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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 325. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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tergrabe ihren Heerd doch nicht; ihr Verdienst und ihr Gewerbe ist sehr dem Zufall ausgesetzt und ist dem sichern und mäßigen Er werbe des Grundcigenthums gar nicht gleich zu stellen, und sind für denselben jetzt ungünstige Coyjuncturen eingetreten, so läßt sich doch erwarten, daß dieselben nur als vorübergehend zu be trachten sind. Für das Land ist bei diesem Landtage eben deß- halb so Manches zur Erleichterung geschehen und ich hoffe, daß man die traurige Lage der Städte nicht noch mehr verkümmere» Dergleichen Maßregeln müssen dem Landbewohner mehr schaden, als nützen, die Städte allerdings beeinträchtigen und ihren so nö- thigrn Crcdit sicher nur untergraben und so das Gesammtwohl des Staats vereiteln und behindern. Eine Verschmelzung meh rerer Handwerker unter einander würde vielleicht im Allgemeinen weniger gefürchtet werden, und möchte sogar manchen Streit lö sen und begegnen, und ich wünschte doch, daß dieser hohe Ge setzentwurf zur Berathung gezogen würde, Wg, M ichter (aus Lengenfeld): Ich will mir nur rin Paar Worte Mer den Antrag desAbg.v. Thielau erlauben. Dieser Antrag zerfällt in 2 Lheile r 1) der vorgelegte Entwurf soll zurück gelegt, 2) die Negierung ersucht werden, künftigen Landtag einen andern Gesetzentwurf vorzulegen, und darinn die Freiheit der Betreibung der Gewerbe auf dem Lande auszusprechen. — Was den ersten betrifft, so wäre es wohl rathsam, den Entwurf zu be lachen. Ein vollständiges Gesetz könnte höchstens erst in 2 Jah ren erscheinen. Und. so würden doch inmittelst durch genaue Bestimmungen manche unselige Streitigkeiten und Processe vermieden» — Gegen den zweiten Theil des Antrags, welche der Negierung vorschreibk, die völlige Gewerbsfreiheit auszusprechen, muß ich mich auf das Bestimmteste erklären. Ich kann die Minung nicht theilen, daß man-das Vorrecht derStadte, Hand werker zu setzsst, sofort mit einem Federstriche gänzlich aufheben will. Gegen Beschränkung habe ich nichts. — Seit Jahrhun derten war das Jnnungsfiben mit dem städtischen Leben auf das Innigste verwebt- In altdeutschen, in sächsischen Rechten ist das Vorrecht der Städte? begründet. Nicht bloß km Mandate pon 1767 , nein, auch in altem Gesetzen , in dem Ausschreiben von 1550, wo noch an keine Accise zu denken war, findet man es erwähnt. Im Eingang des' Mandats von 1767 ist zur Motive nicht bloß die Befürchtung, daß der Landmann die Erlernung ei nes Handwerks der pes Feldbaues vorziehen werde, angenom men, sondern vorzüglich auf die Klagen der Städte und ihren be- sorglichen gänzlichen Werfall Wcksicht genommen worden. — Die Besitzer großer Ustvettiett halten fest an ihren Vorrechten, Sie geben sie gar nicht, oder nur gegen Entschädigung .auf. Die Bürger m Städten sollen alle ihre Vorrechte ohne Entschädigung zum Opfer geben. — Las ist"wahr, der Gutsherr auf dem Lände kann einigen Nutzen haben/ wenn die Zahl seiner Gerichts- Wergchenen sich vermehrt, er hat aEstüch zuweilen Schaden- --- Der Landmann wird wenig Nu/M-chaben, äußer, daß er mehr von der Ärmenkafft in Anspruch genommen wird. Ich frage: in welcher Gemeinde ist es besser, da, wo blos Bauern, Ader wö auch viele Häusler sind?' werdest den Städten aber die Bewerbe entzogm, ss 