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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 6.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1926]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,6
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20089688Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20089688Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20089688Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 165. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1926-01-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll150. Sitzung 5129
- Protokoll151. Sitzung 5171
- Protokoll152. Sitzung 5213
- Protokoll153. Sitzung 5259
- Protokoll154. Sitzung 5301
- Protokoll155. Sitzung 5351
- Protokoll156. Sitzung 5387
- Protokoll157. Sitzung 5432
- Protokoll158. Sitzung 5463
- Protokoll159. Sitzung 5501
- Protokoll160. Sitzung 5541
- Protokoll161. Sitzung 5551
- Protokoll162. Sitzung 5577
- Protokoll163. Sitzung 5613
- Protokoll164. Sitzung 5629
- Protokoll165. Sitzung 5671
- Protokoll166. Sitzung 5709
- Protokoll167. Sitzung 5721
- Protokoll168. Sitzung 5755
- Protokoll169. Sitzung 5795
- Protokoll170. Sitzung 5827
- Protokoll171. Sitzung 5839
- Protokoll172. Sitzung 5873
- Protokoll173. Sitzung 5877
- Protokoll174. Sitzung 5913
- Protokoll175. Sitzung 5933
- Protokoll176. Sitzung 5955
- Protokoll177. Sitzung 5993
- Protokoll178. Sitzung 6015
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
- Links
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165. Sitzung. Donnerstag, den 28. Januar 1926 5705 (Justizminister Bünger.) Herr Stavenhagen war der berufene Nachfolger des Amtsgerichtspräsidenten in Dresden, denn er ist bei weitem der älteste Gerichtsvorstand. Er ist schon an drei anderen Gerichten Gerichtsvorstand gewesen, also schon viel herumgeworfen worden. Er war durchaus die Persönlichkeit danach, Amtsgerichtspräsident in Dresden zu werden. Er ist ein ruhiger, besonnener Mann, der politisch niemals hervorgetreten ist und all gemein als gerecht gilt. Er wäre also, da er auch noch nicht überaltert ist, für diesen Posten als Nachfolger für Holzapfel ohne weiteres prädestiniert gewesen. Hier bei hat ihm aber die Verwandtschaft mit Herrn Blüher geradezu geschadet; denn nach Dresden konnte ich ihn deshalb nicht gut bringen, weil das Amtsgericht Dresden mit der Stadtverwaltung in Dresden vielfach dienstlich zu tun hat, und es schien mir in der Tat bedenklich, wenn die Vorstände von zwei so großen Behörden ver wandt wären. Ich glaube zwar nicht, daß Herr Staven hagen sich in seinen Entscheidungen irgendwie hätte beeinflussen lassen, aber nach außen könnte es doch Miß trauen erwecken. Deswegen habe ich davon abgesehen, Herrn Stavenhagen, den ich erst ins Auge gefaßt hatte, für Dresden vorzuschlagen. Statt dessen habe ich ihm die — das werden Sie mir glauben — minder bedeutungs volle Stellung des Landgerichtspräsidenten in Bautzen gegeben. Dadurch braucht sich das Landgericht Bautzen nicht verletzt zu fühlen; denn daß das Amtsgericht in Dresden eine ganz besonders wichtige und bedeutsame Behörde ist, wird man mir wohl ohne weiteres zugeben. Daraus folgt, daß Herrn Stavenhagen die Verwandt- schäft mit Herrn Blüher, wenn man überhaupt davon sprechen will, mehr geschadet als genützt hat. Denn wäre sie nicht vorhanden gewesen, so wäre er Amts gerichtspräsident in Dresden geworden. iS) Der vierte ist ein gewisser Mahn. Er war bereits stellvertretender Landgerichtspräsident, ist sehr tüchtig und dem Alter nach an der Reihe. Die Behauptung, daß er in seinem Bezirk den militärischen Gruß einge führt habe — das hat nämlich in der Zeitung ge standen —, ist ein Märchen. Es lag kein Grund vor, ihn nicht zu befördern. Außerdem ist aber auch noch dem sozialdemokratischen stellvertretenden Landgerichtspräsidenten in Leipzig eine Präsidentenstelle angeboten worden (Abg. Menke: Das heißt eine Verschlechterung! Das wollen Sie doch damit sagen i) Bitte sehr, es ist ihm eine Landge richtspräsidentenstelle angeboten worden, allerdings nicht bei einem großen Gericht, denn ich habe ja schon zu Anfang gesagt, daß die Direktoren zunächst an die kleineren Gerichte kommen. Dieses Angebot hat er nicht angenommen. (Abg. Arzt: Warum haben Sie ihn nicht zum Präsidenten in Leipzig ernannt?) Das ist doch