Dresdener 31. Mai 1839. Gedruckt in der Gärtner'schen Buchdru ckerei. Bekanntmachung. llm den Wünschen desjenigen reisenden Publikums zu entsprechen, welchem auch noch ferner an einem regel, mäßigen, bequemen und dabei möglichst wohlfeilen Neisefortkommen mit Post wahrend der Nachtstunden zwischen Dresden und Leipzig gelegen ist, wird, mit höherer Genehmigung, vom 1. Juni d. I. an, zwischen diesen Städten, anstatt der bisherigen Nachteilpost, eine Personenpost mit möglichst schneller Beförderung auf der Poststraße über Oschatz in Gang gesetzt, welche aus Dresden, mit Ausnahme des Donnerstags, täglich Abends 7 Uhr abfährt und am folgenden Morgen gegen 6 Uhr in Leipzig ankomntt, aus Leipzig aber, mit Ausnahme der Mittwoche, ebenfalls täglich Abends 7 Uhr abgehen und in Dresden am folgenden Morgen gegen 6 Uhr eintreffen wird. Das Passagiergeld bei dieser Personenpost ist auf die Meile auf Sechs Groschen in preuß. Courant, mithin für die ganze Tour zwischen Dresden und Leipzig auf 3 Thlr. 4^ gl. bestimmt, wofür 30 Pfund Gepäcke fr.i passiren. Mit dieser Personenpost, bei welcher eine unbeschränkte Annahme von Reisenden stattfindet, werden auch Briefe, Gelder bis zu 50 Thlr. in Silber und 100 Thlr. in Gold, Papiergeld und Staatspapiere aber in unbtschränkten Beträgen, sowie Packete bis zu 2 Pfund Gewicht, und zwar nach den Orten, für welche das Posiporw beim Transport auf der Eisenbahn herabgesetzt worden ist, für dieses Porto befördert. Die zwischen Dresden und Leipzig auf der Route über Grimma coursirenden Eiswagen und Dili gencen, namentlich auch die Mittwochs Abends 7 Uhr aus Leipzig nach Dresden und Donners tags Abends 7 Ubr aus Dresden nach Leipzig über Waldheim gehende Nacht-Eilpost, bestehen fort. Leipzig, den 28. Mai 1839. König!. Ober-Postamt. von Hüttner. Verordnungen und Bekanntmachungen. 1) Bekanntmachung. s - Vom Stadtgericht zu Neustadt-Dresden ist zu dcm Vermögen des hiesigen Bürgers und Seisensüder- mcnms, Jchann Gottlob Eduard Franz, auf besche- hene Anzeige siines Zahlungsunvermögens der Concurs- Pwzeß eröffnet werden. Gerichtswegen werden daher die bekannten und unbekannten Gläubiger desselben, sowie alle Diejeni gen, welche aus irgend einem andern Nechtsgrunde Ansprüche an genannten Franz zu machen haben, hiermit vorgeladeu, den 2. September 1839 an hiesiger Ger'chtssielle entweder in Person und resp. gehörig bevormundet, oder durch genugsam, auch zu Eichung von Vergleichen legitimirte, und, was die Auswärtigen betrifft, hier wohnhafte Bevollmächtigte, Welche von Ausländern mit gerichtlich recognoscirten Vollmachten zu versehen sind, zu erscheinen, ihre For derungen anzumeldtn und zu bescheinigen, unter der Verwarnung, daß Diejenigen, welche außenbleiben oder nicht gehörig liquidiren, für ausgeschlossen und ihrer Ansprüche, sowie der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig zu achten, mit dem Herrn Eon- cursvertreter, auch, da nöthig, unter sich über die Priorität binnen 6 Wochen rechtlich zu verfahren, und sodann den 23. October 1839 der Publication eines, bei ihrem Außenbleiben für er öffnet zu achtenden Präclusiv-Bescheids rücksichtlich der nicht erschienenen Gläubiger, auch, wenn nicht immit- telst durch Gütepflegung ein Hauptvergleich zu Stande gekommen siyn sollte, den 25. November 1839 der Bekanntmachung eines, beim Nichterscheinen für publicirt zu achtenden Lecatiens-Bescheids oder, nach Befinden, dec Jnrotulation der Acten und deren Ver sendung nach rechtlichen Erkenntniß gewärtig zu seytt. Neustadt-Dresden, am 11. Mai 1839. Burckhardt, Stadtrichter. 2) Bekanntmachung. Nächstkommenden 4. Juni d. I. soll eine in gutem Zustande sich befindende Kirchenglocke, 1 Centn» 31 Pfand schwer und von Hellem Klange, nebst 1 kupfernen Lhurmknopf, 13j Pfund an