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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 90. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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1380 bracht werden könnten- Darüber aber möchte man sich zuerst s lediglich nach diesen beurthrklt werden müßten. Das glaube verständigen, ehe man über den v.PolenzschiUAntrag absiimmr.! ich auch fortwährend, und cs würde sich selbst fragen, wenn Die Antragsteller werden selbst am besten beurtheilen können, ob beide Anträge sich vereinigen lassen; ich glaube dies aber des halb, weil vielleicht die Unterstützung nicht so reichlich ausfallen könnte, wie es die Stifter erwarteten, und dann noch immer zu dem Rechtswege die Zuflucht genommen werden könnte. . Präsi deut: Ich glaube, dgs msz»8 ist der v. Polenzsche Antrag, und ich glaube, um deswillen möchte er vorgenommen werden, und wenn er abgeworfen würde, so könnte man auf den Sr. Königl. Hoheit kommen. Würde er aber angenommen, so würde ich die Frage an Se. Königl. Hoheit gestellt haben, ob Sie auf Ihren Antrag verzichten ? Prinz Johann: Ich glaube, daß die Anträge sich nicht vereinbaren lassen; wenn der v. Polenzsche Antrag angenommen wird, müßte meinAntrag in Wegfall kommen. Ich glaube mich auch um so mehr dabei beruhigen zu können, da die Personen zu gegen sind, welche das Verhältniß genau kennen, und wenn diese sich bei der Unterstützung beruhigen, so würde ich mich ebenfalls dabei beruhigen können. Der Präsident stellt nun die Frage: Nimmt die Kam mer den Antrag des v. Polenz an? Sie wird mit 23 gegen 8 Stimmen bejaht. v. P o l e n z: Nun erlaube ich mir den Antrag, den Se. Königl. Hoheit fallen gelassen haben, wieder aufzunehmen; es kann derselbe sehr Wohl mit dem meinigen bestehen. Se. Königl. Hoheit haben gesagt, daß Sieglauben, daß durch das Gesetz der Rechtsweg abgeschnitten sei, und dieser muß den Stiftern offen bleiben. Ich bin überzeugt, sie werden ihn nicht ergreifen, aber offen muß er ihnen erhalten werden. Bürgermeister Hübler: Ich habe gegen den Vorschlag Sr. Königl. Hoheit nicht gesprochen, weil er zurückgenommen war. Da er jetzt wieder ausgenommen worden ist, so mache ich doch darauf aufmerksam, daß es eines solchen Vorbehaltes kaum bedürfen möchte, da die Kammer, sie möge auf ihr vor liegende Petitionen und Anträge beschließen, was sie wolle, den Betheiligten den Rechtsweg durch ihre Beschlüsse niemals ab schneiden kann. st v. P osern: Das wollte ich eben bemerken. v. Polenz: Da erledigt sich mein Antrag. Referent v. Crusius: Bei diesem Gegenstände isischon .bei der vorigen Ständeversammlung die Ansicht ausgesprochen worden, es bedürfe eines solchen Vorbehaltes nicht, da der Rechtsweg immer offen siehe. Es wurde allerdings entgegnet, daß, wenn ein Gesetz darüber gegeben sei, von der Betretung -des Rechtswegs ein Erfolg nicht zu erwarten sei; indessen ge stehe ich, daß ich diese Ansicht nicht theilen kann, da einen rechtsbegründeten Anspruch ein Gesetz nicht ausschließen kann. Prinz Johann: Ich habe mich damals dahrn ausgespro chen, daß Staatsverträge und die aus solchen abzuleitenden Rechte allerdings durch Landesgesetze nicht alterirt werden könn ten , daß aber alle änderen Nechtstitel'und die auf solchen beru- -henden Befugnisse den Landesgese'tzeft unterworfen blieben und der Rechtsweg betreten wird, ob, wenn man sich auf den Tra- dltionsrezeß oder auf andere Staatsverträge bezöge, die Ge richte gegen das Gesetz sprechen können. Präsident: Ich glaube annehmm zu dürfen, daß der Antrag auf sich beruhe. Die bei §. 7 des Gesetzes gemachten Eröffnungen über den erfreulichen Fortgang, welchen die auf eine den ständischen Wünschen völlig entsprechende Weise eingeleitetenAblösungen der für Tranksteuerbencsizien gewisser Grundstücke bewilligten Ent schädigungen bis jetzt gehabt haben, konnten die Deputation nur zu dankbarer Anerkennung der von der hohen Scaatsregierung hierbei zum Besten der Staatskasse verwendeten Sorgfalt ver anlassen. Eine gleiche Fürsorge hat die hohe Staatsregierung, nach der Meinung der Deputation, auch dadurch beurkundet, daß sie, obschon bei h. 8., des Gesetzes eine besondere ständische Ermäch tigung zu Ablösung der für den trank- und biersteuerfreien Tisch trunk der Rittergüter des Domstksts zu Budissin und der Klö ster St. Marienstern und St. Marienthal zu gewährenden Ent schädigungen nicht crtheilt worden ist, dennoch in deren unzwei felhafter Voraussetzung und weil solche zugleich in den ständi schen Anträgen wegen Ablösung der in der tz. 7. erwähnten Ent schädigungen und wegen ähnlicher aus dem Domainenfonds zu bewirkender Ablösungen mit zu liegen schien, die hohe Verord nung vom 12. März 1836 erlassen und dadurch auch diese, of fenbar zum Vorrheil der Staatskasse gereichenden Ablösungen auf sehr zweckmäßige Weise und mir glücklichem Erfolge in Aus führung gebracht hat. —Wiewohl nun der durch diese Maßregel für die Staatskasse erlangteVortheil unverkennbar ist, da, was in einem siebzehnjährigen Zeftraum zu zahlen gewesen wäre, mit einem zwölfjährigen, aus den bei der Finanzverwaltung ge wachten Ersparnissen entnommenen, Betrage getilgt worden ist, und wie vollkommen auch das Verfahren der hohen Sraatsre- gierung hierbei gerechtfertigt erscheint, ja wie sehr es sogar wün- scheuswerlh sein möchte, daß solchergestalt die Staatskasse von den betreffenden Zahlungen baldmöglichst völlig befreit werde, so dürfte doch in formeller Rücksicht hierzu allenthalben die nach trägliche Zustimmung und ausdrückliche Bewilligung der Stände erforderlich sein, und die Deputation tragt daher an: „die 1. Kammer wolle in Uebereinstimmung mit dem von der H. Kammer gefaßten Beschlüsse (vergl. Nr. 62. d. Bl. S- 891.) rücksichtlich der tz.8. — (nicht tz.7.' wie irrthümlich im jenseitigen Protokolle vom 23. Januar d. I. stehet) — erwähnten Zahlun gen ebenfalls ihre Genehmigung aussprechen, auch der Staats regierung die Ermächtigung ertheilen, wahrend der nächsten Fi nanzperiode in ähnlicher Weise die Amortisation derartiger Ent schädigungen zu bewirken." Präsident: Wenn Niemand dgrüber spricht, so frage ich die Kammer: Ob sie sich hierin der Deputation anschlfeße? Wird einstimmig beschlossen. - Es findet nun nach Abtreten des Hm. Staatsministers die Abstimmung über das Dekret durch Namensaufruf statt, wobei einstrmmiges Ja erfolgt. Nach einer kurzen Diskussion darüber, in welcher Reihe folge die vorliegenden Gegenstände für die nächste Sitzung auf die Tagesordnung zu bringen seien, schließt der Präsident um 2 Uhr die Sitzung. - .
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