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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 140. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-05-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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zu bevorworten, und mir erlaube, der verehrten Kammer darüber Folgendes zu sagen: Eine große Commerzialstraße des Obergebirges ist die von Grünhain, Zwönitz und Stoll- berg nach Chemnitz und Dresden führende; allein sie ist zum Theil in einem so schlechten Zustande, daß sie, zumal im Win ter bei Schneewetter wegen der zwischen erstem Städten vor handenen Hohlwege öfters 8 und mehrere Lage lang nicht zu passiren ist, obgleich das Schneeauswerfen auf einzelnen Trak ten einer einzigen Commun gegen 50 Thlr. in einem Winter gekostet hat. Wenn nun durch solche Uebelstände nicht allein die nachtheiligsten Folgen für den Verkehr eintreten, sondern auch die Frachtlöhne dadurch ungemein vertheuert werden, was vorzüglich in Hinsicht der Ausfuhrartikel des Obergebir- ges berücksichtigt werden muß, die größtentheils ihrer Natur nach sehr ins Gewicht fallen, aus der andern Seite aber die Erholung des niederländischen Getreides auf der Leißnig-Dö- belnschen Getreidestraße über Chemnitz dadurch beinahe unmög lich gemacht wird, und daher dasselbe größtentheils aus dem Herzogthum Altenburg und aus Böhmen bezogen werden muß, so meine ich, daß dies gewichtige Lhatsachen sein dürf ten, die eine Aenderung im allgemeinen Interesse wünschen lassen. Die Staatsrgierung hat schon seit einigen Jahren angefangm, die Verbindung über Chemnitz mit einem großen Theil des Obergebirges durch die Erbauung einer Chaussee zu erleichtern, die bis über Stollberg fertig ist und dem Verneh men nach in diesem Jahre bis Zwönitz geführt werden soll, und die Petenten wünschen, daß sie von letzterem Orte über Grünhain fortgeführt werden möge. Ich muß dem ganz bei stimmen und noch hinzusetzen, daß sie auch mit wohlthätigem Erfolge von Grünhain auf die Schwarzenberger Chaussee ge führt werden möchte, weil sie dadurch in das Herz des Ober gebirges, auf mehrere sich daselbst kreuzende Chausseen und in die Nähe der meisten exportirenden Fabriken cindringt, wo hingegen, sollte sie auf die Lößnitz-Auer Chaussee geführt wer den, die Interessen durch einen mehrere Stunden betragenden Umweg sehr wesentlich leiden würden. Wenn nun die Fortsetzung dieser Chaussee in der theils von den Petenten ge wünschten, theils von mir angedeuteten Richtung bewirken wird, daß 1) die Dbergebirgischen dem Niederland unent behrlichen Artikel an Eisen, Blech, den so verschiedenen Me- tallwaaren, Holz rc., sowie die für die Elbe bestimmten Ex porten wohlfeiler verführt und dadurch der Absatz selbst ver mehrt würde, 2) einem großen Theil des Dbergebirges es möglich gemacht wird, seinen Getreidebedarf auf der Leißnig- Döbelnschen Getreidestraße, statt aus Altenburg oder Böhmen zu beziehen, 3) die Erholung des Salzes aus der Niederlage in Chemnitz sich erleichterte, und 4) selbst das fiskalische In teresse durch bessere Berwerthung des Brennmaterials aus den bei Grünhain liegenden Lorfstechereien in die Chemnitzer Ge gend erhöht würde, so sollte ich meinen, daß dies sehr zu be achtende faktische Gründe für die Petenten wären, um so mehr, da die Herstellung einzelner Trakte dieser Straße bereits von 2Communen mit einem Aufwand von mehr als 9000 Thlrn. bewirkt worden ist, der fernere fiskalische Bau aber wegen der Festigkeit des Bodens und der großen Nähe eines guten Steinmaterials sich nicht so kostspielig Herausstellen würde, und ich erlaube mir daher, der verehrten Kammer die vorzügliche Berücksichtigung dieser Petition um so mehr zu empfehlen, je mehr es Thatsache ist, daß die Interessen, die das Obererzgebirge in commerzieller, staatswirthschöstlicher und finanzieller Hinsicht darbietet, keine untergeordne ten genannt werden können, da es wahre und stabile Lan desinteressen sind, von denen ich nur aufrichtig wünschen muß, daß sie immer so beachtet und berücksichtigt werden möchten, als sie es ihrer Natur nach verdienen. Es wird einstimmig beschlossen, diese Petition, > wie ähnliche, an die 2. Deputation abzugeben. Zur Tagesordnung, zur Berathung des anderweiten Berichts über den Gesetzentwurf, das gerichtliche Verfahren in Streitigkeiten über ganz geringe Forderungen betreffend, über gehend, ersucht der stellvertretende Präsident den Referenten, die Nednerbühne zu besteigen. (Die frühem Verhandlungen der II. Kammer über diesen Gegenstand siehe in Nr. 53., 56. — 59., 61. — 64, 66. und 67. d.Bl., die der I. Kammer in Nr. 106., 107,108. und 109. d. Bl.) Nach Mittheilung des Einganges zum vorlie genden Bericht geht Referent Roux sogleich zum Vortrage der Beschlüsse zur tz. 2. über. Der frühere Beschluß der II. Kammer zur tz. 2. lautet zu vörderst: «. „Wenn nämlich der Anspruch weder über oder auf ein Grundstück, noch über oder auf eine mit dem Besitze eines Grundstückes verbundene Berechtigung oder Ver pflichtung, noch über das Anerkenntniß irgend einer fort laufenden Leistung erhoben wird, und der Gegenstand desselben den Werth von20Thaler sächsischen Geldes nicht über steigt, so ist der darüber entstehende Rechtsstreit nach den in ge genwärtigem Gesetze §. 5. und flgd. ertheiltenVorschriften zu be handeln." Die I. Kammer hatte folgende Fassung beschlossen: „Nach den im gegenwärtigen Gesetze tz. 5. flgd. ertheilten Vorschriften sind zu behandeln alleentstehende Rechtsstreitigkeiten, welche Ansprüche in sich fassen, deren Gegenstand den Werth von 20 Thlr. sächsisch nicht übersteigt. — Ausgeschlossen davon sind jedoch I) Ansprüche, welche den Erwerb, das Eigenthum oder den Civilbesitz eines Grundstückes zum Gegenstände haben, ingleichen2) solche, welchedie mit demBesitze eines Grundstückes, verbundenen Berechtigungen oder Verpflichtungen betreffen, und 3) solche, deren rechtliche Beurtheilung auf Erörterung um fänglicherer Rechte und Verbindlichkeiten beruhet, welche der Kläger dabei in Anspruch nimmt." Das gegenwärtige Gutachten der Deputation der II. Kammer empfiehlt beizutreten; doch mit folgendem Zusatze: „Die unter 2. und 3. vorgedachten Ausnahmebestimmun gen beziehen sich nicht auf bloße Rückstände von Leistungen,
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