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Erzgebirgischer Volksfreund : 01.09.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-09-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-188009011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18800901
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18800901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1880
- Monat1880-09
- Tag1880-09-01
- Monat1880-09
- Jahr1880
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 01.09.1880
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813 Zeuge Fröhlig, in Platten wohnhaft, hat eidlich versichert, gegen Ende Februar d. I. (Ein nettes Dienstmädchen.) Ein hiesiger Lehrer, * Sosaer Reviers, wo die oben genannten Forstbeamten Der Vorstand. hierdurch ergebeust eingelaven. der von die des die ium, Ge- Dresden, elfter der ner Stel- mg seines irve dem- rden ver- üne Nei den vielen Sbad der ie Bevöl- uffordern, besten und t Zuflucht edigt eine inve der l mit Mu die Wills- auf dessen halb 10 ne Moritz- chloßstraße n aus dem Festlichkeit 1 Gesänge »tverordne- ußgesang: Männer sammlung, pteingange ! ein von rnen statt, -rung und iden Tage, m Jnvali- wirddem mme von Houptverhandlung gemachten Angaben die Entfernung Johanngeorgenstadt bis Platten eine gute Stunde und Entfernung von Johanngeorgenstadt bis an die Stelle an einem Freitage — das Datum vermöge er nicht näher anzugeben — habe er, als er Mittags um 12 Uhr von der Arbeit nach Hause gekommen sei, den Angeklagten Bleier in seiner Wohnung angetroffen und mit demselben gesprochen; er, Fröhlig, sei nach dem Essen wieder an seine Arbeit gegangen; wie ihm seine HauSgcnossin, die verehel. Gottschald, später mitgetheilt habe, sei Bleier um 4 Uhr aus Platten weggegangen. Hiermit stehen im Einklänge die Angaben der verehel. Gottschald. Mag nun auch das Zeugniß der Gottschald als einer nahen Angehörigen Bleiers — sie ist dessen Schwägerin und von ihrer Vereidung ist abgesehen worden — einigermaßen verdächtig erscheinen, so läßt sich dies doch nicht von den eidlichen Aussagen der Zeugen Klaterer und Fröhlich behaupten, da in der Haupt- verhandlvng etwaige die Glaubwürdigkeit dieser Zeugen beeinträchtigende Umstände nicht hervorgetreten sind und daher folgerichtig kein Grund vorlwgt, ihnen Glauben zu versagen. — Hiernächst hat in Betreff Benkerts der Zeuge Krauß in der Hauptverhandluug eidlich versichert, er sei den Nachmittag des 27. Februar d. I. in der 3. oder 4. Stunde in der Behausung Benkerts gewesen, um Beiträge zu den Begräbnißkosten einer gewissen verehel. Drechsler zu sammeln; da habe er Benkert und dessen Ehefrau hei misch angetroffen. Dies hat auch die verehel. Benkert, bestätigt. Dem Gerichtshof hat in der Hanptverhandlung § der diesfallsige von Krauß geführte Sammelbogen, datirt vom 27. Februar 1880, vorgelegen nnd Krauß hat hier bei versichert, daß er am Tage der Ausstellung des Bo- genS in der erwähnten Angelegenheit bei Benkert gewesen sei. Es läßt sich demnach nicht füglich zweifeln, daß hier- nach der 27. Februar d. I. als der betreffend Tag genü- gend fixirt worden ist. Will man nun auch das Zeugniß der verehel. Benkert, als der Ehefrau des Angeklagten, für verdächtig ansehen, so darf doch das eidliche Zeugniß deS Krauß, gegen dessen Glaubwürdigkeit zur Zeit wenigstens Versammlungsort zum Fackelzug: Hauptmache, Abends 7 Uhr. Der Fackelzug bewegt sich durch -ie Hauptstraßen nach dem Kriegerdenkmal, wo derFestaetus stattfinden wird. den betreffenden EntscheidungSgründen — keineswegs, daß durch die eidlichen und übereinstimmenden Zeugnisse Wend lers, Karraß's und Drechslers ein sehr erheblicher Ver- Hcugnissen empfiehlt Agnes Hänisch in Ane. eidlichen Aussagen der Forstbeamten und die eidlichen Aus sagen der nach Lage der Sache unvervächtigen Entla stungszeugen Elaterer, Fröhlig und Krauß stehen mit einan der in einem unlöslichen Widerspruch und es konnte bei solcher Sachlage der Gerichtshof die volle richterliche Ue- berzeugung nicht gewinnen, daß Bleier und Benkert sich unter jenen vier Männern befunden haben, welche am Nachmittag des 27. Februar d. I. auf Sosaer Forstrevier von den mehrgenannten Forstbeamten jagend'angetroffen worden sind. Demgemäß