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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 16.ö3.1849
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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erwählten Gemeindevertretern zu wählen." Gegen diesen Antrag hat der Abg.Böricke folgenden beantragt: „Dieselben sind dermalen auf unmittelbarem Wege von den Bürgern zu wählen." Diesen, als den weiter gehenden Antrag, werde ich zunächst zur Abstimmung bringen, und frage die Kam mer: ob sie dem Böricke'schen Anträge beitritt? — Wird gegen 9 Stimmen bejaht. Präsident J'o s e p h: Ferner: „Das den Stadtraths- collegien bezüglich der Wahl des Bürgermeisters nach §. 204 der allgemeinen Städteordnung zustehende Vorschlagsrecht fällt weg." Tritt die Kammer diesem Grundsätze bei? — Einstimmig Ja. Berichterstatter Abg. Hitzschold: (trägt Punkt 3 des Berichts vor, s. L.-A. II. Abth. S. 46, Z. 7 v. u. bis S. 47, Z. 2 v. o., das Ausscheiden der unbesoldeten, nicht durch un mittelbar gewählte Gemeindevertreter gewählten Stadträthe u- s. w. betreffend). Abg. Oppe: In consequenter Folge des eben von uns angenommenen Böricke'schen Antrags halte ich es für nöthig, daß die Worte: „welche nicht bereits durch unmittelbar ge wählte Gemeindevertreter gewählt sind" in Wegfall gebracht werden, denn wir würden sonst immer wieder zweierlei Gat tungen von Gemeindevorständen, Stadträthen u. s. w. haben. Ich würde daher wenigstens den Herrn Präsidenten ersuchen, diese Worte bei der Fragstellung getrennt zur Abstimmung zu bringen. Rsgierungscommissar Todt: Ich habe lediglich des halb ums Wort gebeten, um zu bemerken, daß auch in Be zug auf Punkt 3 zeither schon überall, wo solchergestalt ge- wählteRathsmitglieder auf ihre Entlassung selbst angetragen haben, Dispensation gegeben worden ist. Abg. Günther: Es scheint mir doch, als wenn hier mitunter Differenzen entstehen könnten. Es heißt: „sämint- liche unbesoldeteStadträthe und Rathmänner, Gemeinde vorstände und Gemeindcältesten"; ich würde da wünschen, daß dies entweder besser zusammengehangt, oder nach dem Worte: „Rathmänner" gesetzt würde: „so wie auch unbesol dete rc." Präsident Joseph: Ist das ein Antrag? Abg. Günther: Ja! und ich würde bitten, ihn zur Unterstützung zu bringen. Präsident Joseph: Der Abg. Günther beantragt, daß vor dem Worte: „Gemeindevorstände" eingeschaltet werde: „so wie auch unbesoldete". Unterstützt die Kammer den An trag ? — Wird nicht ausreichend unterstützt. Präsident Joseph: Wenn sich Niemand weiter zum Worte meldet, so nehme ich die Debatte für geschlossen an ; der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. BerichterstatterAbg. Hitzschold: Ich muß auch hier, gegenüber dem Herrn Regieruugscommissar, wiederholen, was ich bei Punkt 1 bemerkt habe: ich kann der Kammer nur dringend gnempfehlen, sich nicht darauf zu verlassen, daß die Gemeinden zuerst und hier sogar die betreffenden Stadt räthe und Rathmänner zuerst kommen, sondern ein Gesetz zrr beantragen, worauf jene ihr Amt niederlegen müssen, ob gleich der Umstand, daß die Regierung bis jetzt bei vorgekom menen Fallen Dispensation ertheilt hat, wiederholt anzuer kennen ist. RegierungscommiffarTodt:EineAeußerungdesHerrn Berichterstatters muß ich doch berichtigen. Was ich gesagt habe, war nur eine historische Bemerkung, hat aber keines wegs den Zweck gehabt, dem Anträge entgegenzutreten, dessen Richtigkeit und.Erfolg ich vielmehr für jetzt dahingestellt sein lasse. Präsident Joseph: Ich werde dem Anträge des Abg. Oppe gemäß die Worte: „welche bereits durch unmittelbar ge wählte Gemeindevertreter gewählt sind" von dem übrigen Theile des Antrags des Ausschusses trennen. Abg. Heubner: Ich bitte ums WortzurFragstellung Ich glaube, wenn die Kammer sich dahin entschiede, daß die Worte, wie der Abg. Oppe beantragt hat, wegsielen, als dann inderThatdieganzeBestimmung eine nichtwohlzusam menhängende sein würde. ConsequenterWeise würden eigent lich nunmehr, nachdem die Kammer beschlossen hat, daß dis Bürger wählen sollen, ohne weiteres alle Stadträthe und Rathmänner, Gemeindevorstände und Gemeindeälteste aus scheiden und die Neuwahl durch die Bürger vorgenommerr werden müssen. Wenn die Worte: „welche nicht bereits durch unmittelbare Gemeindevertreter gewählt sind" weg gelassen werden, und es nunmehr so heißt: „Sämmtlicheun- besoldeteStadträthe undNathmänner,Gemeindevorstände und Gemeindeältesten scheiden sofort aus, woraus Seiten der letztgenannten Gemeindevertreter Neuwahlen vorgenommen werden", würden wir in materiellen Widerspruch mitdemBe- schlusse kommen, welcher mib 2 gefaßt worden ist. Präsident Joseph: Es ist vollkommen richtig, was der Abg. Heubner erwähnt hat, jedoch jetzt, nachdem die Debatte bereits geschloffen ist, und wo nur noch dem Berichterstatter das Wort gegen den Antrag des Abg. Oppe zustehen würde, kann in die Berathung selbst nicht mehr eingegangeu werden. Es kann das, was der Abg. Heubner erwähnte, ein Motiv sein, dafür zu stimmen, daß die bezeichneten Worte beibehalten werden, damit man nicht in Widerspruch mit dem andern Theile des Antrags komme; da jedoch die Trennung die ser Worte verlangt worden ist, so glaubte ich dies bei der Fragestellung nicht umgehen zu dürfen. Abg. D örstling: Ich würde wünschen, daß die Kam mer gefragt werde, ob sie den Punkt 3 in zwei Fragen getheilt wissen und s o abftimmen will. Präsident Joseph: Ich richte die Frage an die Kam mer: ob sie eine Trennung der Fragestellung bei dem unter 3 von dem Ausschuß Vorgeschlagenen genehmigen wird? — Wird von de/ Mehrheit verneint.
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