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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 202. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Gemeinden und den Jagdberechtigten führen muß, von denen ich mir durchaus keinen erfreulichen Erfolg, wohl aber viele Zänkereien und Processe versprechen kann. Hoffentlich wird dieses Separatvotum ebenso, wie das andere, bei der Special? berathung zu näheren Erörterungen führen, für welche ich mir die in dieser Beziehung etwa noch zu machenden Bemerkungen Vorbehalte. Der stellvertretende Abg. v. Friesen: Ich habe mich nur im Allgemeinen in Bezug auf das Separatvotum zu äußern, weil ich glaube, daß, wenn die Gründe, die darin aufgeführt sind, nicht widerlegt würden, es zu einem nscht richtigen Verständnisse des Antrags der Deputation führen würde. Cs ist zwar Erfah rung- die sich in der Geschichte allgemein bestätigt, daß, je mehr die Cultur Fortschritte macht, die wilden Lhiere abnehmen müs sen, und also auch das Ergebm'ß der Jagd geschmälert werden muß; es ist das die nothwendige Folge von dem Uebergewichte der geistigen über die physische Kraft. Ist aber überhaupt die Herrschaft der geistigen Kraft über die physische auf einer Seite erhebend, und auf der andern Seite die Folge der fortschreitenden Cultur^ so läßt sich nicht verkennen, daß damit zugleich der Um stand zusammenhängt, daß das, was in dem physischen Zu stande Recht zu sein scheint, nicht mehr Recht sein kann, wenn die geistige Herrschaft eintritt; es muß dann das natürliche Recht dem positiven Rechte sich unterwerfen. Es kann zwar von einem einfachen Zustande, von einem Naturzustande, einem Zustande der Unschuld und andern Träumen gesprochen werden, auch da von, daß es in dem Naturzustande keine Beschränkung des Ei- genthums gebe; man denkt aber dabei nicht daran, daß es im Naturzustände überhaupt kein Eigenthum giebt, als was man sich durch Physische Kraft erwirbt. Ob dieser Zustand so reizend sei, lasse ich dahin gestellt, so viel ist aber gewiß, daß das natür liche Recht manchen Beschränkungen weichen muß, damit der Staatsverband gegründet werde, solche Beschränkungen müssen stattsinden; die sogenannte natürliche Freiheit oder das natürliche Recht ist das Opfer, welches gebracht werden muß, um die gei stige politische Freiheit zu begründen; und eine absolute Freiheit wird niemals Grundsatz eines Staates sein können, sie trete auch in dem einen oder dem andern Zustande hervor, sie führt immer zur Willkühr und Auflösung des Staatsverbandes. Die politi sche Freiheit ist aber meiner Ansicht nach die einzige Garantie und die Seele des Staates. Ich mußte das erwähnen, in politischer und philosophischer Hinsicht, weil man sich auf das Naturrecht bezogen hat. Uebrigens habe ich zu meiner Ansicht gleichfalls die 26. und 31. der Derfassungsurkunde anzuführen. Das Jagdrecht bleibt immer ein Recht, das zum Eigenthume so gut gehört, wie andere Rechte, und wenn im Separatvotum ange führt wird, daß dieß dem natürlichen Rechte entgegentrete, so wird man noch fragen, ob sich der Titel: „natürliches Recht" gegen den Titel: positives Recht" wird halten können. Es giebt eine Menge Rechte, die ebenfalls, Eigenthumsrechte sind, ober beschrankend auf das Eigenthumsrecht des andern einwirken; es giebt eine Menge Verbote, welche das Eigenthumsrecht be schränken, und doch wird Niemand deren Wegfall beantragen. Ob es künftig noch Wild giebt oder nicht, darauf kommt es nicht an, nicht darauf, ob wir künftig noch