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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
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s. Sitzung. Freitag, den 7. März 1918. 318 Wer E Der § 8 des Gesetzes soll lauten: Dem Präsidenten der Volkskammer oder seinem Stellvertreter werden alle besonderen Auf wendungen, die sie in Ausübung ihres Amtes zu machen haben, besonders erstattet. für den Antrag ist, bleibt in seiner werden, erlegen, schädigt schieden die ihm einen besonderen Aufwand auf- und dafür muß er natürlich gebührend ent« werden. Ich wende mich aber ganz ent gegen die Auffassung eines Redners, die Abgeordneter FelUfch: Meine Damen und Her ren? Lehnen wir den Antrag der Vorlage ganz ab, so heißt das, daß der Präsident überhaupt keine Ent schädigung für irgendwelche besonderen Aufwendungen erhält. Das konnten wir natürlich nicht machen. Wir können uns vorstellen, ja, ich möchte saft sagen, wir wissen es, daß ganz bestimmt irgendwelche Ver pflichtungen für den Herrn Präsidenten eintreten Haltung, und wer dagegen ist, hat sich zu er heben. I Der Antrag ist abgelehnt, darüber ist kein Zweifel. Wir stimmen nunmehr ab über den § 8der Vorlage. Wer den 8 8 der Vorlage annehmen will, bleibt also in seiner Haltung, und wer dagegen ist, hat sich zu erheben. Der 8 8 ist gegen 12 Stimmen angenommen. M I Ich rufe § 9 aus. Wortmeldungen liegen nicht vor. Will die Kammer § 9 nach der Vorlage annehmen? Einstimmig. § 10! Will die Kammer auch § 10 nach der Vorlage annehmen? Einstimmig. §11! Will die Kammer auch § 11 an nehmen? Einstimmig. Herr Sekretär vr. Wagner hat das Wort. Sekretär vr. Wagner (Dresden): Meine Damen und Herren! Ich wollte nur wegen einer redaktionel- ! len Änderung eine Anregung geben. Durch die An nahme des ersten Antrages vr. Dietel ist eine gewisse Unstimmigkeit in § 3 gekommen. Z 3 lautet jetzt: 1. Für jeden Tag, an dem ein Mitglied der Volkskammer der Vollsitzung fernbleibt, oder an einer namentlichen Abstimmung nicht teilnimmt, wird ihm von der Auf wandsentschädigung ein Betrag von 30 M. abgezogen. einen geeigneten Weg. ES ist durchaus keine allzu große Entwürdigung für den Präsidenten, wenn er erklären muß, für welchen Zweck überhaupt seine Aufwendungen gemacht worden sind. Wären wir der Auffassung gewesen, daß wir damit die Institution und das Amt des Präsidenten herabwürdigen, dann hätten wir sicherlich nicht diesen Antrag gestellt. Ich bitte Sie also noch einmal, dem Anträge zuzu stimmen. » Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Wir stimmen zunächst über den Antrag Fellisch ab, der lautet: von der Rechten des Hauses jetzt in die Debatte hinein getragen wurde, wonach man die Aufwandsent schädigungen des Präsidenten als eine Belohnung für geleistete Arbeit ausfassen will. Gegen diese Auffassung muß ich entschieden protestieren. (Sehr richtig!) Kein Mitglied dieses Hauses, weder der Präsident noch ein Abgeordneter, wird für die Arbeit, die er hier leistet, entschädigt. Das Diätengesetz gibt uns lediglich Entschädigungen für den persönlichen Auf wand, den wir hier zu machen haben. Deshalb spielt es im Zusammenhang mit dieser Vorlage gar keine Rolle, wieviel Mehrarbeit der Präsident hat, sondern lediglich die Tatsache, ob man der Meinung sein muß, daß ihm sür besondere Verpflichtungen Entschädi gungen gewährt werden. Das wollen wir ihm zu billigen, und das wollen wir mit unserem Anträge erreichen. Wir sehen heute gerade aus dieser Debatte, daß die Meinungen darüber sehr geteilt sind, welche Verpflichtungen dem Präsidenten in der Zukunft überhaupt entstehen können. Die einen behaupten, es wird gar keine geben, die anderen erklären wieder, sie werden unter Umständen außerordentlich groß sein. Darum nehmen Sie bitte unseren Antrag an, daß der Präsident die wirklichen und tatsächlichen Aufwendungen in gebührender Höhe erhält. Es kann gar keine Rede davon sein, daß jedes Straßen- bahnbillett gebucht werden soll. Indem man solche Argumente bringt, versucht man etwas ins Lächerliche zu ziehen und herabzuwürdigen, was an sich einen ganz gesunden Kern hat. Es ist vorhin schon angeführt worden, wir müffen nach außen alles vermeiden, was auch nur den Schein erweckt, als versuchten etwa die vom Volke berufenen Vertreter des Parlamentes irgendein persönliches Geschäft zu machen. Man wird natürlich draußen die Dinge nicht so einfach verstehen. Aus diesem Grunde bietet unser Antrag
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