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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 109. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-04-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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voraus, die man hier wohl nicht prasumiren dürfe; auch gehe man über die Parität hinaus. — Die II. Kammer bestimmte sich spater, den Vermitte- lungsvorschlag anzunehmen, welcher in dem, über das Königl. Dekret vom 13. November v. I. erstatteten, ersten Berichte wörtlich enthalten ist, und der sich auf Erörterung a) der obwal tenden rechtlichen Verhältnisse und I») der Hülfsbedürftigkeit be zieht.— Da nun aber, wie gedachtes Dekret zu erkennen giebt, diese Erörterung auf s) zu beschranken war und keinen Erfolg im Sinne des in der I. Kammer erneuerten Antrages haben konnte, so vermag die unterzeichnete Deputation— mit Ausnahme eines, erst nach Abfassung des frühem Berichts ihr zugetretenen Mit gliedes — namentlich aber unter Berücksichtigung des frühem Vorganges, nur wiederholt der geehrten Kammer anzurathen: „Daß sie aufdem bereits gefaßten Beschlüsse, mit den An sichten der hohen Staatsregierung sich einverstanden zu erklären, beharren und jenem durch die Majorität der I. Kammer geneh migten Anträge nicht beitreten wolle." Referent Clauß: Die Deputation durfte sich in dem so eben vorgetragenen Berichte um so mehr auf eine einfache Dar stellung des Sachverhältnisses und frühem Vorgangs beschran ken, als in der Kammersitzung der diesmaligen Ständever sammlung, bei welcher dieser Gegenstand wieder zur Sprache kam, nicht eine Stimme gegen das frühere Gutachten der Deputation sich erhoben hat. Da nun ein so allgemeines Ern- verständniß bei der vorangegangenen Berathung in der.geehr ten Kammer obwaltete, so habe ich dem Präsidium anheim zu geben, ob nicht sofort die Frage auf Annahme des Deputa tions-Gutachtens zu stellen sei? wodurch der bereits gefaßte Beschluß nur eine Bestätigung erhalten würde. Präsident: Wenn Niemand zu sprechen wünscht, so würde ich die Frage an die Kammer zu richten haben: Nimmt die Kammer das Deputations-Gutachten an? Wird ein stimmig bejaht. Durch Namensaufruf über das allerhöchste Dekret noch mals abzustimmen, findet man nicht für nothwendig. Man geht hierauf zum zweiten Gegenstände der Tagesord nung , dem anderweiten Bericht der 2. Deputation über das höchste Dekret vom 13. November 1836, die künftige Ver wendung gewisser, der Hauptkasse der allgemeinen Straf- und Versorganstalten gewidmeten Zuflüsse betreffend, über. Der Referent Secr. Richter betritt die Rednerbühne und trägt den gedachten Bericht in seinem allgemeinen Theile vor. Die H. Kammer (s. deren Verhandlungen in Nr. 6. d. Bl. S- 53. flg.) hatte sich 1) in soweit mit dem Gesetzentwürfe ein verstanden erklärt, daß die in den Motiven aufgeführten, ge meinjährig auf 601 Thlr. 23 Gr. 4 Pf. berechneten Beiträge und Strafgelder nicht mehr in die Hauptkasse der Straf- und Versorganstalten fließen sollten, dagegen 2) den Wunsch ausge sprochen: „die Staatsregierung möge hinsichtlich der Disposi tion über diese Bezüge anderweite Vorlagen machen, und.war deshalb nicht weiter auf die spezielle Berathung des Ge setzes eingegangen. Dem Beschlüsse unter 1. ist die I. Kammer (f. deren Ver handlungen itt Nr. 79. d. Bl. S. 1189. flg.) beigetreten, mit dem unter 2. ausgedrückten Wunsche aber hat dieselbe sich nicht vereinigt, vielmehr dahin sich entschieden, daß», diezeitherlgen Jnnungsbeiträge und die Einsammlungen auf Poststationen ganz in Wegfall kommen, dagegen b. die in den Motiven zu dem Gesetzentwürfe unter I. erwähnten Geldstrafen, Strafgelderantheile und Consiskationsbeitrage zu dem in §. 4. des Gesetzes angegebenen Zwecke verwendet werven sollen, und in Folge dieses Beschlusses e. für die 1.2. 3. einige Fassungs veränderungen vorgeschlagen, die §. 4. aber vollständig ge nehmigt. Aus den, auch von der'jenseitigen Kammer anerkannten Gründen ist die Deputation der II. Kammer, nachdem sie zuvor hierüber die Ansicht, der I. Deputation vernommen, der Mei nung: „die Kammer könne von dem Wunsche, daß'die Staats-' regierung anderweite Vorlagen hinsichtlich der Disposition über die bestehenden Beitrage und Bezüge mache, absehen." Abg. v.Dieskau: DieI.Kammer hat schon wieder eine von der II. Kammer abweichende Meinung aufgestellt, und die verehrte Deputation, welche den vorliegenden Gegenstand begutachtet hat, hat dieser abweichenden Ansicht ihren Beifall geschenkt. Die hohe Staätsregierung hat, soviel mir aus den frü hem Verhandlungen bekanntist, gefühlt, daß geradeüberden letz tem Gegenstand eine besondere Vorlage an die Kammer zu brin gen sein werde, und zwar aus dem Grunde, weil zugleich eineAb- anderung der betreffenden gesetzlichen Bestimmungen erforder lich sei, und dies nicht anders erfolgen könne, als wiederum durch ein Gesetz. Zwar scheint die verehrte Deputation sich mit der jetzt bestehenden Praxis geholfen zrt haben; allein, was einmal gesetzlich bestimmt ist, kaün nur durch Gesetz wieder auf gehoben werden; es würde also eine gesetzliche Aufhebung der betreffenden Geldstrafen erforderlich sein, weil gerade diese Strafen aufgesetzlichen Basen beruhen. Im klebrigen, glaube ich, hat die Staatsregierung damals auch die Ansicht gehabt, daß selbst über die Verwendung der betreffenden Zuflüsse noch eine andere Entschließung zu fassen sein dürfte, und ich kann meiner Ansicht nach nicht glauben, daß man hier von dem> frühern Beschlüsse der lk. Kammer absehen dürfte; ich behalte mir jedoch, im Fall ja die II. Kammer darauf eingehen sollte, vor, meine Ansichten und Bemerkungen, gegen die besondern Vorschläge und Bestimmungen zu den einzelnen Paragraphen geltend zu machen. Referent Secr. Richter: Der geehrte Abgeordnete scheint keinen besonderen Antrag stellen zu wollen; es käme daher jetzt daraufan, daß dieKammer sich überden ersten gutachtlichen Vor schlag der Deput. entscheide. Der ganze Anstand, der bei der ersten Berathung sich herausstellte, ging nicht allein aus den Bemerkungen, die jetzt der Herr Abg. v. Dieskau vorgebracht hat, sondern auch daraus hervor, daß die Zuflüsse von den In nungen und aus den auf Poststationen aufgestellten Büchsen als nicht mehr zeitgemäß in Wegfall gebracht werden möchten. Diese letztem Bedenken sind nun durch das Gutachten der De putation gehoben. Glaubt der geehrte Abgeordnete überchen von ihm angeregten Gegenstand noch Etwas weiter äußern zu müssen, so bleibt ihm das bei Z. 3. ja unbenommen; zu nächst wird es darauf ankommen, daß die Kammer, sich ent scheide, ob sie auf die spezielle Berathung des Gesetzes eingehett wolle. ' . Präsident: Ich habe dieKammer zu fragen: Ob sie
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