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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-01-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
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tere Zusatz der Deputation zur Abstimmung zu bringen. Ich frage die Kammer: ob sie sich auch für diesen weitern Zusatz der Deputation erklärt? — Geschieht einstimmig. Berichterstatter Vicepräsident V. Schaffrath: Nach §. 106 folgt §. 122 und §. 123, welche nach der angenomme nen Regel als angenommen zu erachten sind, wenn Nie mand einen Antrag dagegen stellt. Wir kommen nun zu Abschnitt XIII. Abg. v. Berthold: Ich habe zu §. 106 der Regie rungsvorlage einen Vorschlag zu machen. Wenn man ein mal die Abtheilungen als möglich annimmt, so muß man ihnen auch für diesen Fall einigen Nerv und einige Lebens- thätigkeit zugestehen, und daher geht mein Antrag dahin, zu Z. 106 hinzuzufügen: „Es steht in dem Ermessen der Kam mer, den Abtheilungen für solche Gegenstände, welche ihnen zugewiesen werden, die Deputationswahlcn zu überlassen." Es wird das in vielen Fällen eine sehr willkommene Abkür zung des lästigen Wahlgeschäfts sein. Präsident Hensel: Der Abg. Berthold schlagt vor, zu 106 des Regierungsentwurfs hinzuzufügen: „Es steht im Ermessen der Kammer, den Abtheilungen für solche Gegen stände, die ihnen zugewiesen werden, die Deputationswah len zu überlassen." Wird der Antrag unterstützt? — Ge schieht ausreichend. Präsident Hensel: Wünscht Jemand hierüber zu sprechen? Da Niemand spricht, so bringe ich den §. 106 mit dem vom Abg. Berthold vorgeschlagenen Zusätze zur Ab stimmung. Der Zusatz des Abg. Berthold lautet: „Es steht im Ermessen der Kammer, den Abtheilun gen sür solche Gegenstände, die ihnen zugewie sen werden, die Deputationswahlen zu über lassen." Erklärt sich die Kammer für diesen Zusatz? — Geschieht gegen 6 Stimmen. Berichterstatter Vicepräsident v. Schaffrath: Er lauben Sie mir einige Vorbemerkungen. Im Abschnitt XIII. beziehen sich sämmtliche Abänderungsvorschläge der Deputa tion, soviel ich mich erinnere, auf die Voraussetzung, daß die Regierung den Kammern die Initiative und zwar sofort ertheilen werde, d. h. das Recht, daß auch die Kammern und einzelne Mitglieder derselben Gesetzentwürfe einbringen und beide Kammern gemeinschaftlich dieselben an die Negie rung bringen können, was jetzt nach §. 85 der Verfassungs urkunde verboten war, wo es ausdrücklich heißt: „Gesetz entwürfe können nur hon dem Könige an die Stände, nicht von den Ständen an den König gebracht werden." Es wird also zuerst über die Principienfrage abzustimmen sein, ob wir einen solchen Antrag an die Regierung stellen wollen. Also zuerst über den auf Seite 11 des Berichts unter Nr. 4 ent haltenen Vorschlag, nämlich es ist: 4) an die Staatsregie rung (in der Schrift) folgender Antrag zu stellen: dieselbe wolle so schleunig als möglich den Kammern zur Aufhebung II. K. (Erstes Abonnement.) des ersten Satzes des §. 85 der Verfassungsurkunde mit einem Gesetzentwürfe des Inhalts: Der §. 85 der Verfassungs urkunde ist aufgehoben. An dessen Stelle tritt folgende Be stimmung: „Gesetzentwürfe können sowohl von der Negie rung an die Kammern, als von den Kammern an die Regie rung gebracht werden. Auch können die Kammern auf neue Gesetze, so wie auf Abänderung oder Aufhebung bestehender antragen. Jedem Gesetzentwürfe sind Motiven beizufügen." entgegenkommen. Zugleich schlägt dieDeputation vor: „Die Regierung für den Fall, daß sie mit dieser Abänderung des §. 85 der Verfassungsurkunde und einem solchen Gesetzent würfe einverstanden ist, auch ohne und vor dessen Geneh migung durch die Kammern, zur Bekanntmachung eines solchen Gesetzes, unter Beziehung auf diese Zustimmung, zu ermächtigen." Königl. Commissar Lodt: Auch hier sehe ich mich ver anlaßt, auf die von dem Herrn Staatsminister abgegebene Erklärung Beziehung zu nehmen. Es ist eine wichtige Prin- cipfrage, welche hier zur Verhandlung kommt, und ich bin daher nicht ermächtigt, irgend welche Erklärung in Bezug darauf Namens der Regierung abzugeben. Wenn die Kam mer Beschluß darüber faßt, so wird dieser Beschluß Seiten der Regierung erwogen werden und den Kammern eine Er klärung darauf zugehen. Nur das erkläre ich, daß auf die vorgeschlagene Ermächtigung auch sür den Fall des Zuge ständnisses von Seiten der Regierung nicht eingegangen, von einer solchen Ermächtigung also kein Gebrauch gemacht, son dern bejahenden Falls eine besondere Gesetzvorlage deshalb an die Kammern gebracht werden würde. Diese Bemerkung möge zugleich auf die einzelnen hierher gehörigen Vorschläge der Deputation in dieser Angelegenheit mit bezogen werden, damit ich diese Erklärung nicht bei jedem einzelnen Deputa tionsvorschlage zu wiederholen brauche. Abg. Hitzschold: Ich habe die Motion ähnlichen In halts eingebracht, welche der Deputation vorgelegen hat. Abgesehen von dem Princip, was ich nicht weiter besprechen will (ich glaube, es ist eine ausgemachte Sache), so will ich nur die Beweggründe angeben, welche mich zu dem Anträge veranlaßt haben. Die jetzigen Mitglieder der Regierung haben bekanntlich seit ihrem Eintritt in dieselbe so viel theils durch die laufenden Geschäfte, theils durch den außerordent lichen Landtag, theils durch die Vorbereitung auf den jetzigen ordentlichen Landtag zu thun gehabt, daßsiekaumim Stande gewesen sind, alle die Gesetzesvorlagen vorzubereiten, welche in der Thronrede versprochen sind und welche wir zu erwar ten haben, daher scheint es mir für die Förderung der Ge schäfte sehr nützlich, wenn der Antrag vonjder Regierung so bald als möglich berücksichtigt wird, indem wir dann selbst Mitarbeiten und die Hande zur Förderung der Geschäfte bie ten können; indem wir dann vielleicht auch über die verschie denen Gesetze uns so zu sagen her machen können, welche durch die zu erwartende Publication der Grundrechte noth-
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