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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 155. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-05-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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nahmen besonders durch die Beiträge der steuerpflichtigen Staatsbürger erlangt wird. Je größer die Einnahme des Staates wird, desto mehr müssen die Contribuenten, sei es nun auf direkte oder auf indirekte Weise, dazu beitragen, und es liegt uns also die dringende Verpflichtung ob, diesen Umstand bei unfern Beschlüssen, wo wir nur immer können, zu beachten. Ich muß dem Grundsätze beistimmen, daß wir uns hüten müssen, neuen Einrichtungen beizutreten, wo wir nicht überzeugt sind, daß dadurch etwas Gutes werde bewirkt wer den , und ob es den gehofften Erfolg herbeizuführen verspreche. Wenn von einem Abgeordneten getadelt worden ist, daß die Eensdarmen die Unterbehördeu, die Verwaltungsbehörden sowohl als die Justizbehörden, allzusehr belästigen und sich eine Revisions - Instanz anmaßen, so ist mir das auch zu Ohren gekommen, obwohl in der Provinz, wo ich her bin, das nicht der Fall gewesen ist, und dieser Tadel also an etwas Anderem als dem Wesen der Einrichtung gelegen haben muß, so daß ich glaube, es würde sich auch in den Kreislanden diese Be schwerde sehr wohl abstellen lassen. Ganz einverstanden bin ich mit dem geehrten Sprecher vor mir, daß die Anstellung von Kreispolizeiaufsehern, welche weit theurer bezahlt werden, als die Obergensvarmen, den Tadeln gegen den bisherigen Sachstand nicht abhelfen möchte. Denn da würden wir in das Labyrinth des allzuvielen Veranstaltens für die Polizei hineinkommen, mit viel Geld allzuviel Polizei spenden, und die Sache würde nicht besser sein. Um die Frage über die Zahl der bisherigen Obergensdarmen, welche der Königliche Commissair für die Erblande auf 35 angab, und daraus fol gerte, daß mit Hinzurechnung der ihm nicht bekannten Zahl in der Oberlausitz über 40 im Ganzen angestellt gewesen wären, zu erläutern, bemerke ich, daß in der Oberlausitz nur 3 Gens- darmen für den Landkreis und einer in Zittau, also für die ganze Provinz nur 4 Obergensdarmen vorhanden waren. Uebrigens muß ich beifügen, daß auch soviel ich ver nommen, die militairische Assistenz sehr guten Erfolg bis jetzt gehabt hat, und ich würde es sehr passend finden, wenn man von dieser militairischen Assistenzleistung auch für die Zukunft mehr Gebrauch machte. Nach meinem Dafürhalten würde weder von Seiten der Civil- noch der Militärbehörden ein Bedenken entgegenstehen können. Wohlfeiler, besser und sicherer würde diese Aushülfe sein, als eine bedeutende Vermeh rung der Gensdarmerie und namentlich eine Kreirung neuer Polizeiinstanzen. Wenn die Gensdarmen hin und wieder Veranlassung zum Tadel gegeben haben, so mag es wohl mit darin gelegen haben, daß man sie nicht immer zu ihren Be rufsgeschäften anwendete; ich enthalte mich indessen, da ich mit den speziellen Verhältnissen bei dem Wirken der erblandischen Gensdarmerie ohnehin nicht so genau bekannt bin, der nähern Auseinandersetzung hierüber. Ein Abgeordneter wünscht ei nen Generalaufseher, einen Commandeur der ganzen Gens darmerie und eine Organisation nach Art des Militairs; er meint, es würde dadurch wohl zu erreichen sein, daß nicht eine große Correspondenz mit den einzelnen Kreisdirektionen und den Amtshauptleuten nothwendig werde, sondern durch Controlmaßregeln, durch Anordnung des Commandeurs an die einzelnen Gensdarmen in den Kreisen Weiterungen erspart werden könnten, und daß der Kommandeur insonderheit auch das Befugniß haben möge, die einzelnen Gensdarmen zusam menzuziehen, so oft es ihm gefällig wäre. Das glaube ich nicht; ein solcher Commandeur würde nie in dem einzelnen Gensdar- merieb-zirke unmittelbar befehlen können, und die Gensdar men von den ihnen aufgetragenen Berufsgeschäften und aus ihren Bezirken abzurufen haben. Das würde namenlose Stö rungen geben, zu Jnconvenienzen führen, deren Folgen man nicht absehen könnte. Aus Allem dem, was bisher verhandelt worden ist, und selbst aus dem, was der König!. Commissair zur Widerlegung angeführt hat, hat sich bei mir die Ueberzeu- gung immer fester gestellt, daß ich mich gegen jedes Postulat, insoweit es auf Vermehrung des Bedarfs für die Gensdarmerie gerichtet ist, erklären muß, und ich bin ganz der Meinung, man warte vorerst ab, wie die Organisation der untern Ber- waltungs -, und besonders auch der Landgemeindebehörden in Zukunft sich gestaltet. Die Vermehrung der Gensdarmerie, wie die Kreirung neuer Polizeiinstanzen, hat füglich bis zum näch sten Landtage Zeit. Abg. Sachße: Die Erhöhung des Postulats für die Gensdarmerie ist keineswegs von solcher Erheblichkeit, daß die Bewilligung abzuschlagen wäre; sie besteht nur in3259Lhlr>, wenn man von der ganzen Summe die 6840 Thlr. wegen der Lausitz und die 5000 Thlr., welche wegen der Militairassi- stenz auf das Budjet gebracht worden sind, abzieht. Die Militairassistenz verdient doch in der Lhat nicht das Lob, das ihr gespendet worden ist; denn die Leistungen der ein zelnen Personen sind, wie ich selbst in Erfahrung ge bracht, weil ihnen die Befähigung abgegangen ist, mangel haft; es sind Unteroffiziere, Gefreite, sie erhalten zwar eine Justruktion, allein sie sind nicht so darauf eingerichtet, wie man es von angestellten Mannern, als die Gensdarmen, erwarten kann. Den Mehraufwand von 3950 Thlr. kann man in der That nur auf die Anstellung der Kreispolizeiaufseher legen, und was man für diese Einrichtung angeführt hat, erlaube ich mir nicht zu wiederholen; es ist auch im Deputations-Be richte genüglich enthalten, und sie hat sich durch die Erfahrung in dem Leipziger Kreise sattsam bewährt, daher zu hoffen ist, daß sich solche in gleicher Weise in andern Theilen des Landes günstig zeigen wird. Man hat sich bei dem Gensdarmerie- wesen auf die Wshlfahrtspolizei bezogen und erklärt, daß die Gensdarmerie lediglich zur Sicherheitspolizei zu gebrauchen sein soll; allein ich bin der Meinung, daß man keineswegs ihre Wirksamkeit so beschränken möge, denn es würde in den Landgemeinden dann oft gar Niemand vorhanden sein, welcher auf die Wohlfahrtspolizei Rücksicht nimmt. Miß brauch hebt den Gebrauch, den Nutzen einer Einrichtung nicht auf; es ist Sache der Staatsregierung und nach Befinden Sache der Stände, wenn sie Mißbräuche wahrnehmen, solche abzustellen und deren Abstellung zu beantragen. Die Wohl-
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