kränzen ver langen in die Kirche geleitet zu werden und außerdem müssen den ankommenden Fürstlichkeiten die Honneurs erwiesen werden. Zum Empfange sind die KönigSzimmcr auf dem Hauptbahnhofe und auf dem Neustädter Bahn hofe geöffnet. Wiederholt führt Se. Maj. der König oder Prinz Johann Georg oder ein Stellvertreter der hohen Herrschaften an den Bahnhöfen vor, um die an kommenden Fürstlichkeiten zu begrüßen und nach dem Schlosse zu geleiten, wo sämtliche Gasträume besetzt werden. Ilm das Gefolge der sürülichen Herrschaften untcrzubringen, sind Gemächer im Hotel Bellevue ge mietet worden. Als höchster und letzter Gast trifft der Kaiser ein. König Friedrich August begrüßt ihn auf dem Bahnhofe. Ter Empfang beider Monarchen ist überaus herzlich. Tann geht die Fahrt im fackelbe leuchteten Wagen ins Residenzschloß, wo Begrüßung durch die übrigen Glieder der Königl. Familie stattfindet. In den verschiedenen Räumen des Schlosses beginnt bald darnach die Versammlung und die Führung der Teilnehmer an der Beisetzung nach der Kirche. Der Kaiser, der König und die anderen Fürstlichkeiten begeben sich unter Bortritt des großen Dienstes in feierlichem Zuge zur Beisetzung. Aus den meisten Fenstern des Schlosses, auch aus den lange nicht er leuchtet gewesenen Gemächern des verstorbenen Königs Albert, blinkt warmes Licht in das abendliche Dunkel, nur die Räume König Georgs am Bärenzwinger liegen
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