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Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 19.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 788
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454410Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454410Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454410Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 1. Juni 1906
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Versicherungsschutz gegen Einbruchsdienstahl bei Betrieben des Uhrmacher- und Goldschmiede-Gewerbes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Elektrotechnik als Nebenerwerb des Uhrmachers
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeine Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 19.1906 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Ausgabe1. Januar 1906 1
- Ausgabe15. Januar 1906 13
- Ausgabe1. Februar 1906 24
- Ausgabe15. Februar 1906 35
- Ausgabe1. März 1906 53
- Ausgabe15. März 1906 65
- Ausgabe1. April 1906 77
- Ausgabe15. April 1906 93
- Ausgabe1. Mai 1906 107
- Ausgabe15. Mai 1906 119
- Ausgabe1. Juni 1906 133
- ArtikelDas kaufmännische und handelswissenschaftliche Wissen des ... 133
- ArtikelWann etablieren wir uns? (Fortsetzung) 135
- ArtikelDie Bürsten des Uhrmachers 136
- ArtikelVersicherungsschutz gegen Einbruchsdienstahl bei Betrieben des ... 138
- ArtikelDie Elektrotechnik als Nebenerwerb des Uhrmachers 138
- ArtikelVereinsnachrichten 140
- ArtikelGeschäftliches 142
- ArtikelFamilien-Nachrichten 142
- ArtikelPatent-Liste 142
- ArtikelBriefkasten 143
- ArtikelFragekasten 143
- ArtikelNeue Mitglieder 144
- ArtikelDomizilwechsel 144
- ArtikelZurückgekommene Zeitungen 144
- ArtikelAllgemeine Rundschau 144
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Gehilfen-Verband 146
- Ausgabe15. Juni 1906 147
- Ausgabe1. Juli 1906 161
- Ausgabe15. Juli 1906 175
- Ausgabe1. August 1906 189
- Ausgabe15. August 1906 201
- Ausgabe1. September 1906 213
- Ausgabe15. September 1906 225
- Ausgabe1. Oktober 1906 237
- Ausgabe15. Oktober 1906 249
- Ausgabe1. November 1906 263
- Ausgabe15. November 1906 277
- Ausgabe1. Dezember 1906 289
- Ausgabe15. Dezember 1906 301
- BandBand 19.1906 -
- Titel
- Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
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ALLGEMEINE UHRMACHER-ZEITUNG den Gesellschaften vorgeschriebenen Vorsichtsbedingungen ge klagt. Soweit hier bekannt, betreffen diese in der Regel das dauernde Vorhandensein von Sicherungen, sei es der Geschäits- 138 Versicherungsschutz gegen Einbruchs diebstahl bei Betrieben des Uhrmacher- und Goldschmiede-Gewerbes. Bei dem Aufsichtsamte wurde Beschwerde darüber geführt, dass die Angehörigen des Uhrmacher- und Goldschmiede-Ge werbes teils gar nicht, teils nur unter ausserordentlich schweren Bedingungen Versicherung, ihrer Waren und Geschäftsräume gegen Einbruchsdiebstahl finden könnten. Dabei wurde darauf hingewfcesen, dass es den Anschein habe, als ob sich die sämt lichen Einbruchdiebstahlversicherungsgesellschaften zu einer Ver einbarung zusammengetan hätten, nach der sie Uhrmacher-und Goldschmiedebetriebe nicht mehr in Versicherung nehmen wollten. Schliesslich wurde angeregt, durch Vermittlung des Amtes mit den beteiligten Versicherungsgesellschaften ähnliche Abmachungen zu treffen, wie sie in der Feuerversicherung be züglich der sogenannten notleidenden Risiken bestehen. Das Aufsichtsamt hat darauf unter dem 5. Dezember 1905 den nachstehenden Bescheid erteilt: Wenn auch nicht geleugnet werden darf, dass die Uhr macher und Goldschmiede — zumal die kleineren Gewerbe treibenden in kleineren Plätzen — ihre Einbruchdiebstahlver sicherungen nur schwer und nicht imfrner zu den von ihnen gewünschten Prämien und Bedingungen unterbringen können, so ist doch das Kaiserliche Aufsichtsamt nach eingehenden Erwägungen zu dem Ergebnisse gelangt, zur Zeit von einem Eingreifen von Aufsichts wegen Abstand zu nehmen. Vor allem handelt es sich bei der fraglichen Versicherung um einen noch jungen Versicherungszweig, bei dem die Er fahrungen noch nicht als abgeschlossen zu betrachten sind. Wenn man bedenkt, dass die Einbruchdiebstahlversicherung erst zu Ende der 90er Jahre in Deutschland eingeführt worden ist, wird man der Einsicht sich nicht verschliessen dürfen, dass dieser Versicherungszweig sich noch in der ersten Entwicke lung befindet. Es kommt hinzu, dass tatsächlich die Einbruch diebstahlversicherungen der kleineren Goldschmiede und Uhr macher einen ausserordentlich ungünstigen Schadenverlauf zeigen. Der Grund dürfte darin liegen, dass diese Risiken mit be sonderer Vorliebe von der Verbrecherwelt aufgesucht werden, der sie oft eine verhältnismässig leicht zu erlangende und im allgemeinen auch leicht zu verwertende Beute bieten. Ohne hin längliche Mittel, ihre Läden m;t ausreichenden Sicherungen zu