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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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soll, um sie in der Leichenkammer beizusetzen, und dann wie der zurück und nachher noch an den Begräbnißplatz zu bringen ? Ich habe keinen Begriff davon — ich Llaube-vielmehr, daß dadurch gerade der Scheintodte dem wirklichen Kode entgegen geführt werden muß. Diesen speciellen Grund gebe, ich der Erwägung der hohen Kammer anheim. Der Hauptgrund, der mich aber bestimmt hat, dem Separatvoto beizutreten, ist der, daß seine Annahme hoffentlich die Verwerfung des gan zen Gesetzes nach sich ziehen wird, was ich von Herzen wünsche. Im Laufe der Diskussion ist es mir erst recht klar geworden, wie tief der vorliegende Gesetzentwurf in das sittliche und häus liche Leben der einzelnen Staatsbürger eingreift. Deshalb aber wünsche ich, daß dergleichen Institute nicht auf dem Wege des Zwanges eingeführt werden, der gewöhnlich zum entgegen gesetzten Resultate führt, sondern vielmehr als Produkte der freien Entwicklung und fortschreitenden Civilisation Platz im Volke greifen mögen. Würde die hohe Staatsregierung sich bestimmen lassen, den Gesetzentwurf jetzt beizulegen- und auf irgend ein? andere Weise durch Prämien und auf dem Wege der Verordnung dergleichen Institute zu befördern, so bin ich der erste, der dies billigen würde; allein auf dem Zwangswege wird ein solches Institut zu keinem erwünschten Resultaten füh ren. Noch Eins muß ich gedenken: Was ist eigentlich die Ursache der heutigen Verhandlung? die Petition zweier Männer, deren guten Willen ich nicht verkennen will, die aber die Sache nur aus dem theoretischen, nicht aber aus dem praktischen Ge sichtspunkte betrachtet haben, von welchem aus gesehen, aber das Bedürfniß des Gesetzes noch keineswegs so dringend er scheint. Prinz Johann: Ich muß mir erlauben, von dem Rechte Gebrauch zu machen, über einen Gegenstand zweimal zu spre chen, um einige Gründe für den Gesetzentwurf anzuführen. Ich. habe keine große Hoffnung Anklang zu finden, aber das soll mich nicht abhalten, das zu sagen, was ich denke, ob wohl ich die günstige Aufnahme des Minoritäts-Gutachtens aus der ständischen Praxis seit Jahren kenne. Zunächst muß ich den Herren beistimmen, die sich darüber ausgesprochen haben, daß man darauf nichts setzen müsse, daß früher die Petition von den Standen ausgegangen ist. Einmal kann die Kammer nicht gebunden sein an das, was sie bei einem frühem Land tage ausgesprochen hat; denn hat man sich darin geirrt, sokomme man von dem Jrrthum zurück. Es giebt kein Mitglied in der Kammer, was so oft gegen die häufige Anwendung des stän dischen Petitionsrechts gepredigt hat; aber in diesem Punkte bin ich bis jetzt die Stimme des Rufenden in der Wüste gewe sen. Was die Sache betrifft, so scheint es, als verwechsle man den Begriff der Leichenkqmmern mit denen der Leichenhauser. Ich glaube, daß die Leichenkammern nichts seien, als ein Aus kunstsmittel für den Fall, wenn die Aufbewahrung der Leichen im Hause unmöglich ist, und mir dünkt, daß man die Erfah rung, daß man die Leichenhauser nicht benutzt hat, auf die Lei chenkammern nicht anwenden kann. Denn, wenn der Leichen beschauer die Aufbewahrung einer Leiche bestimmt, fo werden es die Hausbewohner mit Dank erkennen, daß man sie derBe« fchwerden enthebt, die Leiche selbst aufzubewahren, da nicht allein die Familie des Verstorbenen, sondern auch andere dabei betheiligt sind. Ich komme nun auf den zweiten Einwurf des Separatvotums, daß nämlich schon zeither Leichen aufbewahrt worden seien. Wenn man von der Zeit bisher und von der Zeit nach Erlassung des Gesetzes spricht, so muß man unter scheiden, daß man früher die Leichen nur kurze Zeit im Hause aufbewahrte, daß aber künftig Fälle eintreten können, wo die Leichen längere Zeit in den Häusern verbleiben müssen. Wenn gesagt worden ist, daß man kein Gesetz für Ausnahmsfälle geben müsse, so stelle ich anheim, ob die Fälle, wo Leichenkammern nöthig sein werden- die Mehrzahl oder die Minderzahl bilden werden. So viel ist klar, für den Fall, wo Leichenkammern nicht nöthig sein werden, bedürfte es keines Gesetzes. Da reicht das Dispensationsrecht der Regierung aus, aber für den Fall, wo Leichenkammern nothwendig sind, bedarf es eines Ge setzes, -Auf die Billigkeit der Menschen und freiwillige Bei träge darf nicht gerechnet werden und ich glaube, es ist Sachs der Regierung, auch Vorurtheilen mit Kraft entgegenzutreten. Staatsminister Nostitz und Iänkendorf:Jchbingenö- thigt, mich auf wenige Bemerkungen zu beschränken, und kann dies um so mehr, als bereits von mehren geehrten Sprechern Gewichtiges für den Gesetzentwurf angeführt worden ist, Dis Regierung hat in den vorhin verlesenen Motiven die Gründe umständlich entwickelt, warum von der Errichtung von Lei chenhäusern, als Rettungsanstalten abzusehen war und sich vielmehr für den Zweck derpolizeilichen Todtenschau zu beschrän ken gewesen ist, auf die Errichtung von Leichenkammern und dieß wiederum unter gewissen Voraussetzungen, der Voraus setzung nämlich des Mangels an Raum in den Wohnungen und wegen zu befürchtender Gefahr der Weiterverbreitung an steckender Krankheiten, So beschränkt Gesetz, Verordnung und Instruction, die Errichtung und Anwendung der Leichen kammern, Die Einrichtung dieser Leichenkammern soll übri gens möglichst einfach und daher minder kostspielig sein. Ver kannte man auch nicht, daß selbst der in dieser Weise beschränkte Aufwand, bisweilen schwer aufzubringen sein werd?, so könnte man sich deshalb nicht entschließen, von der Errichtung von Leichenkammcrn gänzlich abzusehen, theils aus allgemeinen, ge- sundheitspolizeilichen Gründen, theils, um den Zweck derLod- tenschau in mehren Beziehungen nicht zu gefährden, und daß dieser Zweck ohne sie gefährdet sein würde, ist schon von mehren geehrten Mitgliedern überzeugend dargethan worden. Was aber insbesondere die von dem Hrn. v. Carlowitz bezeichnete Tendenz der Stände, bei ihrem Anträge am vorigen Landtage betrifft, so geht diese, wie mir scheint, so unzweifelhaft aus der ständischen Schrift vom 6. Novbr. 1837 hervor, daß ich mir erlauben muß, die hierher bezüglichen Worte dieser Schrift ins Gedächtniß zurück zu rufen: „Eine" gewissenhafte Todtenschau kann der Leichenhauser nie entbehren. Denn da in der Regel auch dem Arzte als sicheres Kennzeichen der wirklich entflohenen Lebenskraft, nichts übrig bleibt, als die Ab-
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