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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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nicht gchrquchtwerden, nur 2 Procent als Abzug zu.gestatten. Aes«xDaA.,wjxd ^ahex Men vorkommen, und ich stimme mit dem Herrn Staqtsminister in dieser Beziehung nicht überein- Es wird dies nur bei zwei oder drei Städten eintreten, die übrigen aber werden auch bei 3 Procent zuzubüßen haben, wenn sie den Einnehmer besolden und den Aufwand für die Steuerverwal tung überhaupt bestreiten sollen. Eben deshalb aber hat beson ders d i e Aeußerung des Herrn Staatsministers Bedenken in .mir erregt, daß unter allen Umstanden verboten sein soll, Zuschläge zu den Steuereinheiten zu machen. Wie anders soll denn Alles gedeckt werden? Aus der Communcafse? Dann werden aber wieder Prägravationen eintreten. An vielen Orten, wie z. B. auch in der Provinz, welcher ich angehöre, gibt xs viele Foren-i ser, welche dann zu der Besoldung des Steuereinnehmers Nichts, zu contribuircn haben. Es.ist mir eine Stadt bekannt, wo viel leicht qn500Forenser eristiren, die alle, wenn der Zuschlag zu den Steuereinheiten verboten werden soll, Nichts mehr zur Besol dung des Einnehmers beitragen. Die Communcafse gehört aber nicht nur den Grundbesitzern, sondern auch den Unangesessencn mit, und es würde also eine Härte sein, wenn für auswärtige Grundbesitzer aus der Communcafse, also zugleich von einheimi schen Unangescssenen mitgezahlt werden müßte, wie Seiten des Herrn Staatsministers vorgeschlqgen worden ist. Geht dagegen der Deputationsvorschlag durch, daß entweder das Eine oder das Andere gewählt werden kann, je nachdem es die Ortsverhältnisse räthlich machen, so hat es immer noch die Regierung in der Hand, in jcdemgegebenenFalle zweckmäßigeBestimmungen zu treffen. Wenn es sich nämlich zeigt, daß in einzelnen Orlen ein Zuschlag zu den Steuereinheiten nicht zweckmäßig ist, so darfnur die Genehmigung dazu nicht gegeben werden, was der Regierung, nach dem Vor- schlagederDeputation,ja vorbehalten ist. Demnach muß ich immer noch dabei stehen bleiben, daß der Vorschlag der Deputation un ter allen die meiste Berücksichtigung verdiene. Auf der einen Seite wird den Gemeinden zu der.Steuerverwaltung wenigstens ein Beitrag , der in den meisten Fällen auch ausreichen wird; und auf der andern Seite wird vermieden, daß die Rittergutsbe sitzer in Bezug auf die Besoldung der Steuereinnehmer durch Beschlüsse der Gemeinden prägravirt werden. Und endlich kann mil Grund des Rechtens nicht gesagt werden, daß ein wirklicher Separatismus eintritt,..wie ich schon vorhin angedeutet habe; denn es bleibt der Rittergutsbesitzer bei der Gemeinde, wozu er nsst seiner Steuer gehört, er hat aber dafür auch der Gemeinde einen Beitrag zu gewähren. Ich rathe also der Kammer an, daß sie das Gutachten der Deputation annehme. Sollte aber der Abzug von 3 Procent besondere Bedenken erre gen, so würde ich bitten, das Amendement, welches ich vorge schlagen habe, .eventuell zur Unterstützung.zu bringen. Es lau tet: „2 bis 3 Procent", und an den ersten Satz vor „Reichen" schlösse sich an: „darüber, ob 2 oder 3 Procent in Abzug gebracht werden sollen, hat das Finanzministerium unter Berücksichti gung des Bedarfs Bestimmung zu treffen. Präsident v. Haase: Der Abgeordnete Todt hat eventuell noch ein Unteramendement zu dem Vorschläge der Deputation II. 9 t. gestellt, nämlich da, wo die Deputation sagt: es möchten an derthalb Procent den Städten gegeben werden, in denen die Ka taster nicht gefühlt werden, und 3 Procent, in denen die Füh rung der Kataster stattfinde. Hier hat nun der Abgeordnete Todt vorgeschlagen, und zwar zunächst, daß statt 3S gesagt werde: „2bis3H" und sodann hat ebenderselbe einen Zusatz des Inhaltes beantragt: „Darüber, ob zwei oder drei Procent in Abzug gebracht werden sollen, hat das Finanzministerium unter Berücksichtigung des Bedarfs Bestimmung zu troffen". Ich frage die Kammer: ob sie dieses eventuell gestellte Amendement unter stütze? -- Wird hinreichend unterstützt. Abg. v. Thiel au: Es sind bereits so zahlreiche Amende ments gestellt worden, um aus diesem Dilemma herauszukommen, daß es mir leid thut, diese Zahl noch vermehren zu müssen. Im dessen ein Ausweg muß sich doch finden; dieser scheint in den An sichten des Herrn Staatsministers zu liegen, und ich bedauere nur, daß er sich nicht hat geneigt finden lassen, selbst einen be stimmten Antrag über die Fassung der Paragraphe zu stellen. Der Antrag des Abgeordneten Todt verbessert die Lage der Sache nur wenig. Denn wenn er sich auch der Ansicht des Finanzmi- nisterii annähert, so hat er doch die Bedingung nicht ausge nommen , unter welcher es seine Zustimmung erklärt had, näm lich die Bedingung des Wegfalls aller Steuerzuschläge, und es scheint doch nolhwendig, daß wir näher auf diese Ansichten ein gehen. Ich bin, — ich muß es ganz offen bekennen, — da gegen, daß die Rittergutsbesitzer eine besondere Quote geben sollen, und nicht nach Grundsteucreinheiten, wie alle Andern, beiträgen. Die Stenererhebung geschieht überall gleichmäßig nach den gefundenen Steuereinheiten- Nach demselben Grundsätze, den man bei den Rittergütern gelten lassen will, könnte jeder größere bäuerliche Grundbesitzer, der zufälligerweise ein größeres Quantum gibt, als andere seines Orts, mit demselben Rechte sa gender gäbe weit mehr als die kleineren Grundbesitzer zu der Er hebung, und da dadurch auch Vie Arbeit beiseiner Quote geringer sei, so müsse auch er eine bestimmte Quote an den Ortseinnehmer zu entrichten haben, oder selbst feine Steuer abführen können. Der Grund, warum die Rittergutsbesitzer eine ^besondere Quote verlangen, liegtidarin, daß sie fürchten, .durch Beschlüsse der Gemeinde, bei denen sie nicht concurriren, bedrückt zu werden, und das zu erreichen, ist allerdings nothwendig; darüber sind auch alle einverstanden, nur glaube ich, daß durch den Vorschlag der geehrten Deputation das nicht erreicht wird, was erreicht wer den soll. Nämlich es fehlt die Cognition der betreffenden Be sitzer über die Verwendung dieser Zuschläge und deren Höhe. Das Finanzministerium soll zwar darüber ccgnosciren, aber es kann unmöglich für jeden einzelnen Ort bemessen, wie viel in je dem einzelnen Falle übrig bleibt, und wie es zu verwenden ist. Es kann vielleicht nur alle 2bis 3Jahre ein Zuschlag nothwendig sein, wenn, um nicht Bruchtheilpfennige auszuschreibcn, so viel ausgeschrieben werden muß, daß Überschüsse stattsindon, wo es dann um so unmöglicher wird, über deren Verwendung zu co- 2*
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