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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 20.05.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-05-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189005206
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18900520
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18900520
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1890
- Monat1890-05
- Tag1890-05-20
- Monat1890-05
- Jahr1890
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 20.05.1890
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NWeiMckM-W Wochen- Mö KachrichlsttlaN zugleich iWW-AjtMr fn vohiiSorf, Nölitz, Herüshns, ZiLsSorf, 8t. 8Bien, Heimichsort, MlirikV» M Mülstn. Amtsblatt fkr Se« Stadttat za Lichtenstein. 4«. Jahrgang. — Nr. 114. Dienstag, den 20. Mai 1890. Dreses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 17S, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Oeffsntliche LtadtverordNetensitzung Dienstag, den 2tt. Mai 180V, abends */e8 Uhr. Tagesordnung: 1. u. 2. Geschäftliche Mitteilungen. 3. Kenntnisnahme einer Znfertigung des Ministeriums des Königlichen Hauses, die Erinnerungs-Medaille an die Wettinfeier betreffend. 4. Reparatur in einer Schutzmannswohnung betreffend. 5. Reparatur im vormals Engelmann'schen Gute betreffend. 6. Wasserangelegenheit betreffend. 7. Armensache betreffend. Sparkassen-ExPeditionStage in Lichtenstein Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Deutscher Reichstag. Sitzung vom 17. Mai, 14/4 Uhr. Am Bundesratstische: v. Bötticher, Freiherr v. Ber lepsch. Auf der Tagesordnung steht die erste Beratung der Novelle zur Gewerbeordnung, des sogenannten Arbeiterschutz gesetzes. Abg. Schrader (freis.): Nachdem die Verbündeten Regierungen erfreulicherweise das Sozialistengesetz definitiv aufgehoben haben, ist es um so dringender notwendig, den Bestimmungen des Arbeiterschutzes mehr Aufmerksamkeit als bisher zuznwcndcn. In keinem Falle aber darf unserer An sicht nach hierbei ein Staat sein Vorgehen abhängig machen von dem Vorgehen anderer Staaten. Auch können die Be schlüsse der jüngst in Berlin stattgehabten Arbeiterschutzkon ferenz nicht in allen Punkten für alle Staaten maßgebend fein, vielmehr wird den einzelnen Ländern die eigene Ent wickelung des Arbeiterschutzes in den Detailsragen überlassen werden müssen. Hoffentlich betrachten die verbündeten Re gierungen die gegenwärtige Vorlage, die aus sehr verschiede nen Materien zusammengesetzt ist, nicht als einheitliches Ganzes, sondern verständigen sich mit uns über diejenigen Punkte, welche der Abänderung und Verbesserung am dringend sten bedürftig sind. Wir verhehlen uns nicht, daß Manches, was für die Arbeiter sehr nützlich ist, in seiner Durchführung Schwierigkeiten verursachen kann, die aber hoffentlich über wunden werden, wenn Arbeiter nnd Unternehmer sich gegen seitig so unterstützen, wie es der Fall sein muß. Was die Frage der Sonntagsruhe anbetrifft, so kann ich der Vorlage im Großen und Ganzen nur zustimmcn. Bedenken höchstens erregen die weitgehenden, dem Bnndesrate beigelegten Be fugnisse, die fast eine selbständige gesetzgeberische Funktion darstellen. Es würde uns lieber sein, wenn überhaupt eine solche weitgehende Funktion nötig ist, daß dieselbe dem uns verantwortlichen Reichskanzler übertragen würde. Die Aus nahmen von der Sonntagsruhe scheinen mir zu weit gefaßt zu sein, andererseits sind Wünsche, die wir früher ausge sprochen, leider ohne Berücksichtigung geblieben. Daß in der Vorlage den unteren Polizeibehörden das Recht eingeränmt wird, Abänderungen in der Fabrikordnnng zn erlangen, geht zu weit und greift ein in die freie