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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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9. Sitzung. Montag, de» 10. März 1919. 329 (Ministerialdirektor Geheimer Rat vr. Dehne.) M und Unterstützung wert wird auch der Selbständige erst, wenn er in seinem Berufe Tüchtiges leistet und wenn er einen Beruf ausübt, für den die wirtschaftlich selbständige Einzelunternehmung im Rahmen der gesamten Volks wirtschaft eine zweckmäßige Betriebsform darstellt. Der ungeheure Niedergang unseres Wirtschaftslebens und die Verarmung unseres Volkes, die als Folgen des Krieges eingetreten sind, zwingen gebieterisch dazu, alle Kräfte unseres Wirtschaftslebens so zweckmäßig und so rationell als möglich zu verwerten. Dies wird durch die Form des wirtschaftlich selbständigen Einzelbetriebes nicht ohne weiteres und in jedem Falle verbürgt. Es ist eins nicht zu bestreitende Tatsache, daß auch im gewerblichen Mittel stand, im Handwerk und im Kleinhandel, eine nicht geringe Anzahl von selbständigen Einzelbetrieben besteht, die vom Standpunkt der rationellen Volkswirtschaft aus entbehrlich sind. Es brauchte nicht erst vr. Walther Rathenau aufzutreten, um uns das zu fagen. Das haben die Freunde des Mittelstandes, die Freunde des Hand werks und die Handwerker selbst schon von jeher immer betont, und sie haben davor gewarnt, allzu leichtherzig und ohne daß die notwendigen wirtschaftlichen Voraus setzungen vorliegen, an die Gründung einer selbständigen wirtschaftlichen Existenz zu gehen. Gerade heute las ich im „Sächsischen Jnnungsboten", also in einer Zeitschrift, deren Mittelstandsfreuudlichkeit über jeden Zweifel er haben ist, in einem Artikel, der sich im allgemeinen mit den Sozialisierungsvorschlägen befaßt und sie ablehnt, folgenden Satz: Gewiß sind nicht alle Zwergbetriebe rentabel und mancher Handwerksgehilfe kehrt nach mißlungener Eta blierung gerne an seine frühere Arbeitsstätte zurück. Vom allgemein volkswirtschaftlichen Standpunkt wird man hinzusetzen können: „und es wäre besser gewesen, er hätte den Versuch nicht gemacht und Betriebsmittel und K'raft dabei nicht verschwendet". Die Warnung vor allzu leicht fertigem Etablieren dürfte niemals so zeitgemäß gewesen sein als in diesen Tagen. Wir Deutsche werden be dürfnislos werden, weil wir arm geworden sind. Eine Verringerung des Umsatzes auch in den Läden und in den Werkstätten des gewerblichen Mittelstandes wird die unausbleibliche Folge unserer Armut sein. Freilich scheint man vor dieser Tatsache vielfach noch die Augen zu ver schließen. In der Tagespresse stand kürzlich eine Mit teilung, nach der eine Zigarettenfabrik an einem einzigen Tage 276 Bestellungen auf Zigarettsnlieferungen von Personen erhalten habe, die bisher nicht zu ihren Abnehmern zählten. Hiervon hätten über 100 erst den Handel von Zigarren und Zigaretten neu angefangen. Die Zeitung knüpft daran die Bemerkung: (1 Abonnement.) Uber 100 Neugründungen von Zigarren- und Zigarettengeschäften in einer Zeit, wo die Knappheit von Tabak und Tabakerzeugnissen auf einem so nied rigen Standpunkt augelangt ist, wie wohl nie zuvor, und wo für absehbare Zeit nicht die geringste Aussicht auf Besserung besteht. Und dann weiter: Schon seit langer Zeit ist die Zahl der Laden geschäfte, in denen Tabak und Tabakwaren verkauft werden, als unverhältnismäßig groß erklärt worden. Jedenfalls waren die Zigarrenhändler schon seit langem nicht auf Rosen gebettet und haben jetzt bei der großen, immer bedrohlicher werdenden Knappheit an Waren schwer um ihre Existenz zu ringen. Man kann dieser Bemerkung nur beipflichten. Die Re gierung steht auf dem Standpunkt, daß sie die Klagen, die aus diesen Kreisen des gewerblichen Mittelstandes über den Mangel staatlicher Fürsorge und Förderung kommen würden, nicht als berechtigt ansehen kann. Ich glaube auch nicht, daß ich mich damit mit dem Herrn Interpellanten in Widerspruch setze. Ich darf annehmen, daß auch die Interpellation davon ausgeht, daß die staat lichen Maßnahmen, die sie wünscht, nur in dem Umfange erbeten werden für die Kreise des gewerblichen Mittel standes, der vom Standpunkte der rationellen Wirt schaft aus notwendig und nützlich ist. Die Frage ist nun: Wie kann die Regierung hier helfen? Durch Gesetze und Verordnungen? Aus eigener Zuständigkeit kann sie in dieser Beziehung nur wenig tun. Es ist bekannt, daß bisher schon und in Zukunft wahr scheinlich noch mehr als bisher dis gesetzliche Regelung des gewerblichen Lebens zur Zuständigkeit des Reiches gehört. An Gesetzen und Verordnungen herrscht ja im s allgemeinen auf diesem Gebiete auch kein Mangel Zu erwägen wird aber sein, ob die Notgesetzgebung des Krieges noch einige Zeit fortgesetzt werden muß im Interesse des gewerblichen Mittelstandes. Die Regierung wird, wenn sie die Notwendigkeit des Fortbestehens ein sieht, gewiß gern an der zuständigen Stelle dafür ein treten, daß nicht vorschnell die Schranken niedergerissen werden, die während des Krieges zum Schutze des Mittel standes in dieser Beziehung aufgerichtet worden find. Wichtiger aber als der Erlaß neuer Gesetze und Ver ordnungen erscheint uns die praktische Hilfe der Re gierung bei der Überwindung der großen Schwierigkeiten, in die auch Handwerk und Gewerbe durch den Rohstoff und Warenmangel geraten sind. Die Regierung hat sich bis in die letzten Tage dafür eingesetzt, daß von den öffentlich bewirtschafteten Stoffen auch das sächsische Hand werk und Gewerbe seinen gebührenden Teil erhält, und sie kämpft unausgesetzt dafür, daß dieser gebührende Teil 48
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