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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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sicht des Präsidenten aber geschehen würde) sagen, daß etwas geschehen solle, und dann erst erklären, daß nichts geschehen soll. Es scheint mir natürlicher zu sein, mit nichts anzufan- gen und mit etwas aufzuhören. Abg. Klinger hat darauf aufmerksam gemacht, daß der Antrag des Abg. v. Dieskau und Genossen gespalten werden müsse. Auch das ist richtig, um eben den gedachten Herren die Möglichkeit zu eröffnen, dann, wenn der erste Thekl des Antrags abgeworfen wird, doch noch einem andern Anträge beizupflichten; würde aber die Sache umgedreht, so fürchte ich, daß beide Anträge, der Funkhänel-Koch'sche und der Held-v.Friesen'sche abgeworfen -werden würden. Abg. Funkhänel: Ich bin auch, und zwar zum ersten- male, in dem Falle, einen Vorschlag des Herrn Präsidenten hinsichtlich der Fragstellung anfechten zu müssen. Ich glaube, daß Z. 84 der Landtagsordnung wie für unfern heutigen Fall geschaffen ist. Wenn wir zuerst mit dem v. Dieskau-Müller- Löwe'schen Anträge anfangen und diesen abwerfen, so ist es sehr wahrscheinlich, daß diejenigen, welche dagegen gestimmt haben, für den nächstfolgenden Antrag stimmen wollen und eben aus diesem Grunde gegen jenen gestimmt haben werden. Ganz dasselbe Verhältniß findet bei jedem folgenden Anträge statt. Der Koch-Funkhancl'sche nähert sich schon etwas mehr der Regierungsvorlage, als-er v. Dieskau-Löwe-Müllersche; dasselbe gilt von dem Held-Friesenschen, und wäre der abge worfen, so bliebe nur übrig, uns für die Regierungsvorlage zu entscheiden. Ich bin daher der Meinung, daß, wenn wir die Ansicht des Herrn Präsidenten annehmen, wir geradezu §.84 der Landtagsordnung aufheben würden; denn Alles, was für diese Ansicht und gegen das, was der Berichterstatter und der Abg. Klinger vorgeschlagen, spricht, würde gegen §. 84 der Landtagsvrdnung an sich sprechen. Abg. v. Dieskau: Ich habe nur kurz erklären wollen, daß ich dem Vorschläge des HerrnBerichterstatters beistimme, micht aber demVorschlage des Herrn Präsidenten. Ich glaube ebenfalls, daß der Antrag der Majorität vor allen Dingen zur Abstimmung gebracht werden müsse. Es ist durch den zweiten und dritten Antrag Gelegenheit genug geboten, für etwas Positives zu stimmen. Ist von dem Herrn Präsidenten gesagt worden, daß in dem Anträge der Majorität lediglich eine Negation enthalten sei und man beinahe zweifeln könne, ob derselbe überhaupt zur Abstimmung gebracht werden dürfe, so möchte ich doch einhalten, daß er ein Antrag eines Ausschus ses und noch dazu einer Majorität des Ausschusses ist und jedenfalls über dergleichen Anträge abgestimmt werden muß, und dann würde ich ebenso die beiden andern Anträge für bloße Negationen halten können, weil beide voraussetzen, daß die Paragraphen gestrichen und etwas Anderes an ihre Stelle gesetzt werden soll. Präsident Cuno: Meine Herren! Meine Meinung ist noch diejenige, die ich zu Anfänge ausgesprochen habe, aber ich habe auch gleichzeitig erklärt- daß ich auf Widerspruch ge faßt sei, und bin schlechterdings nicht gemeint, diesem Wider spruche gegenüber blos meine eigene Meinung festzuhalten. Ich wasche meine Hände in Unschuld, wenn derFall eintreten sollte, den ich gleich anfänglich wenigstens als möglich bezeich net habe, der Fall nämlich, daß jeder Antrag abgeworfen würde. Abg. Biedermann: Ich glaube doch etwas zur Be ruhigung Ihrer Bedenken beitragen zu können aus der Fas sung des Dieskau'schen Antrags. Mir scheint nämlich, daß, wenn der Dieskau'sche Antrag abgeworfen wird, und auch selbst, wenn diejbeiden andern Anträge abgeworfen werden sollten, wir doch nicht zu einer bloßen Negation kommen. Der Dieskau'sche Antrag will, daß die beiden Paragraphen in dem Gesetz weggelaffen werden, ohne daß anderen Stelle eine an dere Bestimmung zu treten habe. Wird das verneint, nun, so ist damit, daß wir heute keine der vorgelegten Bestimmun gen annehmen, noch nicht gesagt, daß wir keine andern wol len ; dann glaube ich, geht die Sache an den Ausschuß zurück. Präsident Cuno: Das wäre vollkommen richtig, wenn nicht auf die Worte: „ohne daß an deren Stelle eine andere Bestimmung trete," nach Wunsch des Abg. Klinger eine besondere Frage gerichtet werden sollte. Abg. Biedermann: Das würde ich nicht für richtig halten. Ich glaube, daß der Satz im Ganzen genommen werden muß, weil der Antragsteller es so gemeint hat. Eine bloße Streichung enthält jeder Antrag. Das Essentiale des Dieskau'schen Antrags besteht aber darin, daß die Para graphen gestrichen und nichts Anderes an ihre Stelle gesetzt werden soll. Präsident Cuno: Was der Abg. Biedermann sagte, halte ich meinerseits für vollkommen richtig; in den hervor gehobenen Worten liegt das Wesentliche des Dieskau'schen Antrags. Ich erinnere aber wiederholt, daß auf diesen Lheil des Antrags nach des Abg. Klinger Wunsch eine besondere Frage gestellt werden soll. Wie dann, wenn die zweiteFrage verneint wird? Abg. Klinger: Wenn mein Wunsch auf Spaltung des Antrags irgend ein Bedenken erregen sollte, so will ich ihn zurückgezogen haben; aber ich bin nun in der Lage, gegen den ganzen Dieskau'schen Antrag zu stimmen, während ich außerdem für den ersten Theil gestimmt hatte, nämlich für die Streichung. Präsident Cuno: Nun, meine Herren, meineMeinung habe ich aufgegeben, um mich aber zu versichern, daß sch die Ihrige vollständig treffe, so frage ich, ob wir zunächst den Dieskau'schen, dann den Funkhänel'schen und zuletzt den Friesen'schen Antrag zur Abstimmung bringen wollen? — Einstimmig Ja. Präsident Cu no: Zunächst also frage ich Sie, ob Sie, wie die relative Mehrheit des Ausschusses, die Abgg. v. Dies kau, Müller aus Neusalza und Löwe Ihnen anrathet, die.
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