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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028059Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028059Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028059Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll62. Sitzung 1443
- Protokoll63. Sitzung 1473
- Protokoll64. Sitzung 1505
- Protokoll65. Sitzung 1535
- Protokoll66. Sitzung 1561
- Protokoll67. Sitzung 1581
- Protokoll68. Sitzung 1597
- Protokoll69. Sitzung 1615
- Protokoll70. Sitzung 1639
- Protokoll71. Sitzung 1667
- Protokoll72. Sitzung 1687
- Protokoll73. Sitzung 1717
- Protokoll74. Sitzung 1733
- Protokoll75. Sitzung 1757
- Protokoll76. Sitzung 1785
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1845
- Protokoll79. Sitzung 1879
- Protokoll80. Sitzung 1911
- Protokoll81. Sitzung 1935
- Protokoll82. Sitzung 1959
- Protokoll83. Sitzung 1991
- BandBand 1845/46,3 -
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nicht stattzügeben sein. Mein ich erlaube mir in Bezug auf diese Angelegenheit, da sie einmal zur Sprache gebracht wor den ist, etwas zu erwähnen. So viel ich die Auszüge in der Leipziger Zeitung beobachtet habe, kann ich versichern, daß sie immer ausgezeichnet gut waren, wahrheitsgetreu und in einem critisch- und wohldurchdachten Auszuge das Wesentliche der Kammerverhandlungen enthaltend. Ich habe auch gefunden, daß das Publicum diese Auszüge beinahe lieber liest, als die stenographischenMittheilnngen, denn erstlich erscheinen sie frü her und dann sind sie auch kürzer und in einem gedrängten Auszuge übersichtlicher. Sie befriedigen also diejenigen, die weniger Zeit haben, die eigentlichen Worte der Kammermit- glieder zu lesen, mehr, als die stenographischen Niederschriften, und alfo kann ich mit dieser Art von Auszügen nur meine Zu friedenheit aussprechen. Allein wenn freilich ein Mitglied unserer Kammer versichert, daß eine Aeußerung von ihm nicht richtig wiedergegeben worden sei — was ich in diesem Falle nicht beurtheilen kann, da ich die betreffende Mittheilung nicht gelesen habe—, so glaube ich freilich, daß wir dieser Versiche rung auch unbedingt Glauben schenken müssen, ohne dadurch jenen Auszügen und ihrer Treue auch nur im mindesten zu nahe zu treten. Nach der bekannten Rechtsregel ist Jeder der beste Ausleger von dem, was er gesagt hat, er kann über seine Aeußerung die beste Erklärung und Erläuterung geben. Aber es kommt hier auch noch ein anderer Umstand hinzu. Ich kann nämlich versichern, daß man bei mancher Rede, die in der Kammer gehalten wird, außerordentlich gespannt und auf merksam sein muß, um sie genau und wörtlich zu verstehen; viel schwerer aber ist dies noch auf den Tribünen, und Jeder kann sich davon überzeugen, der in der andern Kammer den Reden der Abgeordneten von der Galerie aus zuhören will. Nehmen Sie noch hinzu, daß der Inhalt einer Rede auf das erste Hören schon an sich schwer zu verstehen ist, wenn z.B. der Redner sich über Rechtsangelegenheiten, über Kirchenrecht, oder andere verwickelte und schwierige Fragen verbreitet, so ist es verzeihlich und sehr natürlich, aber auch leicht zu glauben, daß auf der Tribüne einmal eine Aeußerung nicht richtig aufgefaßt wird. Noch schwieriger ist es aber, aus Reden, die man nicht ganz richtig vernommen, Auszüge zu liefern, denn schon an sich ist ein Auszug aus einer ganz richtig vorliegenden Rede allemal schwerer zu machen, als die Rede in extenso wiederzu geben. Dies Alles zusammengefaßt, muß ich freilich unbe dingt glauben, daß der Herr Beschwerdeführer in seinem An führen ganz gewiß Recht hat und