Gestaltung des Verhält- hältnisses zwischen Arbeiter und Unternehmer. Sehr zweck mäßig ist die in der Vorlage für jugendliche Arbeiter auf gestellte Verpflichtung zum Besuch der Haushaltungs- und Fortbildungsschulen. Auch die Unfallverhütungsbestimmungen erscheinen uns von größter Wichtigkeit. Nicht zustimmen können wir dagegen dem Vorschläge, daß der Bundesrat das Recht haben soll, für gewisse Gewerbe einen Maximalarbeits tag zu bestimmen. Diese Forderung dürfte in der Vorliegen- Form kaum von den Sozialdemokraten gebilligt werden, die mit ihren bezüglichen Bestrebungen ganz andere Ziele im Auge haben. Die Sozialdemokraten dürften sich übrigens bald überzeugen, daß sie in der Frage des Normalarbeits tages die Mehrzahl der Arbeiter nicht hinter sich haben. Für die auf den Kontraktbruch gesetzte Privatstrofe hatten wir bisher in der Gewerbeordnung keine ähnliche Be stimmung. Diese Vorschrift kann leicht zu Härten und Un gerechtigkeiten für Arbeiter und Unternehmer führen. Ebenso erscheinen mir die Strafbestimmungen gegen Streikagitation zu hart; sie dürften, wenn sie Gesetz werden, nur die Folge haben, daß die Streikbewegung sich im Geheimen vollzieht. Die Streikbewegung kann sich ihren ungefährlichen Charakter aber nur bewahren, wenn sie sich in größter Oeffentlichkeit vollzieht. Wir sind daher außer Stande, für diese drakonische Strasfestsetzung einzutreten. Ich wünsche mit meiner ganzen Partei eine stetige, wenn auch nicht zu überstürzende Weiter- cntwickelung der Arbeiterschutzgesctzgebung. Wenn die Be gehrlichkeit der Arbeiter wirklich eine Gefahr ist, w e Graf Moltke sagte, so wird dieser Gefahr am besten entgegenge treten durch die Selbständigmachung der Arbeiter. Auch da hin werden wir streben müssen. Nähere Einzelheiten dieser Vorlage werden in einer Kommission zu erörtern sein. Abg. Dr. Hartmann (kons.): Die Rede des Herrn Schrader hört sich fast so an, als sei die freisinnige Partei von Anfang an für die Ärbeitergesetzgebung eingetreten, während davon doch nichts wahr ist. Zuerst sind Konservative und Zentrum für die Arbeitergesetzgebung eingetreten, dann folgten die Nationalliberalen, während die Freisinnigen ihren Widerstand erst aufgaben, als cs nicht mehr anders ging. Das vorliegende Gesetz wird als einheitliches Ganzes zu nehmen sein, Ausmerzung einzelner Bestimmungen halte ich nicht für zulässig. Am wichtigsten erscheinen mir die Be stimmungen über den Arbeiterschutz und den Kontraktbruch. Ich finde die letzteren durchaus nicht zu hart, denn, wie die Dinge heute liegen, bedürfen auch die Arbeitgeber dringend des Schutzes. Ohne weitgehende Vollmachten für den Bundes rat lasfen sich unserer Ansicht nach solche Sachen nicht durch führen, und der Bundesrat scheint mir für diese Angelegen heiten doch eine geeignetere Stelle zu sein, als der Reichs kanzler. Nachdem die Verbündeten Regierungen sich ent schlossen haben, auch in der Hausindustrie die Kinderarbeit einzuschränken, ist für mich das Hauptbedenken gegen die Vorlage fortgcfallen und ich hoffe, im Großen und Ganzen wird dieselbe wohl, einige Äenderungen Vorbehalten, vom Hause angenommen werden. Unseren vollen Beifall finden die Bestimmungen, welche darauf hinausgehen, die minorennen Arbeiter wieder unter die Zucht der Eltern zu bringen. Sehr erfreulich sind auch die Vorschläge über die von den Unternehmern zu treffenden Einrichtungen in den Fabriken, wenn auch nicht zu verkennen ist, daß die meisten dieser Einrichtungen in vielen Fabriken bereits bestehen. Die Vorschrift, daß auch im Handelsgcwerbe Sonntagsruhe herrschen soll, ist nur freudig zu begrüßen, denn hier lag wirklich ein dringendes Bedürfnis vor. Der wichtigste Teil der