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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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ReferentBürgermeister Hübler: Zu diesem Paragraphen ist von der jenseitigen Kammer.folgende Bemerkung gemacht worden: Diejenseitige Kammer hat beschlossen, statt der Worte auf der ersten Zeile: „Fracht- oder Personenschifffahrt" nur „Schifffahrt" zu setzen, weil die ganze Bestimmung dieses Paragraphen nur auf die Personenschifffahrt Anwendung leidet, indem es Gefäße unter 3 Last Tragbarkeit für die Frachtschiffe nicht giebt. Die Königlichen Commiffarien sind mit der Aendcrung einverstanden und die Deputation empfiehlt daher deren Annahme aus dem dafür angeführten Grunde. Königl. Commiffar v. E h r e n st e i n: Ich habe mir schon vor hin zu bemerken erlaubt, daß bei der Ermäßigung des Satzes von -4 Ngr. auf3 Ngr. sich ein Widerspruch Herausstellen dürfte mit der Bestimmung des Tarifs wonach Fischer mit mindestens 15 Ngr. zu besteuern sind, während in der den größer» Schiff fahrtsverkehr betreffenden 7. Unterabteilung ein Schiffer unter Umständen nur 12 Ngr. zu geben haben würde. Ich glaube, daß diesem Widerspruche am besten abgeholfen werden könnte, wenn man den Minimalsatz des Tarifs von 15 auf 10 Ngr. ermäßigte. Referent Bürgermeister Hübler: Wenn ich den Herrn Commiffar recht verstanden habe, so war seine Meinung die, daß in §. 33 die Ziffer 3 in 5 verwandelt werden sollte, um nach der von der Regierung eben abgegebenen Erklärung zu §.32 die in der 10. Unterabtheilung bemerkte Gewerbsteuer mit dem Satze von 3 Ngr. für jede Schiffslast in Einklang zu bringen. Staatsministerv. Z e sch au: DerZweck wird erreicht, wenn man mit 10 und nicht mit 15 Ngr. anfängt. Es entsteht sonst der Uebelstand, daß, wenn auf den Antrag der jenseitigen Kammer cingegangen wird, dann eineVerschiedenheit bei derBesteuerung der in §. 30 Bezeichneten sich herausstellt. ReferentBürgermeister Hübler: Ich muß allerdings dem Leistimmen, daß durch die bei Z. 32 eingetretene Aenderung des Steuersatzes von 4 auf 3 Ngr., wenn man damit die Rubrik Fischer im Tarif zusammenhält, eine Ungleichheit entstehen würde. Ich habe daher meinerseits kein Bedenken, den Satz für die Fischer von 15 auf 10 Ngr. herabzusetzen, weiß indeß nicht, ob die Deputation diese Ansicht theilt. Mir scheint es eine noth- wendige Folge der stattgefundenen Ermäßigung des Normal satzes in §. 32. v. Gross: Als Deputationsmitglicd würde ich kein Be denken haben, dieser Aenderung im Tarif beizutreten; allem es wird demungeachtet über §. 33 abgestimmt werden können, da die hierin enthaltene Bestimmung unverändert bleibt. Referent Bürgermeister Hübler: Ich bitte um'sWort. Allerdings würde nunmehr §. 33, nachdem die Aenderung im Tarif Vorbehalten worden, in der Fassung des Entwurfes stehen bleiben. Präsident v. Carlo witz: Es wird jetzt noch keiner Erklä rung der Deputationsmitglieder bedürfen; erst bei Gelegenheit der Berathung des Tarifs wird es vielmehr an der Zeit sein, die Mitglieder derDeputation daraufaufmerksam zu machen. Was nun §.33 selbst anlangt, so hat die jenseitige Kammer beschlossen, auf der 1. Zeile nur einfach zu setzen: „Schifffahrt". Die Depu tation rathet an, dem beizutreten, und ich frage: ob Sie das Depu- tationsgutachten annehmen wollen? — Wird einstimmig an genommen. Präsident v. Carlo witz: Und nun frage ich: ob Sie §.33 selbst annehmen? — Wird ebenfalls einstimmig ange nommen. §.34. Fuhrleute, Pferdeverleiher und andere Lransportgewerbe. Wer mit Fracht- oder Personenfuhrwcrk oder mit Ver leihen von Pferden Gewerbe treibt, entrichtet jährlich: s) wenn er 2 Pferde oder mehr besitzt, 1 Thlr. 10 Ngr. — von jedem Pferde, b) wenn er nur 1 Pferd besitzt, — 20 Ngr. — Bei wechselnder Pferdezahl des Gewerbtrcibcnden bleibt dieWermehrung derselben außerBcrechnung, welche durch Pferde entstanden ist, die kürzere Zeit als drei Monate gehalten worden sind. 8. Für den Betrieb anderer Transportgewerbe, insbeson dere für den aufEisenbahnen wird der Steuerbeitrag nach Maaß- gabe des Gewerbumfangs, so wie unter Vergleichung mit den Gewerbtreibenden der 1. und 3. Unterabtheilung und ihrer Be steuerung nach freier Schätzung in gegenwärtigerUnterabtheilung festgestellt. Ausländer, welche zwischen inländischen Orten ein regel mäßiges Transportgewerbe betreiben, sind mit den vorstehenden Gewerbsteuerbeiträgen ebenfalls zu vernehmen. Referent Bürgermeister Hübler: Zu §.34 war im ersten Bericht Ihrer Deputation bemerkt: Zu§. 34, und zwar zu dessen Schlußbestimmung ist, da die Erläuterungen hierüber schweigen, noch zu gedenken, daß die durch Verordnung vom 12. December 1840 bestimmte Abgabe ausländischer Lohn kutscher zur Postcasse, deren Beseitigung schon das Decret vom 11. .Marz 1843 unter Punkt I. aus den daselbst erörterten Gründen als wünschenswerth bezeichnete, vergl. Landt.-Acten v. 1.1843,1. Abth. 2. Bd. S. 285, immittelst wirklich in Wegfall gebracht und der ausländische Lohnkutscher nunmehr bei Betreibung seines Gewerbes zwischen inländischen Orten gleich dem Inländer zur Gewerbsteuer bei gezogen worden ist. Referent Bürgermeister Hübler: In ihrem zweiten Berichte hat die jenseitige Kammer zu diesem §. 34 noch eincAb- ändemng vorgeschlagen:
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