— 36 — Und bei einem Schüler hat der Lehrer dazu geschrieben: Ist wegen Hartnäckigkeit und ungeziemten Reden bestraft, deswegen von seinem Vater aus der Schule behalten und ohne das Schulgeld richtig zu machen in die Winkelschule zu H. Michaelis gethan worden, welches doch m unserer neuen Schulordnung pag: 124. § 1. expressis verbis ver boten und worüber ich billige Klage führe! Die III. Klasse scheint in vier oder fünf Abteilungen geteilt gewesen zu sein von denen jede etwas anderes trieb, so in Religion die 1. Abteilung: Bibellesen (I. Buch Moses) Catechismus: das II. Hauptstück und die Hauptfragen bis zur 188. Frage (!) die Buspsalmen, die Ordnung der Biblischen Bücher, die 2. Abt.: liesst im Evangelio, und hat die Hauptstücke, Buspsalmen! -b erse aus Liedern und 30 Sonnabendsprüche gelernt, eine 3. Abteilung lernt nur die 3 ersten Hauptstücke, Sprüche und Lieder, die L Abt. die zwei ersten Hauptstücke und buchstabiert im Evangelio, die 5. Abt. lernt etliche Verse und Sprüche nebst den <J ersten Geboten. Im Lesen heisst es: liest etwas — buchstabirt — lernt die Buchstaben Im Schreiben: Sprüche — Buchstaben — Nichts Rechnen: Einmaleins - etliche Verse (!) aus dem Einmaleins. Am lateinischen Unterrichte sind nur 18 Schüler beteiligt, die die 5 Deelina- tionen und 145 Vocabeln gelernt haben. Diese Tabelle ist nach mancher Richtung hin interessant, besonders was die betriebenen Fächer anlangt. Ganz neu ist nämlich Historie (Geschichte) und Geo graphie ; nn Deutschen bekommen die Kinder nicht mehr eine lateinische Grammatik m die Hand, sondern lernen Briefe schreiben; das Rechnen scheint jetzt mehr ge pflegt zu werden als früher. Die Schule hat sich also jetzt schon etwas mehr den praktischen Lebensbedürfnissen anbequemt. Das ist eine segensreiche Folge der sächsischen allgemeinen Schulordnung vom 18. Okt. 1773, in der es u. a. heisst: Alle die Schule zu besuchenden Kinder sind im Christenthum, Lesen, Schreiben und Rechnen zu unterweisen. Auch der Unterricht im Schreiben, sowie in der Zahlenkenntniss und Erlernung des Einmaleins, als Vorberei tung zum Rechnen, nimmt bald nach Eintritt des Kindes in die Schule seinen Anfang. Noch einige Bestimmungen daraus erscheinen für Schule und Lehrer jener eit wichtig, voi allem dringt die Ordnung auf regelmässigen Schulbesuch, nur rend dei Ernte soll der Unterricht beschränkt werden: Zur Erntezeit ist auf dem Lande der Unterricht der Kinder, welche as lo. Lebensjahr erfüllt haben, zwar 4 Wochen lang auszusetzen, doch nie cergleichen Kinder in dieser Zeit nicht ganz ohne Unterricht zu lassen, ern haben wöchentlich einige Stunden lang die Schule zu besuchen. , „ ct&e S en §: e ht der Unterricht der unter 10 Jahre alten Kinder während der Erntezeit unausgesetzt täglich fort. . | . ^ nui G ens( haften des 18. Jahrhunderts auf dem Gebiete unseres Schul- e ens Mm, auch zusammengefasst, nicht gerade bedeutend. Die Schulgebäude und d,e Schulorgamsation sind fast dieselben, wie im 17. Jahrhundert, die Zahl der die Schule besuchenden Kinder ist nicht viel grösser, die Zucht nicht viel besser ge.