ein großes Gericht, Herr Arzt! (Zurufe links.) Meine Damen und Herren! Ein Artikel, der sich mit diesen Fragen beschäftigt, ist überschrieben „Rechtskurs der Justiz", und darin ist mir tatsächlich auch Herr Harnisch vorgeworsen worden. (Heiterkeit rechts.) Es ist darin gesagt worden, er wäre nicht mehr Mitglied der Sozialdemokratischen Partei. Ja, das weiß ich nicht (Zuruf links: Kein Engel ist so rein!), aber wenn es auch so ist, so ist er damit doch noch lange lein Reaktionär. Im Zusammenhang damit ist mir endlich auch noch zum Vorwurf gemacht worden, daß der Ober staatsanwalt vr. Kirchner in Leipzig jetzt zur Reichs anwaltschaft übernommen worden ist. Was kann ich denn dafür? Die Reichsanwaltschaft beschäftigt ihn schon seit 4 oder 5 Jahren und will ihn jetzt über nehmen. Da soll ich widersprechen? Das tue ich doch schon deshalb nicht, damit ich eine Stelle srei bekomme. Außerdem lag kein Grund dafür vor. Er geht von uns, das bedauere ich an sich. Aber das Avancement wird doch dadurch etwas in Fluß gebracht. Jener Artikel- schreiber gibt sich den Anschein, als ob er sachverständig wäre, denn er sagt, das sei eine für Sachsen vorbehaltene Stelle gewesen. Für Sachsen und für die Länder sind aber lediglich beim Reichsgericht selbst Stellen Vorbehalten. Bei der Reichsanwaltschaft gibt es keinen Vorbehalt an Stellen unter den Reichsanwälten, geschweige denn unter denen, die noch nicht einmal Reichsanwalt sind. Da hat jemand etwas läuten hören und glaubt, es anbringen zu können. Ich glaubte, es dem Kabinett und mir schuldig zu sein, dies in aller Öffentlichkeit festzustellen. (Sehr gut! rechts — Abg. Kautzsch: Er hat ja nur bestätigt, was Arzt gesagt hat!) Abgeordneter Renner: Ich habe zu Punkt 5 nur noch einige kurze Bemerkungen zu machen. Zunächst möchte ich eine Feststellung machen. Das Herausstreichen des Wortes „Faschisten" aus unserem Antrag nimmt unserer Auffassung nach dem Anträge seinen ganzen Wert und Zweck. (Abg. Siewert: Sehr richtig!) Wir haben aus drücklichverlangt, daß man die Faschisten unter Verfol gung stellt, weil man gegen die vom Justizminister jetzt so stark verteidigten Gerichtspräsidenten und Richter das allerstärkste Mißtrauen haben muß. Wir haben deswegen Mißtrauen, weil erst neuerdings wieder die Verhand lungen im Untersuchungsausschüsse des deutschen Reichs tags angesichts der Feststellungen der Matrosenmeutereien bewiesen haben, mit welcher Praxis und mit welcher Taktik deutschnationale Amtsanwälte oder deutschnatio nale Landgerichtsräte und Gerichtspräsidenten als Kriegs- (O) gerichtsräte gegen die Arbeiterschaft und gegen die Sol daten vorgegangen sind. Wir wissen, daß bei den meisten, auch den sächsischen Landgerichtspräsidenten und besonders bei den Präsidenten und dem Staatsanwalt des Chem nitzer Gerichtes für die faschistischen und deutschnationalen Reaktionäre ein besonders warmes Herz schlägt und, wie wir aus den Untersuchungen über das Vorgehen der Reichs wehr in Sachsen festgestellt haben, daß man die Dinge in Sachsen außerordentlich einseitig behandelt. Deswegen haben wir gefordert, daß der Landtag besondere, Maß nahmen gegen die Faschisten verlangen soll. Der Land tag sollte unterstreichen, daß er in diesem Falle wünscht, daß die zuständigen Stellen auch gegen die Faschisten Front machen. Das andere ist eine Selbstverständlichkeit. (Sehr richtig! b. d. Komm.) Ich glaube, Herr Abg. Kühn weiß so gut wie ich, daß man eine kommunistisch bewaffnete Demonstration nicht machen kann, denn dann ist die Polizei und auch der Staats anwalt sehr schnell bei der Hand. (Abg. Kühn: Richtig!) Es handelt sich bei unserem Anträge nur darum, diese klassenmäßig verschiedenartige Behandlung auszumerzen: denn wir haben schon mehrfach bewiesen, daß bei einem faschistischen Aufmärsche der Staatsanwalt und die Polizei nicht so schnell zur Hand waren, und deshalb haben wir diesen Antrag gestellt. Wir hätten erwartet, daß die Mehr heit diesem Antrag zugestimmt hätte, zum mindesten in den beiden Punkten, die sie annehmen will, aber ohne das Wort „Faschisten". Ich will deshalb nochmals er suchen, daß man in diesem Falle unserem Antrag e?zu- stimmt. Da es sich bei der ganzen Geschichte um eine noch nicht abgeschlossene Angelegenheit handelt, muß ich erklären,
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