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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-06-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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dieser Briefe zugestanden, daß es Aufsätze enthalte, die kaum mehr als mittelmäßig zu nennen seien, aber was jener Brief darin angreife, das gelte nicht dem Kirchen- und Schulblatte, sondern dem Bekenntnisse, welches es vertrete- Ich beschränke mich auf diese auszugsweise Mittheilung, raume aber jedem Mitglied dieser Kammer das Recht ein, die Briefe bei mir in extenso zu lesen. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand weiter das Wort verlangt, um über diesen Theil des Berichts sich zu verbreiten, so würde ich den Schluß der Debatte aus sprechen. Es handelt sich um einen Antrag, der in der zweiten Kammer Annahme gefunden hat, der dahin geht, im Verein mit der ersten Kammer bei der hohen Staatsregierung zu beantragen, dieselbe wolle die Verordnung vom 1. April 1851 zurückziehen. Die Deputation widerrathet dieser Kammer, diesem Anträge beizutreten und ich frage, ob die Kammer mit der Ansicht der Deputation in die ser Hinsicht sich einverstehen will? — Einstim mig Ja. Referent v. EIrdmannsdorf: Pos. 66 b. Für Gelehrtenschulen und Realschulen. 26,750 Thlr. etatmäßig. Vergl. Acten toi. 87 — 98. Dieses Postulat vertheilt sich wie folgt: 1) 1,800 Thlr. Zuschuß für die Landesschule zu Grimma, 2) 17,100 - Berechnungssumme zur Unterstützung der städtischen Gelehrtenschulen zu Bautzen, Freiberg, Plauen und Zwickau, 3) 2,000 - für die Realschule in Annaberg, 4) 1,500 - für die Realschule in Chemnitz, 5) 1,500 - für das Realschulwesen in Dresden, 6) 2,850 - für die Realschule in Zittau. 26,750 Thlr. Sa. uks. Die Deputation hat hierzu Folgendes zu bemerken: aä. 1. Der Zuschuß für die Landesschule in Grimma ist um 550 Thlr. seit voriger Periode gefallen, dies ist da durch möglich geworden, daß theils die Einnahmen des Stiftungsvermögens dieser Schule an Zinsen, Renten und Pachtgeldern sich gesteigert haben, theils daß es möglich ge worden ist, den Ausga'bectat zu verringern. Die Landesschule zu Meißen bedarf bekanntlich gar keines Zuschusses. Einen Theil dieses Vermögens hat das Ministerium durch den Ankauf des Rittergutes Brambach zinsbar sicher angelegt und nach Allem, was die Deputa tion hierüber vernommen hat, ist dem Ministerium nur Glück zu wünschen zu diesem ausnehmend vortheilhaften Geschäfte. aä 2. Diese Summe ist nur ein Berechnungsgeld und vertheilt sich wie folgt auf die einzelnen gelehrten Schulen: bei Bautzen ikiu Thlr. 13 Ngr. 2 Pf. bei Freiberg 3548 - 6 - 7 - bei Plauen 7572 - 20 - 5 - bei Zwickau 4298 - 22 - 5 - 17,030 ThttT^NgrTÖM" zur Abrundung 69 - 27 - 1 - Summa 17,100 Thlr. — Ngr. — Pf. Die schon seit einigen Jahren beabsichtigte Umwand lung der Gewerbschule zu Plauen in eine Realschule ist im Jahre 1854 bewirkt worden, indem man dieselbe mit dem Gymnasium vereinigt hat. Es kann daher auch nicht befremden, daß der für diese Schule beantragte Zuschuß be deutend höher ist, als der der übrigen; die Staatsregierung erklärt aber bereits kol. 129 der Acten, daß zukünftig der selbe sich um 400 Thlr. verringern werde, sobald die Pen sion eines ältern, jetzt in Ruhestand versetzten Lehrers weg fallen und der Gehalt eines andern bei der Gewerbeschule als Staatsdiener angestellten, jetzt aber entbehrlich gewor denen Lehrers durch dessen anderweite Verwendung erspart werden kann. aä 3. Für die Realschule zu Annaberg weist die Re gierung ein Mehrbedürfniß von 500 Thlrn. nach. Der Abg. Koch stellte im Laufe der Discussion den Antrag: „Dieses Postulat noch um 400 Thlr. zu erhöhen und demnach für die Realschule zu Annaberg statt 2000 Thlr., 2400 Thlr. zu verwilligen." Zunächst wäre diesem Anträge in seiner eben referirten Fassung einzuhalten, daß er von der bei Bewilligungser- Höhungen üblichen und auch höchst nvthigen Form abweicht, denn die Ständeversammlung kann nicht füglich ohne Wei teres ein Postulat erhöhen, sondern sie hat," wenn sie dies wünscht, bei der Regierung zu beantragen, daß dieselbe ein Nachpostulat stellen möge. Jndeß diesem Mangel hat der Herr Präsident der zweiten Kammer dadurch abgeholfen, daß er, nachdem die Regierungscommissare erklärt hatten, „die Regierung würde diese Erhöhung unbedenklich entge gennehmen, dagegen aber wünschen, daß dieselbe dann dem Ministerium lediglich zur Disposition übergeben werde," die Frage in folgender Fassung stellte: „Will die Kammer das Postulat für die Realschule in Annaberg um 400 Thlr. erhöhen und demnach einen Zuschuß von 2400 Thlrn. für dieselbe bewilligen und zur Disposition des betreffenden Ministeriums stellen?" Bei 54 Anwesenden wurde hierauf die Frage von 27 Mitgliedern verneint und von 27 bejaht und erst in der nächstfolgenden Sitzung verschaffte die wiederholte Abstim mung den Bejahenden die schwache Majorität von zwei Stimmen. Es ist nun zwar der Deputation sehr wohl bekannt, daß die Stadt Annaberg von allem Anfänge an um 900 Thlr. Erhöhung des Zuschusses gebeten hatte und der Herr Schuldirector Bach, Director dieser Schule, hat nach der Verhandlung der zweiten Kammer die diesseitige Deputa tion mit sehr zahlreichen mündlichen, schriftlichen und ge druckten Nachweisen und Nachrichten versehen. Aus dem Allen hat aber die Deputation nichts zu entnehmen vermocht, was dem Ministerium nicht schon vor Aufstellung des Budgets hinlänglich bekannt gewesen wäre. Hat aber die sorgfältigste Erörterung des Ministeriums und die demselben gewiß beiwohnende fürsorgliche und wohlwollende Gesinnung für diese Schule dasselbe nicht vermocht, ein höheres Postulat ins Budget aufzunehmen, so kann es in der That nicht füglich Sache der Stände versammlung sein, einzelne Postulats aus dem ganzen Bud get herauszugreifen und zu erhöhen. Es würde dies we nigstens leicht zu unabsehbaren, zum Theil sehr gefährlichen Consequenzen führen. Es muß vorausgesetzt werden, daß vor Aufstellung
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