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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 15. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-11-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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kreis für die Recrutirungscommkssion betrifft, so hätte ich ge glaubt, daß er kein Wunsch für die Commission sein könne, weil die Verantwortlichkeit derselben auf jeden Fall dadurch erweitert wird. Sollte der jetzige Wirkungskreis, in welchem sich diese Commissionen befinden, eine größere Ausdehnung erhalten und weniger vor das Forum des Kriegsministeriums gezogen wer den, so könnte dies auch noch zu Mißtrauen Veranlassung geben. Secretair ».Biedermann: Ich stimme dem vollkommen bei, was der Herr Staatsminister so eben geäußert hat, und kann auch für meine Person nicht wünschen, daß der Wirkungskreis derRecrutirungscommissionen erweitertwerde; ich bin auch über zeugt, daß ich mir wenig Dank von den Commissarien erwerben würde, wenn ich einen solchen Antrag brächte, denn es ist außer ordentlich, wieviel leichter das Geschäft jetzt ist, als früher, wo das Ermessen der Commissionen sehr weit war. Allein das konnte mich nicht abhalten, einen Vorschlag zu thun, von dem ich mir wesentliche Vortheile für das Wohl der Unterthanen ver spreche. Auf die Bedenken, die gegen den Vorschlag selbst ge macht worden sind, werde ich jetzt nicht eingehen, weil von einer sofortigen Berathung desselben nicht die Rede sein kann. Uebri- gens stimme ich dem Lobe im Allgemeinen bei, was Se. Königl. Hoheit über das Gesetz ausgesprochen hat; denn es hat den Er folg gehabt, daß weit weniger Unzufriedenheit gegen das Recru- tirungswesen im Lande herrscht. Es ist auch das Commissions geschäft dadurch viel angenehmer geworden; aber das schließt doch Mes nicht aus, daß in einzelnen Punkten noch Abänderun gen wünschenswerth sein können. v. Po fern: Ich habe auch einen Antrag eingereicht, und zwar zu §. 5 des Gesetzes vom 26. October 1834, dahin gerich tet, daß die Satze dieses Paragraphen unter s. und b. unver ändert bleiben, unter c. der neue von mir beantragte Satz, welcher so lautet: „der einzige Sohn jeder Familie" hinzu kommt, und dann unter 6. der bisherige Satz unter c. wiederum unverändert bleibe. Da nun dieser Antrag — von einer glei chen Voraussetzung ausgehend — auch das gleiche Schicksal haben dürfte, wie der des Freiherrn v. Biedermann, nämlich im günstigen Falle an die Deputation verwiesen zu werden, so glaube ich, daß es jetzt an der Zeit sein dürfte, schon bei der allgemeinen Berathung diesen Gegenstand wenigstens vorläufig kurz zur Sprache zu bringen. Ich theile nämlich die Ansicht des Herrn v. Biedermann, daß unser Recrutirungsgesetz im Allgemeinen gut ist; ich erkenne aber eine Lücke darin, daß die einzigen Söhne der Familien nicht frei sind, während doch dies der Fall ist bei dem einzig verbliebenen Sohne einer Fa milie, welche einen Sohn oder mehrere durch den Militairdienst verloren hat. Der einzige Sohn verdient aber nach meiner Ansicht gleiche Berücksichtigung; auch er ist die Freude, der Stolz, der Trost und die Hoffnung der Familie. Man wende nicht ein, daß die Töchter ja auch Kinder sind, sie sind es und werden von den Eltern gewiß gleich geliebt; aber nach gött licher und weltlicher Ordnung geschieht es, daß sie bei ihrer Verheirathung Vater und Mutter verlassen und einen andern, einen fremden Namen annehmen und einer andern Familie dann angehören. Man wende mir nicht ein, daß die Familie für einen einzigen Sohn ja 200 Lhaler zahlen könne, — der Unbemittelte kann es nicht, meine Herren, und vergessen Sie nicht, daß in Kriegszeiten die Stellvertretung möglicherweise ganz aufhört, weil es sich dann um Blut und Leben handelt, wozu Einsteher sich wohl selten für Geld finden. Ich glaube aber auch, daß das für meinen Antrag spricht, daß der einzige Sohn oft der einzige Erbe des väterlichen Namens und die Hoffnung der Familie in Bezug auf das Fortbestehen ihres Geschlechtes ist. Mit seinem Falle erlischt oft auch ein ganzes Geschlecht. Es scheint ferner noch für meinen Antrag zu spre chen, daß die meisten andern Gesetzgebungen dieseBestimmung auch enthalten, und selbst zur Napoleonischen Zeit, wo es doch gewiß galt, viele Soldaten zusammenzubringen, waren die einzigen Söhne frei. Ich führe endlich noch zur Unterstützung dieses Antrags an, daß derselbe ein sehr allgemein im Lande gewünschter ist, und dessen Annahme daher mit allgemeiner Freude begrüßt werden würde. Meine Herren! Erwägen Sie wenigstens diesen Antrag; sind gegründete Bedenken da gegen, so will ich ihn gern zurückziehen. Jedenfalls wird es schon gut sein, wenn durch die Diskussion die Ansichten hier über berichtigt werden. Präsident v. Carlowitz: Ich wollte mir doch erlauben, darauf aufmerksam zu machen, daß es nöthig scheint, wie die geehrten Redner sich darüber verständigen möchten, ob über haupt derartige Anträge zulässig seien oder nicht, welches Letztere von Sr. Königl. Hoheit und neuerdings von den Organen der Staatsregierung in Zweifel gezogen wurde; denn sind wir darüber nicht einig, so müssen wir erwarten, daß jetzt bei Ge legenheit der allgemeinen Berathung schon jedes einzelnen Para graphen des frühem Gesetzes ja sein Grundprincip in Frage ge stellt wird. Das aber würde dahin führen,, daß die Debatte in einer Weise sich verbreite, die einem ordnungsmäßigen Ge schäftsgänge nicht entspricht. Königl. Commissar Richter: Es ist zwar Seiten der Staatsregierung auf die Anfrage des geehrten Herrn Seeretairs im Allgemeinen erklärt worden, daß man gern Wünsche, die in Beziehung auf die Gesetzvorlage ausgesprochen würden, ver nehmen werde; man hat aber natürlich voraussetzen müssen, daß dieselben mehr zur Ausführung des Gesetzes gehören, als auf Abänderung der Bestimmungen des Gesetzes selbst sich be ziehen werden. Es ist deswegen der Zusatz gemacht worden, daß man Seiten der Regierung beabsichtige, an dem jetzigen Gesetze nicht mehr zu ändern, als die Vorlage ausweiset. Da bei wird auch jedenfalls stehen geblieben werden müssen. Es versteht sich übrigens von selbst, daß keinem der Herren Ab geordneten die Befugniß abgefchnitten werden soll, durch be sondere Petitionen Anträge an die Kammern gelangen zu lassen und diesen den gewöhnlichen verfassungsmäßigen Gang zu geben; es würde aber kaum möglich sein, solche Anträge so-
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