sich nicht ungegründet be schwert, ohne dadurch im mindesten dem Verfasser der Auszüge einen Vorwurf machen zu wollen. Aber diese Angelegenheit veranlaßt mich, den Wunsch auszusprechen, daß die Auszüge in der Leipziger Zeitung mit der allergrößten Vorsichtigkeit in das Publicum gegeben werden möchten, daß die hohe Staats regierung selbst dieser Art der übrigens sehr erwünschten Mit theilungen ihre Aufmerksamkeit in erhöhtem Grade zuwende und dafür sorge, daß auch nichts Unrichtiges und nichts un richtig Ausgezogenes in dieser Art der Mittheilungen erscheine. I. 7S. Wie schon erwähnt, sind sie beinahe wichtiger noch, als die stenographischen Niederschriften, denn sie werden eher und auch noch mehr gelesen, und zweitens erscheinen sie unter dem Ein flüsse und der Autorität der Staatsregierung, haben also da durch im Publicum einen halb ofsiciellen oder ganz ofsiciellen Glauben, und deswegen muß ich dringend wünschen, daß die allergrößte Vorsicht und Aufmerksamkeit auf diese Auszüge gewendet werde. Staatsminister v. Falkenstein: Ich bitte den Herrn Präsidenten um Erlaubniß, in Beziehung auf diese Angele genheit, obwohl sie mir speciell in der That nicht bekannt ist, doch um deswillen ein paar Worte zu sagen, weil zwar wieder holt die Zweckmäßigkeit dieser Auszüge, die allerdings die Re gierung auch für angemessen und im Interesse der Sache, wie des Publicums liegend hält, anerkannt, zugleich aber dabei bemerkt worden ist, es ständen diese Auszüge unter dem Ein flüsse und der Autorität der Regierung, wären also in so fern als officiell oder halb officiell zu betrachten. Hierauf muß ich bemerken, daß die Staatsregierung weder überhaupt, noch das Ministerium des Innern insbesondere irgend wie speciellen Antheil an diesen Auszügen nimmt, keineswegs diese Auszüge prüft, wirklich auch nicht im Stande sein würde, eine solche Arbeit zu übernehmen. Wahr ist nur so viel, daß von der Regierung gestattet worden ist, daß nach der bisherigen Er fahrung dazu befähigte Männer diese Mittheilungen fertigen, um dadurch dem Publicum Gelegenheit zu geben, so bald als möglich ein gedrängtes treues Bild der ständischen Verhand lungen zu erhalten. Ich wünsche selbst, daß diese Auszüge oderMittheilungen so streng und wahrheitsgemäß wie möglich gefaßt werden möchten; stimme aber auch damit vollständig überein, daß bisher in der Regel, und so weit ich es habe be urtheilen können, Seiten der Verfasser Alles gethan worden ist, um diesen Zweck möglichst vollständig zu erreichen. Vicepräsident v. Friesen: Der Herr Staatsminister,er klärte, ich hätte den Wunsch ausgesprochen, daß diese Mitthei- lungen wahrheitsgemäß sein möchten. Ich habe das aber nicht gesagt, sondern erkläre vielmehr nochmals und gehe davon un bedingt aus, daß sie wahrheitsgemäß gegeben werden, ohne im mindesten daran zu zweifeln, daß der Verfasser die Wahrheit wiedergiebt. Allein ich habe nur den Wunsch geäußert, daß bei Wiedergabe dieser Mittheklungen im Auszuge die größte Genauigkeit und Vorsichtigkeit angewendet werde, weil es schwer auf den Tribünen sein mag, Alles genau zu verstehen, und weil ich, wenn ein Zweifel entsteht, dem Kammermitgliede, welches gesprochen hat, mehr Glauben schenken muß, als dem, der auf den Tribünen zugehört hat. Blos das habe ich sagen wollen, aber an derWahrheitsliebe des Berichterstatters zweifle ich im allermindesten nicht. Decan Dittrich: Ich kann nur beklagen, daß ich das Direktorium der geehrten Kammer mit einer Beschwerde habe belästigen müssen, hoffe aber Entschuldigung zu finden, da E L >»-
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