'sinfm'Häufer ünö'GiÄdsiüKeK LVerth: Wahr ist-es, 8H der/ der Wk Ktznstj'Prpftssryn odex WstißL Fertigkeit gelernt hat, das Wahlrecht haben sollte- wo er sich nie- derkassen will. Allein dieses -Wahlrecht ist ohnehin schon durch manche Rücksichtnahme beschränkt. Wird einst die Versorgung der Armen Sache des ganzen Staates, so hören alle andern Vor rechte und deren Surrogate auf, sind die Abgaben im ganzen Lande gleich vertheilt, dann dürfte auch die Gerechtigkeit weni ger dagegen einzuwenden haben/ wenn auch die Vorrechte der Städte ganz aufhören. . . Abg. Delling: Ich kann mich nur den Ansichten anschlle- ßen, welche der Abg. aus Freiberg, der Abg. aus Zwickau, und der letzte Herr Richter aus Lengrfeld ausgesprochen hat. So sehr man aber übrigens den vorliegenden Gesetzentwurf auch an gegriffen hat, so kann ich mich doch nicht überzeugen, daß die hohe Staatsregierung einen falschen Weg betreten habe; im Ge- gcntheil scheint sie mir grade den richtigem gewählt zu haben, in- dxm sienurgemessenen Schrktte § vorwärts schreitet, und eine freiere Bewegung der Gewerbe und des Handels nur mit Berücksichtigung bestehender Einrichtungen herbei zu führen beabsichtiget. Sie hat das auch in den Moti ven des Gesetzes so klar, so treffend, so schön auseinander gesetzt, daß ich derselben nur meine hohe Achtung zollen kann und nur auf diese Hinweisen darf, um den Wunsch zu rechtfertigen, den ich so eben aussprechen werde, nämlich: daß es der hohen Kammer ge fallen möge, von dem Lhielau'schen Antrag ganz abzusehn und auf eine ferncrweite Berathung des Gesetz-Entwurfes einzugchy, zumal der Herr Antragsteller das neue Gesetz auf eine allgemeine Gewerbsfreiheit basirt haben will. Einer solchen werde ich nie das Wort reden; denn ich kann mich nicht überzeugt halten, daß diese je das Wohl des Staats, das Glück des platten Landes, in sp überreichem Maße herbeiführen wird. / - Abg. v. Lhjelau: Die Kammer wird mirwohl das Wort .zugestehen, um etwas zur Rechtfertigung meines Antrags vor zubringen. Es versucht der letzte Redner, aus dry Motiven Gründe für den Gesetzentwurf hervor zu hebest.. Das leugne ich nicht, daß die Motiven vortrefflich sind , aber dtzS Gesetz ist nicht nach den Motiven; daS ist das Schlimmste ; wenn in den Motiven ausgesprochen ist, wir wollen eine mäßige Freiheit ge best, und darauf fortbauen und diese wäre in dem Entwürfe -vorhanden-, so möchten die Gründe Stich Hakten; aber wenn wir auf dem Gesetzentwürfe, wie er mns porlicgl , fortbaum wollen , so werden wir auf einen ganz andern Weg kommen. Ich lasse daß dahin gestellt. Es ist von einem andern Redner -geäußert worden, man soll nur den Eingang des Mandats von vost 1767 betrachten, woraus es sich zeigen werde ,- aus welchen Ursachen die Zünfte entstandest seien." Ich muß gestehen, daß dieser Satz so bekannt ist,' daß es keiner Bemerkung mehr dar über bedarf? Ich habe aber gesagt, daß die Zeiten sich geän dert-- daß seit 1767 die Gewerbsverhältnifse einen ganz andern Platz eingenommen haben', 'als hieß früher der Fall wär. Mm hat gesagt - man, könne'nicht glauben, daß die Beschwerdefüh rung der Innungen in Betreff des Verbietungsrechts nicht be rücksichtigt würde ; man könne der Regierung nicht zutrauen, daß sie gegen alle Rechte und Gesetze Costcessiost ertheile- Nstst, dH ich gesagt habe, hie Negierung soll nach'ihm Machtvoll-
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