Vorlage betrifft aber die Bestimmungen über die Arbeits einstellungen und den Kontraktbruch. Die Ausschreitungen sind so arg gewesen, daß die Strafen, welche der Gesetz entwurf nennt, keineswegs zu hart bemessen find. Gegen wärtig ist nnr der Arbeitgeber bei den ordentlichen Gerichten zu belangen, während der Arbeiter sich in den Busch schlägt und leer ausgeht. Hier muß eine Aenderung eintreten. Wer in solchen Fällen dem Frieden dienen will, darf nicht allein mit dem Oelzweig kommen, sondern muß Waffen bereit haben, wie sie dies Gesetz giebt. Denn den brutalen Aus schreitungen und Nötigungen, wie sie streikende Arbeiter ver übt haben, muß durch strenge Strafen ein Ende gemacht werden. Uebrigens sind auch diese Bestimmungen durchaus nicht neu. Wir fühlen uns hier weder als Vertreter der Arbeiter, noch als Vertreter der Unternehmer, wir wollen allen Faktoren gerecht zu werden versuchen. Auf dem Ge biete der sozialen Gesetzgebung haben wir bereits das ge schaffen, was nötig war, um den Arbeiter vor der größten Not und dem Elende zu beschützen. Hier soll der Arbeiter in seiner Gesundheit und in seinen Sitten geschützt werden, und auch hier beschreiten wir einen neuen Weg, auf dem Andere uns sicher folgen werden. Abg. Graf Galen (Ztr.): Die gegenwärtige Vorlage kann meine Partei nur mit Freuden begrüßen, denn sie bricht mit dem schädlichen Prinzip des Gehenlassens und wird den religiös-sittlichen Forderungen gerecht. Auf die Details will ich an dieser Stelle gar nicht näher cingehen, diese werden in der Kommission genauer geprüft werden müssen. Nur eins will ich hervorheben: die christlich-soziale Gesellschaft baut sich aus der Familie auf, und die Familie ist nicht denkbar ohne die Mutter; diese muß darum vor allem der Familie erhalten bleiben. Die sittliche Bedeutung des Familienlebens zn heben ist die von Gott eingesetzte Kirche berufen, der die volle Freiheit gegeben werden muß, um ihre Aufgabe erfüllen zu können. Auch die Schule ist für die soziale Lage ein wichtiger Faktor, und wenn wir die gegenwärtig traurige Lage fehen, so müssen wir uns sagen, daß irgend etwas in der Schule nicht in der Ordnung ist. Zu einem glücklichen Ziele können wir nur kommen, wenn wir für Kirche und Schule volle Freiheit schaffen. Abg. Miquel (nat.-lib.): Von tief einschneidenden Bestimmungen auf dem Gebiete der Arbeiterschutzreform wird Deutschland so lange absehen müssen, bis auch andere Staaten zn gleichen Maßnahmen schreiten, sofern es nicht die In dustrie schwer schädigen will. Unserer heimischen Industrie sind bereits durch die Kranken- und Unfallversicherung sehr bedeutende Lasten auferlegt, und wir müssen darum mit weiteren Belastungen vorsichtig sein, wenn die deutschen In dustriellen auf dem Weltmärkte konkurrenzfähig bleiben sollen. Ohne Zwangsbestimmungen freilich geht es auf dem Gebiete nicht, mit welchem sich die gegenwärtige Vorlage beschäftigt. Wir verlassen darin den Weg der freien Vereinbarung, doch geschieht dies ja auch in vielen anderen Dingen, wo es im öffentlichen Interesse erforderlich ist. Die dem Bundesrat durch diesen Gesetzentwurf übertragenen Befugnisse bedürfen vielleicht einer anderweiten Gestaltung, das Gleiche gilt von den der Polizei übertragenen Befugnissen, denn auch diese bieten keine Garantie gegen Mißbrauch. Hcrvorzuheben ist, daß die Berufsgenossenschafteu ans dem Gebiete des Arbeiter schutzes bereits sehr viel Gutes geleistet haben, vielleicht könnten also auch diese jetzt mit herangezogen werden. Es herrschen allerdings in vielen Fabriken noch recht traurige Verhältnisse, diese entspringen aber zumeist der Unwissenheit der Arbeitgeber in hhgienischen Dingen und nicht einer bösen