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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 285. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-10-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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Mittheilurrgett überdieVerhandlungen des -Landtags. ^1^285. Dresden, am SS. Oktober. 1837. Hundert drei und siebenzigste öffentliche Sitz ung der II. Kammer, am29. September 1837. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung des Gesetzentwurfs, die Parochrallasten betr. — (Allgemeine Berathung über ß. 41.) — (Schluß der Rede des Abgeordneten Todt:) Nur eine Aeußerung, die von dem Herrn Separatvotanten ge fallen ist, scheint von meiner Seite noch eise Erwähnung zu ver dienen, die nämlich, daß man in der ersten Sitzung bezweifelt habe, daß die Rittergutsbesitzer überhaupt zur Mitleidenheit bei den Parochrallasten gezogen werden wollten. Ich war es, der eine ähnliche Aeußerung gethan, deshalb kann ich diesen Punct nicht mit Stillschweigen übergehen. Ganz Daffelbe, was der .Herr Separatvotant gemeint hat, habe ich indessen nicht gesagt; ich habe mich bloß dahin geäußert, es werde sich bei der Bera thung und Abstimmung zeigen, ob die Rittergutsbesitzer Etwas geben wollten. Ueberhaupt war meine Aeußerung allgemeiner Natur und bezog sich daraus, daß allerdings schon seit Jahren und namentlich seit dem letzten Landtage, sowohl in Bezug auf das Geben, als auch in Bezug auf gewisse Privilegien, die sich mit dem konstitutionellen Leben nicht mehr vertragen, immer ge kämpft worden ist. — Was das System des Abg. v. Thielau an langt, so gestehe ich, hat es viel Ansprechendes, und ich würdeihm um so lieber beitreten, als man erwarten kann, daß es Erfolg haben werde, indem bereits die hohe Staatsregierung erinnert hat, ihm beitreten zu wollen. Allein zwei Bedenken treten doch auch dem v. Thielauschen Amendement entgegen, die ich nicht umhin kann noch kürzlich zu bemerken. Das eine liegt darin, daß die Beschränkung darin ausgenommen worden ist, daß nur nach dem Betrage des 4. Theils der Grundsteuer in einem Jahre die Lasten aufgebracht werden können; das andere darin, daß die Ge werbsteuer mit herekngezogen worden ist. Was nämlich den 4. Theil anlangt, so fürchte ich, es würde, wollte man eine Be stimmung dieser Art annehmen, in vielen einzelnen Fällen mit einer solchen Bestimmung gar nicht auszukommen, ich fürchte, man wird genöthigt sein, in vielen Fällen von diesen Bestim mungen abzuweichen und mehr aufzubringen, als der 4. Theil der Grundsteuern beträgt. Das aber dürfte nicht gut sein, wenn man eine Regel geben will, von der man nicht weiß, ob sie ge halten werden kann. Das hauptsächlichste Bedenken aber ist die ses, daß die Gewerbsteuer mit beigezogen worden ist, weil man dadurch in dem Augenblicke, wo man eine Gleichheit herbeizu führen beabsichtigt, einer viel größern Ungleichheit Bahn bricht, eben weil die Gewerbsteuer selbst ungleich ist. Auf dem Lande grebt es z.B. einzelne Personen, die einen geringen Handel treiben. Diese würden, wenn sie nach dem Gewbrbsteuerfuße bezahlen sollten, einen viel hohem Beitrag geben müssen, als mancher große Grundstückbesitzer und mancher Andere, dessen Vermögen einen ansehnlichen Beitrag wohl zuließe. Eben so sind zur Zeit noch manche Grundstücköesitzer mit hohem Gewerbsteuem be legt, die gleichwohl schon nach den Grundsteuern viel zu contri- buiren haben. Diese würden also weit mehr beigezogen werden, als es der Gleichheit gemäß wäre; ich meine z. B. Mühlen, Schenkstätten u. dergl. Besitzungen. Also auch aus dem Grunde, weil die beabsichtigte Gleichheit durch den v. Thielauschen Vor schlag nicht erreicht wird, könnte ich mich für das Amendement nicht erklären. Ich würde mich daher lieber den Ansichten der Deputation anschließen, vorbchältlich etwaiger weiterer Verbes serungen, die sich in Bezug darauf noch durch einzelne Erläute rungen machen lassen werden. Abg. v. Thielau: Wenn der Abgeordnete gesagt hat, daß durch die Bestimmung, dieich vvrgeschlagen, die Gleichheit ver letzt werde, so vermag ich das nicht zu fassen. Es ist gesagt, daß die eine Hälfte durch die Personensteuer, die andere Hälfte durch die Grundsteuer aufgebracht werden soll. So viel steht fest. Nun ist eine Bestimmung ausgenommen, daß die Grundsteuer, die muthmaßlkch die höchste sein wird, nur den 4. Theil beitragen könne. Es bleibt also immer die Hälfte für die Grundsteuer und die Hälfte für die Personensteuer. Also ist eine vollkommnc Gleichheit. Abg. Hartenstein: Es scheint mir aber doch bedenklich, wenn die Hälfte auf die Personensteuer gelegt werden soll. Ich will annehmen, daß ein Ganzhüfner 8 Gr. Personensteuer und ein Ochsenknecht 12 Gr. zu geben hat. Nun soll in einem Dorfe eine Schule gebaut werden, welche 1000 Thlr. kostet. Die eine Hälfte an 500 Thlr. wird nun nach der Grundsteuer aufgebracht und die andern 500 Thlr. sollen nach der Personensteuer aufge bracht werden. Ich setze den Fall, in einem Dorfe wären 10 Ganzhüfner und der Rittergutsbesitzer hatte 10 Knechte. Zu die sen 500 Thlrn. würden nun die 10 Ganzhüfner 200 Thlr. und die 10 Knechte 300 Thlr., also 33^ Prozent mehr als die GanZ- hüfner beitragen muffen. Abg. v. Thielau: Das Exempel möchte unrichtig sem- Wenn in einer Gemeinde 1000 Thlr. aufgebracht werden sollen, so würden 500 Thlr. auf den Grundbesitz und 500 Thlr. auf dis Gewerbsteuer zu rechnen fein. Nun scheint es mir doch, daß es in einem Dorfe mehr Leute giebt als 10 Knechte, welche Person nen - und Gewerbsteuer bezahlen. Uebrigens glaube ich auch
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