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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028059Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028059Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028059Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll62. Sitzung 1443
- Protokoll63. Sitzung 1473
- Protokoll64. Sitzung 1505
- Protokoll65. Sitzung 1535
- Protokoll66. Sitzung 1561
- Protokoll67. Sitzung 1581
- Protokoll68. Sitzung 1597
- Protokoll69. Sitzung 1615
- Protokoll70. Sitzung 1639
- Protokoll71. Sitzung 1667
- Protokoll72. Sitzung 1687
- Protokoll73. Sitzung 1717
- Protokoll74. Sitzung 1733
- Protokoll75. Sitzung 1757
- Protokoll76. Sitzung 1785
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1845
- Protokoll79. Sitzung 1879
- Protokoll80. Sitzung 1911
- Protokoll81. Sitzung 1935
- Protokoll82. Sitzung 1959
- Protokoll83. Sitzung 1991
- BandBand 1845/46,3 -
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zu Herstellung und Einrichtung von Localitäten, namentlich an Städten, wo solche, einer strengen Aufsicht bedürfende Kranke ausgenommen und ärztlich behandelt werden können, um nicht wie bisher in Gefängnissen untergebracht zu werden, scheinen vor der Hand dem Bedürfnisse ausreichend zu ent sprechen, zumal bereits die Zusicherung ertheilt worden ist (Mittheil. ll. S. 2353 und 2370), .daß Seiten der hohen Staatsregierung die Treffung von Maaßnahmen gegen Com- rnunen, welche sich in der ihnen obliegenden Aufsichtsführung über solche Kranke etwa säumig finden lassen, nicht aus dem Auge werde gesetzt werden. Secretair v. Bie derma n n: Ich bin ganz mit der De putation einverstanden, wenn sie sich dahin ausspricht, daß man dem Staate die Fürsorge für alle Blödsinnige keines wegs aufbürden könne, und daß es bedenklich sei, von dem Eommunalprincipe in dieser Beziehung abzuweichen. Wie es aber wenige Regeln gl'ebt, die nicht eine Ausnahme zulassen, ja wohl nothwendig machen, so kommen auch Fälle vor, wo es dringend nothwendig wird, daß der Staat mit seiner Für sorge für Blödsinnige helfend eintrete. Ich verstehe daher den Antrag, den die zweite Kammer uns empfiehlt, in dem Sinne, daß die Aufmerksamkeit der Staatsregiemng auf solche Aus- nahmsfälle gerichtet und ihre Hülfe in Anspruch genommen werden möchte. Ich erlaube mir, einen solchen Fall anzufüh ren und in Bezug darauf eine Frage an den Herrn Staats minister zu richten. Es ist dies ein Fall, der in Jöhstadt vor liegt. Dort ist ein Mensch von einigen und zwanzig Jahren, der durchaus blödsinnig ist und zu nichts gebraucht werden kann. Es ist wiederholt die Unterbringung desselben in einer öffentlichen Anstalt beantragt worden. Allein es hat dieselbe nicht stattgefunden, und zwar aus dem Grunde, weil der Phy- sicus ihn nicht als heilbar hat darstellen können, und seinBlöd- sinn für Andere nicht in der Art gefährlich ist, daß man für das Leben und die Gesundheit der Bewohner fürchten oder wegen Feuersgefahr Besorgniß haben könnte. Ich gebe zu, daß unter diesen Umständen und bei den bestehenden Einrich tungen die Aufnahme dieses Menschen in einer Landesanstalt unthunlichist; allein wenn man erwägt, daß dieser Unglück liche in einer gewissen Beziehung dennoch gefährlich werden kann und einer sehr armen Eommun angehört, so wird wohl die Bitte gerechtfertigt erscheinen, daß wenigstens rücksichtlich seiner etwas zur Unterstützung der Eommun gethan werden möchte. Dieser Mensch leidet nämlich keine Kleidungsstücke an sich, er geht immer nackend. Seine Eltern sind so arm, daß sie nichts für ihn thun können, sie müssen, ihr tägliches Brod zu verdienen, oft ihn sich selbst überlassen. Da läuft