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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Staatsminister v. Könneritz: Es lag wohl in der An sicht des Herrn v. Watzdorf, daß die Ammdements-zwar vorge lesen würden, aber nicht eher zur Unterstützung und Berathung kommen möchten, als bis die Redner in der Allgemeinheit ge sprochen hätten. Denn in der Lhat, es ist schwer die allge meine Berathung von der speciellen zu trennen, und mithin auch schwer im Allgemeinen zu sprechen, ehe man die verschiede nen Anträge kennt. Prinz Johann: Ich kann nicht der Ansicht des Herrn Staatsministers sein. Es ist dem Interesse der Antragsteller entgegen, wenn die Amendements bekannt werden, und nicht deren Entwickelung den Herren zusteht. Ich glaube, es reicht sofort aus, wenn die Antragsteller,. nachdem ihre Anträge vor gelesen worden sind, die Gründe für dieselben entwickeln kön nen, und darauf würde die Unterstützungsfrage folgen. Wer den sie nicht unterstützt, so ist es nicht nöthkg, eine weitere De batte hinzuzusetzen. Ich -hätte geglaubt, die AmendementSstel- ler gehörten in die Kategorie der eingeschriebenen Redner, indem besonder» Falle wie der vorliegende, wo specielle und allgemeine Debatte zusammenfallen. Graf Hohenthal ( Püchau ): Ich wollte nur sprechen, um mein Amendement zu vertheidigen. Präsident v. Gersdorf: Ich gestehe, ich muß mich dem ganz zuwenden, was von dem Herrn Staatsminister ausgespro chen und von Sr. königl. Hoheit unterstützt worden ist. Woll ten wir für jede einzelne Session ein anderes Verfahren bilden, so würden wir ost abweichend verfahren, und man wüßte nicht, wie der Gang einzuschlagen sei. Daß die Amendements vor gelesen werden, ist nothwendig, weil sie zur Kenntniß der Kam mer gelangen müssen; wenn man dann die Unterstützungsfrage darauf richtet, so weiß die Kammer, worauf sie sich einzulassen hat oder nicht. v. Watzdorf: Es ist das dem zeither beobachteten Ver fahren nicht angemessen; denn in der Regel soll nach der Land tagsordnung eine allgemeine Berathung statt finden, ehe auf die einzelnen §§. der Gesetze ekngegangen wird. Bürgermeister Wehner: Es ist wohl ein großer Unter schied zwischen Gesetzen, die viele enthalten, und Gesetzen, wo nur auf einen einzelnen Punkt Bezug zu nehmen ist, zu machen. Die ganzen Amendements gehen alle auf einen und denselben Punkt, und eine allgemeinere Berathung läßt sich kaum denken, wenn wir nicht wissen, was die Mitglieder durch ihre Amendements bewirken wollen. Mir schien es ganz in der Ordnung zu sein, wenn die Amendements vorgelesen wür den, und dann über den ganzen Gegenstand allgemeine Be rathung gepflogen würde, die hier mit der speciellen Berathung zusammenfällt. Prinz Johann: Ich erlaube mir folgenden Vorschlag zu thun. Die angemeldeten Redner sind theils solche, die über das Gesetz sprechen wollen, theils solche, die über ihre Amen dements sprechen wollen. Es würde das zweckmäßigste sein, wenn sämmtlkche Redner nach der Reihenfolge, wie sie sich an gemeldet haben, ohne Unterschied hintereinander sprächen. Es werden dann die gestellten Amendements vorgelesen und nach jedem die Unterstützungsfrage zu stellen sein. Ich glaube, so würde sich die Sache am besten machen. Präsident v. Gersdorf: Ist die Kammerdamiteinver standen, so würden wir diesen Weg einschlagen. Secretair ».Biedermann: Die wenigen Worte, welche ich zu sagen beabsichtige, haben das Separatvotum unter II. zum Gegenstände, welches ich allerdings angreifen will, aber nicht in seinem Schlußantrage, obschon ich mit diesem keines wegs einverstanden bin. Dies zu thun, überlasse ich andern Rednern. Ich habe nur gegen dessen Motivirung eine Be merkung zu machen, und zwar in Bezug auf die Citate aus den Pandecten. Als ich das Citat im zweiten Separatvotum sah, traute ich meinen Augen nicht recht. Beleuchtete man die Sache im Allgemeinen nicht, ich verwahre mich ausdrücklich dagegen, nicht im concreten Falle, so hätte dieVermuthung Platz greifen können, daß der Verfasser über den Sinn des Wortes t'ructus nicht recht im Klaren gewesen wäre. Da nun aber im vor liegenden Falle Hr. Professor ».Schilling gegenüber eine solche Vermuthung ganz unzulässig ist, so bleibt nichts übrig als anzunehmen, daß derselbe durch falsche Uebersetzung die Kammer absichtlich habe irre führen wollen. Ich muß gestehen, daß ich diese Vermuthung festhalten muß, hat mich schmerzlich berührt. Im Allgemeinen bemerke ich, daß man das Wort Frucht nicht im weiteren juristischen Sinne nehmen kann, wenn von Früchten die Rede ist, die zur Aeßung des Wildes dienen, da man ein Wort hat, welches jenen Sinn besser bezeichnet, das Wort Nutzung. Betrachte ich nun das Citat aus ll. 48 v. äe uslckruetu, so giebt schon die grammaticalische Auslegung, daß hier nicht hat gesagt werden sollen, daß Holz eine Frucht sek, sonst hätte nicht stehen können in üuotu. Noch sichrer ergiebt sich durch die logische Auslegung, für welche die erste Regel ist, eine Stelle nicht aus dem Zusammenhänge zu reißen, daher ich um die Erlaubniß bitte, die ganze Stellezu lesen; diese lautet: csellimm, stiamsi intompestive ooosa sit, in tr iietu ess« constst, sicut olas immsturs ieots, item koe- nnm immoture caesum, in kruotu est. Hier ist der Sinn offenbar der, daß auch, wenn die Erzeugnisse eines Gutes früher eingebracht worden sind, als sie bei regelmäßiger Wirth- schaft hätten eingebracht werden sollen, die doch dem usutrne- tiisriu8 als Nutzung zuzusprechen sind. Wenn man nun hier „Nutzung" mit„Frucht" übersetzen wollte, hatte mandieLehre, daß eine Olive, wenn sie auch unreif gepflückt ist, doch eine Frucht bleibt, diese Lehre haben uns aber die Pandecten denn doch wohl nicht geben wollen. Es läßt sich aber auch die Sache von der scherzhaften Seite betrachten, und ich glaube, sie eignet sich dazu noch mehr als zur ernsthaften; um dies zu thun, er laube ich mir, Ihnen I-. 62 l). 6« mmlruotu vorzulesen. Hier lautet es: „usukruetuarinm vensri in saltibus vel mantibus
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