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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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gen das Deputationsgutachten gesprochen, und in sofern habe ich nichts zu erinnern. Allein der Herr Bürgermeister Schill hat den Wunsch ausgesprochen, daß die Grundsätze bei der Werthsermittelung möchten nochmals einer Prüfung unterwor fen werden. Dem muß ich mich ebenfalls anschließen; denn ich kann wohl bezeugen, daß man früher öfter nicht hat begreifen können, wie das Resultat der Taxation des einen und andern Gebäudes von einem und demselben Taxator hat hervorgehen können. Nun ist mir aber auch allerdings bekannt, daß Häu ser, die blos ausgebeffert worden sind, nicht so hoch taxirt wor den sind, als die Ausbesserung gekostet hat. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: In Bezug auf- den vom Herrn Bürgermeister Schill ausgesprochenen Wunsch habe ich nur zu bemerken, daß zwar dem Ministerium Uebelftände der bezeichneten Art nicht bekannt worden sind, daß es indeß unbedenklich sein werde, eine nochmalige Prüfung der Grundsätze des Verfahrens der Werchsermitrelung eintreten zu lassen, um zu sehen, ob und irr welchen Beziehungen eine größere Bestimmtheit der Vorschrift sich werde ermöglichen lassen. Präsident v. Gersdorf: Der Herr Bürgermeister Schill hat vorhin blos einen Wunsch ausgesprochen, nicht einen An trag gestellt. Bürgermeister Schill: Nein, ich habe keinen Antrag stellen wollen. Präsident v.Gersdorf: Es kann daher auch die Meinung nicht dahin gehen, daß das als Wunsch Ausgesprochene in die Schrift ausgenommen werde, sonst müßte ein Antrag vorher gehen. Es ist bas nicht geschehen, und ich glaube daher blos zwei Fragen stellen zu können. Die erste Frage ist zu stellen auf das, was die Deputation im Bericht gesagt hat, indem sie uns dort anräth: „sich bei dem eingeschlagenen Catastrationsverfahren bis hierher zu beruhigen, und zwar um so mehr, da die Ca taster nach der neuen Bestimmung im ganzen Lande beendigt sind, welcher letztere Grund der einzige ist, der mich, den mitun terzeichneten von Carlowitz, zu diesem Vorschläge bestimmt hat." Ich frage die Kammer, ob sie hierin ihrer Deputation bei stimmt?— Einstimmig Ja.— Präsident v. Gersdorf: Die nächste Frage wird auf der felgenden Seite begründet sein. Die Deputation räth uns hier an, folgende Erklärung abzugeben, wie sie in den Worten enthalten ist: „wie sie es für angemessen erachte, daß auch in Zukunft das von der Staatsregierung, Behufs der Ausmitte lung des Werthes der zu versichernden Gebäude, in der neue sten Zeit beobachtete Verfahren beibehalren, diese Werthausmit telung demnach durch Sachverständige bewirket, den Interessen ten aber, ohne von diesen eine Werthsangabe zu verlangen, das Resultat zur Erklärung vorgelegt werden möge." Ich frage die Kammer, ob sie auch hierin ihrer Deputation beistimmt? — EinstimmigJa.— Referent Bürgermeister Wehner: Wir gehen nun zum zweiten Punkte über. Die Regierungsvorlage sä II lautet: Dabeihaben Allerhöchstdieselben II. zu Vermeidung künftiger Umrechnungen und der daraus für die Verwaltung entspringenden Unzuträglichkeiten, für angemes sen, auch in Rücksicht auf die von voriger Ständeversammlung in der Schrift vom 17. November 1837 ausgesprochene Er mächtigung der Regierung, dahin Vorkehrung zu treffen, damit der 2IGuldenfuß bald möglichst im Lande eingesührt werden könne, für unbedenklich gefunden, in §. 3 gedachter Verordnung Ver fügung treffen zu lassen, daß gleich mit Beginn der neuen Ein richtung der Anstalt der 14Lhalerfuß bei derselben eingeführt werde. Es ist jedoch den Versicherern nachgelassen worden, die katastrirten Werths- und Versicherungssummen binnen einer bestimmten Frist um 2A Procent zu erhöhen, so weit solches mit Rücksicht auf die in der §. 27 des eingangserwähnten Gesetzes und ß. I der Generalverordnung der Brandversicherungscom- missi'on vom 25. Januar 1836 vorgeschriebenen runden Sum men thunlich ist. Referent Bürgermeister Wehner: Es in dieser Beziehung im Berichte von Seiten der Deputation Folgendes gesagt: Zu H. In der auf das Decret, das Münz- und Geldwesen betreffend, erlassenen ständischen Schrift vom27.Novbr. 1837 ist ein Antrag enthalten, welcher dahin geht: „daß die bereits angeknüpften Verhandlungen über Einfüh rung eines allgemeinen Münzfußes zwar fortgesetzt, daß aber, dafern diese Verhandlungen mit Ablauf des Jahres 1838 ohne Erfolg geblieben sein sollten, dahin Vorkehrung ge troffen werden möchte, daß der 21 Guldenfuß baldmöglichst im Lande eingeführt werden könne." (Landtags-Acten vom Jahre I8UIV. Abth. S. 180.) Wenn nun aber sonach die in der königlichen Mittheilung näher bezeichnete Verfügung den ständischen Wünschen entspricht und zugleich den bei dem Brandkaffen-Jnstitut betheiligten Jn- teressenien Gelegenheit, den Agiobetrag durch Erhöhung der Versicherungssummen auszugleichen,. Gelegenheit gegeben worden ist; so ist solches nur dankbar zu erkennen, und die Deputation der Meinung: „daß es bei der Mittheilung sein Bewenden haben dürfte." Präsident v. Gersdorf: Hat Jemand über diesen Ge genstand irgend etwas zu sprechen? Wenn nicht, so werde ich die Kammer fragen, ob auch sie überzeugt sei, daß es bei dieser Mittheilung sein Bewenden haben könne? — Die Kammer giebt allgemein ihre Zustimmung. — Referent Bürgerm. Wehner: Im allerhöchsten Decrete heißt es unter III. ferner: HI. Ueber die Zulässigkeit der Versicherung bis zur Höhe des katastrirten vollen Zeitwerthes, so wie über die Rathlichkeit der Einführung eines nach den Graden der Feuergefährlichkeit be rechneten Classificationssystems, sind durch vielfach und vielsei tig eingezogene Erkundigung itt allen Theklen des Landes sehr umfängliche Erörterungen angestellt worden. Die überwiegende Mehrzahl der hierüber erforderten Gutachten ist
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