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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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rersekts, was die Geldfrage betrifft, im Gesetze zu scheiden, und ich werde in letzterer Beziehung ebenfalls einen Antrag zu stellen mir erlauben. Er lautet: „die §§. 2 und 3 aus dem Gesetze auszuscheiden und eine auf eine bestimmte Summe ge richtete Geldbewilligung bei Position 66 «1. auszusprechen." Ich bitte den Herrn Präsidenten, diese beiden Anträge zur Unterstützung zu bringen. Präsident v. Haase: Es sind eben zwei Anträge von hem Abg, v. Nostitz gestellt worden; der erste ist allgemeinen Inhalts, der zweite bezieht sich insbesondere auf die §K. 2und 3. Inzwischen glaube ich, es wird ohne Nachtheil sein, wenn auch jetzt schon vorläufig der Antrag über die §§. 2 und 3 mit zur Unterstützung gebracht wird, wobei es sich von selbst versteht, daß derselbe späterhin, wenn er unterstützt würde, erst. bei der betreffenden Paragrgphe dr'scutirt wird. Der erste Antrag lautet so: „daß das Gesetz, was die Disciplinar- dcstimmungen betrifft, auf den ganzen Stand der öffentlichen Lehxer erstreckt werde." Wird djcftr Antrag unterstützt? — Es haben sich 19 Mitglieder für ihn erhoben und er ist dem nach hinlänglich unterstützt. Präsident 0. Haase: Der zweite Antrag kautet: „die §§. 2 und 3 aus dem Gesetze auszuscheiden und eine auf eine Lestimmte Summe gerichtete Geldbewilligung bei Position >66 6. auszusprechen." Wird dieser Antrag unterstützt? — Ist ebenfalls hinreichend unterstützt. Präsident V.Haasc: Bei Bezeichnung der Paragraphen in dem Anträge hat der Antragsteller nicht die §§. 2 und 3, die er darin benannt, sondern die §§, 1 und 2 aus dem Gesetz ausgeschieden wissen wollen. Es wird sich daher, um diesen Jrrthum zu beseitigen, nöthig machen, den Antrag in dieser verbesserten Weise zur Unterstützung zu bringen. Er lautet daher nunmehr so: „die §§. 1 uich 2 aus dem Gesetze auszu scheiden, und eine auf eine bestimmte Summe gerichtete Geld bewilligung bei Position 66 ö. auszusprechen." Wird der in Lieser Maße abgeänderte Antrag unterstützt? — Hin? reichend. Präsident v. Haase: Es haben zuerst der, Herr Refe rent und dann der Abg. Rittner das Wort. Referent Abg. v. Kuntzfch: Meine Herren.' Was den ersten Antrag des Abg. v. Nostitz betrifft, so mag ich in düs Materielle desselben nicht eingehen, aber in formeller Hinsicht muß ich allerdings bemerken, daß er heute durchaus nicht hier her gehört. Wir haben es ausschließlich nur mit dem Volks? schulgesetze von 1885 und mit einigen Abänderungen dessel ben zuthun, aber durchaus nicht mir den Verhältnissen an derer Lehrer, als den Wvlksschullehrern, nicht mit Lehrern auf Gymnasien und Gclehrtenschuien. Ich glaube also, daß die geehrte Kammer auf eine Diskussion über diesen Antrag heute gar nicht eingchen kann, und wenn mithin derAbg^ v. Nostitz seinen Antrag verwirklichen wil!> so muß er ihn U K. selbstständig einbringen bei einer andern Gelegenheit; zum Volksschulgesetze scheint er mir aber nicht zu paffen. Abg. Rittn er: Auch ich bin entschlossen, gegen die 1 und 2 der Gesetzvorlage zu stimmen, und für den Fall, daß diese beiden Paragraphen angenommen würden, selbst gegen das ganze Gesetze Daß der Beweggrund hierzu nicht darin zu finden ist, als wäre ich Willens, alle und jede Unterstützung für die Volksschullehrer aus der Staatskasse zu verweigern, diese Befürchtung wird widerlegt durch das Gutachten Ihrer zweiten Deputation über Position 666., wo dieselbe nicht nur anrathet, diese Unterstützung ferner zu bewilligen, sondern sich auch zu eiyer namhaften Erhöhung dieser Summe einstim mig bereitwillig erklärt hat. Die Bedenken, welche mich veranlassen, gegen beide Paragraphen zu stimmen, werde ich versuchen in der Kürze mitzutheilen. Das erste und haupt sächlichste besteht darin, daß es mir scheint, als sei die Gesetz vorlage und namentlich die §. 2 dazu bestimmt, ein Princip ins Leben eknzuführen, mit dem ich mich nicht einverstehen kann. Ich stehe hier in vollkommenem Widerspruche mit einigen Aeußerungen des.Abg. Reichenbach, Derselbe meinte, es müsse dahin kommen, daß die Volkserzkehung Sache des Staates sei. Ich bin der entgegengesetzten Meinung, ich bin der Ansicht, daß die Erziehung der Kinder und der hiermit in unmittelbarem Zusammenhänge stehende Elementarunter richt Sache des Einzelnen, Sache der Familien sei. Die Familie zu unterstützen, ist aber vor Allem und ausschließlich nur Sache der Gemeinden. Es könnte nun zwar eingewen detwerden, daß in §.2 ausdrücklich steht: „bei deren (der Schul gemeinde) Unvermögen die Stüatscasse einzuschreiten hat." Aber ich rufe ins Gedachtniß zurück Dasjenige, was bei Ein führung des Volksschulgefetzes geschehen ist, um in Beziehung auf die in demselben den Gemeinden auferlegten Pflichten die Kräfte der Gemeinden möglichst niedrig festzustellen. Die Gemeinden werden nun immer gewiß von Neuem sagen: wir sind unvermögend dazu. Meiner Ansicht nach sind diese Worte gewissermaaßen ganz illusorisch; oder sind sie es nicht, dann scheint mir, als ob man gegen die Gemeinden wenigstens theilwciseeine sehr großeHärte ausüben wütde. Ich kann von meinem Standpunkte aus nur dazu die Zustimmung geben, daß den Communen auferlegt werde, für den Einzelnen nur das äußerst Nothwendkge zu beschaffen, nur das unbedingt noth- wendige Bedürfniß zu befriedigen. Alles Andere ist, wie ich gesagt habe, nm Sache der Familie; kann diese das fragliche nicht leisten, das aufgestellte Bedürfniß des Individuums nicht erfüllen, so muß das Individuum darauf verzichten. Ich achte das Familienleben zu hoch, als daß ich ihm diese Pflicht nicht zuerkennen sollte; ich bin der Meinung, daß die Familie im engeren Sinne des Wortes die Duelle aller der Lugenden ist, die den Menschen im Allgemeinen groß und edel machen und ihn als Staatsbürger befähigen, seinem Wüterlande wahrhaft zü nützen, und davon ausgehend, werde ich nicht meine Zustimmung zu einem Gesetze geben, welches 40»
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