Absicht. Die Bestimmungen der Vorlage über die Fabrik ordnung halte ich für sehr nützlich, sie beseitigen in den Arbeitern das Gefühl, als ob sie nur von der Willkür des Unternehmers abhängen. In letzter Instanz wird man dem Arbeitgeber allerdings nicht das Recht bestreiten können, die Fabrikordnung und ihre Bestimmungen zu interpretieren. Was die Arbeiterausschüsse betrifft, so werden dieselben kaum allgemein eingeführt werden können. Auch ich möchte, wie Herr Schrader, die Vorlage nicht als einheitliches, untrenn bares Ganzes betrachten, glanbe vielmehr, daß einzelne Punkte sehr wohlabgesondert erörtert werden können, so namentlich die Frage der Bestrafung des Kontraktbruches, die mir noch nicht genügend geklärt zu sein scheint. Auch könnte man hier die Wirkung der gewerblichen Schiedsgerichte abwarten; dieselben machen vielleicht diese Strafbestimmungen entbehrlich. Was die minorennen Arbeiter betrifft, so ist es ja recht gut, wenn die elterliche Gewalt gefestigt werden soll. Aber auch darauf wird zu achte« sein, daß mit der letzteren kein Mißbrauch getrieben wird. Im großen Ganzen'kann ich ) das Gesetz nur empfehlen. Solche Gesetze haben ihren Wert in sich und bevürfen keiner bestimmten politischen Tendenz. Auf die Arbeiterschaft wird die Vorlage einen guten Eindruck machen und darum empfehle ich Ihnen, von einzelnen Details abgesehen, ihre Annahme. Hierauf wird die Weiterberatung auf Montag 1 Uhr vertagt. Tagesgeschichte. Lichtenstein, 10. Mai. Mit dem morgenden Tage geht die 3wöchige Frist zn Ende, innerhalb welcher nach tz 70 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 der 1. diesjährige Einkom- mensteuertermin zu entrichten ist. * — Der heutigen Nummer unseres Blattes liegt der vom 1. Juni d. I. gütige Sommerfahrplan der kgl. sächsischen Staatseisenbahnen bei; derselbe hat insofern eine Bereicherung erfahren, als in demselben die seit der letzten Ausgabe neueröffneten und die demnächst zur Eröffnung gelangenden Linien mit aus genommen sind. * — Alle Radfahrer seien auf ein Vorkommnis aufmerksam gemacht, welches sich, wie man uns mitteilt, dieser Tage an der böhmischen Grenze ereignete. Ein sächsischer Radfahrer machte einen Ausflug nach Böhmen und wollte eben die Grenze überschreiten, als plötzlich die Zollbeamten denselben den Weg sperrten und einen hohen Zoll (25 Gulden) für das Rad forderten. Erst nach langen vergeb lichen Erklärungen war es dem Radfahrer auf einer angrenzenden sächsischen Bahnstation möglich gewor den, durch freundliches Entgegenkommen des dor tigen Inspektors, den Nachweis, daß er nur Rad fahrer und nicht Fabrikant oder Verkäufer des Rades sei, zu liefern. Da aber nicht einem jeden allemal der Nachweis so ohne Weiteres möglich sein dürfte, so wollen sich Radfahrer bei einer folchen Tour einer Klubkarte von irgend einem Radfahrerverein oder einer behördlichen Bescheinigung ev. Passes bedienen, um sich gehörig ausweisen zu können. * — In der Nacht vom vergangenen Sonnabend zu Sonntag ist durch Bubenhand der Gipfel eines schon blühenden Kastanienbäumchens im Garten eines in der Rümpfstraße gelegenen Grundstücks, anscheinend mit einem ganz stumpfen Messer, ruchloserweise ab geschnitten worden. — Sehr erwünscht wäre es, wenn der oder die Frevler ermittelt würden, damit der ge rechten Strafe freier Lauf gelassen werden könnte. - Von allen Kanzeln des Landes wurde am gestrigen Sonntage eine Ansprache des Landes-Kon sistoriums an die Gemeinden verlesen, welche einen warmherzigen Appell zur Herstellung des sozialen Friedens enthält. Wir entnehmen derselben die folgen den Sätze: „Den Bestrebungen zur Hebung des Wohls
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