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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 6.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1926]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,6
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20089688Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20089688Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20089688Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 171. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1926-02-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll150. Sitzung 5129
- Protokoll151. Sitzung 5171
- Protokoll152. Sitzung 5213
- Protokoll153. Sitzung 5259
- Protokoll154. Sitzung 5301
- Protokoll155. Sitzung 5351
- Protokoll156. Sitzung 5387
- Protokoll157. Sitzung 5432
- Protokoll158. Sitzung 5463
- Protokoll159. Sitzung 5501
- Protokoll160. Sitzung 5541
- Protokoll161. Sitzung 5551
- Protokoll162. Sitzung 5577
- Protokoll163. Sitzung 5613
- Protokoll164. Sitzung 5629
- Protokoll165. Sitzung 5671
- Protokoll166. Sitzung 5709
- Protokoll167. Sitzung 5721
- Protokoll168. Sitzung 5755
- Protokoll169. Sitzung 5795
- Protokoll170. Sitzung 5827
- Protokoll171. Sitzung 5839
- Protokoll172. Sitzung 5873
- Protokoll173. Sitzung 5877
- Protokoll174. Sitzung 5913
- Protokoll175. Sitzung 5933
- Protokoll176. Sitzung 5955
- Protokoll177. Sitzung 5993
- Protokoll178. Sitzung 6015
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
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(Abg. Donath.) M io muß man allerdings sagen, daß unter diesen Um ständen es nicht wundernehmen darf, wenn sich ein Teil der Landwirte und Viehzüchter gegen die Ein führung des Gesetzes wendet- obgleich feststeht, daß jeden falls der größte Teil der sächsischen Landwirte sür die Einführung des Gesetzes eintritt. (Widerspruch b. d. Dtschnat.) Wenn dann anderseits bei der Besprechung der Vor lage des Gesetzes am 9. Juni 1925 der Herr Wirtschafts minister erklärt und sich dahin ausgesprochen hat, daß es keineswegs in der Absicht der Regierung liege, die Zuchtgenossenschaften bei der Einrichtung der Genossen schaften zum Ankauf besonders hochwertiger teurer Bullen zu zwingen und ihnen durch solche Ausgaben große Schwierigkeiten zu bereiten, die Einführung solle sich vielmehr so abspielen, daß sich der Vorstand einer Rinderzuchtgenossenschast mit einer Anzahl von Land wirten der Gemeinde, die bereits im Besitz »«gekörter Bullen sind, wegen Übernahme der Bullenhaltung ins Ein vernehmen setze, um mit ihnen Verträge abzuschließen, so glauben wir, wenn in dieser Weise bei den: Inkraft treten des Gesetzes mit der nötigen Vorsicht und Ver ständnis seitens der mit der Handhabung desselben in Frage kommenden Stellen verfahren wird, sind wir, ich und meine politischen Freunde, der Ansicht, daß auch die sächsische Landwirtschaft die durch die Ein führung und bei dem Inkrafttreten des Gesetzes ver bundenen Schwierigkeiten zu überwinden wissen wird, zumal ja der Landwirtschastskammer auf Grund des Gesetzes bedeutend größere Machtbefugnisse eingeräumt sind, als das im bisherigen Gesetze der Fall war. Es muß hier natürlich in Betracht gezogen werden, daß vor allen Dingen dahin gestrebt wird, daß diejenigen M Kreise, die in Zukunft mit dem Gesetz zu tun haben, das Gesetz in der rücksichtsvollsten Weise handhaben. Es ist ja eine alte Erfahrung, wenn gesagt wird: Das Bessere ist des Guten Feind. Dieses Sprichwort gilt gewiß auch bei der Einführung dieses Gesetzes gegenüber dem bisherigen Körgesetz. Wenn man aber die Überzeugung gewonnen hat, daß dem so ist, so, meinen wir, müssen wir auch von unserem Standpunkte als Landwirte, besonders aber auch als Vertreter der Allgemeinheit den Mut besitzen, unbekümmert um die gegenteiligen Ansichten einzelner unserer Berufsgenossen diejenigen gesetzlichen Aufgaben zur Durchführung zu bringen (Zuruf b. d. Dtschnat.: Der reine Regierungskommissar!), die nach unserer eignen Überzeugung geeignet sind, die Interessen sowohl der Landwirtschaft wie der Allgemeinheit zur Durch führung zu bringen. (Bravo! b. d. Dtsch. Vp.) Abgeordneter Claus: Meine Damen und Herren! Ich will