er denn nackend auf der Gasse herum, nähert sich gern dem weiblichen Geschlechte, sucht sie zu erschrecken. Daß dies in sittlicherHin- sicht ein großer Uebelstand ist, bedarf keiner Erwähnung; jener könnte auch wohl Schwängern lebensgefährlichen Schreck verursachen. Ich habe daher wiederholt dem Stadtrathe auf gegeben, daß er ihn bewachen lasse, aber es hatderselbedieUnmög- lichkeit, dies fortzuführen, behauptet, und es liegt allerdings auf 'der Hand, daß dies nicht auf die Dauer ausführbar ist. Die I. so. Eommun ist sehr arm und noch überdies in so fern in beson der» Anspruch genommen, als ihr sehr große Ausgaben für geistliche Gebäude bevorstehen. Daher wird es ihr unmöglich, jenen Unglücklichen fortwährend in Aufsicht zu halten. Nun möchte ich wissen, ob nicht in so weit von der Staatsregierung Beihülfe eintreten könne, daß jene Bewachung durch einen Zuschuß der Eommun möglich gemacht werde. Ich weiß nicht, ob vielleicht durch die Position 26 s. Insgemein oder 24 f. oder §. die Füglichkeit dazu geboten sein sollte, und darauf be zieht sich eben meine Frage. Staatsminister v. Falkenstein: Ich muß dem Herrn Secretair zu bedenken geben, daß freilich das Ministerium in dergleichen Fällen sehr vorsichtig sein und sich lediglich auf Be obachtung der gesetzlichen Bestimmungen beschränken muß. Ich kenne den speciellen Fall nicht so genau, allein aus dem, was der Herr Secretair darüber beigebracht hat, geht das her vor, daß das fragliche Individuum, so beklagenswerth auch die Gemeinde, der dasselbe angehört, sein möge, doch nicht unter diejenigen gehört, die, weil sie gefährlich fürdasLeben und die Gesundheit ihrer Nebenmenschen wären, in eine An stalt ausgenommen werden müßten. Jstaber dies nicht derFall, so ist es doch zunächst die Pflicht der Gemeinde, dafür zu sorgen, daß der Unglückliche nicht zu einem öffentlichen Scandal An laß giebt, und mithin auf irgend eine zweckmäßige Weise ver sorgt werde. Ich bezweifle nicht und es kann wohl sein, daß nach den Verhältnissen des Ortes, die der Sprecher bezeichnete, diese Versorgung der betreffenden Gemeinde sehr schwer wer den mag. Aber gerade die Verhütung der Unsittlichkekt ist doch möglich, auch selbst mit geringem Aufwande, wenn die Behörde Energie und zweckmäßige Mittel anwendet. Wenn aber in einem solchen Falle, wie der vorliegende, worüber ich allerdings eine nähere Beurtheilung nicht aussprechen kann, wenn, sage ich, in einem solchen Falle das Ministerium sofort eine Gemeinde unterstützen wollte, so wird der Herr Secretair selbst sich sagen, daß das zu nicht zu übersehenden Ausgaben führen würde. Denn es giebtunzweifelhaft sehr vieleGemekn- den, die in einem ähnlichen, vielleicht noch beklagenswerthern Verhältnisse sind, als die Jöhstädter. Es betreffen viele Ge meinden noch bedeutendere Ausgaben, als Jöhstadt. Wo soll das Ministerium die Fonds hernehmen, um solche Unterstützun gen zu geben? Ich gebe zu, es ist in einzelnen Fällen für viele Gemeinden etwas Trauriges, aber der Staat ist nicht im Stande, überall die Mittel zu gewähren, die in einzelnen Fällen ge wünscht werden. Die Positionen würden schwerlich ausrek- chen, welche der Herr Secretair meinte. Ich bin übrigens weit entfernt, über die Sache selbst mich aussprechen zu wollen, da dieselbe, wie gesagt, mir nicht actenmäßig bekannt ist. Bürgermeister Gott schuld: Die traurigen Erfahrun gen, welche ich in meiner amtlichen Stellung in dieser Bezie hung gemacht habe, nöthigen auch mich, das Wort zu ergreife» und mich für den Antrag dep Deputation zu verwenden. Ich bin auch einer vön denjenigen, welche durchaus das Commu- 1*
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