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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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einen starken Grund, gegen das Fortbestehen derselben anzukäm pfen, in die Hand giebt. Dies scheinen mir die hauptsächlich sten Gebrechen zu sein, denen durch einen neuen Gesetzentwurf abgeholfen werden könnte, ohne daß darum die Patrimonialge richtsbarkeit im Ganzen aufzuheben wäre. Wenn nun also der Beschluß der zweiten Kammer dahin modisicirt würde, daß die hohe Staatsregierung zu ersuchen wäre, auf künftigem oder einem der künftigen Landtage nicht gerade den vorigen Gesetz entwurf über Organisation der Untergerichte, welcher die Auf hebung der Patrimonialgerichte als Grundbestimmung enthielt, sondern einen neuen Gesetzentwurf über zweckmäßige Umgestal tung und Verbesserung der Untergerichte überhaupt, der könig lichen sowohl als der Patrimonialgerichte, den Ständen vorzu legen, wenn, sage ich, der Beschluß der zweiten Kammer in die ser Maße modisicirt würde, so sollte ich meinen, daß auch die erste Kammer kein Bedenken finden könnte, diesem Anträge bei zutreten, zumal, da er mit den von selbiger auf dem vorigen Landtage gefaßten Beschlüssen wenigstens zum Kheil zusam- mentrifft. Man wird mir zwar einhalten, daß mit einem sol chergestalt modisicirten Anträge die zweite Kammer sich nicht -einverstanden erklären würde, wie es schon in'Ansehung der bei dem vorigen Landtage von der ersten Kammer in dieser Bezie hung gefaßten Beschlüsse der Fall gewesen ist. Indessen hatte ich darauf zu erwiedern, daß doch wenigstens ein wiederholter Versuch zu machen sei, und daß mir die Hoffnung des Gelin gens gar nicht unmöglich scheint. Denn wenn sich die zweite Kammer überzeugen muß, daß die gänzliche Aufhebung der Patrimonialgerichte, die sie wünscht, nicht zu erreichen stehe, so kann sie doch nicht füglich die beantragte Verbesserung dieser Gerichte zurückweisen. Wenn man das Beste, das man wünscht, nicht erreichen kann, so darf man doch wenigstens das Gute,, das zu erreichen ist, nichtFerschmahen. Ich erlaube mir daher einen Antrag in folgender Fassung, der Kammer vorzule gen : „Daß die erste Kammer im Verein mit der zweiten Kam mer die hohe Staatsregierung ersuche, einen Gesetzentwurf über Zweckmäßige Umgestaltung und Verbesserung der Untergerichte überhaupt, sowohl der königlichen als der Patrimonialgerichte, auf einem der nächsten Landtage den Standen vorzulegen." Präsident v. Gersdorfr Die Kammer hat den vom Herrn v. Schilling vorgetragenen Antrag vernommen, und ich habe zu fragen, ob sie denselben unterstützt? — Wird nichrhin reichend unterstützt. -— Bürgermeister Wehner: Ich hatte mir vorgenommen, bei der bevorstehenden Verhandlung den Muckischen zu machen, d. h. gar nicht zu sprechen, weil ich voraussah, daß schöne Lieden keinen Erfolg haben würden. Allein ich muß nunmehr einige Worte sprechen, weil mein Herr Minoriratscollege abtrünnig geworden ist und ich nun ganz allein lei dem Minoritätsgur- achtcn stehe. Ich will auch dabei stehen bleiben, weil meine Ansicht sich nicht g-ändert hat, und ich trete sonach der zweiten Kammer unverändert bei. - Prinz Johann: Ich bin keineswegs blind gegen d'e Mängel der Patrimonialgerichtsbarkeit, ich will mich auch heute über diesen Gegenstand nicht weiter einlassen. Nur so viel als Grund in der Abstimmung meines Gutachtens will ich anführen: Ich glaube, daß die Acten in der Sache noch nicht ganz geschlossen sind, wir sind in einer Operation begriffen, die noch nicht zu Ende ist. Man möge sehen, wie viel Patrimo nialgerichte abgegeben worden sind, und man wird sich vielleicht dabei beruhigen können und die Erfahrungen abwarten, die sich bei neu organisirten königl. Gerichten darbketen. Ich meines Zchcils werde es mir zur strengsten Pflicht machen, Alles) was ich darüber erfahren kann, bis zur nächsten Standeversamm- lung einzusammeln. v. Crusius: Wieich über den Gegenstand denke und ur.- theile, habe ich bereits tatsächlich bewiesen. Der Erfolg hat meine Erwartungen und Voraussetzungen vollständig gerecht fertigt und daher habe ich keine Veranlassung voff der früher schriftlich und mündlich ausgesprochenen Ansicht abzuweichen. Ich trete also dem von Herrn Bürgermeister Wehner Ausge sprochenen aus voller Ueberzeugung bei. Bürgermeister Hübler: So wenig ich mich nachdem Gange, den die Verhandlungen über die Frage der Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit in beiden Kammern bisher ge nommen haben, der Hoffnung hingeben darf, daß bei nochma liger Aufnahme dieser wichtigen Frage zu einer Uebereinstim- mung der entschiedenen Meinungsverschiedenheit zwischen bei den Kammern zu gelangen sein werde, so stimme ich meines Kheils doch ebenfalls für den von der Minorität vorgeschlagenen Antrag an die Staatsregierung, auf anderweite Vorlage des Gesetzentwurfs, die Organisation der Untergerichte betreffend. Ohne hier in die Gründe einzugehen, welche für oder gegen die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit sprechen, erlaube ich mir nur den Grund herauszuheben, der mich vorzugsweise Zu dieser Abstimmung nöthigt. Es ist die Erwartung, daß bei nochmaliger Prüfung des früher den Ständen vorgelegten Ge setzentwurfs über bessere Organisation der Untergerichte, durch beiderseitiges Einverständniß, wenn auch nicht alles, doch we nigstens das sich erreichen lassen dürfte, den Hauptschadcn, an welchem die Verwaltung der Patrimonialgerichte, und zwar zum großen Theile ohne ihre Schuld leidet, nämlich die Man gelhaftigkeit der Criminaljustizpflege, durch deren Rückgabe in die Hand des Staates beseitigt zu sehen. Ich weiß wohl, daß diese so dringend zu wünschende Abgabe der Criminalgerichts- barkeit an den Staat, wenn man schon in unsrer Kammer da mit einverstanden gewesen ist, in jenseitiger Kammer keinen Anklang gefunden hat. Jndcß, Rom ist'nicht in einem Lage erbaut worden, und ich mag die Hoffnung nicht zurückweisen, daß bei nochmaliger ruhiger Erwägung des Gegenstandes, man doch wenigstens dahin gelangen werde, diese Hauptschattenseite unserer Iustizpflege zu entfernen. Präsident v. Gersdorf: Wenn nicht weiter über diesen Gegenstand gesprochen zu werden scheint, so würde ich Verum- lass'ing haben, zur Fragstellung überzugehen, und ich gehe zu nächst, meiner Schuldigkeit gemäß, auf das Gutachten der
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