nicht mit darüber streiten, wer als Urheber dieses Gesetzes angesehen werden muß. (Zuruf: Der Landeskulturrat!) Aber ich kann mich des Gefühls nicht erwehren, daß die wichtige Frage des Rinderzuchtgesetzes im Landtage nicht ernst genug genommen wird. Unser Rinderbestand, der Hunderte von Millionen Wert hat — er beläuft sich ungefähr auf 700000 Stück —, ist von der größten Bedeutung für die Milch- und Fleisch versorgung, und mit einem solchen Produktionszweige soll man auch gesetzgeberisch möglichst sorgsam umgehen und nicht Experimente machen. (Sehr richtig! b. d. Dem.) Ich habe schon bei der Verabschiedung des Gesetzes ge warnt und mit einer Anzahl meiner Freunde gegen dasselbe gestimmt. (Zuruf b. d. Dtschnat.) Sie waren auch nicht alle da, als abgestimmt wurde. Heute sehen wir die Helle Empörung draußen im (6) Lande, und der Widerstand, der von der Landwirt schaft geleistet wird, muß doch fchwerwiegeude Gründe haben. Ich kann mich nicht der Meinung anschließen, daß es nur Hetze sei, meine Fraktion wenigstens hat sich daran nicht beteiligt, und Sie werden aus meinen weiteren Ausführungen hören, daß wir auch nicht die Absicht haben, in dieser Sache agitatorisch vor zugehen. Es ist richtig, daß einzelne Gemeinden mit dem Rinderzuchtgefetze zufrieden sind, und ich gebe zu, daß das Gesetz sür gewisse Gemeinden ein Bedürsnis, ja eine Notwendigkeit ist. Es sind Gemeinden, wo neben einem großen Betriebe eine Anzahl kleiner Wirtschasts- betriebe besteht, deren Besitzer als Bullenhalter schon wegen der Stallung nicht in Frage kommen, und wo dieser eine Besitzer gezwungen werden muß, in die Zwangsgenossenschaft hineinzugehen. Bei dieser Sach lage wird eine Anzahl von Gemeinden erklärt haben, daß das Ninderzuchtgesetz durchgesührt werden muß. Aber sür die Allgemeinheit kann das Gesetz in der beschlossenen Form nicht in Kraft gesetzt werden. Die Deutschnationale Partei hat sich sür eine Vertagung ausgesprochen. Wir sind auch für Vertagung, verlangen aber die Hinausschiebung nicht bis zum 1. April, sondern bis zum1. Juli 1927. Wenn Sie Mach rechts) die Inkraft setzung vertagen, so schieben Sie die Entscheidung bloß hinaus. Aber nur eine Abänderung des Gesetzes kann helfen. Ich werde mir gestatten, einige Ab änderungsanträge zu stellen. (Zuruf rechts: Stellen Sie doch den Antrag auf Aufhebung!) Das geht nicht, — das haben Sie selbst vorhin den Kommunisten zugerufen. Es ist gesagt worden, das Gesetz sei notwendig ge- (v) wesen aus züchterischen Gründen. Gehen Sie aber doch einmal in unsere Landwirtschaft hinaus. Unser Rinderbestand steht unbedingt auf einer hohen Ent wicklungsstufe, und er hat sich von Jahr zu Jahr nicht nur in bezug auf die Zahl, sondern auch in bezug auf die Qualität wesentlich gehoben, und es wird weiter vor wärts gehen. Warum nun dieser gewaltsame Eingriff in un seren Rinderbestand? An der Hebung des Vieh- ftandes ist gewiß auch die Gesetzgebung stark mit be teiligt. Ich darf nur erinnern an den Körzwang, der unbedingt nützlich ist und der noch verschärft werden könnte. Warum hat man ihn aber erst seit 1913 all gemein eingeführt? Man wollte früher den großen Be sitzern nicht zu Leibe gehen, die ihre Bullen für den eigenen Stall nicht kören zu lassen brauchten. Die Vieh zucht ist weiter gehoben worden durch die Bekämpfung der Viehseuchen und durch die Verbesserung der Füt terungsmelhoden. Auf letzterem Gebiete hat der säch sische Staat in seinem Forschungsinstitut ganz ent schieden Hervorragendes geleistet. Vor allen Dingen muß aber auch anerkannt werden, daß der Bauer selbst bestrebt gewesen ist, seinen Biehstand zu heben. Er hat ja auch das allergrößte Interesse daran, einen guten Viehstand zu haben. Dieser ist immer der Stolz jedes Bauern gewesen, und er hat ihn auch in Zeiten durchgehalten, wo die Rinderzucht nicht rentabel war. Anerkannt muß auch werden, was die Landwirt schaft für die Modernisierung der Stallungen getan hat, und was sie leistet in bezug auf die Pflege des Viehes. Auch hat der Bauer bisher schon die Nachzucht immer sehr sorgfältig ausgewählt und aus anerkannten Ställen Zuchtkälber gekauft.
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