Wildprets- und Hasen braten haben, obschon sie, der Verfasser.des Separatvotums als eine Delicatesse angeführt hat; darauf möchte ich also kein Ge wicht legen; wenn aber gesagt wird: s»1us gubtios summa ler «st», so unterschreibe ich diesen Grundsatz aus voller Ueberzeu- gung, und es ist auch erwiesen, daß unsere Vorfahren dem allge meinen Vortheile gern Opfer brachten. Uebrigens ist aber nicht unterschrieben, ob die Vorrechte anderer Classen von Staats bürgern, welche gegen andere Rechte ebenfalls als Vorrechte da stehen, so bereitwillig aufgegeben würden. Was würde man sagen, wenn Einer handeln wollte, der nicht Kaufmann ist, oder schneidern wollte, der nicht fzur Zunft der Schneider gehört? Das sind ebenfalls Beschränkungen der allgemeinen Freiheit. Es ist überhaupt noch die Frage, ob das Jagdrecht dem allgemeinen Wohle so ganz direct entgegenstehe ? Daß es ihm entgegenstehen könne, wenn es zu weit ausgedehnt wird, ist kein Zweifel, und daß es ihm entgegengestanden hat, will ich auch nicht bezweifeln. Es sind da allerdings Mißbräuche vorgefallen, die aber jetzt nicht mehr statuirt werden können, und sich mit der konstitutionellen Freiheit nicht vereinigen lassen. Es würde kaum auch ein Wort darüber zu verlieren sein, aber der Grundsatz, den ich vorher ausgesprochen habe, beweist, wie sehr ich davon durchdrungen bin, daß die allgemeine Wohlfahrt dem Jagdrechte vorausgehen müsse. Aber wir haben ja Gesetze, welche das Jagdrecht be schranken, und die Mißbrauche beseitigen; sie werden bereits seit 17 Jahren ausgeübt und befolgt, und es sind auch bedeutende Entschädigungen gegeben worden. Aus derAeußerung des vori gen Redners muß ich abnehmen, daß im Lande eine große Ver schiedenheit stattsindet; ich habe an solchen Taxationen selbstTheil genommen und gefunden, daß die Entschädigungen sehr bedeu tend waren; es kamen mir selbst Fälle vor, wo die Beschädigten einen großen Theil ihrer Unterhaltung daraus gezogen haben. Nachdem in Folge des Dekretes vom 4. Mai 1830 das Wild zum großen Theil niedergeschossen wurde, haben freilich die Entschädi gungen meistentheils aufgehört, weil nicht mehr so viel Schaden gethan wird, und es ist wohl die Frage, ob nicht das Aufhören der Entschädigung mit ein Grund zu den neuen Klagen ist, we nigstens habe ich an manchen Orten darüber klagen hören. Wenn man einem Jeden die Mitjagd aufseinen Grundstücken geben wollte, so versinnliche man sich doch diesen Zustand, man denke sich zwei Aecker, wo auf dem einen der eine Besitzer das Recht zu jagen habe, auf dem andern der andere. Was würde daraus folgen ? Nur die gi-ößte Unsicherheit. Ich glaube auch nicht, daß das die Meinung der Minorität sein wird, sondern ich halte das nur für ein Mittel mehr, das sie vorschlägt, um die Jagd überhaupt auf- zuhcben; obgleich sie sagen, daß es nach dem Rathschlusse des Schöpfers-nicht gerathen sei, diese Thiere ganz auszurotten.. Nun spricht man von Ablösung und zieht einr Parallele mit den Frohnen. Ich kann mich aber nicht überzeugen, daß das Jagd recht in gleiche Kategorie mit den Frohnen zu stellen sei, und so viel ich es kenne, werden nie dieselben Grundsätze darauf ange wendet werden können, und wie sehr die Abschätzung schwierig werde, würde wohl die Erfahrung beweisen. Ich schließe mich daher der Majorität der Deputation unbedingt an. Staatsminister v. Zeschau: Der Abg. Runde hat be reits anerkannt, daß in fiskalischer Beziehung und durch die 2
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