mußte die Freisprechung BleierS und BenkertS wegen Jagdvergehens und die Ueberweisung der dieSfallsigen Gerichtskosten auf die Staatskaffe erfol gen. Anders liegt die Sache bezüglich Jonathan Ullmanns, dieser hat in der jetzigen Instanz einen Alibibeweis nicht versucht. In der Hauptverhandluug haben sich auch kei nerlei Umstände ergeben, welche geeignet wären, die gegen ihn gerichtete Anschuldigung der Forstbeamten Wendler, Harraß und Drechsler zu entkräftigen oder zu beeinträch tigen. — Der Vertheidiger Bleiers und Ullmanns hatte sich Herr Rechtsanwalt Seume von hier, der Vertheidiger Benkerts Hr. Rechtsanwalt Schraps von hier unterzogen. der in allen Beamtenkreisen einen sehr guten Ruf ge nießt, wurde in letzter Zeit durch gewisse Gerüchte, vie in der Nachbarschaft über ihn umgingen, recht unange nehm berührt. Der durchaus nüchterne Mann galt näm lich, so erfuhr er zufällig, in der ganzen Nachbarschaft für einen Gewohnheitssäufer, obwohl er in seinem Leben kaum einen Schnaps getrunken hat. Daß ihm als Leh rer derlei Vermuthungen nicht nur recht peinlich sein, sondern ihm auch schweren Nachtheil bringen konnten, ist einleuchtend. Eines Tages fand, wie die „Berl. Nachr." mittheilen, die Hausfrau ihr bereits etwas bejahrtes Dienstmädchen in der Küche auf der Erde liegen unv ließ, erschreckt durch das heftige Stöhnen desselben, den Arzt holen. Dieser konstatirte hochgradige Trunkenheit und die weitere Untersuchung hat ergeben, daß die biedere Anna alltäglich j Liter Schnaps geholt und auf Konto ihres Herrn, „der nicht arbeiten könne, wenn er nicht schon früh einige Schnäpse trinke" — so sagte sie beim Destillateur —, ausgetrnnken hat Nach dem Schluß desselben begiebt sich -er Festzug nach -er grüneu Laube zu einem gemeinschaftlichen Commers mit Musitunterhaltung. Alle Bürger, Eorporationen und Vereine werden zu größtmöglicher Betheiligunz Die Kameraden werden hierdurch zu der am 2. Sept. <-. j Feier des 10Mrigeu Gedenktages der Schlacht bei Sevan um möglichst zahlreiche Be- j . Heiligung ersucht. - _ ! Zu der in der Zeit vom 29. Aug. bis 12. Sept. ». beabsichtigten Gewerbe- nnd Industrie-Ausstellung zu Scheibenberg im Saale des Herrn Karl Jäger daselbst, welche verbunden ist mit Ausstellung landwirthschaftlicher Produkte und wobei am 13. Sept. n. mit staatlicher Genehmigung eine Verloosung gewerblicher, ausgestellter Gegenstände stattfindet, ladet freundlichst ein (1—16) Scheibenberg, im August 1880. -er Gewerbeverein daselbst. Ferien- ickau. afkammer ing über Handar than Ull- sämmtlich Schöffen- I. einge- eser Ver- ves land folgendes r welchen alte Ull- gge Vor- -t wegen bestraft ah re alt, chls Frei- vom K. ir Bleier esängniß- n Tagen, zu Ge- md vier- ;u Ge in verur- ittel der m Ange- zorstdieb- die eid- mrd Kar- enannten Hen, daß im fisca- er frem- mtwerthe m Bleier en, das Fichten und bez. entwen- ent. Der r Verei- rstatteten die inso- g, indem :er Rück- ttßstrafen den den imessenen rgebnisse esentliche mnd der Zeugnisse fen Kar- DrechS- en, daß >. I. (d. Wilitärverein Schneeberg Sedanseier betr Logisvermiethung. Zwei lehr große Zimmer, (Wohn- und Schlafzimmer), eer Gärtnerei zu gelegen, find an ruhige anständige Leute baldigst zu vermiethen, bei F. R. Sieber, Kunst- und HanoelSgärtnerei, Schneeberg. R. Sieber's Kunst- u. Han- delAgäklNkkLi empfiehlt zum Einlegen der Gurken: Estrachon, Thymian, Basili kum, Dill, Fenchel, Pfefferkraut, grüne Lorbeerblätter u. s. w. zu billigen Preisen. dacht dafür begründet worden ist, daß die Mitangeklagten Bleier und Benkert unter denjenigen vier Männern sich befunden haben, welche von den genannten 4 Zeugen am Nachmittag des 27. Februar d. I. in der 4. Stunde auf Sosaer Forstrevier bei der Ausübung der Jagd betroffen worden sind. Allein der gegenwärtig erkennende Gerichts hof hat bei der durch die Ergebnisse der Hauptverhandlung veränderten Sachlage Bedenken tragen müssen, die in er ster Instanz ausgesprochene Verurtheilung Bleiers und Benkerts wegen Theilnahme an unbefugter JagdauSübung ! aufrecht zu erhalten; denn beide Angeklagte haben behaup- ! tet, daß sie sich zur kritischen Zeit nicht am Orte der That, sondern anderswo befunden hätten und es stehen in dieser Beziehung dem Angeklagten Bleier die Angaben der Zeugen Fröhlig, Klaterer und verehel. Gottschald und dem Angeklagten Benkert die Aussagen der Zeugen Krauß und der verehel. Benkert zur Seite. Es hat nämlich Zeuge ! Klaterer (aus Bähringen) in der Hauptverhandlung eidlich versichert, er habe den Angeklagten Bleier nebst anderen Sachsen eines Tages im Febr. d. d. Nachmittags in der ! , ... . 