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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-03-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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selbe nicht herbeigerufen worden wäre. Denn ebensogut, als es möglich ist, daß ein Arzt ein Kind, das nur schläft, für todt hält, ebensogut ist es möglich, daß die Leichenfrau sich davon überzeugt hätte, daß das Mädchen nicht todt, sondern blos in einen krampfhaften Schlaf verfallen sei. Wenn der 0. Wille die Frage aufstellt, wie, wenn dieser Fall bei 15—-20" Kalte vorgekvmmen wäre, so muß ich darauf erwidern, daß das Mädchen in keinem Falle in ein Local, wo 15—20" Kälte gewesen wären, ohne Zuziehung der Leichenfrau, wenn die Todtenschau nicht existirte, würde gelegt worden sein und daß mithin der Fall des Scheintodes dann auch würde entdeckt worden sein. Wenn ferner der v. Wille auf den Fall auf merksam macht, wie es geworden wäre, wenn wohl der Arzt länger ausgeblieben wäre, nun so muß ich bemerken, wenn dieses lästige Gesetz nicht mehr bestanden hätte, dann wäre die Leichenfrau gewiß eher gekommen und dies könnte am Ende noch von Vortheilgewesen sein. Ich kann mich daher von der Richtigkeit aller dieser Einwendungen nicht überzeugen und rathe der Kammer an, dem Vorschläge ihrer Deputation vollständig beizutreten. Abg. Weidauer: Ich bin mit dem Bericht des Aus schusses einverstanden, da ich dem Ausschüsse angehöre, und wollte mir nur erlauben, eine Einschaltung zu beantragen. Nämlich wenn schon die Todtenschau als überflüssig betrach tet und aufgehoben werden wird, so möchte es doch km Be richt auf Seite 39 heißen nach den Worten: „der Volksver tretung ein neues vorgelegt werde", „daß die sonstigen frühem Bestimmungen in demselben, die Beerdigungen betreffend, unverändert beibehalten werden sollen, und nur die Leichen weiber u. s. w." Soviel ich mich erinnere, ist im Ausschüsse darüber gesprochen worden, und wir haben die übrigen Aus schußmitglieder zu hören, ob sie mit mir einverstanden sind. Im Todtenschaugesetze sind Bestimmungen vorhanden, von denen ich wünschte, daß sie im neuen Gesetze mit aufgeführt werden möchten. Hier im Anträge steht nichts davon, es ist hier blos gesagt: es möchten dieLeichenwekberundHebammen an der Stelle der jetzigen Todtenbeschauer instruirt werden, aber die frühem Bestimmungen sind außer Acht gelassen, von denen ich gleichwohl wünschen muß, daß sie im neuen Gesetze hierüber auch mit enthalten seien. Präsident Jose pH: Ich werde den Antrag des Abge ordneten alsdann zur Unterstützung bringen. Abg. Weidauer: Ich wollte zunächst nur anfragen, ob auch die übrigen Ausschußmitglieder mit meinem Zusatze einverstanden sind. Präsident Joseph: Wenn der Abgeordnete seine Rede beendet hat, wird der Herr Berichterstatter sich darüber aus sprechen. Berichterstatter Abg. Riedel: Ich kann dem geehrten Mitgliede der Deputation, dem Abg. Weidauer, nur das zur Antwort geben, daß der Antrag ganz und gar so dasteht, wie I. K. er in der letzten Deputationssitzung vorgelesen worden ist, wo nur die Worte auf Veranlassung der übrigen Deputations mitglieder beigefügt worden sind: „dabei jedoch alle Formali täten und Kostspieligkeiten außer Acht gelassen werden". Ich kann mich mit dem Anträge des geehrten Abgeordneten nicht einverstanden erklären und glaube, wir müssen das, was nach seiner Ansicht die Instruction enthalten soll, zunächst der Re gierung überlassen. Erscheint die Regierungsvorlage darüber, so wird es dann Zeit sein, uns, wenn uns daran etwas nicht gefallt, dagegen zu erklären. Präsident Joseph: Ich bitte mir den Antrag etwas genauer aus. Abg.Weidauer: Ich werde mich beruhigen. Das neue Gesetz muß aber die sonstigen Bestimmungen hinsichtlich der Zeit des Begräbnisses u. s. w. aus dem bisherigen Todtett- schaugesetze mit hinübernehmen, denn diese vermisse ich im Anträge. Präsident Joseph: Der Antrag würde, soviel ich hören konnte, dahin gehen, daß nach den Worten: „ein neues" eingeschaltet werde: „das auch die früher» Bestimmungen enthält". Berichterstatter Abg. Riedel: Es ist im Anträge des Ausschusses kein Wort davon enthalten, daß die früher» Bestimmungen im Gesetze, die sich wesentlich nicht auf die Todtenschau beziehen, geändert werden sollen. Diese sollen alle bleiben und beibehalten werden. Der Ausschuß ist ab sichtlich auf die Abänderung der einzelnen Bestimmungen in dem Gesetze nicht eingegangen, sondern hat vorgezogen, das ganze Gesetz abzuwerfen und von der Regierung ein neues zu verlangen, nach welchem eben an die Stelle derjetzigenTodten- befchauer dieLeichenweiber treten sollen; nun versteht sich von selbst, daß andere Bestimmungen, wie z. B. die 72stündige Frist, ehe eine Beerdigung erfolgen kann, so wie die Ausnahme fälle davon, wieder in das neue Gesetz hineinkommen müssen, denn daran will der Ausschuß keine Aenderung, sondern blos in Bezug auf die Todtenschau. Präsident Joseph: Es scheint mir doch, daß der An trag des Abg. Weidauer, daß nach den Worten: „ein neues," eingeschalten werde: „das auch die früher» Bestimmungen enthält", einen directen Widerspruch in den eigentlichen In halt des Deputationsgutachtens bringt. Denn die Deputa tion beantragt die Aufhebung des frühem Gesetzes. Wenn nun der Zusatz, den der Abg. Weidauer vorgeschlagen hat, in das Deputationsgutachten ausgenommen werden soll, daß nämlich die Bestimmungen des früher» aufzuhebenden Ge setzes wieder in das neue Gesetz kommen sollen, so würde das ein auffälliger Widerspruch sein. Ich will aber den Vor schlag, der Kürze halber, der Kammer zur Unterstützung vor legen und fragen: obste ihn unterstützt? Abg. Weidauer: Ich bitte ums Wort. Ich würde unter diesen Umständen meinen Antrag zurückziehen, da ich 9 *
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