versehen, müssen sich die Inhaber der kleineren Juwelier- und Uhrmachergeschäfte vielfach mit dürftigen Schutzmassregeln be gnügen. Aber auch bei besseren Schutzvorrichtungen pflegt der Anreiz, sich der Waren durch Einbruch zu bemächtigen, für den Verbrecher so gross zu sein, dass er entgegenstehende 1 lindernisse mit Verwegenheit beseitigt. Handelt es sich doch bei den Waren durchgängig um ohne Mühe verwertbare Gegen stände, meist Fabrikware, welche leicht unter der Hand ver- äussort oder verpfändet werden kann. Schliesslich darf auch meht unerwähnt bleiben, dass ein gedeihlicher Betrieb der Ein- bruchdiebstahlversicherung dadurch erschwert wird, dass nach den mannigfachen Erfahrungen der Versicherungsgesellschaften die 1 alle nicht zu den Seltenheiten gehören, in denen Einbruch diebstähle im 1 linblick auf die winkende Versicherungssumme fingiert werden. Wenn solchen Verhältnissen gegenüber die Versicherungs gesellschaften Prämien und Bedingungen zur Anwendung bringen, d.e dem einzelnen Versicherten oft zu weitgehend er scheinen, so lässt sich dazu allgemein nicht Stellung nehmen. Ls wird immer der Beurteilung von l all zu Fall überlassen bleilxm müssen, ob im l .inzelfake Prämie und Bedingungen das Mass des Notweud.gen und Zulässigen überschreiten. Wie das vorgelegte Material ergibt, sind es in der Hauptsache kleinere Gewerbetreibende, die Klage über die Hohe der Prä mien fiiluen. Es erscheint aber nach dem oben Ausgeführten licht an>gf e.lilco en, dass diese die Gefahr ihrer Risiken unter schätzen. \ on der gleichen Seite w ird üIxm die Härte der von raume, sei es der versicherten Waren. Da die Klauseln je nach den örtlichen Verhältnissen in der mannigfachsten Weise wechseln, ist es unmöglich, auf die im Einzelfalle zur Anwen dung gelangenden Klauseln eizugehen. Von allgemeinen Sicher heitsklauseln sind dem Aufsichtsamte namentlich folgende be kannt geworden: „Die Gültigkeit der Versicherung ist dadurch bedingt, dass die Versicherungsräumlichkeiten ausser der Geschäftszeit ord- nungsmässig verschlossen gehalten werden und die im Antrage näher bezeichnten Sicherheitsvorrichtungen stets zur Anwendung gelangen. Eine Aenderung hierin ist nur mit schriftlicher Ge nehmigung der Gesellschaft zulässig.“ „Der Versicherte ist verpflichtet, das Unbewohnt- bezw. Unbenutzt- oder Leerwerden bisher vermietet gewesener, an das Geschäftslokal angrenzender Räume — oberhalb, unterhalb, seitlich und hinten — der Gesellschaft sofort schriftlich anzu zeigen.“ Bei Vorhandensein eines Geldschrankes wird vielfach zur Bedingung gemacht, dass die wertvolleren Gegenstände Nachts in demselben verschlossen gehalten werden. Nach Lage der Verhältnisse ist das Amt der Ansicht, dass im allgemeinen an der Auferlegung dieser Bedingungen be rechtigterweise nicht Anstoss genommen werden kann. Was schliesslich die Annahme betrifft, dass sich die sämt lichen Einbruchdiebstahlversicherungsgesellschaften zu eineri Vereinbarung zusammengetan haben, nach der sie Uhrmacher und Goldschmiedebetriebe nicht mehr in Versicherung nehmen wollen, so haben die Ermittelungen diese Annahme nicht be stätigt. Von beteiligter Seite ist dem Amte berichtet worden, dass diese Annahme unzutreffend ist. Unseres Erachtens bleibt nichts anderes übrig, als zu nächst auf dem Gebiete der Einbruchdiebstahlversicherung, die sich zur Zeit noch mehr oder minder im Versuchsstadium be findet, die Weiterentwickelung der Dinge abzuwarten. Solange nicht grössere und sicherere Erfahrungen vorliegen, kann es diesseits mit Aussicht auf Erfolg nicht versucht werden, eine Vereinbarung der beteiligten Versicherungsgesellschaften zu dem Zwecke herbeizuführen, um durch die Gemeinschaft dieser Ge sellschaften besonders schweren, sonst nicht unterzubringenden (notleidenden) Risiken Versicherung zu gewähren. Inzwischen wird das Aufsichtsamt die Angelegenheit im Auge behalten. Die Elektrotechnik als Nebenerwerb des Uhrmachers. Seitdem die elektrotechnische Wissenschaft bezüglich ihrer praktischen Verwendung aufgehört hat, das alleinige Monopol weniger Wissender zu bilden, seitdem sie zum Gemeingut Aller geworden ist, hat sie sich inzwischen zu einem recht lohnenden Nebenerwerb für das Handwerk — namentlich der Metall brauche — herausgebildet. Uhrmacher, Mechaniker, Gas- und Wasser-Installateure sieht man heute Arbeiten ausführen, über welche noch vor wenigen Jahrzehnten der Schleier des Geheim nisvollen ruhte und welc! e nur wenigen Berufenen geläufig waren. Doch nicht Handwerke'- allein, auch Private beschäf tigen sich mit Vorliebe mit der Elektrotechnik. U'nd wie be quem wird es heutzutage dem Laien gemacht! Erhält mau doch in einschlägigen Geschäften komplete Signalanlagen fix und fertig nebst gedruckter Anleitung geliefert; man hat nur nötig, alles an der Wand zu he estigeu, und die Sache ist gemacht.
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