3. oder 4. Stunde im Rathskeller zu Platten getroffen; vier Wilderer angetroffen haben wollen, ebenfalls eine er habe sich gewundert, daß die Sachsen feierten, während Stunde beträgt und wenn ferner von Platten aus, um auf bei ihnen gewöhnlicher Arbeitstag gewesen sei, nnd darauf diese Stelle zu gelangen, der Weg über Johanng^orgen- Etwas nicht vorliegt, nicht unberücksichtigt gelassen werden Wenn nun nach den von dem Oberförster Petasch in in allen Sorten nach den neuesten Model len u. geschmackvollsten Facons gearbeitet, empfiehlt zu wirklich billigen Preisen Schneeberg. Emil Bach Ein gutes tafelförmiges Pianoforte und Mayers Lexikon — vollständig und gut gebunden — stehen zu sofortigem Verkaufe in oer Schule zu Berms- grün. (1—3) Mlttwoch,d^^ 1880 treffe ich mit einem großen Transport fetter Ham mel im Gasthofe zur Sonne in Schneeberg ein. Achtungsvoll Schubert. stavt genommen werden muß, so konnten — die Wahrheit der Angaben der Entlastungszeugen vorausgesetzt — die Angeklagten Bleier und Benkert nicht füglich um die von den Forstbeamlen angegebenen Zeit im Walde jagen gewe sen sein, und auch schon ein Reh erlegt haben. — Die ! Frisch geräucherte Heringe, frisch marinirte Heringe stattfindenden empfiehlt ' ' - ! Schneeberg.Gustav Feine """ Rindfleisch Gottlieb Loos, Webergasse und Gesucht! Zum sofortigen Antritt werden fleißi ge Fä-ler gesucht bei B. Hagert in Schneeberg. - Frische Braunbierhefen von heute an beim Klempner Albert in Schneeberg. 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Franz Petermann, Schneeberg Warnung. Ich warne hiermit Jedermann, bei etwaigen Gesprächen meinen Namen aus 1 dem Spiele zu lassen, widrigenfalls ich I gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen werde. Schneeberg Wilhelm Winkler Katholischer Gottesdienst Sonntag, den 5. September d. I., vorm. Z10 Uhr in der Gottacker- Kapelle zu Schwarzenberg; h. Beichte von früh 48 Uhr an. (1—2) Achtung. Ich scheue keine Concurrenz. da ich ca. 300 Zeugnisse aus der sächsischen Schwei; besitze, die Jedermann zur Einsicht stehen. Zum ersten Male hier- Einem geehrten Publikum von Aue und Umgegend die ergebenste Anzeige, daß ich nur auf kurze Zeit meine Bettsedernreinigungsmaschine, ein nützlicher Zweck für Reich und Arm, auch bei Todesfällen sehr zweckmäßig, im Hause des Herrn H. Junghanns, Bockauergasse, aufgestellt habe, wo alle Motten, Schweiß- u. Krank heitsstoffe aus den Kedern gezogen und diese in zwei Stunden trocken wieder zurückgezen werden. Ergeben st (2) Bauch aus Limbach. Beste gestempelte zeugen war nur Karraß zur Hauptverhandlung vor die habe ihm Bleier auf Befragen mitgetheilt, daß sie (in Strafkammer geladen und erschienen. Derselbe wieder- > Sachsen) Bußtag hätten. holte eidlich, daß er in Gemeinschaft mit dem Unterförster Wendler und dem Waldwärter Drechsler am 27. Februar v. I. Nachmittags in der vierten Stunde auf dem Sosaer Revier vier Männer bei der Ausübung der Jagd betrof fen habe, daß er dieselben aus einer Entfernung von 140 und zuletzt von 70 Schritten beobachtet und von den vier Wilderern Ullmann, welcher ein frisch erlegtes, von allen vier Personen gemeinschaftlich ausgeweidetes Reh auf den Rücken genommen und fortgetragen, sowie Benkert und Bleier, welche je ein Gewehr getragen, bestimmt erkannt habe. Wenn nun trotz dieser eidlichen und durchaus glaub haften Angaben die Strafkammer zu einer Freisprechung Bleiers und Benkerts gelangt ist, während die Ullmann'- fche Berufung verworfen wurde, so hat dies seinen Grund in folgenden thatsächlichen Erwägungen, die in der von der Strafkammer ertheilten Entscheidung Ausdruck gefun den haben und hier soweit nöthig Platz finden mögen, damit etwaigen Mißverständnissen begegnet wird. Da« Königl. Landgericht verkennt — so heißt eS in
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