I! Leipzig hinsichtlich der bei entstehendem Tumult zu dessen Unterdrückung zu treffenden Maßregeln genau und mit Entfernung aller möglichen Mißverständnisse bestimmt werden möchten", entsprechend, das Geeignete verfügen lassen. 14) In so weit die umfänglichen Vorarbeiten zu einer Gesetzvorlage über das Verlagsrecht bis zum nächsten Landtage vollendet werden können, werden Wir dem ständischen Anträge in der Schrift vom 12. d. M. entsprechen. 15) Der in der ständischen Schrift vom 12. d. M. ent haltene Antrag, die Angelegenheiten der Presse betreffend, soll zum Gegenstand reiflichster Erwägung gemacht werden. 16) Endlich wollen Wir den in der ständischen Schrift vom 13. d. M. ausgesprochenen, das Pslastergeleite zu Lommatzsch betreffenden Wunsch seiner Zeit erwägen lassen. Wir verbleiben Unfern getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohl beigethan und haben, zu Urkund alles dessen, gegenwärtigen, in das Gesetz- und Verordnungsblatt aufzunehmenden Landtagsabschied eigenhändig unterschrieben und mit Unserem Siegel bedrucken lassen. Gegeben zu Dresden am 17. Juni 1846. Friedrich August. Julius Traugott Jakob von Koenneritz. Heinrich Anton von Zeschau. (lustnv von blostitL-MLllvrits. Karl August Wilhelm Eduard von Wietersheim. Johann Paul von Falkenstein.