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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-02-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Donnerstags, den 7. Februar 1833. Nachrichten vom Landtage. Sechste öffentliche Sitzung der Isten Kammer am 5. Februar 1833. Die Sitzung beginnt ein Viertel auf j! 2 Uhr. Nach Verle sung und Genehmigung des Protocolls der letzten Sitzung wurde zum Vortrag der in die Negistrande eingetragenen Gegenstände verschritten. 1. Zuschrift des Gesammtministeriums vom 2. Febr. d. I., in welchem dieKammer von der erfolgten Ernennung des Geh. Reg. Raths U. Merbach zum königl. Commissar bei Bera- thung des Gesetzentwurfs, die Verhältnisse der Civilstaats- diener betreffend, benachrichtigt ward. 2. Extract eines Protokolls der Redactionsdeputation, worin darauf angetragen ward, daß bei jedem zur Berathung der Kammer vorzutragenden Gegenstände zugleich Beschluß darüber veranlaßt werden möchte, was von den einschla genden Schriften gedruckt werden solle. v. Deutrich erinnert, daß dieser Antrag nur auf die in tz. 145. der Landtagsordnung erwähnten Schriften gerichtet sein dürfte, indem über den Druck der in tz. 147. erwähnten kein Zweifel obwalten könne. Man trat dieser Ansicht bei. 3. Deputations-Gutachten, die zur Verhütung unrichtiger Mittheilungen über die ständischen Verhandlungen in öf fentlichen Blättern beantragten Maßregeln betreffend. Präsident v. Gersdorf bemerkt hierbei in Bezug auf tztz. 64, 65 u. 114 der Landtagsordnung, daß der Gegenstand von be sonderer Wichtigkeit, und die Berathung hierüber für jetzt aus- zusetzen und auf die Tagesordnung zu bringen sein möchte. v. Krug meint dagegen, daß die im tz. 65. erwähnte Aus nahme hier eintreten dürfte, da der Gegenstand als dringend empfohlen sei. Prinz Johann giebt zwar auch zu, daß die Kammer hier eine Ausnahme machen könne; meint jedoch, daß es bei der Wich tigkeit des Gegenstandes wünschenswerth bleibe, die Berathung darüber auszusetzen. Hierauf nahm der Staatsminister v. Müller das Wort, und sprach sichZUvörderst in gleichem Sinne wie gestern in der 2. Kammer über die Absicht der Regierung aus, welche sie bei jenem Anträge gehabt habe. Er bemerkte in dieser Beziehung, daß diesem Anträge folgende Ansichten zum Grunde gelegen: Die Vertreter des Volkes müßten das Bedürfnis; fühlen, sich mit ihren Committenten in steter Verbindung zu erhalten. Zwar hätten die Bewohner von Dresden Gelegenheit, den öffentlichen Sitzungen selbst beizuwohnen, und es erfolge der Druck der Pro- tocolle für die Auswärtigen; aber diese Art der Veröffentlichung reiche nicht hin, um der gespannten Erwartung des Landes zu genügen. Wenn nun sonach dem Bedürfnisse hierdurch nicht hinlänglich entsprochen werde, und hiernächst die wichtige Rück sicht eintrete, daß nur das streng Wahre verbreitet werde, so erscheine eine Mitwirkung der Kammer in letzterer Hinsicht als wünschenswerth. Man werde hieraus abnehmen, daß die Ne gierung bei jenem Anträge keineswegs eine Beschränkung der öf fentlichen Mittheilungen über Kammerverhandlungen, sondern nur das Zweckmäßige vor Augen gehabt habe. Nach diesem Vortrage sprach v. Deutrich abermals die Ansicht aus, daß in Bezug auftz. 65. der Landtagsordnung zur Berathung hierüber nicht sofort Zu verschrecken sein werde. Auch der Präsident meinte, daß, so wünschenswerth die Beschleuni gung der Berathung sein möchte, es dennoch besser sei, selbige zur künftigen Tagesordnung auszusetzcn. Die hiernach an die Kam mer gestellte Frage wurde bejahend entschieden. Der Fürst von Schönburg äußerte die Meinung, daß es angemessen erscheine, den Erfolg derBcrathung der zweitenKam- mer abzuwarten. Es knüpfte sich hieran eine Discussion über die Frage, welche Kammer sich über diejenigen Anträge und Mit theilungen der Regierung zuerst auszusprechen habe, welche an beide Kammern gleichzeitig gelangt seien, da die Landtagsordnung für diesen Fall keine Vorschrift enthalte ? Man entschied sich nach einer erläuternden Bemerkung des Staatsministers von Carlo witzin Bezug auf den tz. 125. der Landtagsordnung dafür, daß in diesen Fällen diejenige Kammer, welche mit der Berathung zuerst zu Stande komme, die Initia tive habe, und von ihrem Beschlüsse durch Protocollextract der andern Mittheilung machen möchte, welcher Grundsatz auch auf diesen Gegenstand anzuwenden, und mithin der Beschluß der zweiten Kammer darüber vor weiterer Berathung zu erwar ten sei. Nächstdem wurde vom Präsidenten der Kammer die einge gangenen Urlaubsgesuche des v. Crusius und des Grafen Vitz thum von Eckstädt auf einige Tage mitgetheilt, und zugleich der Kammer eröffnet, daß denselben, den gesetzlichen Bestimmungen nach, Statt gegeben worden sei.
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